Jahresbericht zum 30. September 2021 P & R – Real Value – Standard

IPConcept (Luxemburg) S.A.

Luxemburg-Strassen

R.C.S. Luxembourg B 82 183

JAHRESBERICHT zum 30. September 2021

P & R

Teilfonds:
P & R – Real Value

Luxemburger Investmentfonds (Alternativer Investmentfonds) gemäß Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung in der Rechtsform eines fonds commun de placement (FCP), R.C.S. Luxembourg K553

INHALT

Bericht zum Geschäftsverlauf

Teilfonds P & R – Real Value

Geografische Länderaufteilung

Wirtschaftliche Aufteilung

Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens

Ertrags- und Aufwandsrechnung

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021

Zu- und Abgänge vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021

Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 30. September 2021

Angaben gem. delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)

Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé

Verwaltung, Vertrieb und Beratung

Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.

BERICHT ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

Der Anlageberater berichtet im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM:

Unser Anlageziel

Unsere Mission ist es, das Vermögen unserer Investoren signifikant zu steigern, gemessen an der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate über einen langen Zeitraum. Ferner wollen wir dabei eine vertrauensvolle, langfristige Beziehung mit all unseren Partnern aufbauen. Nur dann können wir zusammen über Jahrzehnte erfolgreich sein – durch gute und durch schlechte Zeiten.

Wir investieren vorzugsweise in herausragende Unternehmen, die von Managern geführt werden, die wie Eigentümer denken und handeln und die Gewinne über einen langen Zeitraum zu attraktiven Renditen reinvestieren können. Wir kaufen nur dann, wenn wir eine ausreichend große Sicherheitsmarge zwischen Aktienkurs und unserer Schätzung des intrinsischen Wertes pro Aktie erkennen. Da gute Investments selten sind, investieren wir konzentriert in einige wenige Positionen (etwa 10 bis 20), mit dem Ziel, sie über viele Jahre geduldig zu halten.

Das Ergebnis unserer Arbeit soll für unsere Anleger langfristig deutlich besser sein, als wenn sie ihr Geld zu festen Zinsen oder in einen passiven Aktienindex anlegen – und zwar nach Berücksichtigung aller Gebühren. Ein Aktienindex, der für einen Vergleich mit dem Teilfonds P&R – Real Value geeignet ist, sollte breit aufgestellt, international und investierbar sein wie z. B. der MSCI World (Euro). Da für viele unserer Investoren der Dax Index als Leitindex gilt, nutzen wir diesen zusammen mit dem Aktien-Welt-Index als Vergleich. Der Aktien-Welt-Index basiert auf dem Lyxor MSCI World UCITS ETF und berücksichtigt Dividenden. Beide Vergleichsindizes sollten Sie nur als Orientierung nutzen, denn unser Portfolio besteht nur aus wenigen ausgewählten Titeln.

Um unsere Performance realistisch einzuschätzen und damit unsere Fähigkeit von Glück (oder Pech) unterscheiden zu können, empfehlen wir einen rollierenden Betrachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren.

Portfolioentwicklung

Über die letzten fünf Jahre bis zum 30. September 2021 erzielte unser Teilfonds P & R – Real Value eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 20,2 Prozent inklusive Dividende (nach Gebühren). Zum Vergleich: Aktien-Welt-Index (in Euro, inkl. Dividenden) 13,1 Prozent und Dax Index 7,7 Prozent. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 betrug der Wertzuwachs unseres Teilfonds, bezogen auf den Wert je Anteil im Vergleich zum Ultimo des vorangegangenen Geschäftsjahres, 44,0 Prozent (nach Gebühren). Zum Vergleich: Aktien-Welt-Index (in Euro, inkl. Dividenden) 30,5 Prozent, Dax Index 19,6 Prozent.

Die Größe des Teilfonds betrug 84,1 Mio. Euro (30. September 2020: 54,4 Mio. Euro). Der Teilfonds P & R – Real Value hielt Ende September 2021 14 langfristige Aktieninvestments.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden neue Positionen in Kelly Partners Group Holdings Ltd., MEDIQON Group AG und Prosus NV aufgebaut. Die Position in AFH Financial Group Plc. wurde im Zuge der Übernahme des Unternehmens verkauft. Ferner wurden verschiedene Umschichtungen in bestehenden Positionen vorgenommen.

Unser Portfolio blieb konzentriert: Top-5-Positionen waren Credit Acceptance Corporation, Carvana, MEDIQON Group AG, Prosus NV und Judges Scientific Plc. , die zum Geschäftsjahresende zusammen 58,5 Prozent am gesamten Netto-Teilfondsvermögen ausmachten.

Das vergangene Geschäftsjahr war von der COVID-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf unterschiedliche Geschäftsmodelle geprägt. Nachdem im letzten Geschäftsjahr vor allem Online-Firmen von erhöhter Nachfrage profitieren konnten, verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auch der Ausblick für solche Firmen, die von physischer Nachfrage abhängen und die zuvor unter den Ausgangsbeschränkungen gelitten hatten. Beispiele hierfür sind World Acceptance Corporation, Judges Scientific Plc. und Credit Acceptance Corporation. Auch Cimpress Plc. berichtete von einer Erholung der Nachfrage, auch wenn der Aktienkurs sich noch nicht von seinem Niveau vor einem Jahr erholt hat.

Fast alle großen Volkswirtschaften haben als Reaktion auf die Pandemie umfangreiche Hilfspakete beschlossen. Gleichzeitig haben Notenbanken die Staatsverschuldung durch Ausweitungen der Geldmenge finanziert und halten Zinsen auf einem künstlich niedrigen Niveau. Durch die niedrigen Vergleichsrenditen hat sich der Diskontierungszins ebenso verringert und damit die Bewertungen vieler Aktien in den letzten Jahren erhöht. Diese Asset-Preis-Inflation betraf bisher vor allem Aktien und Immobilien.

Mittlerweile zeigen sich auch bei Konsumgütern die Folgewirkungen der Inflationspolitik. Auslöser der Preissteigerungen von Konsumgütern, Transport und Dienstleistungen sind die jüngsten Unterbrechungen der Lieferketten durch die Corona-Pandemie. Ursache für die Preisanstiege sind jedoch die Geldmengenausweitungen der letzten Dekaden. Wir sehen daher die Inflation und ihre Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und Finanzmärkte als wesentlichen Risikofaktor der nächsten Jahre.

