HW Verwaltungs AG-Feuer unterm Dach

HW Verwaltungs AG

Halberstadt

Amtsgericht Stendal, HRB 20884

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden die Aktionäre der HW Verwaltungs AG mit Sitz in Halberstadt ein zu der

außerordentlichen Hauptversammlung am 9. August 2018 um 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der P 3 Assekuranzmakler GmbH,

Prinzenstraße 3, 30159 Hannover.

Gemäß § 122 Abs. 1 AktG verlangt die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die umgehende Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch den Vorstand der HW Verwaltungs AG.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung zur Einstellung in die Kapitalrücklage

Die Deutsche Balaton AG strebt die Verbesserung der Bilanzstruktur der HW Verwaltungs AG an, vor diesem Hintergrund soll eine ordentliche Kapitalherabsetzung zur Einstellung in die Kapitalrücklage durchgeführt werden. Dies ist dringende Voraussetzung für die erfolgreiche Akquisition weiteren Eigenkapitals für die HW Verwaltungs AG.

Die Aktionärin Deutsche Balaton AG schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.500.000,00, eingeteilt in 1.500.000 auf den Namen lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 1.450.000,00 auf EUR 50.000,00 herabzusetzen. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG und dient in voller Höhe der Einstellung in die Kapitalrücklage gemäß § 222 (3) AktG. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 30 auf den Namen lautende Nennbetragsaktien im Nennbetrag zu je EUR 1,00 zu einer auf den Namen lautenden Nennbetragsaktie im Nennbetrag zu je EUR 1,00 zusammengelegt werden. Aus der Herabsetzung des Grundkapitals resultierende Bruchstücksanteile an Nennbetragsaktien werden kaufmännisch auf ganze Aktien gerundet.

§ 5 Absätze (1) und (2) der Satzung werden wie folgt geändert:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00 Euro (in Worten: Euro Fünfzig Tausend).

(2) Es ist eingeteilt in 50.000 (in Worten: Fünfzig Tausend) auf den Namen lautende Nennbetragsaktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 (in Worten: Euro eins).“

II.
WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wenn Sie Anfragen zur außerordentlichen Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an

HW Verwaltungs AG
Am Bahndamm 6
38820 Halberstadt
Telefax: +49 (0) 3941 6255249
E-Mail: sven.reinke@hydro-web.eu

zu richten.

2.

Erteilung von Vollmachten

Aktionäre, die nicht selbst an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen.

Der Nachweis der Vollmacht kann am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erfolgen.

 

Halberstadt, im Juli 2018

HW Verwaltungs AG

Der Vorstand

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