Karsten Reetz – wieder Anlegergeld vernichtet? reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG

Published On: Montag, 13.09.2021By
Genau dies besagt diese Bilanz, wobei ganz ehrlich, eine positive Bilanz für Anleger aus dem Hause von Karsten Reetz wäre dann auch wohl „eher Ungewöhnlich“.

reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, nach § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 31. Mai 2021

reconcept Capital GmbH

Karsten Reetz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 30. Juni 2021

DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Grums, Wirtschaftsprüfer

Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 9.330.546,00 10.185.254,00
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 500,00
9.331.046,00 10.185.754,00
B. Umlaufvermögen
I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 332.439,26 368.828,45
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.463,04 70,90
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.102,01 3.273,22
340.004,31 372.172,57
II. Guthaben bei Kreditinstituten 678.333,57 919.473,12
1.018.337,88 1.291.645,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 821,92
10.349.383,88 11.478.221,61

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Kapitalanteile der Kommanditisten
I. Kommanditkapital 7.964.000,00 7.964.000,00
II. Kapitalrücklage (Agio) 238.920,00 238.920,00
III. Entnahmen der Kommanditisten -951.678,63 -513.658,63
IV. Verlustvortraa -2.563.135,35 -2.386.829,49
V. Jahresfehlbetrag -205.084,28 -176.305,86
4.483.021,74 5.126.126,02
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 72.162,58 51.545,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.921.037,50 5.438.585,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 486.861,00 490.097,67
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 367.410,35 336.361,10
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 14.681,13 0,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.209,58 35.506,32
5.794.199,56 6.300.550,59
10.349.383,88 11.478.221,61

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.038.982,89 1.050.073,98
2. sonstige betriebliche Erträge 6.406,22 25.309,86
3. Abschreibungen auf Sachanlagen -854.708,00 -854.708,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -281.630,50 -276.241,58
5. Betriebsergebnis -90.949,39 -55.565,74
6. Erträge aus Beteiligungen 10.330,36 14.665,81
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -124.465,25 -135.120,89
8. Finanzergebnis -114.134,89 -120.455,08
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vorjahr: Ertrag EUR 0,40) 0,00 0,00
10. Ergebnis nach Steuern -205.084,28 -176.020,82
11. Sonstige Steuern -285,04 -285,04
12. Jahresfehlbetrag -205.369,32 -176.305,86

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 119297 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der § 23ff Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Emittenten von Vermögensanlagen. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zu beachten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die sogenannte Corona-Pandemie bzw. der nachfolgende sogenannte Lock-Down ab Mitte März 2020 führt nach Einschätzung der Geschäftsführung zu keiner Bestandsgefährdung der Gesellschaft. Insbesondere die produzierten Strommengen sowie die erzielbaren Strompreise im Rahmen der Direktvermarktung sind bisher von der Corona-Pandemie unbeeinflusst geblieben und werden dies nach Erwartung der Geschäftsführung auch weiterhin bleiben. Aktuell deutet sich eine Entspannung der Corona-Pandemie an. Die Wertansätze der Vermögensgegenstände sind nach unserer Einschätzung von der Pandemie nicht betroffen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Aktiva

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgegrenzt und mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Passiva

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Sachanlagen

Unter den technischen Anlagen und Maschinen werden zwei Windenergieanlagen ausgewiesen, die über eine betriebsgewöhnliche Gesamtnutzungsdauer von 16 Jahren abgeschrieben werden. Die Anlagen werden ab Erwerb durch unsere Gesellschaft ab dem 1. April 2018 über eine Restnutzungsdauer von 13 Jahren und 7 Monaten abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Gesellschaft ist mit einem Anteil von 50% als Kommanditistin an der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, beteiligt. Das Jahresergebnis 2020 der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beträgt TEUR 21. Das Eigenkapital der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG per 31.12.2020 beträgt TEUR 30.

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 340.004,31 haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr (Vorjahr: EUR 372.172,57).

