Hinweis der FMA

2016 hat die FMA zur Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes insgesamt 162 Ermittlungsverfahren eingeleitet (2015: 218) und 204 Ermittlungsverfahren abgeschlossen (2015: 254). Als Konsequenz der Ermittlungsverfahren wurden 33 (40) Warnmeldungen von unseriösen Anbietern veröffentlicht, 49 (49) Strafanzeigen erstattet sowie 54 (61) verwaltungsrechtliche Maßnahmen gesetzt (11 Straferkenntnisse, 3 Untersagungsbescheide, 40 Verfahrensanordnungen).
Die Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes hat zum Ziel, dubiose Anbieter aus dem Österreichischen Finanzmarkt zu entfernen. Bietet jemand konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen ohne die dafür erforderliche Berechtigung der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA an, so wird ihm dies per Bescheid untersagt und der Gesetzesverstoß sanktioniert. Ist dies nicht durchsetzbar, etwa weil der Anbieter  vom Ausland aus agiert und für behördliche Maßnahmen der FMA nicht habhaftbar ist, so warnt die FMA mittels Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie auf der FMA-Website.

Instrument der Investorenwarnung greift

So hat die FMA zum Beispiel am 18. November 2016 die Investorenwarnung veröffentlicht, dass „Dr. Peter Müller, Internet: www.system-mueller.com, E-Mail: office@system-mueller.com, Königsallee 60F, 40212 Düsseldorf, nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen“. Auf dieser Website war damit geworben worden, Gelder im Hochfrequenzhandel anzulegen und so durchschnittlich mehr als 15% Rendite pro Monat zu erzielen. Die Ermittlungen der FMA hatten aber ergeben, dass der angebliche Dr. Müller weder in Deutschland noch in Österreich über die dafür erforderliche Bankenkonzession verfügt und an den angegebenen Adressen weder die Person noch das Unternehmen existiert. Auf Grund der Veröffentlichung der Warnmeldung erfuhr die FMA, dass österreichische Anleger hier bereits Geld investiert hatten. Die FMA erstattete daher überdies Anzeige wegen des Verdachts auf Untreue oder Betrug. Die Verfolgung der Finanztransaktionen ergab letztlich, dass die Gelder bei einem tschechischen Staatsbürger gelandet sind, der diese auf private Konten im Ausland verschoben hat.
„Das Instrument der Investorenwarnung hat sich als sehr wirksam erwiesen“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl und Mag. Klaus Kumpfmüller: „Wer von einem ihm unbekannten Anbieter kontaktiert wird, soll daher sofort auf der Website der FMA überprüfen, ob gegen diesen Anbieter bereits eine Warnmeldung veröffentlicht worden ist, gegebenenfalls von jeder Geschäftsbeziehung Abstand nehmen und unverzüglich die FMA über das ihm gemachte Angebot informieren.“ Dies stelle sicher, dass die FMA rasch vor einem dubiosen Anbieter warnen und die Schädigung von Anlegern möglichst frühzeitig eindämmen kann.

Unrealistische Rendite-Versprechen

In Anbetracht des Niedrigzinsumfeldes war in den vergangenen Jahren zunehmend zu beobachten, dass Anleger auf der Jagd nach Rendite auf unrealistisch hohe Versprechen hineinfallen. Dabei werden oft zwei- manchmal gar dreistellige Renditen insbesondere aus angeblichem „Hochfrequenzhandel“, aus „finanziellen Differenzgeschäften“ (CFDs) oder „Fremdwährungsderivaten“ (FOREX-Handel) versprochen. „Derartige Renditen sind im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld nicht oder nur mit extrem hohen Risiko zu verdienen“, warnt der FMA-Vorstand und erinnert an eine Grundregel der Geldanlage: „Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr.“

In der Regel handle es sich bei derartigen Finanzgeschäften überdies um konzessionspflichtige Finanzdienstleistungen. „Prüfen Sie daher, ob der Anbieter grundsätzlich berechtigt ist, derartige Finanzgeschäfte überhaupt durchzuführen“, mahnt der FMA-Vorstand. Dies kann jederzeit von jedermann in der Konzessionsdatenbank der FMA über deren Website überprüft werden.

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