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Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: Dexybit AI – Was betroffene Anleger jetzt wissen und tun sollten

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Reime, die BaFin hat erneut vor dem Anbieter Dexybit AI gewarnt, der offenbar über mehrere Webseiten ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen anbietet. Wie bewerten Sie die Lage?

RA Jens Reime: Die Warnung der BaFin ist ernst zu nehmen. Wenn eine Finanzaufsicht mehrfach und konkret vor einem Anbieter warnt, wie jetzt bei Dexybit AI, dann ist höchste Vorsicht geboten. Es besteht der klare Verdacht, dass hier unerlaubte Finanzgeschäfte betrieben werden – und aus meiner Erfahrung ist das oft gleichbedeutend mit Anlagebetrug.

Redaktion: Welche Konsequenzen hat das für die betroffenen Anleger?

RA Reime: Zunächst einmal: Wer über dexybitai.com oder eine der anderen Domains investiert hat, sollte davon ausgehen, dass sein Kapital gefährdet ist. Es handelt sich sehr wahrscheinlich um ein nicht reguliertes und möglicherweise betrügerisches Konstrukt. Das bedeutet: Kein Anlegerschutz, kein Einlagensicherungssystem, keine Aufsicht – man ist dem Anbieter schutzlos ausgeliefert.

Redaktion: Was empfehlen Sie konkret betroffenen Anlegern?

RA Reime: Sie sollten umgehend alle Belege und Kommunikationsverläufe sichern: Kontoauszüge, Einzahlungsnachweise, E-Mails, Chats, Screenshots der Plattform. Dann sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um die Optionen zu prüfen – insbesondere Strafanzeige, Rückforderungsansprüche über Banken oder Zahlungsdienstleister und mögliche zivilrechtliche Schritte.

Wichtig: Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht für angebliche Auszahlungsgebühren oder Steuern. Das ist typischer Bestandteil solcher Betrugsmaschen.


Redaktion: Gibt es Chancen, verlorenes Geld zurückzuerlangen?

RA Reime: Ja, es gibt Chancen – insbesondere wenn Geld über Banken oder Zahlungsdienste wie SEPA, SWIFT oder Krypto-Börsen transferiert wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen haften auch diese Dienstleister, wenn sie Sorgfaltspflichten verletzt haben. Zudem kann über sogenannte Chargeback-Verfahren versucht werden, Zahlungen rückabzuwickeln – vor allem bei Kreditkarten oder E-Geld-Diensten.


Redaktion: Was sollten Anleger in Zukunft beachten, um nicht auf solche Plattformen hereinzufallen?

RA Reime: Erstens: Immer prüfen, ob ein Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank eingetragen ist. Ist das nicht der Fall: Hände weg. Zweitens: Wenn hohe Renditen ohne Risiko versprochen werden oder der Anbieter auf einmal “Gebühren” für Auszahlungen verlangt, sollten bei jedem die Alarmglocken schrillen.

Drittens: Seriöse Anbieter haben ein Impressum, eine deutsche Kundenhotline und stehen unter Aufsicht. Fehlt das alles, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um Betrug handelt.

Redaktion: Haben sich bei Ihnen bereits Geschädigte von Dexybit AI gemeldet?

RA Reime: Ja, leider. Wir vertreten bereits Mandanten, die auf verschiedenen Domains von Dexybit AI investiert haben – mit zum Teil erheblichen Summen. In vielen Fällen zeichnet sich ein betrugstypisches Muster ab: Lockangebote, angebliche Gewinne, dann plötzlich Gebührenforderungen, dann Funkstille.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.

RA Reime: Gern. Und mein Appell an alle Anleger: Frühzeitig handeln, bevor es zu spät ist. Je schneller wir juristisch aktiv werden, desto besser stehen die Chancen auf Rückgewinnung.

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