Hertha BSC die Bilanz GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

BILANZ zum 30. Juni 2020

AKTIVA

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 723.859,00 495
2. Spielerwerte 106.401.889,19 17.223
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 58
107.125.748,19 (17.776)
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 2.254.636,00 1.935
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 867.540,59 992
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen 1.830.625,86 195
im Bau 4.952.802,45 (3.122)
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.487.570,00 91.488
2. Genossenschaftsanteile 1.354,00 0
91.488.924,00 (91.488)
203.567.474,64 (112.386)
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 985.366,79 1.336
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 2.393.862,11 2.523
2. Forderungen aus Transfer 567.648,01 21.805
3. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen 18.681.449,17 17.828
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.635.959,53 2.813
5. Sonstige Vermögensgegenstände 11.594.054,62 691
35.872.973,44 (45.660)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit-
Instituten und Schecks 55.762.498,83 77.678
92.620.839,06 (124.674)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.169.986,15 5.084
306.358.299,85 242.144

PASSIVA

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.189.621,00 4.160
II. Kapitalrücklage 221.412.398,23 123.440
III. Verlustvortrag -20.902.164,90 -21.596
IV. Jahresfehlbetrag/​-überschuss -58.999.809,53 694
V. Genussrechtskapital 0,00 17.000
146.700.044,80 (123.698)
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 4.099.181,27 11.041
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 40.000.000,00 40.383
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.953.715,29 19.933
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.819.176,63 4.922
4. Verbindlichkeiten aus Transfer 68.430.861,79 3.448
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 89.641,14 91
6. Sonstige Verbindlichkeiten 18.458.193,12 13.354
141.751.587,97 (82.131)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 13.807.485,81 22.524
E. Passive latente Steuern 0,00 2.750
306.358.299,85 242.144

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 (HGB)

Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse 112.960.063,94 139.763
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.579.751,06 31.004
114.539.815,00 170.767
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren -2.608.430,45 -2.814
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -76.370.412,33 -59.384
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.649.132,25 -2.857
-80.019.544,58 (-62.241)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -21.427.754,98 -9.729
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -74.609.209,29 -86.815
7. Erträge aus Beteiligungen 7.745.283,59 0
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 127.355,86 53
– davon aus verbundenen Unternehmen: € 125.187,22 (Vorjahr: T€ 53)
9. Aufwendungen aus Verlustübernahme -276.452,26 -258
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -4.729.779,32 -4.567
11. Vergütung für Genussrechtskapital -471.668,67 -2.730
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.750.000,00 -960
– davon latente Steuern: € 2.750.000,00 (Vorjahr: T€ -960)
13. Ergebnis nach Steuern -58.980.385,10 706
14. Sonstige Steuern -19.424,43 -12
15. Jahresfehlbetrag/​-überschuss -58.999.809,53 694
16. Verlustvortrag -20.902.164,90 -21.596
17. Bilanzverlust -79.901.974,43 -20.902

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 84666

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Gliederung des Anhangs

I. Allgemeine Erläuterungen

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

IV. Sonstige Angaben

Anlagen zum Anhang:

Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2020 (Anlagenspiegel)

Entwicklung der Spielerwerte zum 30. Juni 2020 (Einzelaufstellung)

I. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 ist unter Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem Fünften Teil des Ersten Buches des Aktiengesetzes erstellt worden.

Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben.

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden unternehmensspezifische Gliederungspunkte (Spielerwerte als Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Transfers als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) in die Bilanz und in den Anlagenspiegel eingefügt.

Zudem wurden zur Verbesserung der Darstellung der Ertragslage abweichend zum Vorjahr Aufwendungen aus dem Spielbetrieb sowie zur gesundheitlichen Betreuung in Höhe von insgesamt T€ 1.254 nicht in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, sondern im Materialaufwand ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden ebenfalls entsprechend um T€ 1.019 angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 ist unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden.

Die in den Vorjahren angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die wesentlichen im Geschäftsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze lassen sich wie folgt darstellen:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um lineare planmäßige Abschreibungen vermindert. Spielerwerte werden über die Laufzeit der Anstellungsverträge abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und – soweit abnutzbar – unter Berücksichtigung planmäßig linearer Abschreibungen auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder niedrigeren Werten, die ihnen beizulegen sind, angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen worden.

Rechnungsabgrenzungsposten werden für die Abgrenzung von Zahlungsvorgängen und zur Zuordnung von Aufwendungen/​Erträgen zum zutreffenden Aufwands-/​ Ertragszeitraum gebildet.

Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen zu erfassen.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unterjährig mit monatlichen Durchschnittskursen. Am Abschlussstichtag werden kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

Auf Unterschiedsbeträge zwischen den Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz, die sich in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden die sich daraus ergebenen latenten Steuern nur angesetzt, soweit diese nicht mit aktiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden oder Verlustvorträgen verrechnet werden können. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wird für die Gewerbesteuer von einem Steuersatz von 14,35 % und für die Körperschaftssteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) von einem kombinierten Steuersatz von 15,825 % ausgegangen.

Bei der Bewertung der passiven latenten Steuern aus dem Bewertungsunterschied bei den Finanzanlagen werden die steuerlichen Verlustvorträge in Abzug gebracht.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Bilanz

Nachstehend werden nur zu den wesentlichen Posten Erläuterungen gegeben.

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel; vgl. Anlage zum Anhang.

2. Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen stellen sich wie folgt dar:

Unternehmen Anteil Nominal- kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres
% T€ T€ T€
Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG 100 91.310 91.310 0
Hertha BSC Lizenz GmbH 100 25 81 -3
Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG 100 100 871 -1
Hertha BSC Infrastruktur GmbH 100 25 24 0
Hertha BSC Stadion GmbH 100 25 -46 0
Hertha BSC Medien GmbH 100 25 -931 -14

Mit der Hertha BSC Infrastruktur GmbH wurde im Juli 2004 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen; die Hertha BSC Infrastruktur GmbH war bis zum 2. März 2011 Komplementärin der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG.

Die Hertha BSC Lizenz GmbH wurde am 20.12.2010 gegründet.

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ist persönlich haftende Gesellschafterin der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG und der Hertha BSC Transfer GmbH & Co. KG. Das Ergebnis der Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG steht ausschließlich der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA zu.

