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Hollywood-Drama vor Gericht: Blake Lively verliert fast alles – aber die Show geht weiter

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In Hollywood wird bekanntlich selten nur gedreht – oft wird gleich noch mit maximalem Pathos geklagt. Im Dauerdrama zwischen Blake Lively und Justin Baldoni hat ein US-Bundesrichter nun jedoch einen Großteil des Nebels weggeblasen: 10 von 13 Vorwürfen aus Livelys Klage wurden kassiert. Darunter ausgerechnet die besonders schweren Punkte wie sexuelle Belästigung und Verleumdung.

Anders gesagt:
Die ganz große moralische Abrissbirne wurde erstmal vom Gericht eingesammelt.

Ganz vorbei ist die Show aber nicht. Drei Punkte dürfen weiter vor Gericht verhandelt werden:

  • Vertragsbruch
  • Vergeltung / Retaliation
  • Beihilfe zur Vergeltung

Diese Teile des Falls sollen nun bei einem Zivilprozess in New York verhandelt werden, der laut aktuellen Berichten am 18. Mai 2026 starten soll.

Was war passiert?

Lively hatte Baldoni – ihren Co-Star und Regisseur bei It Ends With Us – bereits 2024 verklagt. Der Vorwurf: unangemessenes Verhalten am Set, sexuelle Belästigung und später eine koordinierte Rufschädigungskampagne gegen sie. Baldoni wies das zurück und schlug damals mit einer gigantischen Gegenklage zurück, die ebenfalls eher nach Hollywood-Blockbuster als nach nüchterner Juristerei klang: 400 Millionen Dollar. Diese Gegenklage wurde allerdings bereits 2025 abgewiesen.

Mit anderen Worten:
Beide Seiten haben versucht, mit juristischen Großkalibern zu schießen – und das Gericht hat schon mehrfach zurückgerufen:
Bitte etwas weniger Netflix, etwas mehr Rechtsgrundlage.

Warum hat der Richter so viel rausgeworfen?

Der Richter, Lewis Liman, war in seiner 152-seitigen Entscheidung offenbar wenig beeindruckt von der Dramaturgie. Ein zentraler Punkt:
Lively galt in diesem Fall nicht als klassische Angestellte, sondern als unabhängige Auftragnehmerin (independent contractor). Dadurch griffen bestimmte arbeitsrechtliche Schutzvorschriften – insbesondere nach Title VII – nicht so, wie ihre Seite es gerne gehabt hätte. Außerdem verwies das Gericht darauf, dass die Dreharbeiten in New Jersey stattfanden und nicht in Kalifornien, weshalb kalifornische Ansprüche auf sexuelle Belästigung nicht ohne Weiteres durchgingen.

Das ist juristisch trocken, aber wichtig:
Nicht jeder moralisch aufgeladene Vorwurf wird automatisch zu einem tragfähigen Klagepunkt.
Vor allem nicht, wenn die falsche Rechtsgrundlage gewählt wurde.

Der Richter sagt sinngemäß: Nicht alles ist klagbar

Besonders unangenehm für Lively: Der Richter stellte klar, dass einiges, worüber sie sich beschwert, schlicht nicht ohne Weiteres justiziabel sei. Baldonis Team durfte grundsätzlich auch PR- und Krisenberater einschalten, um den eigenen Ruf zu schützen. Das Gericht formulierte zwar, dass manches Verhalten „möglicherweise die Grenze überschritten“ haben könnte – aber eben nicht alles automatisch rechtswidrig sei.

Auf gut Deutsch:
Ein Hollywood-PR-Krieg ist unerquicklich – aber nicht automatisch illegal.

Der eigentliche Kern bleibt: Die angebliche Rufmord-Kampagne

Was vom Fall übrig bleibt, ist ausgerechnet das, was politisch und medial vielleicht am interessantesten ist: die Frage, ob Baldoni und sein Umfeld nach Livelys Beschwerden eine gezielte Vergeltungs- bzw. Rufschädigungskampagne organisiert haben.

Genau darüber darf nun weiter gestritten werden. Und das könnte für beide Seiten unerquicklich bleiben. Denn selbst wenn die großen Schlagworte wie „sexuelle Belästigung“ aus der Klage weitgehend gefallen sind, bleibt der Vorwurf bestehen, dass hier möglicherweise mit PR, Social Media und gezielten Narrativen gearbeitet wurde, um eine Schauspielerin öffentlich zu beschädigen.

Oder anders formuliert:
Der Skandal ist kleiner geworden –
aber das Gift ist noch im Verfahren.

Livelys Team versucht Schadensbegrenzung

Livelys Anwälte bemühen sich bereits um die erwartbare Deutung:
Die abgewiesenen Belästigungsvorwürfe seien nicht deshalb gefallen, weil „nichts passiert“ sei, sondern wegen technischer und rechtlicher Hürden. Man wolle sich nun auf die angeblich verheerende Vergeltung konzentrieren, die ihren Ruf beschädigt habe. Lively wolle beim Prozess selbst aussagen.

Das ist natürlich kommunikativ klug.
Denn in Hollywood gilt:
Auch wenn man juristisch verliert, darf man den moralischen Trailer nie abbrechen.

Baldoni dürfte sich trotzdem als Sieger fühlen – vorerst

Für Baldoni ist das Urteil zunächst klar ein Erfolg. Die schwersten Vorwürfe sind weg, viele Einzelpersonen wurden aus der Schusslinie genommen, und der Fall ist deutlich zusammengeschrumpft. Seine Anwälte sprachen folgerichtig von einem „signifikant verengten Verfahren“.

Aber ganz entspannt zurücklehnen kann er sich nicht.
Denn sollte die Jury später tatsächlich zu dem Schluss kommen, dass es eine koordinierte Retaliation-Kampagne gab, dann bleibt vom heutigen Etappensieg zwar ein schöner Pressesatz – aber kein vollständiger Freispruch in der öffentlichen Wahrnehmung.

Fazit: Viel Drama, viel PR, wenig juristische Substanz – zumindest bisher

Der aktuelle Stand lässt sich ziemlich nüchtern so zusammenfassen:

  • Blake Lively hat den Großteil ihrer Klage verloren
  • Die besonders schweren Vorwürfe wie sexuelle Belästigung sind vorerst raus
  • Drei zentrale Punkte bleiben aber bestehen
  • Der Prozess wird trotzdem stattfinden
  • Und Hollywood bekommt weiterhin genau das, was Hollywood am meisten liebt:
    Skandal, Egos, Anwälte und zu viele Textnachrichten

Oder noch kürzer:

Das Gericht hat aus dem großen MeToo-Blockbuster erstmal ein deutlich kleineres PR-Scharmützel gemacht – aber die Fortsetzung läuft trotzdem.

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