Eine Vorhersage über künftige ökonomische Entwicklungen ist unsicher. Unser Anlagestil besteht nicht daraus, (makro-)ökonomische Entwicklungen und ihre Einflüsse auf Börsenkurse vorherzusagen, sondern Aktien von solchen Unternehmen auszuwählen, die ihre Cashflows langfristig in unterschiedlichen Umfeldern steigern können. Wir unternehmen keinen Versuch, durch Absicherungsgeschäfte oder Market-Timing kurzfristige Volatilität zu reduzieren.

Kurzfristig ist damit der Wert des Teilfonds dem Marktrisiko ausgesetzt. Das Risiko von Marktpreisschwankungen bezieht sich auf Aktienkurse, Währungskurse und auf Zinssätze. Im Teilfonds befinden sich Positionen in Werten mit geringer Marktkapitalisierung. Daraus kann sich ein Liquiditätsrisiko aufgrund einer geringen Markttiefe ergeben. Aufgrund der Konzentration auf wenige Werte kann die Kursentwicklung des Teilfonds erheblich von der der Vergleichsindizes abweichen.

Langfristig ist die Wertentwicklung des Teilfonds dem Risiko ausgesetzt, dass sich die künftigen freien Cashflows der einzelnen Portfoliounternehmen wesentlich schlechter entwickeln als ursprünglich von uns angenommen.

Zusätzlich zu den gesetzlich erforderlichen Halbjahres- und Jahresberichten informieren wir durch unsere halbjährlich erscheinenden Briefe an unsere Investoren. Diese können im Internet unter www.pr-realvalue.com abgerufen werden oder auf Anfrage bei uns angefordert werden.

 

Strassen, im Oktober 2021

 

Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM

Die in diesem Bericht enthaltenen Angaben und Zahlen sind vergangenheitsbezogen und geben keinen Hinweis auf die zukünftige Entwicklung.

P & R – Real Value

Jahresbericht
1. Oktober 2020 – 30. September 2021

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM ist berechtigt, Anteilklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Anteile zu bilden. Derzeit bestehen bei dem Teilfonds P & R – Real Value die folgenden Ausgestaltungsmerkmale:

WP-Kenn-Nr.: A1J8CF
ISIN-Code: LU0855492194
Ausgabeaufschlag: bis zu 4,00 %
Rücknahmeabschlag: keiner
Verwaltungsvergütung: 1,10 % p.a. zzgl. 1.000 Euro p.M. Fixum
Mindestfolgeanlage: 10.000,00 EUR
Ertragsverwendung: ausschüttend
Währung: EUR

Geografische Länderaufteilung 1)

Vereinigte Staaten von Amerika 38,25 %
Vereinigtes Königreich 17,62 %
Deutschland 17,15 %
Niederlande 8,98 %
Israel 6,97 %
Australien 6,73 %
Irland 6,29 %
Wertpapiervermögen 101,99 %
Bankguthaben 2) 1,27 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -3,26 %
100,00 %

Wirtschaftliche Aufteilung 1)

Diversifizierte Finanzdienste 30,02 %
Software & Dienste 24,12 %
Groß- und Einzelhandel 23,94 %
Investitionsgüter 8,93 %
Lebensmittel- und Basisartikeleinzelhandel 7,51 %
Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe 6,74 %
Banken 0,73 %
Wertpapiervermögen 101,99 %
Bankguthaben 2) 1,27 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -3,26 %
100,00 %

1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss. Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.

Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre

Datum Netto-
Teilfondsvermögen
Mio. EUR
Umlaufende
Anteile
Netto-
Mittelaufkommen
Tsd. EUR
Anteilwert
EUR
30.09.2019 50,66 216.542 -694,45 233,94
30.09.2020 54,42 208.239 -1.760,25 261,33
30.09.2021 84,10 223.482 4.988,03 376,34

Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.

Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens *
zum 30. September 2021

EUR
30. September 2020
EUR
30. September 2021
Wertpapiervermögen 53.454.501,30 85.783.847,64
(Wertpapiereinstandskosten zum 30. September 2020: EUR 40.591.456,64)
(Wertpapiereinstandskosten zum 30. September 2021: EUR 55.694.288,38)
Optionen 645.652,17 0,00
Bankguthaben 1) 2) 678.036,19 1.069.810,68
Dividendenforderungen 0,00 13.173,67
Forderungen aus Absatz von Anteilen 0,00 116.967,04
54.778.189,66 86.983.799,03
Zinsverbindlichkeiten -906,48 -2.942,80
Verwaltungsvergütung /​ Anlageberatervergütung 3) -50.951,62 -77.857,69
Verwahrstellenvergütung 3) -2.783,93 -4.035,55
Performancevergütung 4) -286.235,43 -2.771.092,73
Zentralverwaltungsstellenvergütung 3) -2.302,89 -2.794,98
Register- und Transferstellenvergütung -2.246,36 -2.244,06
Taxe d‘abonnement 5) -6.847,20 -10.611,29
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -6.903,00 -7.248,15
-359.176,91 -2.878.827,25
Netto-Teilfondsvermögen 54.419.012,75 84.104.971,78
Umlaufende Anteile 208.239,398 223.482,329
Anteilwert 261,33 EUR 376,34 EUR

1) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
3) Beinhaltet zum Stichtag 30. September 2021 Rückstellungen für den Zeitraum 1. September 2021 – 30. September 2021.
4) Beinhaltet zum Stichtag 30. September 2021 Rückstellungen für den Zeitraum 1. Januar 2021 – 30. September 2021.
5) Beinhaltet zum Stichtag 30. September 2021 Rückstellungen für das dritte Quartal 2021.
* Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens
im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021

EUR
Netto-Teilfondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes 54.419.012,75
Ordentlicher Nettoaufwand -4.273.468,42
Ertrags- und Aufwandsausgleich 164.175,90
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 8.832.720,13
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -3.844.685,67
Realisierte Gewinne 11.310.604,51
Realisierte Verluste -187.043,85
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne 16.010.985,01
Nettoveränderung nicht realisierter Verluste 1.683.304,48
Ausschüttung -10.633,06
Netto-Teilfondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes 84.104.971,78

Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf

30. September 2020
Stück
30. September 2021
Stück
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes 216.541,747 208.239,398
Ausgegebene Anteile 12.183,700 26.864,472
Zurückgenommene Anteile -20.486,049 -11.621,541
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 208.239,398 223.482,329

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

Ertrags- und Aufwandsrechnung
im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021