Mit der Hertha BSC Stadion GmbH wurde zum 13.12.2017 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

1 Jahresabschluss zum 31.12.2019

Der Buchwert der Anteile an der Hertha BSC Medien GmbH wurde vollständig wertberichtigt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u.a. Forderungen gegen die DFL Deutsche Fussball Liga GmbH in Höhe von T€ 688 enthalten.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind T€ 76 eingeschränkt verfügbar (nur zweckbestimmte Verwendung für Mietkautionen zulässig).

5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten stellen sich wie folgt dar:

T€
– im Voraus bezahlte Spielerberaterverträge 6.132
– im Voraus bezahlte Spielergehälter 3.854
– im Voraus bezahlte Versicherungsbeiträge 70
– Übrige 114

6. Eigenkapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. November 2019 wurde das Grundkapital der Hertha BSC KGaA von 4.160.000 Stückaktien auf 5.189.621 Stückaktien erhöht, die auf den Namen lauten. In diesem Zusammenhang erfolgten Einzahlungen in Höhe von € 1.029.621,00 in das Grundkapital und in Höhe von € 97.972.398,23 in die Kapitalrücklage.

Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin, ist am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.

Grundkapital 5.189.621,00
Kapitalrücklage 221.412.398,23
Verlustvortrag – 20.902.164,90
Jahresfehlbetrag -58.999.809,53
Eigenkapital 146.700.044,80

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA hatte mit verschiedenen Vereinbarungen zwischen 2007 und 2016 Genussrechte im Gesamtnennbetrag von T€ 17.000 emittiert. Diese Genussrechte wurden mit Wirkung zum 31.12.2019 gekündigt und dementsprechend vollständig inklusive abgegrenzter Vergütungsansprüche zurückgezahlt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden für folgende Positionen gebildet:

T€
Aus drohenden Verlusten 1.970
Berufsgenossenschaft 917
Ausstehende Urlaubszahlungen 100
Ausstehende Gehälter 30
Ausstehende Rechnungen für Spielerberater 573
Beratungs- und Abschlusskosten 128
Sonstige 381

8. Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Gläubigern und Fristigkeiten (Restlaufzeiten) ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel; die Vorjahreszahlen sind in Klammern vermerkt.

Restlaufzeiten
Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Anleihen 40.000 0 40.000 0
(40.383) (383) (40.000) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.954 9.954 0 0
(19.933) (9.933) (10.000) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.819 4.372 447 0
(4.921) (4.921) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Transfer 68.431 34.361 34.070 0
(3.448) (3.448) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 90 90 0 0
(91) (91) 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 18.458 18.458 0 0
(13.354) (13.354) (0) (0)
Insgesamt 141.752 67.235 74.517 0
(82.130) (32.130) (50.000) (0)

Die Angabe zu den Anleihen betreffen den Emissionswert von T€ 40.000. Zinsabgrenzungen zum aktuellen Stichtag werden abweichend zum Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter anderem T€ 10.903 (Vorjahr T€ 6.805) Verbindlichkeiten aus Steuern und T€ 5.348 (Vorjahr T€ 2.743) Verbindlichkeiten aus Personalabrechnungen enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsabtretungen von Ansprüchen aus der zentralen Vermarktung der Medienrechte besichert.

9. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten betrifft im Wesentlichen Anzahlungen der Nike European Operations Netherlands B.V. auf die Verlängerung des Ausrüstervertrages und Einzahlungen aus der Signing Fee des Vermarktungspartners Lagardere Sports Germany im Zusammenhang mit der Anpassung und Verlängerung des gemeinsamen Kooperationsvertrages und vorvereinnahmten Zahlungen aus Werbeverträgen sowie Factoringzahlungen.

10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen gliedern sich wie folgt auf:

Bezeichnung Fällig < 1 Jahr Fällig 1 – 5 Jahre Fällig > 5 Jahre Gesamt
T€ T€ T€ T€
Überlassungsverträge (geschätzt) 7.321 28.663 1.229 37.213
Leasingverträge 150 0 0 150
7.471 28.663 1.229 37.363

Die bestehenden Verträge sehen teilweise variable Zahlungen vor, so dass es sich bei den Überlassungsverträgen um auf der Basis des Geschäftsjahres 2019/​2020 geschätzte Beträge handelt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1. Umsatzerlöse

2019/​2020 2018/​2019
T€ % T€ %
Spielerlöse/​Ticketing 11.177 9,9 14.695 10,5
Fernsehgelder 65.600 58,1 67.235 48,1
Werbung 28.626 25,3 28.647 20,5
Handel 4.757 4,2 4.954 3,5
Transfererlöse 1.203 1,1 22.155 15,9
Sonstige 1.597 1,4 2.077 1,5
Gesamt 112.960 100,0 139.763 100,0

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im Vorjahreszeitraum Erträge aus der Ausgliederung von Vermarktungsrechten für die audiovisuellen Rechte auf die 100%ige Tochtergesellschaft, Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG, in Höhe von T€ 30.000 enthalten.

3. Abschreibungen

Die Abschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage 1.3.1. beigefügten Anlagenspiegel.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2019/​2020 2018/​2019
T€ T€
Spielbetrieb 25.554 24.996
TV/​Werbung 28.118 33.109
Transfer 12.504 16.075
Handel 933 924
Verwaltung 6.240 10.413
Amateur- und Jugendfußball 1.260 1.298
74.609 86.815

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahreszeitraum Aufwendungen aus der Beendigung der Vertragsverhältnisse mit dem Investor KKR sowie einem Rückkauf von Vermarktungsrechten in Summe von € 8,6 Mio enthalten.

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In dem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen, formal unverzinslichen Verbindlichkeiten von T€ 838 (Vorjahr: T€ 0) enthalten.

