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Kanada: Alberta will Sterbehilfe deutlich einschränken

jorono (CC0), Pixabay
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In Kanada entbrennt erneut eine Debatte über aktive Sterbehilfe. Die Provinz Alberta plant, den Zugang zu „Medical Assistance in Dying“ (MAID) künftig stark zu begrenzen – und zwar ausschließlich auf Menschen am Lebensende.

Damit würde Alberta erstmals eigenständig einen restriktiveren Kurs einschlagen als die bundesweiten Regelungen. Diese waren 2021 deutlich ausgeweitet worden: Seitdem können auch Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen oder Behinderungen Sterbehilfe in Anspruch nehmen, selbst wenn ihr Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Eine weitere Ausdehnung auf psychische Erkrankungen ist geplant, wurde jedoch mehrfach verschoben.

Albertas Premierministerin Danielle Smith begründet den Vorstoß mit dem Schutz vulnerabler Gruppen. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen oder Behinderungen bräuchten Unterstützung und Behandlung – „keinen Weg, ihr Leben in einem Moment größter Verzweiflung zu beenden“.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere konkrete Einschränkungen vor: Ärzte sollen Sterbehilfe nicht aktiv ansprechen dürfen, Werbung dafür in medizinischen Einrichtungen wäre verboten. Zudem sollen Gewissensentscheidungen von medizinischem Personal und Einrichtungen ausdrücklich geschützt werden.

Die Initiative trifft auf ein gespaltenes Echo. Befürworter sehen darin einen notwendigen Schritt, um Missbrauch zu verhindern und besonders schutzbedürftige Menschen besser zu sichern. Organisationen aus dem Bereich Behindertenhilfe und psychischer Gesundheit begrüßten den Vorstoß ausdrücklich.

Kritiker hingegen warnen vor einem Rückschritt. Sie argumentieren, die geplanten Einschränkungen untergrüben die Selbstbestimmung schwer kranker Menschen und könnten ihnen den Zugang zu einer legalen Option unnötig erschweren.

Hintergrund der Debatte ist die rasche Entwicklung der Sterbehilfe in Kanada. Seit der Legalisierung 2016 hat sich MAID zu einem festen Bestandteil des Gesundheitssystems entwickelt: Rund fünf Prozent aller Todesfälle gehen mittlerweile darauf zurück. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle handelt es sich um Patienten mit absehbarem Lebensende, etwa bei Krebserkrankungen.

Die Auseinandersetzung in Alberta zeigt jedoch, dass die gesellschaftliche und politische Diskussion längst nicht abgeschlossen ist. Es geht um eine grundlegende Frage: Wie weit soll das Recht auf selbstbestimmtes Sterben reichen – und wo beginnt die Verantwortung des Staates, Grenzen zu setzen?

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