EUR
Erträge
Dividenden 166.856,09
Bankzinsen 1) -8.980,21
Ertragsausgleich 4.804,95
Erträge insgesamt 162.680,83
Aufwendungen
Zinsaufwendungen 1) -2.578,39
Performancevergütung -3.298.951,31
Verwaltungsvergütung/​Anlageberatervergütung -805.257,68
Verwahrstellenvergütung -43.050,32
Zentralverwaltungsstellenvergütung -31.321,65
Taxe d‘abonnement -36.774,61
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -13.706,33
Satz-, Druck- und Versandkosten der Jahres- und Halbjahresberichte -1.854,68
Register- und Transferstellenvergütung -7.448,63
Staatliche Gebühren -8.054,57
Lagerstellengebühren -5.636,62
Sonstige Aufwendungen 2) -12.533,61
Aufwandsausgleich -168.980,85
Aufwendungen insgesamt -4.436.149,25
Ordentlicher Nettoaufwand -4.273.468,42
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 1) 45.930,76
Total Expense Ratio in Prozent 1) 1,36
Performancevergütung in Prozent 1) 4,64
Laufende Kosten in Prozent 1) 1,36

1) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
2) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus allgemeinen Verwaltungskosten und Mitgliedsbeiträgen.

Vermögensaufstellung zum 30. September 2021

ISIN
Wertpapiere
Zugänge
im Berichts-
zeitraum
Abgänge
im Berichts-
zeitraum
Bestand Kurs Kurswert
EUR
%-Anteil
vom
NTFV 1)
Aktien, Anrechte und Genussscheine
Börsengehandelte Wertpapiere
Australien
AU000000KPG7
Kelly Partners Group Holdings Ltd.
AUD 2.649.991 0 2.649.991 3,4500 5.659.920,11 6,73
5.659.920,11 6,73
Irland
IE00BKYC3F77
Cimpress Plc.
USD 15.293 2.074 71.106 86,4700 5.294.072,52 6,29
5.294.072,52 6,29
Israel
IL0011301780
Wix.com Ltd.
USD 11.226 1.580 35.114 193,8800 5.861.806,72 6,97
5.861.806,72 6,97
Niederlande
NL0013654783
Prosus NV
EUR 108.550 0 108.550 69,5400 7.548.567,00 8,98
7.548.567,00 8,98
Vereinigte Staaten von Amerika
US1468691027
Carvana Co.
USD 2.300 9.276 47.780 305,8100 12.581.024,45 14,96
US2253101016
Credit Acceptance Corporation [Mich.]
USD 8.648 1.081 27.414 590,0000 13.926.519,72 16,56
US6153691059
Moody‘s Corporation
USD 1.384 599 12.467 359,4200 3.858.179,04 4,59
US9814191048
World Acceptance Corporation
USD 5.300 102.304 10.808 193,1700 1.797.641,95 2,14
32.163.365,16 38,25
Vereinigtes Königreich
GB0009638130
Grafenia Plc.
GBP 0 0 5.634.919 0,0575 374.575,54 0,45
GB0032398678
Judges Scientific Plc.
GBP 0 19.900 85.073 76,4000 7.513.962,08 8,93
GB00BZ6STL67
Metro Bank Plc.
GBP 0 0 509.217 1,0500 618.124,68 0,73
GB00B021F836
Naked Wines Plc.
GBP 44.680 0 778.758 7,0200 6.320.093,83 7,51
14.826.756,13 17,62
Börsengehandelte Wertpapiere 71.354.487,64 84,84
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Deutschland
DE0005494165
EQS Group AG
EUR 151.100 0 176.600 38,4000 6.781.440,00 8,06
DE0006618309
MEDIQON Group AG
EUR 955.990 0 955.990 8,0000 7.647.920,00 9,09
14.429.360,00 17,15
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere 14.429.360,00 17,15
Aktien, Anrechte und Genussscheine 85.783.847,64 101,99
Wertpapiervermögen 85.783.847,64 101,99

1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.

Bankguthaben – Kontokorrent Währung Zinssatz
in %
Fälligkeit Bestand in
Fremdwährung
Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV 1)
DZ PRIVATBANK S.A. 3) AUD -0,7000 täglich 90.796,86 56.210,52 0,07
DZ PRIVATBANK S.A. 3) EUR -0,6500 täglich 913.698,88 913.698,88 1,08
DZ PRIVATBANK S.A. 3) GBP -0,3500 täglich 34.746,94 40.169,87 0,05
DZ PRIVATBANK S.A. 3) USD -0,2000 täglich 69.372,06 59.731,41 0,07
Summe Bankguthaben – Kontokorrent 2) 1.069.810,68 1,27
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -2.748.686,54 -3,26
Netto-Teilfondsvermögen in EUR 84.104.971,78 100,00

1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
3) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 30. September 2021. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig.

Zu- und Abgänge vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.

ISIN Wertpapiere Zugänge
im Berichtszeitraum
Abgänge
im Berichtszeitraum
Aktien, Anrechte und Genussscheine Börsengehandelte Wertpapiere
Vereinigtes Königreich
GB00B4W5WQ08 AFH Financial Group Plc. GBP 393.402 1.290.202
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Deutschland
DE000A3H3LK4 Medical Columbus AG BZR 05.03.21 EUR 201.100 201.100
Optionen
USD
Call on Berkshire Hathaway Inc. Januar 2021/​180,00 0 220

Devisenkurse

Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 30. September 2021 in Euro umgerechnet.

Australischer Dollar AUD 1 1,6153
Britisches Pfund GBP 1 0,8650
US-Dollar USD 1 1,1614

ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2021

1.) Allgemeines

Der alternative Investmentfonds P & R wurde auf Initiative der P&R Investment Management Limited aufgelegt und wird von der IPConcept (Luxemburg) S.A. verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 19. Dezember 2012 in Kraft. Es wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und ein Hinweis auf diese Hinterlegung am 15. Januar 2013 im Mémorial, „Recueil des Sociétés et Associations“, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Das Mémorial wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue Informationsplattform „Recueil électronique des Sociétés et Associations“ („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregisters in Luxemburg ersetzt. Das für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr geltende Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 1. Januar 2021 geändert und im RESA veröffentlicht.

Der alternative Investmentfonds P & R ist ein Luxemburger Investmentfonds („fonds commun de placement“) der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Dauer errichtet wurde.

Bei der IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) handelt es sich um eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxemburg. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 19. Juni 2001 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 27. November 2019 in Kraft und wurde am 20. Dezember 2019 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 82183 eingetragen.

Die Verwaltungsgesellschaft fungiert als externer Verwalter des Fonds (AIFM) im Sinne des modifizierten Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds.