Bankguthaben

Zur Überbrückung möglicher Liquiditätsengpässen hat die Gesellschaft eine Liquiditätsreserve von 30% der für Zins und Tilgung des Folgejahres erforderlichen Beträge vorzuhalten, die zum 31. Dezember eines Kalenderjahres für das Folgejahr bestimmt wird. Die Mittel unterliegen einer Verwendungsbeschränkung, Der Saldo beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 191.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2020 sind Anleger mit Pflichteinlagen von insgesamt EUR 7.964.000,00 (Kapitalkonto I nach § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages) über die Treuhandkommanditistin, die über eine eigene Pflichteinlage von EUR 1.000,00 verfügt, an der Gesellschaft beteiligt.

Gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages beläuft sich die ins Handelsregister einzutragende Haftsumme auf 10% der Kommanditeinlage (Pflichteinlage).

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg, beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 796.400,00.

Die Eintragung der Begrenzung der Haftsumme erfolgte am 1. August 2018.

Die Kapitalrücklage (Agio) beläuft sich auf EUR 238.920,00 und betrifft andere Zuzahlungen in das Eigenkapital im Sinne von § 272 Abs. 2 Ziffer 4 HGB. Die Bildung erfolgte nach § 19 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags.

Zum 31. Dezember 2020 besteht ein Verlustkonto (Kapitalkonto II nach § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags) in Höhe von EUR 2.768.219,63, das sich aus dem Bilanzverlust und dem Jahresfehlbetrag zusammensetzt.

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2020 von EUR 205.084,28 ist dem variablen Kapitalkonto II (Gewinn- und Verlustkonto) zugewiesen worden.

Die Entnahmen der Kommanditisten (Teil des Privatkonto nach § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags) belaufen sich per 31.12.2020 kumuliert auf EUR 951.678,63 und sind Teil des Kapitalkontos III. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Entnahmen als Liquiditätsausschüttungen bzw. -auszahlungen in Höhe von TEUR 438.020,00. Das Entnahmekonto entwickelte sich über die Jahre wie folgt:

EUR
Frühzeichnerbonus gemäß § 20 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag
2016/​2017 92.867,46
2018 62.711,17
Liquiditätsausschüttung
2019 358.380,00
2020 438.020,00
951.678,63

Die Entwicklung der Kapitalkonten im Geschäftsjahr ist in Anlage 5 in einer gesonderten Aufstellung enthalten.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückbauverpflichtungen der Windenergieanlagen, Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie noch nicht abgerechnete Pachten 2020.

Der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB zum Monatsende Dezember 2020 anzuwendende Abzinsungssatz für die Rückbaurückstellung beträgt nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung 1,55%.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch eine Sicherungsübereignung der Windenergieanlagen und der Anteile an der Infrastrukturgesellschaft, durch die Abtretung der Stromerlöse, durch die Verpfändung des Schuldendienstreservekontos, durch die Abtretung von Ansprüchen aus Versicherungen und aus sonstigen Verträgen besichert (Angabe nach § 285 Nr. 1 b HGB).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg. Sie resultieren aus der an die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG in den Geschäftsjahren 2018 und 2020 ausgereichten Liquidität in Höhe von netto EUR 360.000,83 (Stand 31. Dezember 2020; Teilsaldo mitzugehörig zu Sonstige Verbindlichkeiten) sowie in Höhe von EUR 7.406,52 aus in Anspruch genommenen Leistungen der Infrastrukturgesellschaft (Teilsaldo mitzugehörig zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen).

Das Verrechnungskonto mit der Infrastrukturgesellschaft entwickelte sich wie folgt:

EUR
Liquiditätsentnahmen Infrastrukturgesell. Geschäftsjahr 2018 345.000,00
Beteiligungsertrag Geschäftsjahr 2019 -14.665,81
Stand Verrechnungskonto 31. Dezember 2019 330.334,19
Liquiditätsentnahmen Infrastrukturgesell. Geschäftsjahr 2020 40.000,00
Beteiligungsertrag Geschäftsjahr 2020 -10.330,36
Stand 31.Dezember 2020 360.003,83

In dem Maße, in dem in der Infrastrukturgesellschaft ein sofort entnahmefähiger Gewinn entsteht, wird ein Beteiligungsertrag periodengleich vereinnahmt, der sich für das Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 10 beläuft (Vorjahr TEUR 15). Die Beteiligung an der Infrastrukturgesellschaft beträgt lediglich EUR 500,00, so dass im Zusammenhang mit den Liquiditätsausschüttungen eine Kürzung der Liquiditätsentnahmen vom Beteiligungsbuchwert nicht in Betracht kommt.

