Startseite Allgemeines Interview: „Genussrechte bedeuten immer auch ein Totalverlustrisiko“
Allgemeines

Interview: „Genussrechte bedeuten immer auch ein Totalverlustrisiko“

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG hat gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz angekündigt, die Genussrechte „STADTWERK AM VERNETZEN Basis“ und „AM VERNETZEN Premium“ öffentlich anzubieten. Ein Verkaufsprospekt wurde veröffentlicht. Was bedeutet das für Anleger? Darüber sprechen wir mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann.

Herr Linnemann, was heißt diese Bekanntmachung konkret?

Die Bekanntmachung bedeutet, dass die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG Genussrechte öffentlich anbieten will. Nach dem Vermögensanlagengesetz ist dafür grundsätzlich ein Verkaufsprospekt erforderlich, der alle wesentlichen Informationen über Chancen und Risiken der Anlage enthalten muss. Dieser Prospekt wurde nun veröffentlicht und kann eingesehen werden.

Was genau sind Genussrechte?

Genussrechte sind eine Form der Vermögensanlage. Anleger stellen dem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine gewinnabhängige Vergütung oder eine feste Verzinsung – je nach Ausgestaltung. Sie sind jedoch keine Gesellschafter mit Stimmrechten und in der Regel auch keine klassischen Gläubiger wie bei einer Anleihe.

Welche Risiken bestehen für Anleger?

Das zentrale Risiko ist das Totalverlustrisiko. Genussrechte sind häufig nachrangig ausgestaltet. Das bedeutet: Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz, werden zuerst andere Gläubiger bedient. Genussrechtsinhaber stehen in der Rangfolge meist ganz hinten. Im schlimmsten Fall kann das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen.

Worauf sollten Interessenten besonders achten?

Unbedingt auf die Details im Verkaufsprospekt. Dort finden sich Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, zur Laufzeit, zur Kündbarkeit, zu Nachrangabreden und zu möglichen Verlustbeteiligungen. Gerade bei kommunalnahen Unternehmen wie Stadtwerken neigen Anleger dazu, das Risiko zu unterschätzen. Auch hier gilt jedoch: Es handelt sich nicht um eine Einlagensicherung wie bei einem Bankkonto.

Ist die Veröffentlichung des Prospekts ein Qualitätssiegel?

Nein. Die Billigung eines Prospekts durch die BaFin bedeutet lediglich, dass dieser formal vollständig ist. Es ist keine wirtschaftliche Prüfung oder Empfehlung. Die Entscheidung bleibt allein beim Anleger.

Ihr Fazit?

Genussrechte können eine interessante Beimischung sein – aber nur für Anleger, die das Risiko verstehen und finanziell tragen können. Wer investiert, muss sich bewusst sein: Im Extremfall droht der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Drei Frauen entdecken erst als Erwachsene, dass sie Schwestern sind

Für Natasha Goldstein-Opasiak, Gemma Hicks und Helen Hicks begann ein neues Kapitel...

Allgemeines

RB will Diomande unbedingt halten. Also ungefähr bis zum nächsten Angebot.

Als RB-Fan weiß man manchmal wirklich nicht mehr, ob man lachen oder...

Allgemeines

Rentenhammer 2026: Arbeiten bis die KI übernimmt

Die gute Nachricht zuerst: Die Deutschen werden immer älter. Die schlechte Nachricht:...

Allgemeines

Iran schließt die Straße von Hormus. Die Realität hat davon offenbar noch nichts erfahren.

Es gibt Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob die Beteiligten dieselben...