IV. Sonstige Angaben

1. Organmitglieder

Mitglieder des Aufsichtsrates der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA waren im Berichtzeitraum:

Herr Dr. Karl Kauermann, Vorsitzender des Vorstands, K.M.T. Potsdamer Treuhand AG, Berlin (Aufsichtsrats-Vorsitzender)

Herr Dr. Christian Göke, Vorsitzender der Geschäftsführung der Messe Berlin GmbH, CEO, Berlin

Herr Harald J. Joos, Unternehmer, Berlin (bis 20.11.2019)

Herr Horst Julius Pudwill, Chairman der Techtronic Industries Co. Ltd. (TTI), Hongkong/​Volksrepublik China (bis 08.11.2019)

Frau Vera Gäde-Butzlaff, Vorsitzende des Aufsichtrates der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin

Herr Dr. Holger Hatje, Vorstandsvorsitzender Berliner Volksbank a.D., Berlin

Herr Klaus Siegers, Vorsitzender des Vorstands der Weberbank, Berlin

Stefan Kindler, Chief Risk Officer der Tennor Holding B.V., sowie Syndikusanwalt bei der Tennor International Services B.V. (Berlin), Rahden Sielhorst

Tarek Malak, Portfolio Manager bei der Tennor International Services B.V. (Berlin), Berlin

Jürgen Klinsmann, Unternehmer, Newport Beach, CA, USA (vom 08.11.2019 bis 1.7.2020; das Amt ruhte seit dem 27.11.2019)

Herr Jens Lehmann, Unternehmensberater, Berg (seit 1.7.2020)

Herr Prof. Dr. Thomas Werlen, Rechtsanwalt, Cham (Schweiz) (seit 1.7.2020)

Im Berichtszeitraum haben die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütungen erhalten.

Die Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA erfolgt durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH, Berlin (Stammkapital: € 25.000,00).

Geschäftsführer der Hertha BSC Verwaltung GmbH waren im Berichtszeitraum Herr Michael Preetz und Herr Ingo Schiller. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

2. Mitarbeiter (Köpfe)

Die Beschäftigtenzahlen (ohne Geschäftsführer) lassen sich wie folgt aufgliedern:

2019/​2020 2018/​2019
Lizenzspieler 33 33
Funktionsteam Lizenzspieler 17 12
Kaufmännische Angestellte 114 96
Aushilfen 52 60
Amateurabteilung und 1. A-Jugend 73 72
Praktikanten 12 13
Auszubildende 3 2
304 288

Daneben werden in erheblichem Umfang Kurzzeitbeschäftigte (Ordner und Kassendienst) beschäftigt.

3. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen

Der Verein Hertha, Berliner Sport-Club (Hertha B.S.C.) e.V. hält 51,1 % des Aktienkapitals der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA und 100 % der Anteile an der Hertha BSC Verwaltung GmbH.

4. Honorar des Abschlussprüfers

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Honorare des Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG enthalten:

T€
Abschlussprüfung 134
Andere Bestätigungsleistungen 0
Steuerberatungsleistungen 74
Sonstige Leistungen 7
Summe 215

5. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Nachtragsbericht

In der Transferperiode von Juli bis Oktober 2020 wurden insgesamt 29,5 Mio. € für Neuverpflichtungen verwendet.

Im Gegenzug wurden 10,1 Mio. € durch Spielerabgänge/​-ausleihen vereinnahmt.

Am 1. Juli 2020 wurde eine Finanzierungsvereinbarung mit einem bestehenden Kommanditaktionär geschlossen, die eine liquiditätswirksame Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt T€ 150.000 im laufenden Geschäftsjahr 2020/​2021 vorsieht. Das Grundkapital soll hiernach von € 5.189.621,00 um € 2.603.821,00 auf € 7.793.442,00 durch eine Ausgabe von insgesamt 2.603.821 Aktien erhöht werden.

 

Berlin, den 20. Oktober 2020

Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),

vertreten durch die Komplementärin,

die Hertha BSC Verwaltung GmbH

gez. Michael Preetz, Geschäftsführer

gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 30. Juni 2020

(Anlagenspiegel)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.7.2019 Zugänge Umbuchungen Abgänge 30.6.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.814.106,15 299.223,60 57.500,00 0,00 2.170.829,75
2. Spielerwerte 38.692.000,00 109.843.149,66 0,00 -6.901.000,00 141.634.149,66
3. Geleistete Anzahlungen 57.500,00 0,00 -57.500,00 0,00 0,00
40.563.606,15 110.142.373,26 0,00 -6.901.000,00 143.804.979,41
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 4.540.293,90 612.357,04 0,00 0,00 5.152.650,94
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.389.903,00 217.742,66 0,00 -85.495,11 2.522.150,55
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 194.780,89 1.635.844,97 0,00 0,00 1.830.625,86
7.124.977,79 2.465.944,67 0,00 -85.495,11 9.505.427,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.850.070,00 0,00 0,00 0,00 91.850.070,00
2. Genossenschaftsanteile 104,00 1.250,00 0,00 0,00 1.354,00
91.850.174,00 1.250,00 0,00 0,00 91.851.424,00
139.538.757,94 112.609.567,93 0,00 -6.986.495,11 245.161.830,76
Kumulierte Abschreibungen
1.7.2019 Zugänge Abgänge 30.6.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.318.480,15 128.490,60 0,00 1.446.970,75
2. Spielerwerte 21.469.144,00 20.664.112,47 -6.900.996,00 35.232.260,47
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
22.787.624,15 20.792.603,07 -6.900.996,00 36.679.231,22
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 2.605.656,90 292.358,04 0,00 2.898.014,94
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.397.300,20 342.793,87 -85.484,11 1.654.609,96
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
4.002.957,10 635.151,91 -85.484,11 4.552.624,90
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 362.500,00 0,00 0,00 362.500,00
2. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00
362.500,00 0,00 0,00 362.500,00
27.153.081,25 21.427.754,98 -6.986.480,11 41.594.356,12
Buchwerte
30.6.2020 30.6.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 723.859,00 495.626,00
2. Spielerwerte 106.401.889,19 17.222.856,00
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 57.500,00
107.125.748,19 17.775.982,00
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 2.254.636,00 1.934.637,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 867.540,59 992.602,80
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.830.625,86 194.780,89
4.952.802,45 3.122.020,69
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 91.487.570,00 91.487.570,00
2. Genossenschaftsanteile 1.354,00 104,00
91.488.924,00 91.487.674,00
203.567.474,64 112.385.676,69

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Die Finanzlage wird nachfolgend anhand einer Kapitalflussrechnung gemäß DRS 21 analysiert:

