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Was darf Instagram mit Bildern und Videos machen, die Nutzer hochladen? Welche Gerichte sind sind zuständig, wenn es Streit gibt? Das soziale Netzwerk hat darauf eigene Antworten in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung gegeben. Einige davon verstoßen jedoch nach Ansicht der Verbraucherzentralen gegen deutsches Recht und wurden deshalb vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt.

Instagram, das seit 2012 zum Facebook-Konzern gehört, zeigte sich einsichtig und hat eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich das kalifornische Unternehmen, bis zum Jahresende die 18 kritisierten Klauseln zu überarbeiten und an deutsches Recht anzupassen.

Klausel erlaubte Datenweitergabe ohne Einwilligung

Ein Kritikpunkt: Verbraucher, die den Dienst von Deutschland aus nutzen, sollten sich bei Streitigkeiten an amerikanische Schiedsgerichte wenden. Dabei war die Anwendung kalifornischen Verbraucherrechts vorgeschrieben. Außerdem konnte Instagram den Zugang zum Dienst nach alleinigem Ermessen sperren und schränkte seine eigene Haftung für Vertragsverletzungen stark ein. Werbung musste nicht als solche gekennzeichnet werden. Problematisch war auch eine Klausel, die Instagram kostenfreie und sehr weitgehende Nutzungsrechte an den eingestellten Inhalten der Nutzer einräumte. Schließlich war auch das Impressum auf der Webseite aus Sicht des vzbv nicht vollständig.

Beanstandet wurde daneben eine Passage in der Datenschutzrichtlinie, nach der Instagram personenbezogene Daten an Werbepartner herausgeben durfte, ohne dass der Nutzer zugestimmt hat. Personenbezogene Daten dürfen dann genutzt werden, wenn dies zur Erfüllung von Vertragspflichten notwendig ist oder wenn die Betroffenen über Art und Umfang der Weitergabe ihrer Daten informiert werden und freiwillig einwilligen können. Die Informationen in der beanstandeten Instagram-Klausel waren nach Auffassung des vzbv jedoch zu unbestimmt, um datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten.

Unternehmen zeigt sich einsichtig

Instagram lenkte ein und gab Ende September eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Der Dienst muss nun seine Webseite und die Vertragsbedingungen überarbeiten. Für die meisten Änderungen hat er bis zum 2. November Zeit. Die Datenschutzverstöße müssen bis Jahresende abgestellt sein. Nach Ablauf der Umstellungsfristen darf Instagram die betroffenen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden und sich auch nicht gegenüber Bestandskunden auf diese berufen.

 

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