Kein Schutz
Eine Entscheidung des Landgerichts München sorgt für Aufsehen, in der Porno- Filesharer freigesprochen wurden. Die Internetnutzer waren von einem US- Pornohersteller über eine deutsche Anwaltskanzlei verklagt worden, weil sie die Filme „Flexible Beauty“ und „Young Passion“ heruntergeladen haben sollen. Das Gericht hält die Schmuddelfilmchen allerdings nicht für urheberrechtlich schützenswert.
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