Startseite Interviews Hochzeitsgeld, Steuerflucht oder Goldbarren vom Nikolaus?“ – Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Daniel Blazek
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Hochzeitsgeld, Steuerflucht oder Goldbarren vom Nikolaus?“ – Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Daniel Blazek

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Redaktion: Herr Blazek, über 100 Millionen Euro sind bei dem Einbruch in die Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer möglicherweise verschwunden. Eine Beute wie im Hollywoodfilm – aber mit dem Charme von Ruhrpott-Beton. Was denken Sie: Haben die Täter mit einem ehrlichen Sparbuch gerechnet?

Blazek (lacht): Ich vermute, sie waren selbst überrascht. Wahrscheinlich dachten sie: „Wir holen ein paar Omaschmuckstücke raus“ – und dann lagen da plötzlich Bargeldberge, Goldbarren und vielleicht sogar ein alter Mops mit Diamantenhalsband.

Redaktion: Manche Kunden gaben an, mehrere Hunderttausend Euro in bar im Schließfach gehabt zu haben. Legal oder eher… nennen wir’s „kreative Buchführung“?

Blazek: Sagen wir so: Wer aus Versehen 500.000 Euro „Hochzeitsgeld“ in seinem Schließfach deponiert und das Finanzamt dabei vergessen hat, wird jetzt möglicherweise doppelt bestohlen – einmal von den Einbrechern und einmal vom Fiskus, der bald sehr interessiert fragen dürfte: „Und woher kam das nochmal genau?“

Redaktion: Die Ermittler sprechen von möglichen Clan-Geldern und Steuerflucht. Klingt fast, als hätte sich die Sparkasse zur Schatzkammer der Parallelwelt entwickelt?

Blazek: Naja, die Sparkasse war vielleicht weniger Tresorraum, mehr „Bankgeheimnis to go“. Da landet dann alles, was man gerade nicht versteuern möchte – inklusive der berüchtigten Umschläge vom Cousin aus Beirut mit der Aufschrift „Nur öffnen, wenn du wirklich heiratest“.

Redaktion: Gibt es eigentlich eine Obergrenze dafür, wie viel Bargeld ich legal im Schließfach lagern darf?

Blazek: Theoretisch nein – praktisch gilt: Wer eine Million in Bar im Schließfach lagert und beim Finanzamt als Gärtner mit Minijob gemeldet ist, darf sich auf Post vom Staatsanwalt freuen. Die Kombination „viel Bargeld + keine plausiblen Einkünfte“ ist ungefähr so auffällig wie ein goldlackierter Panzer vor der Sparkasse.

Redaktion: Wird die Sparkasse nun haftbar gemacht?

Blazek: Nur für das, was versichert war – und das war bei dieser Filiale offenbar maximal 30 Millionen Euro. Alles darüber hinaus? Nun, das nennt man Pech. Oder auf Juristendeutsch: „Eigenverantwortliches Risiko bei Bargeldhorten jenseits der steuerlichen Komfortzone.“

Redaktion: Klingt, als würde dieser Fall noch Nachspiel haben?

Blazek: Absolut. Ich sehe schon die nächsten Monate voller Strafanzeigen, Steuerprüfungen und peinlicher Erklärungsversuche. „Das waren die Spenden fürs Taubenhaus meines Onkels“ wird da nicht mehr reichen.

Redaktion: Was raten Sie Sparkassenkunden jetzt?

Blazek: Erstens: Bargeld gehört in die Bank – aber aufs Konto, nicht ins Märchenschließfach. Zweitens: Wer 600.000 Euro in bar lagert, sollte eine sehr gute Erklärung haben. Und drittens: Wer heute noch „Hochzeitsgeld“ sagt, sollte wenigstens verheiratet sein.

Redaktion: Herr Blazek, wir danken für das erhellende – und äußerst unterhaltsame – Gespräch!

Blazek (grinst): Ich hab zu danken. Und wie wir Juristen sagen: Vertrauen ist gut, Tresore sind besser – wenn sie nicht in Gelsenkirchen stehen.

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