Da der Fonds P & R zum 30. September 2021 aus nur einem Teilfonds besteht, dem P & R – Real Value, stellen die Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens, die Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens sowie die Ertrags- und Aufwandsrechnung des P & R – Real Value gleichzeitig die entsprechenden konsolidierten Aufstellungen des Fonds P & R dar.

2.) Wesentliche Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze; Anteilwertberechnung

Dieser Jahresabschluss wird in der Verantwortung des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt.

1.

Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro (EUR) („Referenzwährung“).

2.

Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung („Teilfondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist („Anteilklassenwährung“).

3.

Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft und unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem jeweils im Anhang des Verkaufsprospekts genannten Tag („Bewertungstag“) berechnet und bis auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds eine abweichende Regelung treffen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anteilwert mindestens einmal im Monat zu berechnen ist.

Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch beschließen, den Anteilwert am 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satzes 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Anleger keine Ausgabe, Rücknahme und/​oder Umtausch von Anteilen auf Grundlage eines am 24. Dezember und/​oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Anteilwertes verlangen.

4.

Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds („Netto-Teilfondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag in Umlauf befindlichen Anteile des jeweiligen Teilfonds geteilt.

5.

Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen des Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:

a)

Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages bewertet.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, zum letzten verfügbaren Schlusskurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet werden. Dies findet im Anhang des Verkaufsprospektes des betroffenen Teilfonds Erwähnung.

Soweit Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert sind, ist die Börse mit der höchsten Liquidität maßgeblich.

b)

Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleite Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind (oder deren Börsenkurse z.B. aufgrund mangelnder Liquidität als nicht repräsentativ angesehen werden), die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Handelstages sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleiteten Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstigen Anlagen verkauft werden können.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind (oder deren Börsenkurse z.B. aufgrund mangelnder Liquidität als nicht repräsentativ angesehen werden), die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, zu dem letzten dort verfügbaren Kurs, den die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen verkauft werden können, bewertet werden. Dies findet im Anhang des Verkaufsprospektes des betroffenen Teilfonds Erwähnung.

c)

OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Grundlage auf Tagesbasis bewertet.

d)

Anteile an OGAW bzw. OGA werden grundsätzlich zum letzten vor dem Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, allgemein anerkannten und nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt.

e)

Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind, falls die unter b) genannten Finanzinstrumente nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden und falls für andere als die unter den Buchstaben a) bis d) genannten Finanzinstrumente keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Finanzinstrumente, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben, auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. Die Vorgehensweise hierzu ist in der Bewertungsrichtlinie der Verwaltungsgesellschaft geregelt.

f)

Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.

g)

Forderungen, z.B. abgegrenzte Zinsansprüche und Verbindlichkeiten, werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

h)

Der Marktwert von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) und sonstigen Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, wird zu dem unter Zugrundelegung des WM/​Reuters-Fixings um 17.00 Uhr (16.00 Uhr Londoner Zeit) ermittelten Devisenkurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.

Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds festlegen, dass Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) sowie sonstige Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, zu dem am Bewertungstag ermittelten Devisenkurs in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet werden. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt. Dies findet im Anhang des Verkaufsprospektes des betroffenen Teilfonds Erwähnung.

Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anleger des betreffenden Teilfonds gezahlt wurden.

6.

Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jeden Teilfonds separat. Soweit jedoch innerhalb eines Teilfonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung innerhalb des betreffenden Teilfonds nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt.

7.

Im Rahmen der letzten Nettoinventarwertberechnung zum 30. September 2021 wurden die Wertpapiere des Investmentportfolios des Teilfonds P & R – Real Value, wie im Verkaufsprospekt beschrieben, zum letzten verfügbaren Kurs des dem Bewertungstag vorhergehenden Börsentages (29. September 2021) bewertet. Unter Zugrundelegung der Wertpapierkurse per 30. September 2021 ermittelt sich für den Teilfonds P & R – Real Value aufgrund von Marktbewegungen ein Bewertungsunterschied von EUR -662.357,85, der einen signifikanten Einfluss in Höhe von -0,79% auf das Nettovermögen des Teilfonds zum 30. September 2021 darstellt.

Die in diesem Bericht veröffentlichten Tabellen können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/​- einer Einheit (Währung, Prozent etc.) enthalten.

3.) Besteuerung

Besteuerung des Investmentfonds

Aus luxemburgischer Steuerperspektive hat der Fonds als Sondervermögen keine Rechtspersönlichkeit und ist steuertransparent.

Der Fonds unterliegt im Großherzogtum Luxemburg keiner Besteuerung auf seine Einkünfte und Gewinne. Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg lediglich der sog. „taxe d‘abonnement“ in Höhe von derzeit 0,05% p.a. Eine reduzierte „taxe d’abonnement“ von 0,01% p.a. ist anwendbar für (i) die Teilfonds oder Anteilklassen, deren Anteile ausschließlich an institutionelle Anleger im Sinne des Artikels 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ausgegeben werden, (ii) Teilfonds, deren ausschließlicher Zweck die Anlage in Geldmarktinstrumente, in Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist. Die „taxe d´abonnement“ ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Die Höhe der taxe d’abonnement ist für den jeweiligen Teilfonds oder die Anteilklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt erwähnt. Eine Befreiung von der „taxe d’abonnement“ findet u.a. Anwendung, soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der taxe d‘abonnement unterliegen.

Vom Fonds erhaltene Einkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden) können in den Ländern, in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist, einer Quellenbesteuerung oder Veranlagungsbesteuerung unterworfen werden. Der Fonds kann auch auf realisierte oder unrealisierte Kapitalzuwächse seiner Anlagen im Quellenland einer Besteuerung unterliegen.

Ausschüttungen des Fonds sowie Liquidations- und Veräußerungsgewinne unterliegen im Großherzogtum Luxemburg keiner Quellensteuer. Weder die Verwahrstelle noch die Verwaltungsgesellschaft sind zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.

Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds beim Anleger

Anleger, die nicht im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind bzw. waren und dort keine Betriebsstätte unterhalten oder einen permanenten Vertreter haben, unterliegen keiner Luxemburger Ertragsbesteuerung im Hinblick auf ihre Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus ihren Anteilen am Fonds.

Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen der progressiven luxemburgischen Einkommensteuer. Gesellschaften, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen mit den Einkünften aus den Fondsanteilen der Körperschaftsteuer.

Interessenten und Anlegern wird empfohlen sich über Gesetze und Verordnungen, die auf die Besteuerung des Fondsvermögens, den Kauf, den Besitz, die Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen Anwendung finden, zu informieren und sich durch externe Dritte, insbesondere durch einen Steuerberater, beraten zu lassen.