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von EUR 1.390.708,06 (Vorjahr: EUR 1.379.510,42) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sowie in Höhe von EUR 4.403.491,50 (Vorjahr: EUR 4.921.060,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 2.333.325,50 (Vorjahr: EUR 2.850.878,67).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.209,58 sind zugleich Verbindlichkeiten aus Steuern (Vorjahr: EUR 35.506,32).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 3.154,00 (Vorjahr: EUR 2.292,00).

V. Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG.

Sie wird vertreten durch ihren Geschäftsführer:

Karsten Reetz, Rosengarten

Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Haftungsverhältnisse

Es besteht ein Avalkredit über TEUR 169,2 zugunsten einer Bank zur Absicherung von Rückbauverpflichtungen aus dem Pachtvertrag. Gründe für eine Inanspruchnahme aus dem Aval sind derzeit nicht ersichtlich. Die Gesellschaft erwartet ohne Inanspruchnahme aus dem Aval, den Rückbau mit eigenen finanziellen Mitteln finanzieren zu können.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 1.195. Sie bestehen nicht gegenüber verbundenen Unternehmen. Insbesondere die Anmietung des Grundstückes und die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen dienen der Erhöhung der Flexibilität anstelle eines Flächenkaufs bzw. der Einstellung eigener Mitarbeiter.

Nachtragsbericht

Es sind nach dem Bilanzstichtag keine nachtragspflichtigen Ereignisse eingetreten, die eine wesentliche Bedeutung haben. Die Corona-Pandemie hat keine Auswirkungen auf die bilanziellen Wertansätze oder auf die Fähigkeit unseres Unternehmens zur Unternehmensfortführung.

 

Hamburg, 31. Mai 2021

Karsten Reetz, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagevermögen 01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 11.609.769,45 0,00 0,00 11.609.769,45
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 0,00 0,00 500,00
11.610.269,45 0,00 0,00 11.610.269,45
Abschreibungen
Anlagevermögen 01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.424.515,45 854.708,00 0,00 2.279.223,45
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
1.424.515,45 854.708,00 0,00 2.279.223,45
Restbuchwerte
Anlagevermögen 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 9.330.546,00 10.185.254,00
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 500,00
9.331.046,00 10.185.754,00

Entwicklung/​Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2020

gemäß § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages vom 2. Oktober 2015

Kapitalkonto I Kapitalrücklage
Kommanditeinlagen 31.12.2020 Agio 31.12.2020
EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 1.000,00 30,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 7.963.000,00 238.890,00
7.964.000,00 238.920,00
Kapitalkonto II
Kapitalkonto II 01.01.2020 Verlustanteil Geschäftsjahr Kapitalkonto II 31.12.2020
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH -746,85 -25,75 -772,60
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -2.562.388,50 -205.058,53 -2.767.447,03
-2.563.135,35 -205.084,28 -2.768.219,63
Privatkonto
Entnahmen 01.01.2020 Entnahmen 2020 Entnahmen 31.12.2020
reconcept Treuhand GmbH -52,68 0,00 -52,68
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -513.605,95 -438.020,00 -951.625,95
-513.658,63 -438.020,00 -951.678,63

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG ist eine Vermögensanlagengesellschaft in Form einer operativ tätigen Kommanditgesellschaft. Der Vertrieb des Kommanditkapitals an Anleger wurde mit Billigung des Prospektes durch die BaFin am 17. Dezember 2015 aufgenommen. Am 06. März 2017 wurde ein neuer Verkaufsprospekt als Fortführungsprospekt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereicht. Die Billigung des sog. Fortführungsprospektes erfolgte am 28. Juli 2017. Am 18. Mai 2018 wurde die Platzierung des Kommanditkapitals mit einem finalen Kommanditkapital in Höhe von TEUR 7.964 beendet.

