Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 22/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103918 eingetragenen Isdera AG, Albert-Weisgerber-Allee 31, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Stefan Peters,
ist am 11.04.2025, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 22/25
Amtsgericht Saarbrücken, 11.04.2025
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