HL Quartier West Darmstadt GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Published On: Donnerstag, 26.03.2020By Tags:

HL Quartier West Darmstadt GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Pullach i.Isartal

Quartier West, Darmstadt

Erster Nachtrag vom 16.03.2020

HL Quartier West Darmstadt GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Dieses Dokument ist an potenzielle Anleger der HL Quartier West Darmstadt GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (nachfolgend »Investmentgesellschaft«) nur gemeinsam mit dem Verkaufsprospekt vom 14.09.2018 auszuhändigen. Für Zeichnungen ab dem 01.03.2020 bildet dieses Dokument einen integralen Bestandteil des Verkaufsprospekts.

Mit diesem Ersten Nachtrag vom 16.03.2020 gibt die HANNOVER LEASING Investment GmbH (nachfolgend »KVG«) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches die folgende Aktualisierung im Hinblick auf die bereits veröffentlichten Verkaufsunterlagen bekannt:

Verkaufsprospekt (Stand 14.09.2018),

Erste Aktualisierung (Stand 01.01.2019),

Zweite Aktualisierung (Stand 01.02.2019)

Dritte Aktualisierung (Stand 15.08.2019) sowie

Vierte Aktualisierung (Stand 01.03.2020)

Zur besseren Nachvollziehbarkeit haben wir die Änderungen in diesem Dokument hervorgehoben.

2.1 Investmentgesellschaft

2.1.2 Zeitpunkt der Gründung, Laufzeit und Geschäftsjahr
(siehe Verkaufsprospekt Seite 5)

Gemäß der Anlagebedingungen und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags ist die Dauer der Investmentgesellschaft befristet. Sie endet gemäß Gesellschafterbeschluss vom 09.03.2020 grundsätzlich mit Ablauf des 30.06.2030 (»Grundlaufzeit«). Die KVG kann die Geschäftsführenden Gesellschafter1 anweisen, die Grundlaufzeit einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu fünf Jahre zu verlängern, sofern die Anleger in einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Verfahren dem Verlängerungsbeschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen. Zulässige Gründe für eine Verlängerung der Grundlaufzeit bestehen insbesondere darin, dass

das Anlageobjekt der Gesellschaft nicht bis zum Ende der Grundlaufzeit verkauft werden kann und mehr Zeit für die Verwertung des Anlageobjekts erforderlich ist,

der erwartete Veräußerungserlös für das Anlageobjekt nicht den Renditeerwartungen der Investmentgesellschaft entspricht und während der Verlängerungsdauer eine Wertsteigerung des Anlageobjekts zu erwarten ist,

die Gesellschafter den bisherigen Geschäftsverlauf als zufriedenstellend erachten und dies für die Zukunft weiter annehmen oder

andere wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Gründe bestehen, die aus Sicht der KVG und der Geschäftsführenden Gesellschafter eine Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft sinnvoll oder erforderlich erscheinen lassen.

1 Der persönlich haftende Gesellschafter und der Geschäftsführende Kommanditist der Investmentgesellschaft werden zusammen die »Geschäftsführenden Gesellschafter« genannt.

5.3 Gesellschafterrisiken

Verlängerung der Laufzeit, Keine ordentliche Kündigung
(siehe Verkaufsprospekt Seite 56)

Die Laufzeit der Investmentgesellschaft ist gemäß Gesellschafterbeschluss vom 09.03.2020 grundsätzlich bis zum 30.06.2030 (»Grundlaufzeit«) befristet, wobei die Grundlaufzeit einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu fünf Jahre verlängert werden kann, sofern die Anleger dem Verlängerungsbeschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen. Der Anleger wäre bei einer Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft entsprechend länger gebunden. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit der Investmentgesellschaft (einschließlich etwaiger Verlängerungen) ist ausgeschlossen. Die Entscheidung, die Laufzeit der Investmentgesellschaft zu verlängern oder nicht zu verlängern und das Kommanditanlagevermögen der Investmentgesellschaft entsprechend länger zu halten oder aber zu veräußern, kann für das Ergebnis der Investmentgesellschaft erheblich nachteiliger sein als die jeweils umgekehrte Entscheidung.

8.3 Erläuterung der Basis für die Ermittlung der angestrebten Erträge – PROGNOSE2

(siehe Verkaufsprospekt Seite 71)

2 Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen.

Der Abschnitt wird wie folgt ergänzt:

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ab der Seite 72 ff. umfasst den Zeitraum 2019 bis 2029. Für Anleger, die sich im Jahr 2020 an der Investmentgesellschaft beteiligen, ergeben sich durch die Verlängerung der Grundlaufzeit um ein Jahr keine wesentlichen wirtschaftlichen Änderungen.

12. Verbraucherinformationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen

Mindestlaufzeit der Verträge
(siehe Verkaufsprospekt Seite 85)

Der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet mit der abgeschlossenen Liquidation der Investmentgesellschaft und der Auskehrung eines etwaigen dem Anleger zustehenden Anteils am Liquidationserlös oder zu jedem früheren Zeitpunkt, zu dem der Anleger aus der Investmentgesellschaft ausscheidet, ohne dass seine Kommanditbeteiligung auf einen Dritten übertragen wird.

Die Investmentgesellschaft hat mit der Eintragung ins Handelsregister begonnen. Sie besteht gemäß Gesellschafterbeschluss vom 09.03.2020 grundsätzlich bis zum 30.06.2030 (»Grundlaufzeit«), sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags verlängert wird. Die KVG kann die Geschäftsführenden Gesellschafter anweisen, die Grundlaufzeit einmalig oder in mehreren Schritten um insgesamt bis zu fünf Jahren zu verlängern, sofern die Anleger in einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Verfahren dem Verlängerungsbeschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen.

Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist während der Laufzeit der Investmentgesellschaft ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Ablauf der Grundlaufzeit (ggf. zuzüglich einer oder mehrerer Verlängerungen) wird die Investmentgesellschaft aufgelöst und abgewickelt (liquidiert).

Widerrufsrecht

Sie können Ihre vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags zum Verkaufsprospekt auf den Erwerb eines Anteils des geschlossenen Publikums-AIF »Quartier West, Darmstadt« gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der

HANNOVER LEASING Treuhand GmbH
Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach
Fax: +49 (0)89 211 04 201
E-Mail: investorenbetreuung@hannover-leasing.de

zu erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

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