Die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG hat am 30. April 2018 zwei bereits in Betrieb befindliche Windenergieanlagen des Typs E-92 des Herstellers Enercon mit einer Leistung von je 2,35 MW erworben und produziert seit Mai 2018 Strom auf eigene Rechnung. Die Anlagen sind seit dem 11. November 2015 in Betrieb und der erzeugte Strom fällt unter den Tarif bzw. die Einspeisevergütung nach dem EEG 2014.

Die beiden Anlagen („WEA 1 “ und „WEA 2“) sind Teil des Windparks Jeggeleben mit insgesamt vier Windenergieanlagen gleichen Typs. Über eine Infrastrukturgesellschaft, deren Anteile zu 50% vom reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG gehalten werden, werden neben den Windenergieanlagen indirekt 50% der zentralen Infrastruktur des Windparks Jeggeleben gehalten, insbesondere Kabelleitungen zur Verbindung mit dem nächsten Umspannwerk. Die Infrastrukturgesellschaft hält zudem den Umspannwerk-Anschlussvertrag.

Zur Finanzierung des Erwerbs wurde neben dem Beteiligungskapital ein Bankdarlehen eingesetzt, indem die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG die bestehende Bankenfinanzierung des Verkäufers übernommen hat. Die Finanzierung erfolgt über eine langfristige Fremdfinanzierung mittels eines über die Norddeutsche Landesbank aufgenommenen KfW-Darlehens Die Verzinsung ergibt sich aus einem Referenzzinsssatz zuzüglicher einer Marge und ist der Höhe nach für die beiden Teildarlehen unterschiedlich bestimmt. Per 31. Juli 2017 valutiert das Gesamtdarlehen noch mit einem Betrag in Höhe von T€ 4.921.

Die Anleger sollen aus liquiden Überschüssen, die nicht zur Deckung zukünftiger Kosten erforderlich sind und nicht für den künftigen Kapitaldienst oder den Anlagenrückbau zurückgelegt werden müssen, einmal jährlich nachschüssig für das vorausgegangene Jahr eine gewinnunabhängige Auszahlung erhalten.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage /​ Branchensituation

Basis des deutschen Windenergieausbaus war das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das mit Blick auf die politisch gewollte Energiewende Investments in Windenergie mit langjährigen Einspeisetarifen förderte. Seit der Einführung von Ausschreibungen im Jahr 2017 hat sich der Windkraftausbau jedoch deutlich verlangsamt. Grund hierfür ist der hohe Anteil der Zuschläge für Projekte ohne Genehmigung, die die Ausschreibungen 2017 dominiert haben und die bislang nicht realisiert wurden. Darüber hinaus konnten Windenergieanlagen zum Teil aufgrund von Klagen nicht fristgerecht ans Netz gehen.

Nach den Zubau-Rekorden der Jahre 2014 bis 2017 und einem Jahr 2019 mit einem Zubau von lediglich etwa 1.000 MW bildet das Jahr 2020 mit rund 600 MW einen neuerlichen Tiefpunkt. Zum Vergleich sei angeführt, dass im Jahr 2018 2.402 MW und im Jahr 2017 5.333 MW Windkraft an Land installiert worden sind.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 6. September 2015 gegründet. Die reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG hat am 30. April 2018 zwei Windenergieanlagen des Herstellers Enercon mit einer Leistung von je 2,35 MW auf einer Narbenhöhe von 138 Metern in Jeggeleben, einem Ortsteil der Stadt Kalbe im Altmarkkreis Salzwedel im nördlichen Sachsen-Anhalt, erworben.

Die Anlagestrategie sieht vor, die beiden Windenergieanlagen (Anlageobjekte) zu betreiben. Das Anlageziel ist es, Strom mit den Windenergieanlagen zu produzieren und den Strom zu verkaufen. Zum Ende der Laufzeit der Vermögensanlage sollen die Windenergieanlagen veräußert werden.