2019/​2020 2018/​2019
T€ T€
Jahresergebnis -59.000 694
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 21.428 9.729
-/​+ Andere nichtzahlungswirksame Erträge/​Aufwendungen 0 -30.000
-/​+ Abnahme/​Zunahme der Rückstellungen -4.176 4.445
-/​+ Zunahme/​Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -6.366 -15.687
– Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übriger Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.690 -10.597
– Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen -370 -17.951
+ Zinsaufwendungen 4.689 7.244
+/​- Ertragsteueraufwand/​-ertrag -2.750 960
+/​- Ertragsteuerzahlungen -451 0
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -45.306 -51.163
+ Einzahlungen aus Spielertransfers 19.990 1.475
– Auszahlungen für Spielertransfers -42.907 -12.060
– Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -299 0
– Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -2.467 -520
– Auszahlungen für Investitionen in Finanzmittelanlagen -1 -13
+ Erhaltene Zinsen 127 52
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -25.557 -11.066
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 99.002 125.000
– Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen 0 -27.800
– Rückzahlung von Genussrechtskapital -17.000 0
+ Einzahlungen aus Factoring 0 18.100
– Auszahlungen aus Factoring -5.000 -16.600
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 0 49.828
– Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -11.500 -3.500
– Gezahlte Zinsen -6.554 -6.140
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 58.948 138.888
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds/​ -11.915 76.659
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 77.678 1.019
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 65.763 77.678
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Kurzfristige Geldanlagen 10.001 0
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.762 77.678
65.763 77.678

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind wie im Vorjahr T€ 76 eingeschränkt verfügbar.

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020

Gliederung des Lageberichts

A) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

B) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung

C) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

D) Nachtragsbericht

E) Prognosebericht

F) Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

A) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Entwicklung des.LizenzfußbaIJs

Die Sport Business Gruppe der Deloitte schreibt in der 29. Ausgabe ihrer jährlichen Studie „Annual Review of Football Finance“ am 11.06.2020:

„28,9 Milliarden Euro Umsatz (exklusive Transfererlöse) hat der europäische Fußballmarkt in der Saison 2018/​19 erwirtschaftet, das ist ein neuer Rekord. Doch zum ersten Mal in der mittlerweile 29 Ausgaben umfassenden Geschichte des Annual Review of Football Finance (ARFF) von Deloitte zeichnet sich aktuell ab, dass im nächsten ARFF voraussichtlich kein neuer Rekordumsatz verkündet werden wird. Das aktuelle Ranking der finanzstärksten Topligen des internationalen Spitzenfußballs bezieht sich auf die Saison 2018/​19 und ist noch nicht von den Einschnitten der globalen C0VID-19-Pan- demie beeinflusst.

Fans als Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs

„Dem Fußball stehen, wie so vielen anderen Wirtschaftsbereichen, herausfordernde Zeiten bevor“, bestätigt Stefan Ludwig, Partner und Leiter der Sport Business Gruppe bei Deloitte. In nahezu allen europäischen Ligen sowie den jeweiligen Pokalwettbewerben wurde der Spiel betrieb auf zunächst unbestimmte Zeit eingestellt. Die Bundesliga war die erste Liga, welche auf Basis von Geisterspielen und einem umfangreichen Hygienekonzept Mitte Mai weitermachen konnte. Auch die Europameisterschaft im Sommer 2020 wurde um ein Jahr verschoben. Der Fußball, sowohl im Profi- als auch im Amateurbereich, steht vor immensen und teilweise existenzbedrohenden Herausforderungen.

„Eine Schlüsselrolle kommt dabei auch den Fans zu, denn sie sind letztendlich das Rückgrat des wirtschaftlichen Erfolgs“, erläutert Stefan Ludwig. „Insbesondere ihre Begeisterung macht den Spitzenfußball zu einem attraktiven Produkt für Medien und Wirtschaftspartner aus aller Welt. Die Phase der Geisterspiele wird voraussichtlich nochmal besonders deutlich machen, wie wichtig die Atmosphäre in den Stadien für die Spieler, aber auch für die TV-Zuschauer ist. Die Verbände, Ligen und Clubs stehen derzeit vor der Herausforderung einerseits den gebotenen Schutzmaßnahmen gerecht zu werden und gleichzeitig emotionale Fußballerlebnisse unter diesen besonderen Bedingungen zu schaffen.“

Im Vergleich zur Vorsaison sorgte in der Bundesliga vor allem die veränderte Zusammensetzung der Liga mit den Auf- und Absteigern für einen leichten Rückgang bei den kommerziellen sowie den Spieltagerlösen. Trotzdem verzeichnete die deutsche Topliga ein beachtliches Umsatzwachstum von insgesamt 177 Millionen Euro, was einem Plus von sechs Prozent entspricht. Dahinter stecken vor allem die mit 19 Prozent deutlich gestiegenen Erlöse aus Medienrechten.

Der Personalaufwand in der Bundesligasaison 2018/​19 ist um sieben Prozent gestiegen. Trotz der höheren Gehaltskosten steigt die Personalaufwandquote im Vorjahresvergleich nur leicht (+ ein Prozent) auf 54 Prozent. Auch wenn das für die Bundesliga der höchste Wert seit der Saison 2009/​10 ist, kam in den vergangenen 20 Jahren keine andere „Big Five“-Liga auf ein vergleichbares Level.“

Der Corona-Pandemie ist die Bundesliga mit einem umfassenden Hygienekonzept entgegengetreten. Grundlage des Konzepts war die Definition hygienischer, medizinischer und organisatorischer Vorgaben, die vor und während der Wiederaufnahme der Mannschaftstrainings und des Spielbetriebs verpflichtend zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wurden die verbleibenden Spiele nach der Unterbrechung ohne Zuschauer durchgeführt.

2. Überblick über den Geschäftsverlauf in der Saison 2019/​2020

Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Bundesliga führt in der Saison 2019/​2020 zu starken Umsatzeinbußen. Insbesondere die Durchführung der Bundesligaspiele ohne Zuschauer in den Stadien wirkt sich nachhaltig auf die wirtschaftliche Lage der Clubs aus.

Darüber hinaus ist der Transfermarkt zum Ende der Spielzeit praktisch zum Erliegen gekommen. Viele Clubs versuchen ihre Kader beisammen zu halten. Andere hingegen sind gezwungen Spieler abzugeben. Die meisten jedoch haben derzeit nicht die Mittel, um auf dem Transfermarkt tätig zu werden und neue Spieler zu akquirieren.

Das Jahresergebnis der abgelaufenen Spielzeit 2019/​2020 trägt diesen Umständen Rechnung und liegt bei T€ -59.000. Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA realisierte dabei betriebliche Erträge (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) in Höhe von T€ 114.540 (Vorjahr T€ 170.767).

