Vorläufige Insolvenzverwaltung durch Amtsgericht Darmstadt angeordnet
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Ader Hotel Rüsselsheim GmbH,
Unter den Zweibäumen 8, 35781 Weilburg,
Betreiberin des Höll am Main Business-Boutique-Hotels,
Mainstraße 17, 65428 Rüsselsheim
(Handelsregister: AG Limburg a. d. Lahn, HRB 7374),
vertreten durch Geschäftsführer Stefan Ader,
hat das Amtsgericht Darmstadt am 13. Juni 2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E3, 16, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 4017150-0
Telefax: 0621 / 4017150-12
Wesentliche Anordnungen nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO:
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Verfügungen der Ader Hotel Rüsselsheim GmbH sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.
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Zahlungen an die Schuldnerin durch deren Schuldner sind untersagt.
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Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
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Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Sonderkonto und Auskunftspflichten:
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der künftigen Insolvenzmasse ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Dieses muss den Anforderungen des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (Az.: IX ZR 47/18) entsprechen.
Darüber hinaus werden folgende Stellen zur Mitwirkung verpflichtet:
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Finanzbehörden
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Banken und Kreditinstitute
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Sparkassen
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Kraftfahrt-Bundesamt
Diese Institutionen sind aufgefordert, dem vorläufigen Insolvenzverwalter vollständige Auskünfte über alle Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin zu erteilen und – wenn erforderlich – Dokumentenabschriften zur Verfügung zu stellen.
Amtsgericht Darmstadt
Beschluss vom 13.06.2025
Aktenzeichen: 9 IN 543/25
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