4.) Verwendung der Erträge

Die Verwaltungsgesellschaft kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesaurieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt Erwähnung.

Der Anhang des aktuellen Verkaufsprospektes sieht vor, die Erträge des Teilfonds P & R – Real Value auszuschütten. Die Ausschüttung erfolgt in den von der Verwaltungsgesellschaft von Zeit zu Zeit bestimmten Abständen.

5.) Informationen zu den Gebühren bzw. Aufwendungen

Angaben insbesondere zu Verwaltungs- und Verwahrstellengebühren können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

6.) Total Expense Ratio (TER)

Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt:

Gesamtkosten in Teilfondswährung
TER = ———————————————————————- x 100
Durchschnittliches Teilfondswährung
(Basis: bewertungstägliches NTFV 1))

1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen

Die TER gibt an, wie stark das Teilfondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Teilfonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilfondsvermögen innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)

7.) Laufende Kosten

Bei den „laufenden Kosten“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/​2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/​65/​EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde.

Die laufenden Kosten geben an, wie stark das Teilfondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Teilfonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Verwahrstelle berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Teilfondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentteilfonds, die zu mehr als 20% in andere Fondsprodukte/​Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. Derzeit werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen.

8.) Transaktionskosten

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Teilfonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Kosten können im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren und Steuern zählen.

9.) Ertrags- und Aufwandsausgleich

Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während der Berichtsperiode angefallene Nettoerträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält.

10.) Kontokorrentkonten (Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten) des Teilfonds

Sämtliche Kontokorrentkonten des Teilfonds (auch solche in unterschiedliche Währungen), die tatsächlich und rechtlich nur Teile eines einheitlichen Kontokorrentkontos bilden, werden in der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens als einheitliches Kontokorrent ausgewiesen. Kontokorrentkonten in Fremdwährung, sofern vorhanden, werden in die Teilfondswährung umgerechnet. Als Basis für die Zinsberechnung gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelkontos. In der Ertrags- und Aufwandsrechnung werden Erträge aus positiven und Aufwendungen aus negativen Einlagenverzinsungen – jeweils für positive Kontensalden – unter „Bankzinsen“ erfasst. Unter „Zinsaufwendungen“ werden Zinsen auf negative Kontensalden ausgewiesen.

11.) Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wurde der Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert; folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Anpassung zur Erlangung der Vertriebszulassung in Deutschland gemäß 320 KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch)

Gebührenanpassung

Aufnahme einer Vertriebsstelle für Deutschland

Änderung in Bezug auf Sparpläne

Änderung der Abrechnungsmodalitäten

Mit Wirkung zum 10. März 2021 wurde der Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert; folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Klassifizierung des Fonds als im Sinne des Artikels 6 SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation),

Musteranpassungen und redaktionelle Änderungen.

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine weiteren wesentlichen Änderungen oder sonstigen wesentlichen Ereignisse.

12.) Wesentliche Ereignisse nach dem Berichtszeitraum

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 wurde der Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert; folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Ergänzung zur Berücksichtigung der Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hinsichtlich der erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2022 wurde das Verkaufsprospekt geändert; folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Anpassung des Verkaufsprospekts hinsichtlich der Streichung der Entnahmepläne für Namensanteile,

Anpassung des Verkaufsprospekts hinsichtlich des Empfängers des Ausgabeaufschlags,

regulatorische Änderung: Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Taxonomie-Verordnung“)

Musteranpassungen und redaktionelle Änderungen.

Nach dem Berichtszeitraum ergaben sich keine weiteren wesentlichen Änderungen oder sonstigen wesentlichen Ereignisse.

13.) Allgemeine Erläuterungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Seit dem Jahreswechsel 2019/​2020 kam es zur Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf den meisten Kontinenten; im März 2020 wurde COVID-19 von der WHO als Pandemie eingestuft. Derzeit ist es noch nicht möglich, die konkreten bzw. potenziellen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Pandemie insbesondere auf das ökonomische und das gesellschaftliche Umfeld vor dem Hintergrund der globalen Verbreitung des Virus bzw. dem Auftreten neuer Mutationen, deren Dynamik und des damit einhergehenden hohen Grads an Unsicherheit abschließend vorauszusehen. Vor allem die finanziellen Auswirkungen der Pandemie werden von vielfältigen Faktoren determiniert, wozu mitunter die Maßnahmenpakete der Regierungen und Zentralbanken zur Bewältigung der Krise, der Erfolg der von der internationalen Staatengemeinschaft unternommenen Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, das zeitnahe und nachhaltige Wiederanlaufen der Konjunktur ebenso wie die Entwicklung der Inflationsraten gehören. Zwar sind an den Märkten zwischenzeitlich spürbare Erholungen und teils neue Höchststände zu beobachten, jedoch ist davon auszugehen, dass die weltweite Wirtschaftsaktivität wahrscheinlich signifi kant beeinträchtigt werden wird.

Vor diesem Hintergrund ist das damit einhergehende Risiko auf die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten im Portfolio des Fonds und seines Teilfonds nicht verlässlich beurteilbar bzw. lediglich unzureichend prognostizierbar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft keine Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds und seines Teilfonds sprechen, noch ergaben sich für diesen Liquiditätsprobleme.

14.) Massnahmen der IPConcept (Luxemburg) S.A. und der DZ PRIVATBANK S.A. im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. verschiedene Maßnahmen getroffen, die ihre Mitarbeiter und externen Dienstleister an den Standorten in Luxemburg, der Schweiz und Deutschland betreffen und durch die ihre Geschäftsabläufe auch in einem Krisenszenario sichergestellt werden.

Neben umfangreichen Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten und Einschränkungen bei Dienstreisen und Veranstaltungen wurden weitere Vorkehrungen getroffen, wie die Verwaltungsgesellschaft bei einem Verdachtsfall auf Coronavirus-Infektion innerhalb der Belegschaft einen verlässlichen und reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftsprozesse gewährleisten kann. Mit einer Ausweitung der technischen Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten sowie der Aktivierung der Business Recovery Center am Standort Luxemburg, hat die IPConcept (Luxemburg) S.A. die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Mitarbeiter auf mehrere Arbeitsstätten geschaffen. Damit wird das mögliche Risiko einer Übertragung des Coronavirus innerhalb der Verwaltungsgesellschaft deutlich reduziert.

Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern haben oberste Priorität. Seit April 2020 wurde in der DZ PRIVATBANK S.A. („die Bank“) eine durchgängig hohe Quote beim mobilen Arbeiten von über 75% etabliert, welche sich zuletzt weiter erhöht hat. Die Bank hält standortübergreifend an ihren strengen Schutzmaßnahmen konsequent fest, bei allerdings zugleich weiterhin flexiblem Notfallmanagement, z.B. genaue Beobachtung der Inzidenzen und Anpassung der bankweit gültigen Corona-Maßnahmen (schrittweise Rücknahme der Maßnahmen versus Beibehaltung). Der verstärkte Remote-Vertrieb und die digitalen Austauschformate werden bis auf Weiteres fortgesetzt. Der Bankbetrieb/​-vertrieb funktioniert nach wie vor reibungslos. Der Geschäftsbetrieb ist weiterhin sichergestellt. Die Verwaltungsgesellschaft, das Notfallmanagement-Team der Bank und deren Management beobachten die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen genau.

15.) Performancevergütung (Auf der Grundlage des Prospekts in der Fassung vom 10. März 2021)

Zusätzlich erhält die Verwaltungsgesellschaft eine erfolgsbezogene Zusatzvergütung („Performance Fee“) in Höhe von bis zu 15 % der über einer definierten Mindestperformance (Hurdle Rate) hinausgehenden Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Geschäftsjahresende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Geschäftsjahresenden bzw. am Ende des ersten Geschäftsjahres höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip).

Die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) beläuft sich auf 5 % p.a. die an jedem Berechnungstag auf die jeweiligen vergangenen Tage innerhalb der Berechnungsperiode linear proratisiert wird.

High Watermark Prinzip: Bei Auflage des Teilfonds P & R – Real Value ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Geschäftsjahres oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Geschäftsjahres gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert.

Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert, der vorangegangenen Geschäftsjahresenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Teilfonds P & R – Real Value unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt.

Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet.

Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Geschäftsjahres sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Geschäftsjahresenden (High Watermark) errechnet.

An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts größer als die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) ist (Out-Performance) und gleichzeitig der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen die Wertentwicklung des Anteilwerts geringer als die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) ist oder der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen.

Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Teilfonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres entnommen werden.

Ist die Anteilwertentwicklung eines Geschäftsjahres geringer als die vereinbarte Mindestperformance (Hurdle Rate), so wird diese vereinbarte Mindestperformance nicht mit der Mindestperformance der Folgeperiode kumuliert.

Für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr stellen sich die tatsächlich angefallene Performancevergütung und der entsprechende Prozentsatz der Performancevergütung (berechnet auf Basis des durchschnittlichen anteiligen Netto-Teilfondsvermögen) für den Teilfonds wie folgt dar:

Performancevergütung
Teilfonds in EUR in %
P & R – Real Value 3.298.951,31 4,64

16.) Klassifizierubng nach SFDR-Verordnung (EU 2019/​2088) (ungeprüft)

Der Fonds ist ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).

Erklärung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 vom 18. Juni 2020 (Taxonomie):

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

17.) Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und deren Weiterverwendung (ungeprüft)

Die IPConcept (Luxemburg) S.A. als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Manager alternativer Investmentfonds („AIFM“) fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/​2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 („SFTR“).

Im Berichtszeitraum des Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im Jahresbericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen.

Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds können jeweils aus dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen sowie kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden.

ANGABEN GEM. DELEGIERTER AIFM-VERORDNUNG (UNGEPRÜFT)

1.) Risikomanagement-Verfahren

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr /​ ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko angemessen zu überwachen und zu messen.

Je nach Ausgestaltung des Fonds verwendet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM grundsätzlich eines der folgenden Risikomanagement-Verfahren:

a)

Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der CSSF berichtet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft /​ der AIFM folgender Methoden:

Commitment Approach:

Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden (ggf. delta-gewichteten) Basiswertäquivalente oder Nominale umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedgingeffekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt.

VaR-Ansatz:

Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard-Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.

Relativer VaR-Ansatz:

Bei dem relativen VaR-Ansatz darf der VaR des Fonds den VaR eines Referenzportfolios um einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Faktor nicht übersteigen. Dabei ist das Referenzportfolio grundsätzlich ein korrektes Abbild der Anlagepolitik des Teilfonds.

Absoluter VaR-Ansatz:

Bei dem absoluten VaR-Ansatz darf der VaR (99% Konfidenzniveau, 20 Tage Haltedauer) des Fonds einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Anteil des Teilfondsvermögens nicht überschreiten.

b)

Die Messung der mit den Anlagepositionen verbundenen Risiken erfolgt auf Basis des sogenannten Scoring-Modells. Im Einklang mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 („AIFMD-Verordnung“) stellt dieses Modell ein wirksames Verfahren für das Risikomanagement dar, das es ermöglicht, alle wesentlichen Risiken zu ermitteln, messen, steuern und zu überwachen.

Zum Geschäftsjahresende unterliegt der Teilfonds folgendem Risikomanagement-Verfahren:

Teilfonds Angewendetes Risikomanagement-Verfahren
P & R – Real Value Relativer VaR-Ansatz

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 wurde zur Überwachung und Messung des Risikos der relative VaR- Ansatz verwendet. Als interne Obergrenze (Limit) wurde im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 ein Faktor von 400 % verwendet. Das dazugehörige Referenzportfolio setzte sich aus 50% NASDAQ COMPOSITE INDEX + 50% MSCI World Small Cap Index zusammen. Dabei wurde der VaR mit einem (parametrischen) Varianz-Kovarianz-Ansatz berechnet unter Verwendung der Berechnungsstandards eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99%, einer Haltedauer von 20 Tagen sowie einem (historischen) Betrachtungszeitraum von 252 Tagen.

Die VaR-Auslastung auf diese interne Obergrenze bezogen, lag im entsprechenden Zeitraum innerhalb der internen Obergrenze (Limit) und wies keine Limitüberschreitungen auf.

Das im Berichtszeitraum verwendete Risikomanagementsystem basiert auf der IT Anwendung IP.Risk des Herstellers IPConcept (Schweiz) AG. Es gab im Berichtszeitraum keine Änderungen diesbezüglich.

2.) Liquiditätsrisikomanagement

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den Teilfonds P & R – Real Value schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr /​ ihm ermöglichen, die Liquiditätsrisiken des Teilfonds zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des Teilfonds mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des Teilfonds deckt.

Unter Berücksichtigung der Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Teilfonds P & R – Real Value: Das Liquiditätsprofil eines Teilfonds ist in der Gesamtheit bestimmt durch dessen Struktur hinsichtlich der im Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände und Verpflichtungen sowie hinsichtlich der Anlegerstruktur und der im Verkaufsprospekt definierten teilfondsspezifischen Rückgabebedingungen.

