Karsten Reetz: reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co.KG

Published On: Montag, 13.09.2021By

Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 460.486,20, eine Position die natürlich vorallem dann Anleger betrifft die in dieses Investment ein Investment getätigt haben. Somit also auch keine gute Nachricht für Anleger, auch wenn in dieser Bilanz ein kleines Plus erzielt hat.

reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co.KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG nach § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 2. Juli 2021

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 16. Juli 2021

DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Delfs, Wirtschaftsprüfer

Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31.12.2020

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1 .Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.251.000,00 4.251.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 334.766,25 111.524,58
II. Guthaben bei Kreditinstituten 219.650,25 250.259,36
554.416,50 361.783,94
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 460.486,20 638.567,52
5.265.902,70 5.251.351,46

PASSIVA

EUR EUR
A. Kapitalanteile der Kommanditisten
I. Kommanditkapital 1.000,00 1.000,00
II. Verlustvortrag -639.567,52 -730.983,94
III. Jahresüberschuss 178.081,32 91.416,42
IV. Nicht durch Vermögeneinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 460.486,20 638.567,52
B Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 13.377,02 13.228,46
C Anleihenkapital
1. Namensschuldverschreibung 5.000.000,00 5.000.000,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.525,68 2.476,15
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 250.000,00 235.646,85
252.525,68 238.123,00
5.265.902,70 5.251.351,46

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 516,20 1.567,85
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.789,88 -33.970,63
3. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 446.355,00 359.466,05
-davon aus verbundenen Unternehmen EUR 446.355,00 (Vorjahr: EUR 359.466,05)
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -250.000,00 -235.646,85
-davon an verbundene Unternehmen EUR 00,00 (Vorjahr: EUR 42,26)
5. Ergebnis nach Steuern/​Jahresüberschuss 178.081,32 91.416,42

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 122287 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Gesellschaft unterschreitet darüber hinaus die Größenmerkmale des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft.

Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Emittenten von Vermögensanlagen, dessen Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten wurden. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 Vermögensanlagengesetz (VermAnIG) zu beachten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden bzw. die Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen „Nicht durch Vermögensanlagen der Kommanditistin gedeckten Fehlbetrag“ i. H. v. TEUR 460 aus.

Die Gesellschaft ist aus heutiger Sicht nicht von der Corona-Pandemie dergestalt betroffen, dass ihre Unternehmenstätigkeit nicht weitergeführt werden kann, die Vermögenswerte nicht im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb realisiert werden können und/​oder die Schulden nicht bezahlt werden können.

Aktiva

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Passiva

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten ausschließlich Zinsforderungen auf die Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.

Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten beträgt EUR 1.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Anleihen

Die zum Stichtag ausgegebenen Namensschuldverschreibungen betragen EUR 5.000.000,00.

Diese sind in voller Höhe eingezahlt. Die Namensschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 und sind am 31. März 2023 zur Rückzahlung fällig.

Die Ansprüche der Namensschuldverschreibungsgläubiger, insbesondere auf Zinsen (§ 3 der Namensschuldverschreibungsbedingungen) und auf Rückzahlung (§ 4), sind nachrangig. Die Namensschuldverschreibungsgläubiger treten mit ihren Forderungen auf Zinsen und auf Rückzahlung aus diesen Namensschuldverschreibungen gemäß den §§ 19 Absatz 2 Satz 2, 39 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) im Rang hinter alle anderen Gläubiger der Emittentin, die keinen Rangrücktritt erklärt haben und daher nach § 39 Absatz 1 InsO befriedigt werden, zurück. Entsprechendes gilt auch im Fall der Liquidation der Emittentin. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Zinsen und Rückzahlung ist so lange und so weit ausgeschlossen, wie die Zinszahlung oder Rückzahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen würde. Zahlungen der Zinsen (§ 3) und der Rückzahlung (§ 4) haben nur im Rang des § 39 Absatz 2 InsO zu erfolgen, wenn die Emittentin dazu aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem -freien – Vermögen in der Lage ist.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag zwar ein negatives bilanzielles Eigenkapital von TEUR 460 aus, es liegt jedoch keine Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung vor, da die Verbindlichkeiten aus dem Namensschuldverschreibungskapital von TEUR 5.000 mit einem sog. qualifizierten Rangrücktritt aufgrund § 8 der Namensschuldverschreibungsbedingungen unterlegt sind. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach den Grundsätzen der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Die bilanzielle Überschuldung von TEUR 460 führt somit aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts zu keiner Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts und es besteht eine positive Fortführungsprognose.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten die Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses, der Steuererklärungen sowie der Jahresabschlussprüfung 2020.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 252.525,68 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: EUR 238.123,00).