Die Vermarktung der nicht gebundenen Fernseh- und Werberechte erfolgte dabei unverändert durch die SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardere Sports Germany GmbH).

Am 19. Juni 2019 hat die Hertha BSC GmbH & Co, KGaA eine Investitions- und Aktionärsvereinbarung mit der Tennor Holding B.V. getroffen. Diese regelt die Übernahme von 37,5 % der Anteile an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA durch die Tennor Holding B.V. Der Zufluss des vereinbarten Kaufpreises von € 125,0 Mio. erfolgte ebenfalls am 19. Juni 2019. Am 11. November 2019 erfolgte im Rahmen einer Anschlussinvestition eine weitere Einzahlung über € 99,0 Mio. Der Anteil der Tennor Holding B.V. an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA wuchs dadurch auf 49,9 % an.

Weitere Ausführungen zur Ertragslage finden sich unter dem Abschnitt B1.

3. Überblick über die sportliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2019/​2020

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA belegte am Ende der Spielzeit 2019/​2020 in der 1. Bundesliga den 10. Tabellenplatz.

Zur neuen Spielzeit 2019/​2020 verpflichtete die Hertha BSC GmbH & Co KGaA die Lizenzspieler Dedryck Boyata, Eduard Löwen, Dodi Lukebakio und Daishawn Redan.

Des Weiteren wurden die Spieler Marko Grujic und Marius Wolf auf Leihbasis bis zum 30.06.2020 verpflichtet. Darüber hinaus wurde der Nachwuchsspieler Julian Albrecht mit einem Lizenzspielervertrag ausgestattet.

Die Spieler Alexander Esswein, Sidney Friede und Muhammed Kiprit kehrten zur neuen Saison von ihren Ausleihen zurück.

Im Gegenzug wurde der Spieler Nils Körber auf Leihbasis bis zum 30.06.2020 abgegeben.

In der Transferperiode II im Januar 2020 haben sich die Spieler Sidney Friede (SV Wehen Wiesbaden) und Maximilian Pronichev (Rot-Weiß Essen) dauerhaft ihren neuen Klubs angeschlossen. Die Spieler Davie Selke (Werder Bremen), Ondrej Duda (Norwich City), Maurice Covic (Ascoli Calcio), Dennis Jastrzembski (SC Paderborn), Eduard Löwen (FC Augsburg) und Daishawn Redan (FC Groningen) wurden auf Leihbasis abgegeben.

Neu verpflichtet wurden die Spieler Santiago Ascacibar, Matheus Cunha, Krzysztof Pi- atek und Lucas Tousart. Letzterer wird direkt bis zum Ende der laufenden Saison an Olympique Lyon ausgeliehen und stößt zur nächsten Spielzeit 2020/​2021 zur Mannschaft.

Am 27.11.2019 hat Jürgen Klinsmann die Position des Cheftrainers bei der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA übernommen. Er folgte damit seinem Vorgänger Ante Covic, der aufgrund des ausgebliebenen sportlichen Erfolgs zuvor freigestellt worden war. Am 11.02.2020 trat Jürgen Klinsmann von seiner Tätigkeit als Cheftrainer zurück. Der bisherige Co-Trainer Alexander Nouri übernahm die freigewordene Position interimsweise.

Am 09.04.2020 wurde Bruno Labbadia als neuer Cheftrainer der Lizenzspielermannschaft vorgestellt.

Der Lizenzspielerkader umfasste (inkl. der Vertragsspieler) 33 Spieler (Vorjahr: 34).

B) Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung

1. Ertragslage

Auch bei der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA führt die Corona-Pandemie zu starken Umsatzrückgängen. Die Umsatzerlöse sind um T€ 26.803 zurückgegangen und liegen dadurch mit T€ 112.960 unter dem Vorjahreswert von T€ 139.763. Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA schließt das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit einem Jahresfehlbetrag nach Steuern von T€ 59.000 ab.

Wesentlich beeinflusst wird dieses Ergebnis durch einen Rückgang der Transfererlöse auf T€ 1.203 im Vergleich zur Vorsaison (T€ 22.155).

Aufgrund der Durchführung von vier Spielen ohne Zuschauer liegen die Spielerträge mit T€ 11.177 deutlich unterhalb des Wertes der Vorsaison (T€ 14.695).

Die Vermarktungserlöse liegen mit T€ 28.626 auf dem Niveau des Vorjahrs (T€ 28.647). In diesem Bereich sind jedoch ebenfalls hohe Ausfälle, insbesondere durch fehlende Hospitalityerlöse, zu verzeichnen.

Im Bereich der zentralen TV-/​Hörfunkvermarktung konnten T€ 65.600 (Vorjahr: T€ 67.235) erlöst werden.

Die Erlöse im Bereich des Handels liegen mit T€ 4.757 trotz der Durchführung der letzten vier Spiele ohne Zuschauer erfreulicherweise nur knapp unterhalb des Niveaus des Vorjahrs (T€ 4.954).

Als wesentliche Aufwandsposition ist in der Spielzeit 2019/​2020 der Personalaufwand in Höhe von T€ 80.020 (Vorjahr: T€ 62.241) zu verzeichnen.

Die Abschreibungen liegen mit T€ 21.428 deutlich über dem Vorjahresniveau (T€ 9.729) und sind im Wesentlichen beeinflusst durch die Abschreibungen auf Spielerwerte, welche durch die Transfertätigkeiten im Berichtszeitraum um € 11,7 Mio. angestiegen sind.

Der Materialaufwand liegt mit T€ 2.608 leicht unter dem Niveau des Vorjahres (T€ 2.814).

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr geleisteten Vergütungen:

2019/​2020 2018/​2019
T€ T€
Summe der festen Vergütungen 58.272 43.397
Summe der variablen Vergütungen 18.098 15.987
76.370 59.384

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr geleisteten Vergütungen nach Mitarbeitergruppen:

2019/​2020 2018/​2019
T€ T€
Geschäftsführung und Führungskräfte 2.410 2.401
Lizenzspieler, Trainer-/​Funktionsteam 66.954 49.808
Sonstige 7.006 7.175
76.370 59.384

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtszeitraum bei T€ 74.609 (Vorjahr T€ 86.815).

Die Aufwendungen für den Spielbetrieb (T€ 25.554, Vorjahr: T€ 24.996) bewegen sich leicht oberhalb des Vorjahresniveaus, u.a. bedingt durch das zusätzliche Heimspiel im DFB-Pokal.

