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Zwangsgelder angedroht – BaFin rügt VentureNet Market AG wegen fehlender Auskünfte

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der in Pfäffikon (Schweiz) ansässigen VentureNet Market AG ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Grund dafür sind Prüfungen, ob das Unternehmen beim Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen die gesetzlichen Prospektpflichten nach der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129 sowie dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) einhält.

Da die VentureNet Market AG die geforderten Unterlagen und Informationen nicht vollständig übermittelte, kam sie ihrer gesetzlichen Pflicht nach § 18 Abs. 2 WpPG nur unzureichend nach. Für den Fall der weiteren Nichterfüllung hat die BaFin Zwangsgelder angedroht. Das Auskunfts- und Vorlageersuchen ist inzwischen bestandskräftig.

Hintergrund: Prospektpflicht in der EU

Nach Artikel 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung gilt für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in der Europäischen Union eine Prospektpflicht. Das bedeutet: Finanzinstrumente wie die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der VentureNet Market AG dürfen in Deutschland grundsätzlich nur dann öffentlich angeboten werden, wenn zuvor ein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde. Einen solchen Prospekt hat die Gesellschaft bislang nicht vorgelegt.

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