INLOCON AG – Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Von Frau Jutta Barthel aus Hannover ist bei dem Landgericht Leipzig zu Aktenzeichen 04 HK O 406/​22 Klage auf Nichtigkeit der von der Hauptversammlung am 20. August 2021 gefassten Beschlüsse erhoben worden. Da die Gesellschaft keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, wird sie ein sofortiges Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast abgeben.

Mit derselben Klageschrift hat Frau Jutta Barthel Anfechtungsklage erhoben gegen die von der Hauptversammlung am 22. Februar 2022 gefassten Beschlüsse. Das war erstens der Beschluss über die Zustimmung zu der Übertragung von Aktien gemäß § 68 Abs. 2 S. 3 AktG, zweitens der Beschluss über die Abberufung der in der Hauptversammlung am 7. Mai 2021 in anfechtbarer Weise gewählten Aufsichtsratsmitglieder James Barthel, Tobias Barthel und Ulrich Knöll und drittens der Beschluss über die Wahl der Herren Pieter Polmann, Philipp Hesse und Michael Knöll zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Gesellschaft wird sich gegen die Anfechtungsklage wehren.

 

Leipzig, den 21. März 2022

Der Vorstand

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