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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zum BGH-Urteil über das „Sammelklage-Inkasso“ im LKW-Kartell

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Interviewer: Herr Blazek, der Bundesgerichtshof hat heute ein viel beachtetes Urteil zum sogenannten Sammelklage-Inkasso gefällt. Wie ordnen Sie die Entscheidung ein?

Rechtsanwalt Daniel Blazek: Das Urteil ist eine Grundsatzentscheidung mit enormer Tragweite für die gesamte Legal-Tech- und Prozessfinanzierungsbranche. Der BGH bestätigt zwar grundsätzlich die Zulässigkeit von Sammelklagen durch Inkassodienstleister, zieht aber gleichzeitig sehr deutliche Grenzen ein. Das ist ein Signal an die Branche: Masse allein reicht nicht.

Interviewer: Was genau kritisiert der Bundesgerichtshof?

Blazek: Der BGH kritisiert vor allem die konkrete Ausgestaltung dieses Verfahrens. Hier wurden tausende Ansprüche aus unterschiedlichsten Ländern, Zeiträumen und Vertragskonstellationen in einem einzigen Verfahren gebündelt. Teilweise offenbar sogar ungeprüft. Das Gericht sagt sinngemäß: Wenn ein Verfahren so groß wird, dass effektiver Rechtsschutz kaum noch möglich ist, wird es problematisch.

Interviewer: Der Begriff „rechtsmissbräuchlich“ fällt im Urteil mehrfach. Wie ungewöhnlich ist das?

Blazek: Das ist schon bemerkenswert deutlich formuliert. Der Senat macht klar, dass Inkassodienstleister nicht nur wirtschaftliche Interessen verfolgen dürfen. Wenn allein Gebührenoptimierung oder Erfolgsprovisionen im Vordergrund stehen und dadurch Gerichte, Gegner und letztlich auch die Anspruchsteller selbst belastet werden, kann die Grenze zum Rechtsmissbrauch überschritten sein.

Interviewer: Bedeutet das nun das Ende großer Sammelklagen?

Blazek: Nein, definitiv nicht. Der BGH bestätigt ausdrücklich, dass gebündelte Kartellschadensersatzansprüche grundsätzlich zulässig sind. Das ist für geschädigte Unternehmen sogar eine gute Nachricht. Viele hätten ihre Ansprüche alleine wirtschaftlich gar nicht durchsetzen können. Aber die Verfahren müssen künftig besser strukturiert werden.

Interviewer: Besonders interessant erscheint auch die Diskussion um Prozessfinanzierer.

Blazek: Absolut. Der BGH schaut hier sehr genau hin. Entscheidend wird künftig sein, wie stark Prozessfinanzierer tatsächlich Einfluss auf die Verfahrensführung nehmen. Wenn ein Inkassodienstleister faktisch nicht mehr unabhängig handelt, sondern wirtschaftlich vom Finanzierer gesteuert wird, kann das die gesamte Konstruktion gefährden.

Interviewer: Könnte das Auswirkungen auf andere Legal-Tech-Modelle haben?

Blazek: Ganz sicher. Das Urteil betrifft nicht nur Kartellverfahren. Es wird auch Auswirkungen auf Dieselklagen, Anlegerklagen oder Verbraucherplattformen haben. Der BGH formuliert hier erstmals sehr konkrete Anforderungen an die Organisation großer Sammelverfahren.

Interviewer: Was ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Botschaft des Urteils?

Blazek: Der Bundesgerichtshof sagt im Kern: Sammelklagen ja – aber bitte geordnet, überprüfbar und prozessual beherrschbar. Die Justiz soll nicht durch überdimensionierte Verfahrenskonstruktionen blockiert werden. Gleichzeitig bleibt der Zugang zum Recht für Geschädigte erhalten. Genau dieser Balanceakt macht das Urteil so bedeutsam.

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