Internet kein rechtsfreier Raum mehr für Hasskommentare

Das ist eine gute Entscheidung des BKA, und manche fragen sich natürlich, warum das so lange gedauert hat, bis hier endlich etwas von behördlicher Seite passiert? Heute nun kam folgende Meldung: Vorgegangen wird gegen insgesamt 29 Beschuldigte, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden am Donnerstagmorgen mitteilte.

Den mutmaßlichen Tätern wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare im Internet gepostet zu haben – darunter die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Es seien umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Köln in einer Pressemitteilung mit.

Damit hat das Bundeskriminalamt endlich ein Zeichen gesetzt. Man kann nur hoffen, dass die deutsche Justiz auch ein Zeichen mit einer angemessenen Strafzumessung setzt gegen die nun festgenommenen Straftäter.

Text der Pressemeldung BKA

Hasskommentare im Internet zu hinterlassen ist denkbar einfach: Mit einem Mausklick können Beleidigungen, Bedrohungen oder fremdenfeindliche Kommentare verbreitet werden. Polizei und Justiz stellen sich diesen Straftaten konsequent entgegen. Dazu gehört der mittlerweile dritte bundesweite „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ statt, der heute stattfindet und vom Bundeskriminalamt koordiniert wird.

Seit heute Morgen, 06.00 Uhr, sind 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen des Aktionstags im Einsatz. Sie führen Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen gegen 29 Beschuldigte durch. Den Tätern wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare im Internet gepostet zu haben, etwa die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Der „einfache Mausklick“ zur Verbreitung von Hass im Netz kann für die Täter schwerwiegende Folgen haben: Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen wird mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Der Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings unterstreicht, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das schnelle Löschen von Hasskommentaren im Internet, wie es das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorsieht, ist genauso wichtig wie die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Dafür setzen sich die Strafverfolgungsbehörden in Bund und Ländern ein. So wurde der heutige Aktionstag mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und dem LKA Nordrhein-Westfalen abgestimmt, die sich im Rahmen des nordrhein-westfälischen Projekts „Verfolgen statt nur Löschen“ einbringen.

Das Bundeskriminalamt ruft alle Menschen dazu auf, die Bekämpfung von Hass im Netz zu unterstützen. Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stößt oder sogar Opfer solcher Taten wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder die Straftat auch anonym anzeigen kann.

Diese Portale finden Sie beispielsweise auf der Homepage des BKA oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei unter www.polizei.de.

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Laufe des Tages über die Social Media-Kanäle des Bundeskriminalamts. Auskünfte zu den Ermittlungen im Rahmen des heutigen Aktionstags zur Bekämpfung von Hasspostings erteilen die regional verantwortlichen Polizei- und Justizbehörden.

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