Interessengemeinschaft PICAM Piccor AG keine Verbindung zu Rechtsanwalt Busko aus Augsburg

Published On: Mittwoch, 28.02.2018By Tags: , ,

Mit großem Erstaunen hat die IG Picam Piccor zur Kenntnis genommen, dass man „angeblich mit der Rechtsanwaltskanzlei Busko in Augsburg in einer Zusammenarbeit sei“. Mit Verlaub, dem ist ganz klar nicht so. Die IG arbeitet für die Anleger und mit keinem Rechtsanwalt zusammen, auch nicht mit Rechtsanwalt Busko aus Augsburg. So der Sprecher der IG Christoph Sieciechowicz in einem Telefongespräch mit unserer Redaktion.

Natürlich kann jeder Rechtsanwalt unserer Mitglieder natürlich auf Ergebnisse der IG Picam Piccor zurückgreifen und diese auch für zu führende Verfahren gerne nutzen. Das würde dann auch für Rechtsanwalt Busko gelten, sofern er Mandanten vertritt die Mitglied bei der IG Picam Piccor sind.
IG-Mitglieder erzählten uns nun, dass verstärkt Vertriebsmitarbeiter ihre Anleger zur Kanzlei von Rechtsanwalt Busko nach Augsburg leiten. Natürlich hat das ein „Geschmäckle“, wie man im Schwäbischen so schön sagt, denn man wird dem Vermittler dann immer unterstellen, dass er genau dies tut, um sich selber vor möglichen Ansprüchen seiner Kunden zu schützen, auch wenn der Hintergrund möglicherweise ist, dem Anleger nur eine Hilfestellung zu geben.

Wir finden solche Dinge dann eben auch „fragwürdig“. Man muss sich sicherlich einmal genau anschauen, wie genannter Rechtsanwalt Busko aus Augsburg dann agiert. Schützt er die Vermittler, weil ihm Mandate zugeführt wurden oder arbeitet er seriös im Interesse der Anleger und prüft alle Optionen um den Schaden für den Anleger so gering wie möglich zu halten? Davon gehen wir derzeit einmal aus.

Wir empfehlen Anlegern immer grundsätzlich, sich an die zuständige Anwaltskammer zu wenden und nach einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu fragen.

Die Kammer empfiehlt dann meistens drei Fachanwälte aus ihrem Umkreis, was aus unserer Sicht auch SINNVOLL ist, denn man muss mit dem beauftragten Rechtsanwalt nicht nur via Telefon ein Gespräch führen können, sondern auch einmal seinen speziellen Einzelfall „Face to Face“ diskutieren können.  Hier zum Beispiel auch einmal den Beratungsprozess analysieren, der zum Abschluss der Investition geführt hat.

Auf der Homepage von Rechtsanwalt Busko können wir nirgendwo lesen, dass Rechtsanwalt Busko eine Fachanwaltsausbildung im Bank- und Kapitalmarktrecht hat. Vielleicht hat er die ja und macht das nur nicht publik? Fragen Sie Herrn Rechtsanwalt Busko danach, ob er sich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nennen darf.

Diese Qualifikation sollte ein Rechtsanwalt in diesem Vorgang sicherlich vorweisen können.

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