Isar Palais II GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hartwieg Malte – Insolvent

Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: 1500 IN 266/20
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In dem Verfahren über den Antrag d.

Isar Palais II GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hartwieg Malte, geboren am 16.12.1972, Isar Palais II GmbH, Betastraße 10e, 85774 Unterföhring
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 205251
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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erlässt das Amtsgericht München am 04.08.2020 folgenden
Beschluss
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Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.07.2020 wird im Tenor im ersten Spiegelstrich im ersten Satz durch Streichung der Worte „Malte Hartwieg, Betastraße 10e, 85774 Unterföhring als Geschäftsführer“ und im zweiten Satz durch Abänderung des dritten Wortes von „ihm“ in „ihr“ berichtigt. Der Tenor im erste Spiegelstrich lautet mithin richtigerweise:
– wird der Schuldnerin am 30.07.2020 um 09:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO.
Damit wird ihr allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

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