Kanzlei Mattil auf Mandantensuche in Sachen EN Storage

Natürlich fragt man sich auch hier wieder, wo die Kanzlei die Daten der Anleger her hat, um diese anzuschreiben? Diese Antwort wird die Kanzlei demnächst wohl dem Datenschutzbeauftragten geben müssen, denn Anleger teilten uns mit, dass man diesen über den Vorgang informiert und gebeten habe, hier gegenüber der Kanzlei tätig zu werden.

Nun aber zum Werbeschreiben der Kanzlei Mattil. Natürlich ist es sinnvoll, die Anlegerinteressen zu bündeln, vor allem für die Kanzlei Mattil – je mehr Mandate sie erhält, desto mehr Geld geht auf ihrem Konto ein. Die Begründung gegenüber möglichen Anspruchsgegnern dürfte in vielen Fällen auch identisch sein. Richtig ist, dass man in solchen Fällen immer einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, ihm seinen persönlichen Fall schildern und dann entscheiden sollte, ob man etwas tun kann und ob das sinnvoll ist (Risikoeinschätzung). Solch eine Aktion wie von der Kanzlei Knüfer im Falle Haftung BWF-Stiftung macht dann am Ende aber wenig Sinn für den Anleger.

Da hat man gutes Geld schlechtem noch hinterhergeworfen. Als geschädigtem Anleger raten wir Ihnen, die für Sie zuständige Rechtsanwaltskammer anzurufen und sich eine Empfehlung für einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt geben zu lassen. Der sollte in Ihrer Nähe sein, damit Sie mit ihm nicht nur über das Telefon kommunizieren können.

Die Frage ist aber auch, wer überhaupt als Anspruchsgegner in Frage kommt? Aus unserer Sicht ist dies der Berater, wenn er nicht ordentlich über das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt hat, und möglicherweise auch im erweiterten Sinne derjenige, der das Prospekt erstellt hat, das heißt in dem Falle das Unternehmen Heuking Kühn in Stuttgart.

Hier sehen wir einen Ansatzpunkt für eine Haftungsklärung. Bei der Gesellschaft wird außer einer Insolvenzquote nichts zu holen sein. Für eine Forderungsanmeldung brauchen sie keinen Rechtsanwalt teuer zu bezahlen, das können sie auch alleine.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist möglicherweise auch noch eine deliktische Haftung der Geschäftsführer möglich, wenn diese rechtskräftig verurteilt sind. Ob dann aber noch Geld zu holen sein wird, bezweifeln wir. Sollten die Herren dann auch im Zivilverfahren verurteilt werden, wird ihnen nur noch der Gang in die Privatinsolvenz bleiben.

 

Update 14. März 2017 Die Kanzlei Mattil hat uns dazu eine Stellungnahme übermittelt:

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4 Comments

  1. Ein Gehirnter Sonntag, 14.05.2017 at 17:49 - Reply

    Hallo Theodor, ich hoffe, Sie surfen auch hier mal wieder vorbei?!
    Keine Ahnung, welchen Stundensatz Sie verdienen oder verdient haben…ein qualifizierter Vertreter im Gläubigerausschuss bekommt 300,00 € pro Stunde! Wie sagte meine Vermittler immer salopp: Dafür muss eine Oma aber schon tüchtig stricken?!
    Kein Problem, wer gut arbeitet, soll auch gut Geld verdienen… Sie haben den Herren vertraut, Sie fanden es von Vorteil…. das war vor fast zwei Monaten, haben Sie schon eine Ton gehört, eine Zeile gelesen oder über einen anderen Kanal einen Millimeter mehr an Information von den DREI Heiligen erhalten, die Sie wirklich nach vorne brachten? Ich leider nicht!
    Auf der Gläubigerversammlung stehen die Herrschaften hoffentlich Rede und Antwort!

    • M. Schulz Montag, 15.05.2017 at 06:13 - Reply

      Sozialneid wegen angeblich 300 Euro / Stunde? Meine mepfehlung an Sie: im nächsten Leben für einen solchen Job qualifizieren.
      Keine Ahnung, mit wem ein Gläubigerausschuss grundsätzlich kommuniziert? Mit dem IV, nicht mit Ihnen oder dem Publikum.

  2. Theodor Samstag, 18.03.2017 at 18:41 - Reply

    Das stimmt so nicht, auch ich bin ein Geschädigter. Keine Kanzlei hat eine Kundendatei bekommen, sondern die Geschädigten mussten sich alle selbst bei den Kanzleien melden (ich kenne ein paar Geschädigte und alle sind gleicher Meinung). Ich habe mehrere Kanzlei-Vorschläge von meinem Vermittler bekommen, aber entscheiden und melden musste ich mich selbst beim RA. Es ist doch von Vorteil, wenn sich wenige gute Anwälte für die Geschädigten einsetzen. Die Kanzlei Mattil ist mit Sicherheit im Kapitalmarktrecht einer von den führenden Kanzleien.

    Bei jeder Insolvenz muss doch ein Gläubigerausschuss gebildet werden und es ist doch von Vorteil für alle Geschädigten, wenn kompetente Personen im Ausschuss sind. Ich vertraue denen auf jeden Fall.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend jemand vom Ausschuss damit große Kasse machen kann.

  3. Ein Gehirnter Freitag, 17.03.2017 at 22:24 - Reply

    Die Kanzlei Mattil sitzt genauso wie einer der 40 gut dotierten Vermittler aus dem Dunstkreis von EN Storage im Gläubigerausschuss. Ein Zeichen dafür, dass auch jetzt noch versucht wird, Kasse zu machen… und woher kommt das Geld für den Insolvenzverwalter und diese drei Gesellen? Die Konkursmasse wird dafür geschröpft.
    Im Übrigen ist nicht die Kanzlei Mattil an die Geschädigten direkt herangetreten, sondern der Vermittler hat seine Kundendatei dafür zur Verfügung gestellt und das Schreiben des Anwalts per Mail versandt.

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