Der erzeugte Strom wird vom Direktvermarkter abgenommen, vermarktet und die Einnahmen aus der EEG Vergütung zuzüglich der Direktvermarktungsvergütung werden zugunsten der Gesellschaft abgerechnet.

Die Gesellschaft hat die Stromproduktion ab Mai 2018 begonnen, so dass zum Bilanzstichtag die Anlagen seit 2 Jahren und 8 Monaten auf Rechnung der Gesellschaft Strom produzieren. Der Förderzeitraum von 20 Jahren läuft für die EEG-Vergütung bis zum 10. November 2035.

Die Laufzeit der Vermögensanlage endet für alle Anleger einheitlich frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2023 (Mindestlaufzeit). Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft durch schriftliche Erklärung an die Gesellschafter mit Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Laufzeitende zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern, mithin bis höchstens zum 31. Dezember 2025.

Die Anlagen sind durch einen Kredit der Norddeutsche Landesbank – Girozentrale Hannover finanziert. Das Darlehen beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 4.921. Daneben sind die Anlagen durch das Beteiligungskapital der Anleger finanziert. Der Kredit wird bis zum 31. Dezember 2032 getilgt.

Die technische Verfügbarkeit der Anlagen lag 2020 bei durchschnittlich 99,73% nach 99,8% im Vorjahr. Während im Vorjahr die Stromproduktion der beiden Anlagen mit 12.124 MWh um rund 6,2% unter dem Planwert von 12.930 MWh gelegen hatte, lag die Stromproduktion im Jahr 2020 mit 11.823 MWh um rund 2,5% unter dem Vorjahr und um rund 8,6% unter dem Planwert von 12.930 MWh. Die Umsatzerlöse bewegten sich mit TEUR 1.039 auf dem Niveau des Vorjahres von TEUR 1.050. Der Rückgang betrug trotz einer geringeren Stromausbeute nur 1%, da dem Mengenrückgang von 2,5% durch ein besseres Ergebnis aus der Direktvermarktung teilweise entgegengewirkt werden konnte. Die vom Netzbetreiber vergüteten so genannten „EisMan“-Ausfälle zur Erhaltung der Netzstabilität betrugen 0,5% der Stromproduktion.

Das Liquiditätsergebnis (Jahresergebnis vor Abschreibungen) betrug TEUR 649 nach TEUR 678 im Vorjahr. Einschließlich der Abschreibungen ergab sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 205 nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 176 im Vorjahr.

Basierend auf dem so genannten BDB-Windindex („BDB“ gleich Betreiberdatenbasis) war das Geschäftsjahr 2020 erneuert ein unterdurchschnittliches Windjahr. Beim BDB-Index handelt es sich um einen Ertragsindex, einen statistischen Mittelwert. Dieser beschreibt die Relation zwischen den gemeldeten Erträgen (kWh) von Windenergieanlagen („WEA“) einer Region und eines Monats zu den seit dem Jahr 2002 erhobenen langjährigen, mittleren Erträgen von Windenergieanlagen in der entsprechenden Region.

Jeggeleben gehört zur Windregion 16, die im Jahr 2020 95,5% des langjährigen Mittels der Stromausbeute der verschiedenen verzeichneten Windenergieanlagen der Region erreicht hat. Mit einer Stromproduktion von 11.823 MW erreichten die Anlagen des RE 09 einen Planwertanteil von 91,4%. Die Geschäftsführung erwartet, dass sich die Winderträge langjährig in Höhe der aus den Windgutachten abgeleiteten Planwerten einstellen werden und der BDB- Wert für die Region 16 zumindest 100% erreichen wird.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Anlagevermögen der Gesellschaft aus den Windenergieanlagen (Technische Anlagen und Maschinen) in Höhe von TEUR 9.331 sowie aus einer Beteiligung an der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von EUR 500. An der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, besteht eine Beteiligung von 50 %.

Die Anlagen wurden zu Anschaffungskosten von TEUR 11.610 erworben. Der Abschreibungsgrad beträgt damit 19,6%.

Das Umlaufvermögen besteht zum Bilanzstichtag aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 332, aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 3 sowie aus sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 4.