Die unter C. Anleihenkapital in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.000.000,00 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und von unter fünf Jahren (Vorjahr: EUR 5.000.000,00).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Zinsen auf die Namensschuldverschreibungen für das Geschäftsjahr 2020. Sie sind zum 31. März 2021 an die Anleger ausgezahlt worden.

IV. Sonstige Angaben

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 keine Mitarbeiter.

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Die Gesellschaft wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg.

Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Karsten Reetz, Rosengarten.

Karsten Reetz hat jeweils Alleinvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG.

Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)

Mit Vertrag vom 23. März 2021 ist mit der Schwestergesellschaft reconcept Finnland GmbH, Hamburg, ein Darlehensvertrag über EUR 1.000.000,00 abgeschlossen worden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum 31. Dezember 2020 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

 

Hamburg, 2. Juli 2021

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.251.000,00 0,00 0,00 4.251.000,00
4.251.000,00 0,00 0,00 4.251.000,00
Abschreibungen
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Restbuchwerte
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Finanzanlagen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.251.000,00 4.251.000,00
4.251.000,00 4.251.000,00

Entwicklung/​Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2020

Kapitalkonto I Kapitalkonto II
Kommanditeinlagen 1.1.2020 Veränderungen 2020 Kommanditeinlagen 31.12.2020 Bilanzverlust 1.1.2020 Gewinnanteile 2020 Bilanzverlust 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
reconcept consulting GmbH 1.000,00 0,00 1.000,00 -639.567,52 178.081,32 -461.486,20
1.000,00 0,00 1.000,00 -639.567,52 178.081,32 -461.486,20

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 12 EnergieZins 2022 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „RE12″ genannt) hat nach Billigung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 17. Mai 2018 Namensschuldverschreibungen in der Form einer Vermögensanlage eingeworben. Das öffentliche Angebot wurde am 15. April 2019 mit einem platzierten Namensschuldverschreibungskapital in Höhe von TEUR 5.000 beendet.

Der Namensschuldverschreibung liegen die Namenschuldverschreibungsbedingungen vom 21. März 2018 zugrunde.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Mitfinanzierung der reconcept-Gruppe. Die Gesellschaft darf Finanzierungen ausschließlich im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG an ihr Mutterunternehmen sowie an ihre Schwester- und Tochterunternehmen vergeben. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit hat die Gesellschaft Vermögensanlagen emittiert. Das Namenschuldverschreibungskapital ist eingeteilt in bis zu 5.000 untereinander gleichberechtigte Namensschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000.

Die Namensschuldverschreibungen werden bis zum Ende ihrer Laufzeit gemäß § 4 der Namensschuldverschreibungsbedingungen bezogen auf ihren Nennbetrag mit jährlich 5 Prozent verzinst. Der jährliche Zinsberechnungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr („Berechnungsperiode“). Die Verzinsung begann mit dem jeweils vollständigen Eingang des gesamten Erwerbspreises. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich nachträglich für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr am 31. März des jeweiligen Folgejahres (jeweils „Zinszahlungstag“), ohne dass der Zinsbetrag zwischen dem Ende der Berechnungsperiode und dem Zinszahlungstag selbst verzinst wird. Die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022, ohne dass es jeweils einer Kündigung bedarf. Die Namensschuldverschreibungen sind zusammen mit der letzten Zinszahlung für das Kalenderjahr 2022 am 31. März 2023 zum Nennwert zur Rückzahlung fällig, ohne dass der Rückzahlungsbetrag zwischen dem Ende der Laufzeit und dem Rückzahlungstag selbst verzinst wird.

Die Emittentin ist berechtigt, die Namensschuldverschreibungen nach ihrer Wahl ganz oder teilweise mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gegenüber allen Anlegern im gleichen Verhältnis vorzeitig zu kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des individuellen erstmaligen Erwerbs der Namensschuldverschreibungen durch den Anleger.