Die Grundsätze und Verfahren umfassen:

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Teilfonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie /​ er nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Teilfonds gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Teilfondsvermögen vor und legt hierfür Liquiditätsklassen fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität oder andere typische Merkmale sowie ggf. eine qualitative Einschätzung eines Vermögensgegenstands.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhtes Verlangen der Anleger auf Anteilrücknahme oder durch Großabrufe ergeben können. Hierbei bildet sie/​er sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht laufende Forderungen und Verbindlichkeiten des Teilfonds und schätzt deren Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Teilfonds ein.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den Teilfonds adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie/​er überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschreitung der Limits festgelegt.

Die von der Verwaltungsgesellschaft bzw. dem AIFM eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen den Liquiditätsklassen, den Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie /​ er die Liquiditätsrisiken des Teilfonds bewerten kann. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf historische Ereignisse oder hypothetische Annahmen einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Teilfonds sowie im Umfang atypische Verlangen auf Anteilrücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherung oder Kreditlinien. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Teilfonds in einer der Art des Teilfonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Änderungen der Grundsätze zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos (insbesondere Anpassungen in den Veräußerungsmodellen zur Schätzung des Liquiditätsrisikos von Anlagepositionen, Überarbeitung der Liquiditätsstresstest-Frameworks). Ferner war im Teilfonds im Berichtszeitraum jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten vorhanden, um Anteilscheinrücknahmen bedienen zu können.

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,00% des Netto-Teilfondsvermögens.

3.) Leverage nach Brutto- und Commitment-Methode

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Berechnung des Risikos des Teilfonds sowohl anhand der Brutto- als auch der Commitment-Methode umgesetzt.

Im Rahmen der Bruttomethode und der Commitment-Methode berechnet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM das Risiko gemäß der AIFMD-Verordnung als die Summe der absoluten Werte aller Positionen unter grundsätzlicher Einhaltung der in der AIFMD-Verordnung genannten Spezifikationen. Sowohl für die Commitment-Methode als auch für die Bruttomethode beträgt die Hebelfinanzierung maximal 300% des jeweiligen Teilfondsvolumens.

Die Hebelwirkung wies zum Stichtag 30. September 2021 die folgenden Werte auf:

Teilfonds Commitment-Methode Bruttomethode
R & R – Real Value 103,27% 102,18%

Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage vorgenommen.

4.) Risikoprofil

Der von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds mit seinem Teilfonds wurde in folgendes Risikoprofil eingeordnet:

Teilfonds Risikoprofil
R & R – Real Value Spekulativ

Der Teilfonds eignet sich für spekulative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.

Die Beschreibung des Risikoprofils wurde unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken als die in dem Risikoprofil genannten auftreten.

5.) Angaben zur Vergütungspolitik

Die Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. hat ein Vergütungssystem festgelegt, welches den gesetzlichen Vorschriften entspricht und wendet dieses an. Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist und weder zur Übernahme von Risiken ermutigt, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) nicht vereinbar sind, noch die IPConcept (Luxemburg) S.A. daran hindert, pfllichtgemäß im besten Interesse des OGAW zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der IPConcept (Luxemburg) S.A. und der von ihr verwalteten OGAWs und ihrer Anleger und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Außertarifliche Mitarbeiter unterliegen dem Vergütungssystem für außertarifliche Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. Die Vergütung der außertariflichen Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt und einer variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Das Jahresfestgehalt leitet sich aus dem System der Verantwortungsstufen ab: Jede nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegende Funktion ist einer Verantwortungsstufe mit korrespondierendem Gehaltsband zugeordnet, innerhalb derer sich die Jahresfixvergütung der Funktionsinhaber bewegt. Jeder Mitarbeiter erhält einen individuellen Referenzbonus, der an die zugehörige Verantwortungsstufe gekoppelt ist. Das Bonussystem verknüpft diese Referenzboni sowohl mit der individuellen Leistung als auch der Leistung der jeweiligen Segmente sowie dem Ergebnis der DZ PRIVATBANK Gruppe insgesamt.

Die identifizierten Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. unterliegen dem Vergütungssystem für identifizierte Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. Die Vergütung der identifizierten Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt und einer variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Dabei darf der rechnerisch maximal erreichbare Bonusbetrag eines Mitarbeiters das vertraglich fixierte feste Grundgehalt (Fixum) nicht überschreiten. Die erfolgsabhängige Vergütung basiert auf einer Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters und seiner Abteilung bzw. des betreffenden OGAW sowie deren Risiken als auch auf dem Gesamtergebnis der IPConcept (Luxemburg) S.A. Es werden bei der Bewertung der individuellen Leistung finanzielle und nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt.

Die Gesamtvergütung der 69 Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 6.637.237,09 EUR.

Fixe Vergütung: 6.194.331,46 EUR
Variable Vergütung: 442.905,63 EUR
Für Führungskräfte des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: 1.687.343,73 EUR
Für Mitarbeiter des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: 0,00 EUR

Die oben genannte Vergütung bezieht sich auf die Gesamtheit der OGAWs und alternativen Investmentfonds, die von der IPConcept (Luxemburg) S.A. verwaltet werden. Alle Mitarbeiter sind ganzheitlich mit der Verwaltung aller Fonds befasst, so dass eine Aufteilung pro Fonds nicht möglich ist.

Es findet einmal jährlich eine zentrale und unabhängige Prüfung statt, ob die Vergütungspolitik gemäß den vom Aufsichtsrat der IPConcept (Luxemburg) S.A. festgelegten Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wird. Die Überprüfung hat ergeben, dass sowohl die Vergütungspolitik wie auch die Vergütungsvorschriften und -verfahren, die der Aufsichtsrat der IPConcept (Luxemburg) S.A. beschlossen hat, umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vergütungskontrollbericht 2020 zur Kenntnis genommen.

Es gab keine wesentlichen Änderungen an der Vergütungspolitik; die Vergütungssysteme 2020 entsprechen den Vorschriften der Institutsvergütungsverordnung (Fassung vom 4. August 2017).

Weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden. Auf Anfrage wird Anlegern kostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt.

6.) Anlagestrategien und Ziele

Angaben zur Anlagestrategie und Ziele des Teilfonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Die vom Teilfonds verwendeten Techniken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsgesellschaft bzw. den AIFM erweitert werden, wenn am Markt neue, dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Teilfonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen anwenden darf.