Zum Bilanzstichtag stehen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von TEUR 678 zur Verfügung, von denen ein Teilbetrag von TEUR 191 als Liquiditätsreserve für den Kapitaldienst 2021 auf das Bankdarlehen verwendungsgesperrt ist.

Bei einem Eigenkapital von TEUR 4.483 beträgt die Eigenkapitalquote rund 43,3 %.

Die Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 72 und betreffen insbesondere die Rückbauverpflichtung, da sich die Windanlagen auf gepachtetem Gelände befinden. Die Rückbauverpflichtung wird ratierlich über die Nutzungsdauer der Anlagen bzw. die Laufzeit des Pachtvertrages angesammelt und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 53.

Von den Gesamtverbindlichkeiten von TEUR 5.794 entfallen TEUR 4.921 auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen insbesondere mit TEUR 487 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 367 die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich mit TEUR 475 maßgeblich auf einen Sicherheitseinbehalt gegenüber dem Errichter der Anlagen und die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen betreffen vor allem Liquiditätsentnahmen aus der Infrastrukturgesellschaft des Windparks.

Das Eigenkapital hat sich zum Vorjahr von TEUR 5.126 auf TEUR 4.483 verringert, davon TEUR 438 aufgrund von Ausschüttungen und TEUR 205 aufgrund des Jahresfehlbetrags.

Die Windenergieanlagen werden über eine betriebsgewöhnliche Gesamtnutzungsdauer von 16 Jahren ab dem 1. Dezember 2015 abgeschrieben, wobei die Gesellschaft die Anlagen ab dem 1. Mai 2018 über eine Restnutzungsdauer von 13 Jahren und 8 Monaten bis zum 31. Dezember 2031 abschreibt. Der EEG-Förderzeitraum beträgt 20 Jahre und endet am 10. November 2035.

2.2. Finanzlage

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2020 über ein Kommanditkapital von TEUR 7.964 sowie über eine Kapitalrücklage (Agio) von TEUR 239 abzüglich Entnahmen von insgesamt TEUR 952. Abzüglich des Verlustkontos in Höhe von TEUR 2.768 beträgt das Eigenkapital zum 31. Dezember 2020 somit TEUR 4.483.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft Darlehen bei der NordLB in Höhe von TEUR 6.344 übernommen. Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich diese auf TEUR 4.921. Die Darlehensrückführung von TEUR 517 im Geschäftsjahr 2020 konnte vollständig aus den Abschreibungen bzw. den Abschreibungsgegenwerten von TEUR 855 refinanziert werden.

Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 678 und sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 241 zurückgegangen. Ursächlich sind insbesondere die Entnahmen im Geschäftsjahr zugunsten der Kommanditisten in Höhe von TEUR 438.

2.3. Ertragslage

Die Umsatzerlöse bewegen sich mit TEUR 1.039 gegenüber TEUR 1.050 auf dem Niveau des Vorjahres. Während das Windjahr im nördlichen Sachsen-Anhalt (BDB-Windregion 16) erneut um rund 4,5% unter dem langjährigen Mittel gelegen hat und die Prognosen der Windgutachten der beiden Turbinen der Gesellschaft um rund 8,6% verfehlt wurden, konnten die Erlöse aus der Direktvermarktung den Umsatzausfall aus dem unterdurchschnittlichen Windjahr zumindest im Vergleich zum Vorjahr etwas kompensieren. Die Erlöse betreffen überwiegend die Marktprämie aus dem definierten Satz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zuzüglich der je nach Marktverhältnissen erzielbaren Direktvermarktungsprämie.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 205 aus.

Der Jahresfehlbetrag ergibt sich bei Erträgen von TEUR 1.055 (i.V. TEUR 1.090) und Aufwendungen von TEUR 1.260 (i.V. TEUR 1.266).

Im Bereich der Erträge ergeben sich Umsatzerlösen von TEUR 1.039, sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 6 (i.V. TEUR 25) und Beteiligungserträgen von TEUR 10 (TEUR 14). Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen vor allem Schadenleistungen bei Abschaltungen der Anlagen durch den Netzbetreiber. Die Beteiligungserträge beziehen sich auf die Infrastrukturgesellschaft, an der der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG einen 50%igen Anteil hält.