Die Ansprüche der Namensschuldverschreibungsgläubiger, insbesondere auf Zinsen (§ 3) und auf Rückzahlung (§ 4), sind nachrangig. Die Namensschuldverschreibungsgläubigertreten mit ihren Forderungen auf Zinsen und auf Rückzahlung aus diesen Namensschuldverschreibungen gemäß den §§ 19 Absatz 2 Satz 2, 39 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) im Rang hinter alle anderen Gläubiger der Emittentin, die keinen Rangrücktritt erklärt haben und daher nach § 39 Absatz 1 InsO befriedigt werden, zurück (qualifizierter Rangrücktritt).

Es ist vorgesehen, jeweils einen Zinsüberschuss zu erwirtschaften, der sich daraus ergibt, dass die Ausleihungen an verbundene Unternehmen höher verzinst werden als die mit 5 % an die Anleger der Namensschuldverschreibung zu entrichtenden Zinsen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage /​ Branchensituation

Die reconcept-Gruppe ist im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. Die Entwicklung des RE 12, der die reconcept-Gruppe mitfinanziert, hängt damit u.a. von der Branchenentwicklung der erneuerbaren Energien und der jeweils initiierten Projekte ab bzw. von der Entwicklung der Geschäftsbetriebe der mitfinanzierten Gesellschaften der reconcept-Gruppe.

Nach dem letzten verfügbaren Bericht „Global Trends in Renewable Energy Investment (GTR) 2020 – REN 21″, der gemeinsam von dem Frankfurt School-UNEP Collaborating Centre for Climate & Sustainable Energy Finance, Bloomberg NEF und dem UN Environment Programme (UNEP) herausgegeben wird und der die Entwicklung im Jahr 2019 beschreibt, wuchsen die Erneuerbaren Energien im Stromsektor im Jahr 2019 deutlich, während im Wärme- und Transportsektor weit weniger Fortschritte zu verzeichnen waren. Erneuerbare Energien hatten danach 2019 erneut ein Rekordjahr im Hinblick auf den Zuwachs an Anlagen hinter sich, indem die installierte Stromkapazität um mehr als 200 Gigawatt (GW) wuchs. Die Investitionen in Erneuerbare Energien weiteten sich weltweit aus. Im Laufe des Jahres trugen die Stromabnahmeverträge (PPAs) des privaten Sektors zum Ausbau der Stromkapazitäten bei, was vor allem auf die anhaltenden Kostensenkungen bei einigen Technologien zurückzuführen ist.

Der Sektor der erneuerbaren Energien verzeichnete 2019 einen weltweiten Anstieg der installierten Leistung und übertraf damit die Nettoinstallationen von Anlagen für fossilen Brennstoffe und Kernenergie. Die installierte Leistung der erneuerbaren Energien wuchs im Jahr 2019 um mehr als 200 GW (hauptsächlich Solar-Photovoltaik).

In den meisten Ländern ist die Erzeugung von Strom aus Wind- und Solarenergie inzwischen kostengünstiger als die Stromerzeugung in neuen Kohlekraftwerken. Diese Kostensenkungen haben zu niedrigen Geboten in Ausschreibungsverfahren geführt, die im Laufe des Jahres noch häufiger wurden. Insgesamt reichte die installierte Kapazität an erneuerbaren Energien aus, um bis Ende 2019 schätzungsweise 27,3 % der weltweiten Stromerzeugung bereitzustellen. Trotz dieser Fortschritte ist es für erneuerbare Energien weiterhin schwierig, einen größeren Anteil an der globalen Stromerzeugung zu erreichen, was zum Teil auf anhaltende Investitionen in fossile (und nukleare) Energiekapazitäten zurückzuführen ist.

Für die reconcept-Gruppe sind u.a. die Länder Deutschland und die Windenergie in Finnland von besonderer Bedeutung.

Die Stromversorgung in Deutschland wird Jahr für Jahr „grüner“. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf rund 46 Prozent im Jahr 2020. Damit wurde die Zielmarke von 35 Prozent für das Jahr 2020 vorzeitig deutlich übertroffen. Auch bei der Wärmeversorgung spielen erneuerbare Energien zunehmend eine wichtige Rolle.

Derzeit beträgt der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte 15 Prozent.

