Startseite Vorsicht Insolvenzverfahren über die Ader Hotel Rüsselsheim GmbH (Az.: 9 IN 543/25)
Vorsicht

Insolvenzverfahren über die Ader Hotel Rüsselsheim GmbH (Az.: 9 IN 543/25)

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Vorläufige Insolvenzverwaltung durch Amtsgericht Darmstadt angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Ader Hotel Rüsselsheim GmbH,
Unter den Zweibäumen 8, 35781 Weilburg,
Betreiberin des Höll am Main Business-Boutique-Hotels,
Mainstraße 17, 65428 Rüsselsheim
(Handelsregister: AG Limburg a. d. Lahn, HRB 7374),
vertreten durch Geschäftsführer Stefan Ader,
hat das Amtsgericht Darmstadt am 13. Juni 2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E3, 16, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 4017150-0
Telefax: 0621 / 4017150-12


Wesentliche Anordnungen nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO:

  • Verfügungen der Ader Hotel Rüsselsheim GmbH sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

  • Zahlungen an die Schuldnerin durch deren Schuldner sind untersagt.

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.


Sonderkonto und Auskunftspflichten:

Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Dieses muss den Anforderungen des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (Az.: IX ZR 47/18) entsprechen.

Darüber hinaus werden folgende Stellen zur Mitwirkung verpflichtet:

  • Finanzbehörden

  • Banken und Kreditinstitute

  • Sparkassen

  • Kraftfahrt-Bundesamt

Diese Institutionen sind aufgefordert, dem vorläufigen Insolvenzverwalter vollständige Auskünfte über alle Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin zu erteilen und – wenn erforderlich – Dokumentenabschriften zur Verfügung zu stellen.


Amtsgericht Darmstadt
Beschluss vom 13.06.2025
Aktenzeichen: 9 IN 543/25

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Achtung Abzocke? BaFin-Warnung zu OPTE GRUP im Check – Interview mit Rechtsanwalt Reime

Interviewer: Herr Reime, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor der Plattform OPTE...

Vorsicht

„Traumauto zum Schnäppchenpreis?“ – Volkswagen warnt vor perfider Fake-Gebrauchtwagen-Masche

Der Autobauer Volkswagen schlägt Alarm: Derzeit sind Betrüger unterwegs, die im Namen...

Vorsicht

Identitätsmissbrauch im Finanzsektor: BaFin warnt vor tanganyassetmanagement(.)com – Interview mit Rechtsanwalt Reime

Interviewer: Herr Reime, die BaFin warnt vor der Website tanganyassetmanagement(.)com und spricht...

Vorsicht

Imperyx Group: BaFin warnt vor unerlaubten Angeboten auf imperyx-group(.)com und site.personalcontrol-room(.)com

Die BaFin hat ihre Warnung vor den Internetseiten imperyx-group(.)com und site.personalcontrol-room(.)com konkretisiert...