Das Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht – hat mit Beschluss vom
Die Beschwerde kann:
schriftlich eingereicht werden,
oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.
Auch eine elektronische Einreichung ist möglich.
Wichtig: Eine Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Fazit
Mit Beschluss vom 15. April 2026 hat das Amtsgericht Stuttgart den Eigenantrag der WI Objektgesellschaft 82 GmbH & Co. KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit steht fest, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, weil offenbar nicht einmal ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Für Gläubiger und sonstige Betroffene ist dies ein deutliches Signal, dass ihre Ansprüche gefährdet sein können. Umso wichtiger ist es jetzt, sämtliche Unterlagen zu sichern und mögliche rechtliche Schritte prüfen zu lassen.
Kommentar hinterlassen