Internationale Bank of Europe: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 16 Absatz 8 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 308 Absatz 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) klar, dass die angeblich in Frankfurt am Main ansässige Internationale Bank of Europe keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen, keine Erlaubnis nach dem KAGB zum Betreiben von Investmentgeschäften und keine Erlaubnis nach dem VAG zum Betreiben von Versicherungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der Website ib-europ.com rechtfertigt die Annahme, dass die Internationale Bank of Europe unerlaubt Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Investmentfonds und Versicherungsgeschäfte anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach den jeweiligen Aufsichtsgesetzen. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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