Die Aufwendungen setzen sich aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 281 (i.V. TEUR 276), planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 855 (i.V. TEUR 855) sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 124 (i.V. TEUR 135) zusammen.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 5 betrifft vor allem die gestiegenen Aufwendungen des Umspannwerks in Badel, während der Zinsaufwand wegen der Tilgungen und des gesunkenen Referenzzinssatzes gesunken ist.

Der Jahresfehlbetrag von TEUR 205 ist leicht höher als im Vorjahr ausgefallen (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von TEUR 176). Bezieht man die liquiditätsunwirksamen Abschreibungen mit in die Betrachtung ein, so ergibt sich im Geschäftsjahr vor Abschreibungen ein Liquiditätsüberschuss von TEUR 649 gegenüber einem TEUR 678 im Vorjahr.

Die Stromerträge lagen unter denen des Vorjahres und auch unter der Planung. Während die Windausbeute bzw. die durchschnittliche Windgeschwindigkeit insbesondere durch die hohen Sommertemperaturen unter der Planung gelegen haben, konnten die Wetterbedingungen in den übrigen Monaten die Windflaute des Sommers anteilig – jedoch leider nicht komplett – ausgleichen. Die negative Prognoseabweichung der Stromausbeute war 2020 etwas höher als im Geschäftsjahr 2019.

III. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2021 wird mit einem ähnlichen, bis leicht verbesserten Jahresergebnis gerechnet. Die Umsatzerlöse sollen sich bei weitgehend gleichbleibenden Kosten aufgrund einer steigenden Stromausbeute in leichtem bzw. mittleren Umfang (5% bis 10%) erhöhen, so dass ein ausgeglichenes bzw. leicht negatives Ergebnis zustande kommen soll. Es wird erwartet, dass sich die Windausbeute an die langjährige Durchschnittswindausbeute des Standorts zumindest annähern wird. Entscheidend für das Erreichen der Prognose werden die Windausbeuten im Sommer und im Herbst 2021 sein. Das Liquiditätsergebnis (vor Abschreibungen) ist deutlich positiv geplant und soll nach dem Kapitaldienst Ausschüttungen ermöglichen.

Der im Vorjahr für 2020 prognostizierte Jahresüberschuss konnte insbesondere aufgrund der Windflaute im Sommer nicht erreicht werden, weil sich die Windbedingungen 2020 gegenüber 2019 sogar leicht verschlechtert dargestellt haben.

Langfristig gehen wir davon aus, dass die Prognosewerte der Windgutachten erreicht werden. Durch die zunehmenden Darlehenstilgungen werden sich daneben sinkende Zinsaufwendungen ergeben. Weiterhin sollten höhere Direktvermarktungserlöse bei höheren Strompreisen sowie die Verwendung der Anlagen ohne Abschreibungen in den letzten vier Jahren des Förderzeitraums (2032 bis 2035) den Marktwert der Anlagen im Verkaufsfall steigern.

IV. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren betreffen die Umsatzerlöse von TEUR 1.039 (Planwert TEUR 1.138), die Stromerträge von 11.823 MWh (Planwert von 12.930 MWh) und die Ausschüttungen von TEUR 438 (TEUR 318).

Durch die gegenüber dem Plan und dem BDB-Index schlechteren Windverhältnisse wurden die Planungen verfehlt. Die Ausschüttungen erreichten rund 138% des Planwertes, die Stromproduktion erreichte rund 91% des Planwertes und die Umsatzerlöse erreichten rund 91% des Planwertes.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, ergeben. Insbesondere die Annäherung der Windgeschwindigkeiten an den Indexmittelwert des Standorts Jeggeleben bzw. das Überschreiten dieses Mittelwertes sowie die Erzielung höherer Erlöse aus der Stromdirektvermarktung bieten besondere Chancen. Dies wirkt sich unmittelbar auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft aus.

