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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über rechtliche Risiken beim Einstieg in Bürgerwindprojekte

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Geführt von der Redaktion, Juni 2025

Redaktion:
Frau iontschev, erfreuliche Nachrichten: Der Bürgerwindpark Hohenkammer wurde genehmigt. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich nun beteiligen. Was halten Sie grundsätzlich von solchen Bürgerenergieprojekten?

RAin Kerstin Bontschev:
Grundsätzlich ist das eine begrüßenswerte Entwicklung. Bürgerenergieprojekte stärken die regionale Wertschöpfung, ermöglichen eine demokratischere Energieversorgung und fördern den Klimaschutz. Aber: Auch bei nachhaltigen Investments gilt – grün bedeutet nicht automatisch risikolos.

Redaktion:
Wo liegen konkret die rechtlichen oder finanziellen Risiken für Mitglieder einer Energiegenossenschaft wie Hapevi?

Bontschev:
Da gibt es mehrere Ebenen. Erstens: Genossenschaftsmitglieder haften zwar grundsätzlich nicht persönlich, aber ihre Einlagen sind unternehmerisches Risiko. Wenn das Projekt wirtschaftlich scheitert – etwa durch Bauverzögerungen, Genehmigungsprobleme oder unzureichende Windverhältnisse – drohen Verluste bis hin zum Totalverlust des eingebrachten Kapitals.

Redaktion:
Die Windräder sollen im Wald errichtet werden. Gibt es da rechtliche Besonderheiten?

Bontschev:
Ja, durchaus. Windkraft im Wald ist genehmigungsrechtlich komplexer. Es muss sichergestellt sein, dass keine artenschutzrechtlichen Konflikte bestehen – etwa durch gefährdete Vogelarten oder Fledermäuse. Kommt es hier zu Verstößen oder Rechtsstreitigkeiten mit Umweltverbänden, kann das den Bau erheblich verzögern oder sogar zum Stopp führen. Solche Risiken sind für Investoren schwer kalkulierbar.

Redaktion:
Hapevi wird zu zehn Prozent Miteigentümerin der Anlagen. Was bedeutet das rechtlich?

Bontschev:
Das ist ein klassisches Beispiel für eine sogenannte Mitunternehmerschaft. Die Genossenschaft wird damit nicht nur Finanzier, sondern auch wirtschaftlich und rechtlich mitverantwortlich – mit allen Chancen und Pflichten. Entscheidungen zur Instandhaltung, Betrieb, Versicherung oder Rückbau müssen mitgetragen werden. Zudem können Konflikte zwischen den Gesellschaftern entstehen, etwa bei Gewinnverteilung oder Investitionsentscheidungen.

Redaktion:
Und steuerlich?

Bontschev:
Auch das ist ein wichtiger Punkt. Gewinne aus der Beteiligung unterliegen der Körperschaftsteuer. Bei Ausschüttungen an Mitglieder kann es zu steuerlichen Nachteilen kommen, insbesondere wenn die Genossenschaft nicht als besonders förderungswürdig im Sinne der Abgabenordnung gilt. Außerdem sind die steuerlichen Pflichten in der Buchführung und Bilanzierung komplex – das ist keine Kaffeekasse.

Redaktion:
Was raten Sie Bürgerinnen und Bürgern, die sich an einem solchen Projekt beteiligen wollen?

Bontschev:
Informieren Sie sich umfassend. Lassen Sie sich vor dem Beitritt zur Genossenschaft die Satzung, den Geschäftsplan, alle Beteiligungsunterlagen und die Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen. Idealerweise prüfen Sie das mit einem unabhängigen Berater oder Anwalt. Nachhaltigkeit und Bürgerbeteiligung sind wichtig – aber auch hier gilt: Vertrauen ist gut, rechtliche Prüfung ist besser.

Redaktion:

Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Frau Biontschev!

Bontschev:
Gern geschehen.

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