Jens Blaume ProConcept 1- Im Schatten von Infinus kaum zur Kenntnis genommen

So in sporadischen Abständen bekommen wir immer mal wieder eine E-Mail-Nachfrage zu Jens Blaume und seinem Produkt Concept 1. Der gesamte Vorgang rund um den „Skandal Jens Blaume“ ist dann irgendwie untergegangen, wurde sicherlich stark überschattet vom  Thema „Infinus“. Immer mal wieder hören wir dann aber auch von dem einen oder anderen Anleger, der seinen Vertrieb verklagt hat. Auch da hört man über irgendwelche Urteile dann nicht wirklich viel. Neben dem Verlust ihres Kapitals, haben Anleger aber auch noch mit den Finanzbehörden unter Beschuss genommen. Das zumindest hat man uns in der Redaktion mitgeteilt. In einer Vielzahl von Fällen werden die Concept 1  von den zuständigen Finanzbehörden in Bezug auf Nachveranlagungen angeschrieben bzw. zu persönlichen Anhörungen über beabsichtigte Nachveranlagungen geladen. Diesem Vorgang zugrunde liegt die Tatsache, dass Blaume offensichtlich nicht beziehungsweise nur unvollständig oder jedenfalls nicht mit Erfüllungswirkung für seine Anleger entsprechende Kapitalertragssteuerbeiträge abgeführt hatte. Zwar waren ganz erhebliche Kapitalertragsteuerbeträge an das damalig zuständige Finanzamt geleistet, jedoch hier die entsprechende Zuordnung nicht einzeln und deswegen auch anlegerbezogen schuldbefreiend deklariert worden. Das kann man so im Internet nachlesen. Wichtig in solchen Fällen ist es sicherlich sich immer rechtlichen Rat einzuholen, denn so mancher falscher Satz beim Finanzamt kann dann in der Folge viel Geld kosten. In solchen konkreten Fällen ist es dann sicherlich immer angeraten, sich hier Rechtsrat einzuholen.

Nun haben wir erfahren, dass sich ehemalige Anleger von Jens Blaume zusammentun wollen, um ihn auf Schadenersatz zu verklagen.

 

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