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Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek: Was bedeutet der Ärger mit der BaFin für die VentureNet Market AG?

Visiventas (CC0), Pixabay
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Frage: Herr Blazek, was ist eigentlich passiert? Warum gibt es Ärger mit der Firma VentureNet Market AG?

Daniel Blazek: Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat der Firma VentureNet Market AG Fragen gestellt und bestimmte Unterlagen verlangt. Die Firma hat aber nicht alles geliefert, was die BaFin gefordert hat. Das ist ein Problem, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.


Frage: Worum genau geht es bei der Prüfung durch die BaFin?

Daniel Blazek: Die BaFin prüft, ob die Firma sich an die Regeln hält, wenn sie sogenannte Inhaber-Teilschuldverschreibungen anbietet. Das sind spezielle Wertpapiere, mit denen man Geld einsammeln kann. Dafür braucht man in der Regel einen offiziellen Verkaufsprospekt – also ein Dokument, das erklärt, was angeboten wird und welche Risiken es gibt.


Frage: Und diesen Prospekt hatte die Firma nicht?

Daniel Blazek: Richtig. Die Firma hat anscheinend keinen von der BaFin genehmigten Prospekt veröffentlicht, obwohl das für solche Angebote Pflicht ist. Die BaFin will daher wissen, ob ein Regelverstoß vorliegt – und hat deswegen Informationen angefordert.


Frage: Was passiert, wenn ein Unternehmen wie VentureNet Market AG diese Infos nicht gibt?

Daniel Blazek: Dann kann die BaFin Zwangsgelder verhängen. Das sind Geldstrafen, mit denen die Behörde Druck machen kann. In diesem Fall hat sie das bereits angedroht. Die Firma muss also damit rechnen, dass es teuer wird, wenn sie nicht kooperiert.


Frage: Was ist ein bestandskräftiges Auskunftsersuchen?

Daniel Blazek: Das bedeutet, dass der Bescheid der BaFin jetzt gültig ist und nicht mehr angefochten werden kann. Die Firma hätte Einspruch einlegen können, hat das aber offenbar nicht getan oder war damit nicht erfolgreich. Jetzt muss sie liefern.


Frage: Was raten Sie Anlegerinnen und Anlegern, die vielleicht in solche Wertpapiere investiert haben?

Daniel Blazek: Anleger sollten sehr vorsichtig sein. Wenn ein Unternehmen keinen Prospekt veröffentlicht und die Aufsicht nicht mit Informationen versorgt, ist das ein Warnzeichen. Wer investiert hat, sollte prüfen lassen, ob er sein Geld zurückfordern kann.


Frage: Vielen Dank, Herr Blazek, für die verständliche Erklärung!

Daniel Blazek: Gern geschehen.

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