KBS Wirtschaftskanzlei GmbH – Insolvent

Über das Vermögen der KBS Wirtschaftskanzlei GmbH, Beneckeallee 36, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 205638), vertr. d.: den Geeschäftsführer Hannover, (Geschäftsführer), ist am 25.06.2015 um 16:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ralph Bünning, Thielenplatz 5, 30159 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.2015 anzumelden;
  2. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.09.2015.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

  • Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

 

  • Anträge über:

 

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

 

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

 

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.08.2015) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.09.2015), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 26.06.2015

One Comment

  1. thomas hollander Sonntag, 30.08.2015 at 10:40 - Reply

    Die KBS Wirtschaftskanzlei , speziell Herr Kramer , sind meiner Frau und mir bestens bekannt . Sie haben uns eine PKV vermittelt bei HanseMerkur . Nur Ärger . Lange haben wir nichts von Herrn Kramer gehört , auf einmal meldete er sich wieder und teilte uns am 17.08.2015 seine neue Dienstnummer mit . Kein Wort darüber das er nun bei KLM Wirtschaftskanzlei arbeitet oder halt eine neue gegründet hat !Da der Ärger mit der HanseMerkur weiter geht empfiehlt er uns eine neue PKV ab Januar. Nun wirds merkwürdig , nämlich nicht Herr Kramer vermittelt uns diese sondern sein Assistent Manfred Schmidt. Und unter der angegeben Internet Adresse : http://www.klm-wirtschaftskanzlei .de ist nichts zu finden , als wenn es diese klm gar nicht gibt. Auf Nachfrage ausweichende Antwort , auf konkrete Nachfrage wegen der eröffneten Insolvenz bekamen wir von Herrn Schmidt die Antwort das die Insolvenz abgewendet sei ! Wir werden auf alle Fälle nicht wechseln sondern unsere Rechtsanwältin damit beuaftragen der PKV auf die Füsse zu treten . Die KLM , besonders Herr Kramer , vertrösten uns nämlich seit Wochen damit das die PKV zahlt , das er ihnen gehörog den Marsch geblasen hätte , das er den Fall seiner Rechtsabteilung übergeben würde usw. usw. Nun liess er halt die Katze aus dem Sack und will uns in eine andere PKV stecken , die würde ja die nicht bezahlten Kosten der HanseMerkur übernehmen und diese dann zahlen , aber halt erst nächstes Jahr . Wer bitte kann mal eben auf knapp 2000 Euro verzichten ! Nee, so nicht klm , wir lassen uns nicht mehr vertrösten !

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