2. Risikobericht

Die Risiken der Gesellschaft liegen je nachdem im Wesentlichen bei der operativen Tätigkeit im Verwalten und Betreiben der Windenergieanlagen. Sofern sich die Erträge aus der operativen Tätigkeit (Preise und Strommengen) nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken – nach sich ziehen.

Negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis kann sich ein geringeres als prognostiziertes Windaufkommen am Standort Jeggeleben auswirken. In der Folge könnten voraussichtlich geringere Entnahmen bzw. Auszahlungen an die Gesellschaft getätigt werden.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, andere Regierungen oder die EU können zukünftig eine Politik betreiben, die auf den Wert und den wirtschaftlichen Nutzen der Windenergieanlagen nachteilige Auswirkungen hat. Solche Entscheidungen können sowohl politischer, rechtlicher, förderungsrechtlicher oder steuerlicher Art sein. Es können Steuerreformen, umweltrechtliche Beschränkungen, gegebenenfalls eine restriktive Förderoder Energiepolitik, eine andere nachteilige Wirtschafts- und Geldpolitik sowie Änderungen von Kapitalmarktbedingungen die Beteiligungsgesellschaft betreffen.

Die Windenergieanlagen liefern Strom an den örtlichen Netzbetreiber. Sollte es aus technischen Gründen zu Problemen und Verzögerungen beim Netzdurchfluss kommen, würde dies zu verminderten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Störungen und Ausfälle im Stromversorgungsnetz, die nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen und nicht von einer Versicherung abgedeckt sind, können ebenso zu verminderten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft führen.

Es besteht das Risiko, dass die Anlagen durch Einspeisemanagement reduzierte Erträge erwirtschaften bzw. sogar ganz vom Netz genommen werden. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des Schutzes von bedrohten Tierarten eingeschränkt oder gänzlich untersagt wird. Ferner besteht das Risiko, dass die Windenergieanlagen aufgrund von Lärmschutzbestimmungen gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet werden müssen. Darüber hinaus kann es zu Abschaltungen bei Vereisungen kommen. Ferner kann es durch die Beeinträchtigungen benachbarter Windenergieanlagen durch Verschattung zur Notwendigkeit von Abschaltungen kommen.

Für den Betrieb der Windenergieanlagen ist der Abschluss langfristiger Wartungsverträge vorgesehen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Wartungsgesellschaft ausfällt und Ersatz nur unter Verzögerungen oder nur zu höheren Kosten beschafft werden kann. Ebenfalls können Arbeiten notwendig werden, die durch den Wartungsvertrag nicht abgedeckt sind oder die länger als geplant dauern. Schäden können durch Vandalismus oder Naturgewalten eintreten. Die hierfür abgeschlossenen Versicherungen könnten diese Schäden nicht abdecken. Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch mehrfach auftretende Schäden die Versicherungsprämien steigen oder der Versicherungsschutz gekündigt wird. Im Ausnahmefall kann es notwendig werden, die Anlagen vorzeitig außer Betrieb zu nehmen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen.

Eingriffe in den laufenden Geschäftsbetrieb der Anlagen im Sinne von behördlich angeordneten Einschränkungen des Betriebes können nicht ausgeschlossen werden. Sie würden zu Mindereinnahmen der Beteiligungsgesellschaft und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Es ist ferner möglich, dass sich die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für die Beteiligungsgesellschaft in Deutschland verzögert oder ganz verweigert bzw. bereits erteilte Genehmigungen entzogen werden.

Sämtliche vorstehende Risiken können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG auswirken.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnIG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 die folgenden Vergütungen gezahlt:

Die reconcept consulting GmbH erhielt für die Vermittlung des Kommanditkapitals als laufende Vergütung im Rahmen der Vertriebsvereinbarung eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 17.

Für die Tätigkeit als persönlich haftender Gesellschafter erhielt die Komplementärin reconcept Capital 02 GmbH eine feste Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 5.

Die reconcept Treuhand GmbH erhielt eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 42 für die Übernahme von Treuhanddienstleistungen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Hamburg, 31. Mai 2021

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 3. September 2021 festgestellt.

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