Kanzlei Pforr versendet Post an Anleger Lombardium und Erste Oderfelder

Published On: Mittwoch, 07.06.2017By Tags:

Es geht um die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ADVOFin und die diesbezügliche vertragliche Regelung. Wir können jedem Anleger nur den Rat geben, wenn er noch etwas von seinem Geld retten will außer der Insolvenzquote, diese Vereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung bietet Ihnen genau diese Möglichkeit. Lassen Sie sich nicht durch dummes Geschwätz von ihrem Vermittler beeinflussen mit irgendwelchen Durchhalteparolen. Das bringt Ihnen Ihr Geld nicht wieder. Hier haben Sie ohne Kosten die Möglichkeit, sich einen großen Teil Ihres Geldes wiederzuholen.

Wer diese Chance nicht nutzt, soll bitte dann später nicht jammern, wenn er merkt, dass die Ratschläge ihm eben sein Geld nicht zurückbringen. Was uns jedoch irritiert hatte, war, dass die Frist zur Rücksendung so kurz war. Nach einem Gespräch mit der Kanzlei Pforr löste sich dies jedoch ganz einfach auf: Bedingt durch die Feiertage gab es hier wohl eine Verzögerung des Versandes bei der Post bei einzelnen Anlegern. Hier sei gesagt, dass das Angebot natürlich auch jetzt noch seine Geltung hat. Prima – machen, Geld retten!

4 Comments

  1. Eva Luator Sonntag, 05.11.2017 at 11:57 - Reply

    Gibt es denn eigentlich schon Erfolgsmeldungen von RA Pforr? Oder verliefen Gerichtsprozesse weniger erfolgeich?

  2. JS Dienstag, 20.06.2017 at 09:56 - Reply

    Also, ich habe nun das alles durchgelesen. Geben wird erst erst einmal ca. 5%, aber das habe ich schon vor Monaten geschrieben. Bei den Vermittlern wird es sehr schwer zu BEWEISEN dass die gesagt haben „sicher wie ein Pfandbrief, kein Risiko usw.“ oder haben Sie das SCHRIFTLICH? In den Prospekten wird die Anlage mal als Darlehn mit fester Verzinsung dargerstellt und auch unter Miethe wurden ZINSEN ausgezahlt erst später bei Wüstemann wurde das unterlassen.
    Ich glaube nicht, dass es mit dem Vorgehen gegen Eberling klappt, mit dem haben wir -leider- juristisch nichts zu tun und Pleite ist er außerdem. Wenn es Minibeträge gibt sind 40% oder MEHR fällig an den Prozesskostenfinanzieren und Kick Backs an die Empfehler.
    Für mich ist das Ganze eine Luftnummer. Ich glaube, die Kohle ist weg und wenn der Liquidator die ausgezahlen Gelder zurück fordert, na dann gute Nacht. Der bekommt von jedem Euro den er zurück holt 25 % „Provision“, dann zahlt er irgenwann aus, dann gibt es von diesem Betrag vielleicht 75 % zurück – ein schlechtes Geschäft.

  3. Ingeborg Donnerstag, 08.06.2017 at 13:03 - Reply

    Alles schön und gut,aber 40% plus der anderen Kosten auch kein Pappenstil.

    • Jürgen Montag, 12.06.2017 at 12:27 - Reply

      Erinnerst Du Dich Ingeborg was ich schon schrieb? Ich bin im Moment in Asien,werde nach meiner Rückkehr die Post der Kanzlei Pforr lesen und dann dazu was schreiben..

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