Die Aufwendungen im Bereich der Werbung sind im Berichtszeitraum auf T€ 3.627 (Vorjahr: T€ 3.228) gestiegen.

In den Aufwandsbereichen Werbung sowie Fernseh- und Hörfunkverwertung, in dem u.a. die Provision zugunsten des Vermarktungspartners SPORTFIVE Germany GmbH (vormals Lagardere Sports Germany GmbH) sowie die Aufwendungen für die auf die Tochtergesellschaft Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG erfasst werden, beläuft sich der Wert auf T€ 28.055 (Vorjahr: T€ 33.086). Der Vorjahreswert war hier noch geprägt durch die Beendigungsvereinbarung mit dem früheren Investor KKR & Co. Inc.

Im Bereich des Transfers belaufen sich die Aufwendungen auf T€ 12.504 (Vorjahr: T€ 16.075). Das Vorjahr war beeinflusst durch den Abgang von Restbuchwerten in Höhe von € T€ 4.060.

In der Verwaltung liegen die Aufwendungen bei T€ 6.301 (Vorjahr: T€ 10.433). Der Vorjahreswert war insbesondere geprägt durch einmalige Aufwendungen für den Rückkauf der Ärmelsponsorenrechte (T€ 3.350).

Die Aufwendungen für das Handelsgeschäft liegen im Berichtszeitraum bei T€ 933 (Vorjahr: T€ 924).

Die Aufwendungen für den Amateur- und Jugendfußballs liegen mit T€ 1.260 auf dem Niveau des Vorjahres (T€ 1.298).

Die Erträge aus Beteiligungen im Berichtszeitraum belaufen sich auf T€ 7.745 (Vorjahr: T€ 0). Der Vorjahreswert war beeinflusst durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit KKR und den daraus resultierenden Aufwendungen in der Tochtergesellschaft Hertha BSC Rechte GmbH & Co. KG.

2. Finanzlage

Zum Bilanzstichtag verfügte die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA über liquide Mittel und Forderungen in Höhe von € 91,6 Mio.

Durch die Anschlussinvestition des Investors Peil Investment B.V. /​ Tennor Holding B.V. wurden im November 2019 € 99,0 Mio. eingezahlt. Diese Mittel wurden anteilig für die Rückführung von Finanzverbindlichkeiten sowie für Investitionen in den Lizenzspielerkader und Infrastrukturmaßnahmen verwandt.

Darüber hinaus ungeplante positive und negative Effekte haben sich weitestgehend saldiert.

3. Vermögenslage

Im Anlagevermögen werden die Spielerwerte mit T€ 106.402 bilanziert (30. Juni 2019: T€ 17.223). Die tatsächlichen Transfer- bzw. Marktwerte des Spielervermögens (vgl. dazu unabhängige Taxierung durch „transfermarkt.de“, Stand 13.10.2020: Marktwert € 218,1 Mio., Vorjahreswert: € 195,3 Mio.) liegen allerdings weit über dem bilanzierten Wert des Spielervermögens („Stille Reserven“).

Durch die Corona-Pandemie sind die Marktwerte zunächst gesunken. Hertha BSC hat daher eine Anpassung der Spielerwerte in Höhe von € 35,2 Mio. vorgenommen. Im Verlauf des Jahres 2020 ist eine allerdings bereits eine Erholung und ein damit verbundener Wiederanstieg zu verzeichnen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf T€ 35.873 (Vorjahr: T€ 45.660).

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA weist zum 30. Juni 2020 ein Eigenkapital in Höhe von T€ 146.700 (Vorjahr: T€ 123.698) aus.

Die Verbindlichkeiten stiegen im Berichtszeitraum um T€ 59.621 und belaufen sich nunmehr auf T€ 141.752 (Vorjahr: T€ 82.131). Sie werden im Anhang dargestellt und aufgegliedert.

Im Wesentlichen ergibt sich der Anstieg aus den durchgeführten Transfertätigkeiten. Parallel dazu wurden die zinstragenden Verbindlichkeiten aus Krediten im Berichtszeitraum um T€ 9.959 reduziert. Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA wird im laufenden Geschäftsjahr weitere Verbindlichkeiten zurückführen.

C) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA unterliegt – wie andere Teilnehmer an der Bundesliga auch – rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang als allgemeine Risiken insbesondere:

– Eine weltweite Pandemie, ausgelöst z.B. durch einen Virus, kann sich auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. In der aktuellen Corona Pandemie wurde aufgezeigt, dass dadurch sämtliche Umsatzbereiche betroffen sein können.

– Eine erneut weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, welche sich insbesondere im Bereich des Sponsorings auswirken kann, da die Ausgaben der werbenden Unternehmen in diesem Segment wieder sinken würden.

– Die gesetzten wirtschaftlichen Ziele im Einnahmebereich sind darüber hinaus von dem letztlich nicht planbaren sportlichen Erfolg und von der Marktentwicklung für Erträge aus der Vermarktung der Bundesliga abhängig. Die beiden jüngsten Abstiege der Klubgeschichte am Ende der Saisons 2009/​2010 und 2011/​2012 haben dies belegt.

– Die künftige Entwicklung des Transfermarktes bei dem An- und Verkauf von Spielern einschließlich der künftigen Gehaltsentwicklung bei Lizenzspielern kann derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden.

Der wirtschaftliche Erfolg (Spieleinnahmen, erfolgsabhängige Zahlungen von Sponsoren, Verteilung von Erträgen aus Fernsehwerbung) korreliert im Erlösbereich mit der sportlichen Entwicklung und kann nur bedingt geplant werden. Im Bereich der Fernsehvermarktung ist ab 2017/​2018 für vier Spielzeiten ein Vermarktungsvertrag abgeschlossen worden, so dass hier mit feststehenden Einnahmen für die Bundesliga gerechnet werden kann. Die Erträge aus der Fernsehvermarktung der Bundesliga sind somit bis 2021 vertraglich festgeschrieben. Im Juli 2020 wurde der Zeitraum von 2021 – 2025 ebenfalls vertraglich fixiert. Die Bundesliga erreichte dabei ein Vermarktungsergebnis, dass nur knapp unter dem Niveau der Vorperiode liegt. Darüber hinaus ist die Entwicklung aber ebenfalls nur eingeschränkt planbar, weil sie abhängig von der Popularität des Fußballsports und der Entwicklung des Marktes für Fernsehlizenzen sind. Diese Branchenrisiken kann Hertha BSC letztlich nicht beeinflussen.

Durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Beendigung der Spielzeit und lief bis in den Juni hinein. Daraus resultierte, dass der Transfermarkt noch nicht geöffnet hatte und die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA keine Einnahmen aus Transfertätigkeit erwirtschaften konnte. Es wird versucht, die in diesem Zeitraum entgangenen Erträge in der Folgespielzeit anteilig nachzuholen. Darüber hinaus wird auch zukünftig weiter versucht, neue Spieler ohne Zahlung von Transferentschädigungen zu verpflichten. Hertha BSC kann im Gegenzug Transferentschädigungen als Einnahmen ebenfalls nur eingeschränkt einplanen. Insbesondere für überdurchschnittliche Spieler werden aber nach wie vor hohe Transferentschädigungen gezahlt, so dass z.B. für vorhandene überdurchschnittliche Spieler (z.B. Matheus Cunha, Krzysztof Piatek, Niklas Stark, Arne Maier, Dodi Lukebakio, Javairo Dilrosun und Jordan Torunarigha) ggf. hohe Ablösezahlungen generiert werden könnten. Zur aktuellen Entwicklung siehe Absatz D.

Chancen bestehen für die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA in der Verbesserung der Vermarktung und der Verbesserung der sportlichen Situation, die nachhaltig mit der Erzielung höherer Erträge einhergeht, sowie in der Erzielung von Transfererträgen.

Wegen des überdurchschnittlich guten Nachwuchses (derzeit 28 Nationalspieler von der U15 bis einschließlich zur U21, weitere 12 Nachwuchsspieler wurden zu Lehrgängen des DFB eingeladen) geht Hertha BSC weiterhin davon aus, dass die Aufwendungen für die Integration externer Lizenzspieler gegenüber anderen Bundesligaclubs geringer ausfallen. Durch die bereits erfolgreiche Integration von eigenen Nachwuchsspielern können die Aufwendungen für Ausbildungs- und Transferentschädigungen in diesem Bereich geringgehalten werden. Hinzu kommt, dass durch die Veräußerung von Nachwuchsspielern (und Lizenzspielern) zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Dieser Weg wird durch die Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA konsequent weiterverfolgt.

D) Nachtragsbericht

Am 1. Juli 2020 hat die Hertha BSC GmbH & Co, KGaA eine Investitionsvereinbarung mit der Peil Investment B.V. /​ Tennor Holding B.V. getroffen. Durch diese erhöht sich der gehaltene Anteil der Tennor Holding B.V. an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA auf 66,6%. Der Zufluss des vereinbarten Investitionsbetrags von € 150,0 Mio. erfolgt in der Saison 2020/​2021.

Zur neuen Spielzeit 2020/​2021 verpflichtete die Hertha BSC GmbH & Co KGaA die Lizenzspieler Omar Alderete (FC Basel), Jhon Córdoba (1. FC Köln), Alexander Schwolow (SC Freiburg) und Deyovaisio Zeefuik (FC Groningen).

Des Weiteren wurde der Spieler Matteo Guendouzi auf Leihbasis bis zum 30.06.2021 vom FC Arsenal unter Vertrag genommen.

Von ihren Ausleihen kehrten die Spieler Maurice Covic, Ondrej Duda, Nils Körber, Daishawn Redan und Lucas Tousart vereinbarungsgemäß zum Saisonstart zurück. Darüber hinaus wurde die Ausleihe des Spielers Eduard Löwen an den FC Augsburg vorzeitig beendet.

Im Gegenzug wurden die Spieler Ondrej Duda (1. FC Köln), Pascal Köpke (1. FC Nürnberg) und Karim Rekik (FC Sevilla) gegen Transferentschädigung abgegeben. Darüber hinaus verließen die Spieler Muhammed Kiprit (KFC Uerdingen) und Dennis Smarsch (FC St. Pauli) den Club. Der Spieler Arne Maier wurde bis zum 30.06.2021 an Arminia Bielefeld ausgeliehen.

Die Verträge mit den Spielern Alexander Esswein, Vedad Ibisevic, Salomon Kalou, Thomas Kraft (Karriereende) und Per Ciljan Skjelbred liefen am Ende der Saison 2019/​2020 aus und wurden nicht verlängert.

Der Lizenzspielerkader umfasst damit inkl. der Vertragsspieler aktuell 36 Spieler. Das Durchschnittsalter beträgt 24,9 Jahre.

E) Prognosebericht

In der 1. Bundesliga steht Hertha BSC nach dem 4. Spieltag (Stand: 20. Oktober 2020) auf dem 15. Platz der Tabelle.

Der Erfolg professioneller Fußballvereine hängt jedoch nicht nur von der sportlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab. Die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA hat aufgrund der Corona-Pandemie und der Tätigkeiten in der abgelaufenen Transferperiode I die bisherigen Planungen für das Geschäftsjahr 2020/​2021 überarbeitet. Nach dem derzeitigen Planungsstand wird unter der Berücksichtigung von Transfererträgen mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 62,5 Mio. geplant, welcher durch sportlichen Erfolg oder Mehreinnahmen deutlich positiver ausfallen kann. Umgekehrt können bei sportlichem Misserfolg auch schlechtere als die geplanten Ergebnisse eintreten.

An der bisherigen Strategie, auf die nachhaltige Nachwuchsarbeit zu setzen und junge, talentierte Spieler einzubinden, wird die Geschäftsführung uneingeschränkt festhalten.

Für 2020/​2021 wird mit Gesamterträgen inklusive Transfer- und Beteiligungserträgen von € 130,7 Mio. geplant.

Für die künftige Entwicklung sind folgende Punkte wesentlich:

Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrags mit dem langjährigen Partner Sportfive besteht im Bereich der Vermarktung eine sichere Vertragssituation mit einem kompetenten Partner.

Durch die Beteiligung des Investors Tennor Holding B.V. ist es der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA gelungen, die Eigenkapitalsituation des Unternehmens und des Konzerns signifikant zu verbessern. Durch die Mittelzuflüsse werden die Finanzverbindlichkeiten mittelfristig abgebaut und Investitionen in den Spielerkader und die Infrastruktur vorgenommen.

