Amtsgericht Hannover ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Bade Estate Verwaltungs GmbH,
Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, Deutschland
(Handelsregister: AG Hannover, HRB 217474),
vertreten durch die Geschäftsführer Willi Bade (Wunstorf) und Michael Dierßen (Porta Westfalica),
hat das Amtsgericht Hannover am 12. Juni 2025 um 15:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Wesentliche Anordnungen gemäß § 21 InsO:
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Verfügungen der Bade Estate Verwaltungs GmbH sind ab sofort nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
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Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon: 0511 / 626287-0
Telefax: 0511 / 626287-10 -
Schuldner der Gesellschaft werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen.
Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen.
Zusätzlich können auch Gläubiger die Beschwerde einreichen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.
Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung einzulegen.
Zuständiges Gericht:
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung –
Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Postfach 2 27, 30002 Hannover
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1166698277712-000010167
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei jedem Amtsgericht erklärt werden – maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hannover.
Datenschutzhinweis:
Hinweise zu Ihren Rechten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover. Auf Wunsch kann diese auch in schriftlicher Form zugesandt werden.
Amtsgericht Hannover, 12. Juni 2025
Aktenzeichen: 903 IN 373/25
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