Kann man das als Warnung an die Versicherungswirtschaft verstehen?

Die BaFin konsultiert derzeit den Entwurf eines Rundschreibens, das Hinweise zur Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Vermittlern, zu vertriebsbezogenen Aktivitäten und zum Risikomanagement beim Vertrieb von Versicherungsprodukten enthält. Es soll das Rundschreiben 9/2007 (VA) ersetzen, das Hinweise zum Versicherungsvermittlerrecht enthält.

Der Schwerpunkt des neuen Rundschreibens wird auf § 64a Versicherungsaufsichtsgesetz liegen. Dieser enthält Regeln für die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen und die Pflichten ihrer Geschäftsleiter. Zudem wird das Rundschreiben auf die Zusammenarbeit der Unternehmen mit Tippgebern eingehen, also Personen, die Versicherern oder Vermittlern potenzielle Interessenten benennen.

Die BaFin beschäftigt sich seit einiger Zeit verstärkt mit vertriebsbezogenen Themen (siehe beispielsweise die Fachartikel „Incentives im Vertrieb“, November 2013, und „Vermittlung von Versicherungsverträgen durch gesetzliche Krankenkassen“, Februar 2014). Auch in den kommenden Monaten wird sie dem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen.

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