IG-Infinus, Axel Nagel und unsere nicht beantwortete Presseanfrage

Published On: Montag, 27.07.2015By

Schade, aber eine Reaktion haben wir von Axel Nagel von der IG Infnus nicht bekommen, wobei wir damit eigentlich gerechnet hatten, denn  so manche Dinge wären dann aus der Spekulation herausgekommen. Nun bleiben leider so manche Fragen von den Antworten her interpretierbar. In sochen Dingen sind wir der Meinung ,“das ist nicht gut Herr Nagel“, nur ändern können nur Sie das Herr Nagel! Wir haben dann auch nochmals auf der Telefonnummer angerufen, die bei der IG Infinus im Impressum vorhanden ist, aber auch hatten wir kein Glück. Hier ging nur ein Anrufbeantworter an. Den haben wir dann mit einer Nachricht besprochen, aber da kam dann auch nichts an Antworten. Nun mehr können wir nun da leider nicht tun von unserer Seite.

Hier die Fragen in unserer Presseanfrage an Axel Nagel:

Guten Tag Herr Nagel,

ich muss mich Ihnen ja nicht mehr vorstellen, insofern bitte ich Sie mir nachfolgende Presseanfrage bis Montag den 27. Juli 2015 14 Uhr zu beantworten. Dafür recht herzlichen Dank.

  1. Wann wurde Auxilium- Inkasso Nagel GmbH und Co. KG gegründet?
  2. Was bedeutet in diesen Fall „kostengünstig“?
  3. Verstehe ich das Schreiben richtig, das das genannte Unternehmen immer in Kooperation mit einer Anwaltskanzlei arbeitet?
  4. Ist das die Kanzlei Rotter?
  5. Wer hat von Seiten der IG Infinus an den Gesprächen mit der Kanzlei Rotter teilgenommen?
  6. Wie viele Gespräche gab es dazu?
  7. Sie sprechen dort von einem Rechtsgutachten eines Professors. Wer soll das sein?
  8. Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?
  9. Gibt es zu der Beauftragung der Kanzlei Rotter einen Vorstandsbeschluss der IG Infinus?
  10. In dem unserer Redaktion vorliegendem Schreiben beschreiben Sie ein wechselseitiges Auftragsverhältnis zwischen Ihrer Inkassogesellschaft und der Kanzlei Rotter. Denken Sie nicht, das IG Mitglieder das sehr kritisch sehen können, denn Sie scheinen ja finanziell davon zu profitieren?
  11. Sie sprechen in Ihrem Schreiben das Sie ein Verfahren nach dem KapMuG anstreben. Dafür werden mindestens 10 Anleger benötigt. Warum spricht Rotter dann von 1.500 Anlegern?
  12. Könnten IG Mitglieder das nicht als Mandantenfang für die Kanzlei Rotter ansehen?
  13. In einigen E-Mails wird der Verdacht gegen Sie erhoben „ das Sie dafür entlohnt werden, wenn Sie der Kanzlei Mandate verschaffen“. Ist das so?
  14. Haben Sie auch mit anderen Kanzleien dazu Kontakt gehabt? Wenn ja mit welchen Kanzleien?
  15. Wieso bezeichnen Sie die Kosten die durch Rotter Rechtsanwälte entstehen als „sehr günstig“?
  16. Rotter spricht hier von einem Pauschalhonorar. Wurde das mit der zuständigen Anwaltskammer abgestimmt und genehmigt?
  17. Um den Begriff „sehr günstig“ in Ihrem Schreiben einschätzen zu können, sehr geehrter Herr Nagel, wie viel % liegt das Pauschalhonorar unterhalb der Sätze der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung?
  18. Ist Ihr Schreiben nicht völlig Irreführend bezogen dann wieder auf die Zahl 1500? Hier erwecken Sie den Eindruck „das nur wenn mindestens 1500 Anleger sich beteiligen Rotter so günstig sein kann? Warum?
  19. Sie sind in Ihrem Schreiben sehr ausführlich in Dingen, wo Sie etwas wollen. Warum beschreiben Sie nicht einmal einen Fall exemplarisch, was die Kosten für einen Mandanten anbetrifft, wenn es einen Vergleich in der Größenordnung von 30% gibt?
  20. Bedenkt man das Kübler von 20% als Quote ausgeht, wo liegt da der Vorteil in Ihrem Vorgehen, denn die ganzen Kosten die dem Anleger jetzt entstehen müssen ja beim Vergleich noch in Abzug gebracht werden. Besteht da nicht die Gefahr, das man unter die Insolvenzquote fällt, oder bekommt der Anleger die Insolvenzquote nochmals zusätzlich?
  21. Rotter hält sich in dem uns vorliegenden Schreiben eine weitere Honorarforderung ausdrücklich offen. Ist das so gewollt, denn er schreibt ja hier selber „das er eigentlich dann sogar ein doppeltes Pauschalhonorar verlangen könnte, ist das korrekt so?
  22. Die Kanzlei Rotter spricht hier von 3.500 Stunden Aufwand. Unterstellt es finden sich dann 1.500 Anleger die ihr Vorgehen mitgehen, dann wären das knapp 2,5 Stunden an Arbeitsaufwand für jeden Fall im Durchschnitt. Welches Pauschalhonorar, dann auf die Stunde gerechnet, würde dann für Rotter Rechtsanwälte anfallen?
  23. Auch hier ist wieder von einem wechselseitigem Auftragsverhältnis zwischen Ihrer Inkassogesellschaft und der Kanzlei Rotter die Rede. Halten Sie das nicht für anrüchig, so wie so manches Mitglied Ihrer IG das uns anschreibt ?

 

Mit freundlichen Grüßen

Redaktion

Diebewertung.de

Thomas Bremer

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