Hinsichtlich der Situation der Windenergie in Finnland lässt sich das Nachfolgende berichten. Ende 2020 waren 754 Windkraftanlagen in Finnland an Land (On-Shore) mit einer Gesamtleistung von 2.284 MW installiert. Sie erzeugten 2020 ca. 7% des finnischen Stromverbrauchs. Der Anteil der Windenergie an der Energieproduktion Finnlands ist insgesamt damit noch relativ gering. Die finnische Regierung will bereits 2035 kohlenstoffneutral sein. Bis 2030 sollen die Emissionen um 55% unter das Niveau des Jahres 1990 gefallen sein. Bis 2029 soll der Kohleausstieg erfolgen und auch der für Finnland bedeutende Energieträger Torf soll ersetzt werden. Finnland hat nach den Angaben der Finnish Wind Power Association das Potenzial, die Windkraftkapazität erheblich zu steigern. Ziel der Windkraftindustrie ist es, bis 2030 in Finnland mindestens 30 TWh (30.000 GWh) jährliche Windkraftproduktion zu erreichen, was ungefähr 30 Prozent des gegenwärtigen finnischen Stromverbrauchs entspricht.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr 2020 war erstmals auch unterjährig das volle Namenschuldverschreibungskapital von TEUR 5.000 eingeworben, während im Vorjahr noch bis April 2019 neues Schuldverschreibungskapital eingeworben worden ist. Zum Geschäftsjahresende 2018 betrug das eingeworbene Schuldverschreibungskapital noch TEUR 3.425.

Während des Jahres 2020 waren Darlehen von TEUR 4.251 an die reconcept GmbH valutiert.

Aufgrund der vollen Kapitaleinwerbung von TEUR 5.000 während des gesamten Geschäftsjahres und der Kapitalausreichung über das gesamt Geschäftsjahr sind die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens von TEUR 359 auf TEUR 446 deutlich angestiegen und die Zinsaufwendungen haben sich von TEUR 236 auf TEUR 250 erhöht.

Das Jahresergebnis hat sich mit TEUR 178 fast verdoppelt.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Vermögen der Gesellschaft im Wesentlichen aus Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 219 (i.V. TEUR 250) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 4.251 (i.V. TEUR 4.251). Derzeit ist die reconcept GmbH im Rahmen des Darlehensvertrags vom 27. September 2018 der einzige Darlehensgläubiger der Gesellschaft. Mit Vertrag vom 23. März 2021 hat die Gesellschaft mit der reconcept Finnland GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der reconcept GmbH, über die die reconcept GmbH ihre Projektentwicklungsaktivitäten in Finnland betreibt, einen Teilbetrag von TEUR 1.000 ausgereicht, nachdem die reconcept GmbH den entsprechenden Teilbetrag des Darlehens zurückgeführt hatte. Daneben besteht eine Zinsforderung gegen die reconcept GmbH in Höhe von TEUR 335.

Die Passivseite der Bilanz ist gekennzeichnet durch das 2020 eingeworbene Namensschuldverschreibungskapital in Höhe von TEUR 5.000 (i.V. TEUR 5.000), das in unveränderte Höhe besteht. Daneben ist auf der Passivseite insbesondere die zum 31. Dezember 2020 entstandene Zinsverbindlichkeit gegenüber den Anlegern der Namensschuldverschreibung mit TEUR 250 passiviert. Die Zinsverbindlichkeit ist am 31. März 2021 an die Anleger ausgezahlt worden.

Die Gesellschaft ist bei einem Kommanditkapital von TEUR 1 und einem Bilanzverlust von TEUR 461 mit TEUR 460 bilanziell überschuldet. Da das Namensschuldverschreibungskapital mit einem so genannten qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet ist, führt die bilanzielle Überschuldung zu keiner Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Die Planung der Geschäftsführung führt zu einer positiven Fortführungsprognose für die Gesellschaft. Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Fehlbetrag wurde durch den Jahresüberschuss der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 von TEUR 639 auf TEUR 460 verringert.

2.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 gegeben. Die Gesellschaft finanziert sich durch die ausgegebene Namensschuldverschreibung und durch die Zinserträge aus dem ausgereichten Darlehen. Das Namensschuldverschreibungskapital belief sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 5.000. Die Namensschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 und sind am 31. März 2023 zur Auszahlung fällig. Die Namensschuldverschreibungen werden bis zum Ende ihrer Laufzeit mit jährlich 5 Prozent verzinst.

