Infinus Komplex, nicht nur wir berichten aktuell über diesen Vorgang

Von Beginn an hat sich auch die Kanzlei Jochen Resch aus Berlin mit diesem Thema intensiv befasst, insofern ist der neue Beitrag zu diesem Themenkomplex eine Fortsetzung der bisherigen Mandanteninformation der Kanzlei Resch.

Insolvenzverwalter Kübler leistet trotz Ankündigung keine Abschlagszahlungen für 2015; die Wahlen der gemeinsamen Vertreter werden überprüft; sechs Manager vor der Strafkammer des LG Dresden.

Keine Abschlagszahlung trotz Ankündigung

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Future Business KG aA, Dr. Bruno Kübler, hat sich mit der Ankündigung einer Abschlagszahlung an die Gläubiger für das Jahr 2015 augenscheinlich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Eine Auszahlung konnte bisher nicht erfolgen. Zwar habe man Werte von rund 120 Millionen Euro zur Insolvenzmasse ziehen können. Zum einen sei die Prüfung der Forderungsanmeldungen noch nicht abgeschlossen. Bislang hätten rund 27.000 Gläubiger der Future Business ca. 55.000 Forderungen im Gesamtwert von 1,76 Milliarden Euro angemeldet. Ferner habe der Insolvenzverwalter der „Infinus AG – Ihr Kompetenz Partner“ (IKP), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Insolvenzschuldnerin Future Business KGaA, eine Klage gegen die Future Business auf Feststellung einer Forderung in Höhe von rund 350 Millionen Euro eingereicht.

Leider führt Insolvenzverwalter Kübler nicht aus, womit die Forderung in einer derart astronomischen Höhe begründet wird und welche Erfolgschancen er der Klage einräumt. Immerhin ist davon die Rede, dass eine Rückstellung gebildet werden muss. Wenn der Insolvenzverwalter Kübler trotzdem eine Erstausschüttung im ersten Halbjahr 2016 ankündigt, dann werden alle Anleger wünschen, dass sich dieser Optimismus als berechtigt erweist.

Wahl der gemeinsamen Vertreter angefochten: BGH muss entscheiden

Der BGH muss über die umstrittene Wahl des gemeinsamen Vertreters entscheiden. Bei der Gläubigerversammlung am 13.05.2014 wurde der Rechtsanwalt Christian Gloeckner zum gemeinsamen Vertreter zahlreicher Orderschuldverschreibungsgläubiger gewählt. Die Wahl war von Anfang an umstritten, da die Einladungen, die an die Anleger verschickt wurden, bereits eine Vollmacht für diesen Rechtsanwalt enthielten, ohne dass klargestellt wurde, dass dieser selbst kandidierte.

Die Ergebnisse der Abstimmungen über die Wahl des gemeinsamen Vertreters wurden sodann in mehreren hunderten Fortsetzungsterminen bekanntgegeben. Allerdings handelte es sich tatsächlich um neu einberufene Gläubigerversammlungen. Das OLG Dresden hat die Wahlen nunmehr für nichtig erklärt. Der Insolvenzverwalter hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt, sodass die Angelegenheit nun vor dem BGH verhandelt wird.

Entwicklung des Strafverfahrens gegen sechs Manager

Am 16.11.2015 hat endlich auch das Strafverfahren gegen sechs ehemalige Manager des Infinus-Konzerns begonnen. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Das Verfahren wird vom Gericht als „Mammut-Verfahren“ bezeichnet und sich dementsprechend lang hinziehen.

Ein mit der Kontrolle der Infinus-Gruppe betrauter Beamter der Bundesbank Hauptverwaltung in Leipzig, die die Finanzaufsicht in Sachsen führt, hat in seiner Zeugenaussage angegeben, dass er bereits seit längerem Zweifel am Geschäftsmodell des Konzerns hegte. Schon im Jahr 2007 habe es Hinweise darauf gegeben, dass es sich um ein Schneeballsystem handelte.

Die Infinus-Insolvenz könnte sich auch auf den Finanzhaushalt der Stadt Dresden auswirken. Insolvenzverwalter Kübler hat eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit – zunächst – des Jahresabschlusses 2009 erhoben. Er ist der Auffassung, dass die Jahresabschlüsse zu hohe Gewinne ausgewiesen hätten. Sollte er mit seiner Klage erfolgreich sein, müsste die Stadt Dresden Gewerbesteuern in Millionenhöhe zurückzahlen.

Berichte über Absprachen des Gerichts mit einem Sachverständigen

Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet, besteht die Gefahr, dass der Strafprozess platzt.

Grund hierfür ist das Verhalten des Vorsitzenden Richters Schlüter-Staats. Dieser habe sich mit Vertretern des Landeskriminalamtes und Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche getroffen.

Es sei, laut Auskunft der Verteidiger, scheinbar um die Einholung eines weiteren Gutachtens gegangen sein. Einen Aktenvermerk über dieses Treffen gebe es nicht.

Eine derartige Intransparenz könnte die Besorgnis der Befangenheit begründen. Sollte es deshalb zu einer Ablehnung des Richters kommen, müsste das Strafverfahren von vorn beginnen.

Resch Rechtsanwälte beobachten die Entwicklungen und prüfen verschiedene Möglichkeiten, um für ihre Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

„Sollte der BGH das Urteil des OLG Dresden bezüglich der Wahl des gemeinsamen Vertreters bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Gläubigerversammlungen wiederholt werden müssen und ob die bisher von Rechtsanwalt Christian Gloeckner eingereichten Forderungsanmeldungen überhaupt wirksam sind. Es besteht die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Insolvenzverfahrens“, erklärt Rechtsanwältin Katharina Wagener von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.

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