Startseite Allgemeines Kammergericht Berlin bestätigt die Verurteilung von Volker Tabaczek zum Schadenersatz
Allgemeines

Kammergericht Berlin bestätigt die Verurteilung von Volker Tabaczek zum Schadenersatz

Teilen

Das Berliner Kammergericht hat Mitte September 2018 die Verurteilung des „US-Experten“ und Geschäftsmannes Volker Tabaczek bestätigt (Az. 27 U 139/16). Volker Tabaczek hatte Anlegern erklärt, er habe in den USA ein renditeträchtiges Bankengarantiegeschäft aufgetan und so Gelder für eine Mount Whitney Gruppe eingesammelt. Das höchste Berliner Zivilgericht schrieb dem Tabaczek in das Stammbuch:

  1. die angeblichen Rendite-Geschäfte seien überhaupt nicht nachvollziehbar.
  2. Volker Tabaczek könne sich nicht hinter irgendwelchen Firmenkonstruktionen verstecken, sondern sei persönlich haftbar.

Demgemäß haftet der Geschäftsmann dem klagenden Anleger gegenüber persönlich auf Schadenersatz.

Stiftung Warentest fasst die Geschichte übersichtlich zusammen. Volker Tabaczek hat eine ganz eigene Sicht auf die Welt. Das finden man hier.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kontroverse ICE-Razzia in Newark: US-Bürger und Veteran festgenommen

Kontroverse ICE-Razzia in Newark: US-Bürger und Veteran festgenommen In Newark, New Jersey,...

Allgemeines

Mexiko bereitet sich auf Massenabschiebungen vor: Zelte für deportierte Staatsbürger an der Grenze

Die mexikanische Regierung hat mit der Errichtung großer Zeltlager in Grenzstädten begonnen,...

Allgemeines

OpenAI stellt neuen KI-Assistenten „Operator“ vor

Das US-Unternehmen OpenAI hat mit „Operator“ eine neue Künstliche Intelligenz (KI) präsentiert,...

Allgemeines

Trump gibt geheime Akten zu politischen Attentaten frei

US-Präsident Donald Trump hat per Dekret die Freigabe bisher geheimer Regierungsdokumente zu...