2.3. Ertragslage

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 178 aus. Der Jahresüberschuss setzt sich im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 18 sowie aus Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 250 zusammen, denen Zinserträge in Höhe von TEUR 446 gegenüberstehen.

Wegen der ganzjährigen Ausreichung des Darlehens von TEUR 4.251 sowie der ganzjährig bestehenden Einwerbung des Namensschuldrechtskapitals von TEUR 5.000 hat sich der Jahresüberschuss von TEUR 91 auf TEUR 178 deutlich erhöht.

Die Gesellschaft erwartet in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 Jahresüberschüsse in gleicher Größenordnung wie 2020 bzw. in einem höheren Betrag erzielen zu können, um bis zum Jahresende 2022, spätestens aber am 31. März 2023, den nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag vollständig ausgleichen zu können. Die Gesellschaft plant, die ausgereichten Darlehensmittel ggf. zu einem höheren Zinssatz zu vergeben, um den nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag vollständig bis zur Rückzahlung der Namensschuldverschreibung decken zu können.

Daneben sollen aus den Zinsüberschüssen der jeweiligen Geschäftsjahre zusätzliche finanzielle Mittel verzinslich zur Anlage gebracht werden.

2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen (TEUR 4.251 am 31.12.2020) führten im Geschäftsjahr 2020 zu Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von TEUR 446. Neben den Erträgen aus Ausleihungen besteht der Leistungsindikator in der Senkung des nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrags, der im Geschäftsjahr 2020 aufgrund des Jahresüberschusses um TEUR 178 zurückgeführt worden ist.

III. Prognosebericht

Im Jahr 2020 hat die Gesellschaft alle verfügbaren Mittel in Höhe von TEUR 4.251 wie geplant für Ausleihungen an verbundene Unternehmen verwendet.

Die Einwerbung des Namensschuldverschreibungskapitals wurde bereits im April 2019 mit einem Namensschuldverschreibungskapital in Höhe von TEUR 5.000 beendet.

Für das Geschäftsjahr 2021 wird mit einem leicht steigenden Jahresüberschuss von rund TEUR 215 gerechnet, indem aus dem Zinsüberschuss Mittel zur Anlage gebracht werden.

Der Bedarf für Ausleihungen von verbundenen Unternehmen ist abhängig von dem Finanzmittelbedarf der verbundenen Unternehmen der reconcept-Gruppe. Die Gesellschaft ist zuversichtlich, erneut alle zur Verfügung stehenden Mittel an Gesellschaften der reconcept-Gruppe verzinslich zur Anlage bringen zu können.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Gesellschaft nimmt gemäß ihrem Unternehmenszweck Investitionen im Rahmen der Mitfinanzierung der reconcept-Gruppe vor. Sie schließt dazu Finanzierungsverträge in Form von Darlehensverträgen zugunsten ihres Mutterunternehmens bzw. ihrer Schwester- oder Tochterunternehmen ab. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Namensschuldverschreibungskapital revolvierend für die Mitfinanzierung der reconcept-Gruppe zur Verfügung zu stellen. Die Chancen liegen in der Erzielung von Zinserträgen aus den ausgereichten Darlehensmitteln, die deutlich über dem Zinssatz liegen sollen und gegenwärtig auch liegen, mit dem das Namensschuldverschreibungskapital verzinst wird.

Risikobericht

Die Realisierung der Ziele der Gesellschaft hängt unmittelbar und mittelbar von einer Vielzahl von Einflüssen ab, beispielsweise dem konjunkturellen Umfeld, dem Branchenumfeld, dem Finanzmarkt, aber vor allem auch von der Fähigkeit der jeweiligen Mitarbeiter und des Managements der jeweils durch den RE 12 finanzierten Gesellschaften der reconcept-Gruppe. Gelingt es dem Management der Gläubigergesellschaften nicht, geschäftsspezifische Risiken zu erkennen und zu bewältigen, verschiedenste geschäftliche Parameter gegeneinander abzuwägen, Potenziale zu nutzen und zu realisieren, kann sich dies auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung des RE 12 negativ auswirken.

