Hotel am Rebstockpark Frankfurt- Investment mit Totalverlustrisiko- Schauen Sie sich einmal die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz an!

Wieder ein Projekt von EXPORO, wieder ein Immobiliencrowdfundingprojekt. Unsere Meinung zu solchen Projekten ist bekannt. Natürlich gibt es hier ein Totalverlustrisiko für den Anleger. Da hilft auch nicht der Hinweis auf eine Bürgschaft, wie im Angebotstext vermerkt. Zitat:Notariell beglaubigte Bürgschaft des Geschäftsführers der Sapphire Immobilien Investment GmbH, Herrn Dr. Fazil Peru, über 100 % der Nachrangdarlehenssumme zzgl. Zinsen und Kosten zugunsten der Exporo-Anleger.*

  • Attraktiver Hotelstandort: Frankfurt a. M. ist eines der bedeutendsten Finanzzentren der Welt und gilt als einer der wichtigsten Messestandorte Deutschlands. Für das Jahr 2017 prognostiziert PricewaterhouseCoopers ein Wachstum des RevPARs (Erlös pro Zimmer) um ca. 4,5 Prozent.
  • Grundstücksknappheit rund um das Areal Frankfurter Messe führt zu stetig steigenden Grundstückspreisen.
  • Nachrangige vollstreckbare Grundschuld an dem Objekt “Hotel am Rebstockpark” zugunsten der Exporo Projekt 52 GmbH.*
  • Abtretung der Rechte und Ansprüche der Projektgesellschaft aus zu schließenden Verkaufsverträgen des Projekts an die Exporo Projekt 52 GmbH.*
  • Der Gesellschafter der Projektgesellschaft verpflichten sich gegenüber der Exporo Projekt 52 GmbH keine Projektgewinne oder Liquidität auszahlen zu lassen, bis die Rückzahlung der Darlehen erfolgt ist.*
  • Feste Verzinsung: 6,0 % p.a. (endfällig)
  • Laufzeit: bis zum 30.06.2019 (ca. 24 Monate)

Nun haben wir usn einmal das Unternehmen angeschaut, welches unserem Verständnis nach ja die Bürgschaft geben soll/wird. Wir überlassen es dem geneigten Leser, diese Bilanz zu bewerten. Unsere subjektive Bewertung endet in einer Frage: Ist die Bürgschaft etwas wert?

Sapphire Immobilien Investment GmbH

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 7.242,00 6.941,00
I. Sachanlagen 7.242,00 6.941,00
B. Umlaufvermögen 7.505.505,48 5.317.524,71
I. Vorräte 4.825.684,86 3.661.152,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.679.820,62 1.656.325,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 46,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 413,05 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 326.065,58 172.972,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.839.226,11 5.497.438,17

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 185.472,46 24.058,13
III. Jahresfehlbetrag 153.093,12 161.414,33
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 326.065,58 172.972,46
B. Rückstellungen 13.120,00 17.647,22
C. Verbindlichkeiten 7.826.106,11 5.479.790,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.839.226,11 5.497.438,17

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Sapphire Immobilien Investment GmbH für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraus- sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Bewegliche Anlagengegenstände werden seit dem Kalenderjahr 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagengegenstände wurden linear oder soweit steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,– wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag ange- setzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Euro
Ausleihungen 0,00
Forderungen 2.181.809,51
Verbindlichkeiten 0,00

Die Angaben beinhalten gleichzeitig diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 498.011,11 (Vorjahr: Euro 101.722,22).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 2.946.081,59 (Vorjahr: Euro 2.101.500,32).

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Dr. Fazil Peru ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

Unterschrift der Geschäftsführung

Frankfurt, den 17. Juni 2016

Dr. Fazil Peru

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2016 festgestellt.

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