7.) Wesentliche Änderungen im Investmentvermögen gemäß Artikel 20 Absatz 2 d) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über die Verwalter alternativer Investmentfonds im Berichtszeitraum

Betreffend
Teilfonds
Beschreibung der
wesentlichen Änderung
Potenzielle oder erwartete
Auswirkung der wesentlichen
Änderung auf den Anleger
Datum des
Eintritts der
wesentlichen
Änderung
P & R – Real Value Anpassung der Gebührenstruktur:

Senkung der Verwaltungsvergütung von bis zu 1,12% p.a. auf bis zu 1,11% p.a., jeweils des Netto-Teilfondsvermögens

Senkung der Verwahrstellenvergütung von bis zu 0,09% p.a. auf bis zu 0,065% p.a., jeweils des Netto-Teilfondsvermögens

Senkung der Grundvergütung der Zentralverwaltungsvergütung von EUR 1.250,00 pro Monat auf EUR 1.000,00 pro Monat

Erhöhung des Ausgabeaufschlags von bis zu 3% auf bis zu 4%, jeweils des Anteilwertes

Änderung des Betrachtungszeitraums der Performance Fee Hurdle Rate (von 1,25% pro Quartal auf 5% p.a.)

Die Senkung der einzelnen Vergütungen infolge der Anpassung der Gebührenstruktur haben potenziell positive Auswirkungen auf das Teilfondsvermögen und steigern somit den Anteilwert der Anleger.
Die Anpassung des Ausgabeaufschlags kann dazu führen, dass der Anleger mit höheren Kosten im Rahmen der Zeichnung von Anteilen des Teilfonds zu rechnen hat und sich der Ausgabepreis je Anteil somit erhöht.
Die Änderung der Ermittlung der leistungsbezogenen Performancevergütung zugrunde gelegten Berechnungsperiode (von quartalsweise zu jährlich) führt dazu, dass sich die Wertentwicklung des Teilfonds über einen längeren Zeitraum hin positiv entwickeln muss, bevor eine Performance Fee anfallen kann. Diese Anpassung kann sich sowohl zu Gunsten, als auch zu Lasten des Anlegers auswirken
1. Januar 2021
Änderung der Abrechnungsmodalitäten:
Die Modalitäten der Zeichnung/​ Ausgabe sowie der Rücknahme /​des Verkaufs von Anteilen wurde dergestalt angepasst, dass Anträge/​ Aufträge, die vor der im Verkaufsprospekt genannten Cut-Off-Zeit eingehen, zum Ausgabepreis bzw. zum Anteilwert des übernächsten Bewertungstages abgerechnet werden. Anträge/​ Aufträge, die nach der im Verkaufsprospekt genannten Cut-Off-Zeit eingehen, werden zum Ausgabepreis bzw. zum Anteilwert des auf den übernächsten folgenden Bewertungstages abgerechnet.
Die Änderung kann sich – je nach Zeitpunkt des Eingangs entsprechender Anträge/​Aufträge – auf die Höhe des zwecks Abrechnung berücksichtigungsfähigen Anteilwerts eines Anlegers auswirken.

8.) Rechtsstellung der Anleger

Angaben zur Rechtsstellung der Anleger des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

BERICHT DES RÉVISEUR D’ENTREPRISES AGRÉÉ

KPMG Luxembourg, Société coopérative
39, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxembourg

Tel.: +352 22 51 51 1
Fax: +352 22 51 71
E-mail: info@kpmg.lu Internet: www.kpmg.lu

An die Anteilinhaber des
P & R
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Bericht über die Jahresabschlussprüfung

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss des P & R („der Fonds“) und seines Teilfonds, bestehend aus der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens und der Vermögensaufstellung zum 30. September 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden, geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Fonds P & R und seines Teilfonds zum 30. September 2021 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit („Gesetz vom 23. Juli 2016“) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ („CSSF“) angenommenen internationalen Prüfungsstandards („ISA“) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt „Verantwortung des „réviseur d’entreprises agréé“ für die Jahresabschlussprüfung“ weitergehend beschrieben. Wir sind auch unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem für Luxemburg von der CSSF angenommenen „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ („IESBA Code“), zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben, und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Jahresabschluss oder unseren Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“ zu diesem Jahresabschluss.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Jahresabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft des Fonds und der für die Überwachung Verantwortlichen für den Jahresabschluss

Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds und seines Teilfonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und – sofern einschlägig -, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren oder seinen Teilfonds zu schließen, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Überwachung des Jahresabschlusserstellungsprozesses.

Verantwortung des „réviseur d’entreprises agréé“ für die Jahresabschlussprüfung

Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist und darüber einen Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“, welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus:

Identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Jahresabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für das Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben.

Beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und der entsprechenden erläuternden Angaben.

Schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds oder seines Teilfonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bericht des „réviseur d’entreprises agréé“ auf die dazugehörigen erläuternden Angaben zum Jahresabschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Berichts des „réviseur d’entreprises agréé“ erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds oder sein Teilfonds seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der erläuternden Angaben und beurteilen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt.

Wir kommunizieren den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.

 

Luxemburg, 20. Januar 2022

KPMG Luxembourg
Société coopérative Cabinet de révision agréé

Harald Thönes

P & R

VERWALTUNG, VERTRIEB UND BERATUNG

Verwaltungsgesellschaft und AIFM

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg
Eigenkapital zum 31. Dezember 2020: EUR 10.080.000

Vorstand der Verwaltungsgesellschaft (Leitungsorgan)

Vorstandsvorsitzender

Marco Onischschenko

Vorstandsmitglieder

Marco Kops
Silvia Mayers
Nikolaus Rummler

Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft

Aufsichtsratsvorsitzender

Dr. Frank Müller
Mitglied des Vorstands
DZ PRIVATBANK S.A.

Aufsichtsratsmitglieder

Bernhard Singer
Klaus-Peter Bräuer

Verwahrstelle

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg
Eigenkapital zum 31. Dezember 2020: EUR 835.289.354

Zentralverwaltungsstelle sowie Register- und Transferstelle

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Zahlstelle

Großherzogtum Luxemburg

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Anlageberater

P&R Investment Management Limited
Lynton House
7-12 Tavistock Square, London
WC1H 9BQ, United Kingdom

Abschlussprüfer des Fonds

KPMG Luxembourg, Société anonyme*
39, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg

* Änderungn der Rechtsform von vormals „Société coopérative“ in „Société anonyme“ mit Wirkung zum 1. Januar 2022

Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft

Bis zum 31. Dezember 2020
Ernst & Young S.A.
35E, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg

Seit dem 1. Januar 2021

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg

Production: KNEIP (www.kneip.com)

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