Startseite Vorsicht Insolvenz:U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG
Vorsicht

Insolvenz:U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

272 IN 105/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der U.P.R. Fensterwerk GmbH & Co. KG, Christian-Pommer-Straße 51, 38112 Braunschweig (AG Braunschweig, HRA 200297), vertr. d.: 1. U.P.R. Geschäftsführungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Reimund Pähler, Ch, (Geschäftsführer), ist am 11.04.2025 um 10:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann, c/o Brinkmann & Partner, Steintorwall 1A, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-129486-0, Fax: 0531-129486-22, E-Mail: braunschweig@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 11.04.2025

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Insolvenz: Anno 1902 Grundbesitz GmbH

3603 IN 2518/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Anno...

Vorsicht

Insolvenzen:Sömmerda Guss GmbH und Harzgerode Guss GmbH

59 IE 4/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sömmerda...

Vorsicht

Insolvenz: TRIAGO Immobilien GmbH

8 IN 618/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung...

Vorsicht

Insolvenz: Einrichtungshaus Roth GmbH & Co. KG

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 60/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...