Dies gilt daneben insbesondere für die Gestaltung der Konditionen der geplanten Finanzierungsverträge mit der Muttergesellschaft reconcept GmbH bzw. den Tochter- oder Schwestergesellschaften des RE 12. Auch unerkannt falsche Parameter, wie z. B. fehlerhafte Gutachten sachverständiger Dritter oder fehlerhafte Ratings, können selbst bei richtiger Abwägung dieser Parameter letztlich zu tatsächlichen Fehlentscheidungen des Managements des RE 12 bzw. des Managements der finanzierten Gesellschaften führen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das Mitglied der Geschäftsführung des RE12, Herr Karsten Reetz, grundsätzlich auch Mitglied der Geschäftsführungen der reconcept GmbH bzw. der jeweils finanzierten Tochter- oder Schwestergesellschaften des RE12 ist. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RE12 auswirken und zu geringeren Auszahlungen (Zinsen und Rückzahlung) an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags der Namensschuldverschreibung führen.

Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund unvorhergesehener Ereignisse erwartete Liquiditätszuflüsse für die Gesellschaft ausbleiben oder unerwartete Liquiditätsabflüsse entstehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Bildung zusätzlicher Liquiditätsreserven erforderlich wird. Ferner können die Zeitpunkte der Zahlungsflüsse von den getroffenen Annahmen abweichen. Geringere und/​oder verspätete Einnahmen sowie höhere und/​oder vorzeitige Ausgaben können zu Liquiditätsengpässen führen. Vertragspartner der Gesellschaft können zahlungsunfähig werden und mit ihren Zahlungspflichten gegenüber der Gesellschaft ganz oder teilweise ausfallen. Dies kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RE 12 auswirken.

Die Gesellschaft ist als Teilnehmerin des allgemeinen Wirtschaftsverkehrs von nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig. Die gesamte europäische und deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegt ständigen Wandlungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch künftige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit oder die Wettbewerbsbedingungen der Gesellschaft und/​oder der reconcept-Gruppe negativ beeinflusst werden. Eine Änderung in- und ausländischer Gesetze und sonstiger Vorschriften sowie deren Auslegung durch die Gerichte und Behörden kann daher unmittelbar oder mittelbar über die Entwicklung der jeweils finanzierten Gesellschaften der reconcept-Gruppe negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RE12 haben.

Zum 31. Dezember 2020 wurde ausschließlich die reconcept GmbH finanziert, die ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 über ein Eigenkapital von TEUR 3.851 verfügt und im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss von TEUR 803 erzielt hat. Im Geschäftsjahr 2021 ist die Schwestergesellschaft reconcept Finnland GmbH mit einem Darlehen von TEUR 1.000 zu den Gesellschaften hinzugetreten, die durch den RE 12 finanziert werden.

Die Fähigkeit des RE 12, Zinszahlungen und die Rückzahlung des nachrangigen Namensschuldverschreibungskapital zu leisten, hängt maßgeblich von der Ertrags- und Liquiditätslage der jeweils finanzierten Gesellschaft der reconcept-Gruppe ab. Die ausgereichten Mittel können in der Zukunft auch anderen Gesellschaften der reconcept-Gruppe zur Verfügung gestellt werden, als denen die gegenwärtig die Darlehensnehmer des RE 12 sind.

Der RE 12 reicht Finanzierungsbeiträge aus ist somit davon abhängig, dass die jeweiligen Darlehensgläubiger aus der reconcept-Gruppe fristgerecht die Verpflichtungen aus den Vereinbarungen erfüllen, womit der RE12 mittelbar denselben Risiken wie die finanzierten Unternehmen unterliegt. Sofern die mitfinanzierten Gesellschaften der reconcept-Gruppe die entstehenden Zinsen und Kapitalrückzahlungen nicht wie geplant leisten können bzw. nur mit einer zeitlichen Verzögerung, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des RE 12 nach sich ziehen.

Die Namensschuldverschreibung ist dabei mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausgestattet, so dass die Verbindlichkeiten aus der Namensschuldverschreibung in einem Überschuldungsstatus nicht zum Ansatz kommen.

Bestandsgefährdende Risiken für die Gesellschaft sehen wir gegenwärtig nicht.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 die folgenden Vergütungen gezahlt:

Für die Tätigkeit als persönlich haftender Gesellschafter erhält die Komplementärin reconcept Capital 02 GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag keine Vergütung.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Hamburg, 2. Juli 2021

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Der Jahresabschluss wurde am 19. Juli 2021 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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