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iFuned AG:Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungsklagen gemäß § 246 Abs. 4 AktG

geralt (CC0), Pixabay
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iFunded AG

Berlin

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungsklagen gemäß § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Gegen den in der ordentlichen Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) vom 26. September 2025 zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft sowie Beschlussfassung über die entsprechende Anpassung von § 5 der Satzung) wurden zwei Anfechtungsklagen erhoben.

Die Klagen sind beim Landgericht Berlin II anhängig. Das Aktenzeichen des verbundenen führenden Verfahrens lautet: 93 O 122/​25.

 

iFunded AG

Der Vorstand

„Eine Kapitalerhöhung steht nun auf wackeligem Fundament“

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zu den Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der iFunded AG

Frage: Herr Blazek, die iFunded AG hat bekannt gegeben, dass gegen einen Beschluss zur Kapitalerhöhung Anfechtungsklagen erhoben wurden. Was bedeutet diese Meldung rechtlich?

Daniel Blazek:
Zunächst einmal ist festzuhalten: Eine Anfechtungsklage nach § 246 AktG richtet sich gegen die Wirksamkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses. Konkret geht es hier um den Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung. Solange das Gericht nicht entschieden hat, besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber, ob dieser Beschluss Bestand haben wird.

Frage: Welche unmittelbaren Folgen hat das für die geplante Kapitalerhöhung?

Blazek:
In der Praxis führen Anfechtungsklagen häufig zu einer Blockade. Eine Kapitalerhöhung kann zwar formal beschlossen worden sein, sie lässt sich aber oft nicht oder nur unter erhöhtem Risiko umsetzen, solange das Verfahren läuft. Investoren, Banken oder neue Aktionäre scheuen in der Regel Transaktionen, deren rechtliche Grundlage angefochten ist.

Frage: Was bedeutet das für bestehende Aktionärinnen und Aktionäre?

Blazek:
Für Altaktionäre kann das mehrere Konsequenzen haben. Zum einen verzögert sich möglicherweise dringend benötigtes Kapital für die Gesellschaft, was sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken kann. Zum anderen kann eine spätere Aufhebung des Beschlusses zu erneuten Hauptversammlungen, neuen Kapitalmaßnahmen oder Verwässerungseffekten führen.

Frage: Sind Anfechtungsklagen automatisch ein Zeichen für schwere Rechtsverstöße?

Blazek:
Nicht zwingend. Anfechtungsklagen können sich auf formelle Fehler beziehen, etwa bei der Einberufung, der Beschlussfassung oder der Information der Aktionäre. Allerdings zeigen zwei Klagen zu demselben Tagesordnungspunkt, dass zumindest ein nicht unerheblicher Konflikt zwischen Gesellschaft und Aktionären besteht.

Frage: Wie lange kann ein solches Verfahren dauern?

Blazek:
Verfahren vor dem Landgericht können sich über Monate, teilweise über ein Jahr oder länger ziehen – insbesondere, wenn Vergleichsverhandlungen scheitern oder Berufungen folgen. Für börsennotierte Gesellschaften ist diese Zeitspanne aus unternehmerischer Sicht problematisch.

Frage: Welche Handlungsoptionen hat die Gesellschaft?

Blazek:
Typisch sind drei Wege: erstens die Verteidigung des Beschlusses vor Gericht, zweitens ein Vergleich mit den Klägern oder drittens eine neue Hauptversammlung mit einem rechtssicheren Beschluss. Welcher Weg gewählt wird, hängt von den Erfolgsaussichten und dem Zeitdruck ab.

Frage: Ihr Rat an Anlegerinnen und Anleger der iFunded AG?

Blazek:
Aktionäre sollten die weitere Kommunikation der Gesellschaft sehr genau verfolgen. Wichtig ist, ob die Kapitalerhöhung strategisch notwendig ist und wie die Gesellschaft mit den Klagen umgeht. In solchen Situationen ist Transparenz entscheidend – ebenso wie eine realistische Einschätzung der Risiken.

Hinweis:
Die Anfechtungsklagen sind beim Landgericht Berlin II anhängig (Az. 93 O 122/25). Über den Ausgang ist derzeit nichts entschieden.

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