Zudem geht die Geschäftsleitung davon aus, dass sich die Entwicklung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA auch künftig insbesondere wegen der bestehenden Chancen und der überdurchschnittlich guten Infrastruktur (insbesondere Sportanlagen, medizinische Einrichtungen und die Nachwuchsarbeit) weiter sportlich und wirtschaftlich erfolgreich darstellen wird.

Das Berliner Olympiastadion, das bekannteste deutsche Stadion, welches während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 neben vier Vorrundenspielen und einem Viertelfinalspiel auch Austragungsstätte für das Finale war, ist weiterhin auch Spielstätte der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA. Es bietet 74.220 überdachte Plätze, 88 Logen (ca. 1.000 Plätze), 15 Sky-Boxen (ca. 130 Plätze) und ca. 4.000 Business-Seats. Hertha BSC geht für die Folgejahre weiterhin von möglichen Ertragssteigerungen in diesem Bereich aus.

Die Entwicklung der jüngeren Vergangenheit zeigt in hohem Maße auf, dass eine große Abhängigkeit vom sportlichen Erfolg besteht. Es wurde jedoch in der Vergangenheit die Basis für eine positive Ausrichtung des Unternehmens geschaffen. Bei weiterer konsequenter Einhaltung des selbst auferlegten wirtschaftlichen Rahmens wird der eingeschlagene Weg weiterhin zu einer positiven Entwicklung des Unternehmens führen. Auf die Abhängigkeit der Planung vom sportlichen Erfolg wurde bereits unter Absatz C. hingewiesen.

F) Schlusserklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Die Hertha BSC Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktien hat nach Umständen, die ihr in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige Rechtsgeschäft i.S.v. § 312 Abs. 1 AktG vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen i.S.v. § 312 Abs. 1 AktG lagen im Berichtsjahr nicht vor.

 

Berlin, 20. Oktober 2020

Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),

vertreten durch die Komplementärin, die Hertha BSC Verwaltung GmbH

gez. Michael Preetz, Geschäftsführer

gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer

Bilanzeid – Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Bilanzeid – Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum 30. Juni 2020

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Berlin, 20. Oktober 2020

Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),

vertreten durch die Komplementärin,

die Hertha BSC Verwaltung GmbH

gez. Michael Preetz, Geschäftsführer

gez. Ingo Schiller, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN BERECHNUNG, ABGRENZUNG UND AUSZAHLUNG VON ZINSEN SOWIE DER VERTRAGSKONFORMEN TILGUNG VON DARLEHENSBETRÄGEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, zum 30. Juni 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ordnungsgemäße Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die Vertrags konforme Tilgung von Darlehensbeträgen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen zu ermöglichen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zu der ordnungsgemäßen Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Berechnung, falsche Abgrenzung und fehlende Auszahlung von Zinsen sowie die nicht vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen stets aufdeckt. Falsche Berechnung, falsche Abgrenzung und fehlende Auszahlung von Zinsen sowie die nicht vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Berechnung, falscher Abgrenzung und fehlende Auszahlung von Zinsen sowie nicht vertragskonformer Tilgung von, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Berechnung, falsche Abgrenzung und fehlende Auszahlung von Zinsen sowie die nicht vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung, Abgrenzung und Auszahlung von Zinsen sowie die vertragskonforme Tilgung von Darlehensbeträgen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Berlin, 20. Oktober 2020

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. Helmut Schuhmann, Wirtschaftsprüfer

gez. Marko Pape, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

der Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin.

Der amtierende Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ist im Rahmen der Hauptversammlung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA vom 14.05.2018 für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählt worden und setzte damit die Arbeit des zuvor amtierenden Aufsichtsrates nahtlos fort.

Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/​2020. Erneut unterwirft er sich dabei einer gesteigerten Berichtspflicht, mit der wiederum einher geht, dass der Aufsichtsrat den Abschlussprüfern der Gesellschaft auch seine vollständig abgefassten Protokolle nebst Anlagen zu allen Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2019/​2020 offengelegt hat.

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Dies im kontinuierlichen Dialog mit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die er bei der Leitung des Unternehmens sowohl beraten als auch gemäß § 111 AktG überwacht hat.

Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen zweier Präsenzsitzungen am 20.11.2019 und am 26.02.2020 sowie in einer Telefon Konferenz am 03.06.2020 sowohl über die sportliche als auch sehr intensiv über die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsentwicklung des Unternehmens sowie über Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und den Abschluss wichtiger Geschäfte und Verträge im Geschäftsjahr 2019/​2020 informiert. Regelmäßig nahm die Geschäftsführung an den Aufsichtsratssitzungen teil. Insbesondere wurde das regelmäßige Finanzreporting, welches auf Monatsbasis erstellt wird, analysiert und diskutiert. Empfehlungen und Anregungen des Aufsichtsrates wurden durch die Geschäftsführung angenommen und soweit möglich im Rahmen des operativen Geschäfts umgesetzt.

Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen wurden Einzelfragen in Gesprächen mit der Geschäftsführung erörtert. Dies geschah insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen bzw. Gesprächsterminen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem für Finanzen zuständigen Geschäftsführer. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Die Geschäftsführung unterrichtete ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie über die aktuelle Geschäftspolitik und das praktizierte Risikomanagement.

Sämtliche Beschlussfassungen des amtierenden Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden unter Beachtung der Satzung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA und der gesetzlichen Bestimmungen gefasst.

Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Aufgabe übernommen, den von der Geschäftsführung der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019/​2020 aufgestellten und vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluss zu überprüfen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020 wurden von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende hat sich gemäß § 171 Abs. 1 AktG in einem intensiven Gespräch mit den Wirtschaftsprüfern am 17.02.2021 über das Ergebnis der Wirtschaftsprüfung, den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht umfassend informiert. Hierbei wurden alle Fragen zu den Prüfungsergebnissen durch die Wirtschaftsprüfer ausgiebig und zufriedenstellend beantwortet.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sieht der Aufsichtsrat keinen Anlass zu Einwendungen gegen den von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/​2020.

Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor:

1.

den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/​2020 festzustellen

2.

dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ergebnisverwendung zu folgen

3.

der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen

4.

die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 zu bestellen

 

Berlin, 17.02.2021

gez. Dr. Karl Kauermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

HRB 84666

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 wurde auf der Hauptversammlung am 16.6.2021 festgestellt.

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