DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA – die Bilanz

DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

BILANZ zum 30. Juni 2020

AKTIVA

30.06.2020 30.06.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.970,00 11.567,00
2. Spielerwerte 2.866.271,00 830.685,00
2.871.241,00 842.252,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.882.763,00 239.640,00
3.882.763,00 239.642,00
III. Finanzanlagen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.982.000,00 8.450.000,00
12.736.004,00 9.531.894,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Waren 200.359,83 351.837,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 633.598,31 2.291.261,31
2. Forderungen aus Transfer 207.793,66 19.554,83
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 901.573,74 1.122.919,72
4. sonstige Vermögensgegenstände 2.665.402,08 1.186.172,02
4.408.367,79 4.619.907,88
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.200.155,97 1.594.692,49
6.808.883,59 6.566.437,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.175.589,09 948.591,13
20.720.476,68 17.046.922,77

PASSIVA

30.06.2020 30.06.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.900.000,00 4.900.000,00
II. Kapitalrücklage 1.800.000,00 1.800.000,00
III. Bilanzverlust -6.566.253,44 -3.282.916,58
133.746,56 3.417.083,42
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 658.483,21 83.900,00
2. sonstige Rückstellungen 2.482.002,84 1.152.419,11
3.140.486,05 1.236.319,11
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.162.428,45 2.872.243,75
2. Transferverbindlichkeiten 2.298.375,00 529.500,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 449.883,56 292.151,54
4. sonstige Verbindlichkeiten 7.589.498,82 3.809.316,30
– davon aus Steuern EUR 941.832,29 (EUR 659.328,82)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 28.710,22 (EUR 4.214,09)
15.500.185,83 7.503.211,59
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.946.058,24 4.890.308,65
20.720.476,68 17.046.922,77

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

1.07.2019 bis 30.06.2020 1.07.2018 bis 30.06.2019
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 29.807.779,16 30.501.779,15
2. sonstige betriebliche Erträge 683.342,61 1.678.451,20
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren -12.091.385,53 -11.272.903,31
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -15.481.013,39 -13.291.331,90
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.043.953,07 -1.668.434,17
-17.524.966,46 -14.959.766,07
5. Abschreibungen
a) auf Spielerwerte -1.562.113,00 -393.527,00
b) auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände -10.029,18 -9.984,00
c) auf Sachanlagen -385.413,12 -72.866,46
-1.957.555,30 -476.377,46
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.802.254,01 -2.582.105,39
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 3.438,70 221.250,00
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.438,70 (Vorjahr: EUR 221.250,00)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.389,06 6.547,15
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.389,06 (Vorjahr: EUR 6.547,15)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -78.475,88 -43.509,84
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 701,06 (Vorjahr: EUR 450,85)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -324.583,21 -83.900,00
11. Ergebnis nach Steuern -3.280.270,86 2.989.465,43
12. Sonstige Steuern -3.066,00 -1.864,00
13. Jahresfehlbetrag /​ -Überschuss -3.283.336,86 2.987.601,43

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.07.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 181.437,75 3.435,18 120.388,75 64.484,18
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte (vgl.: BFH v. 14.12.2011 IR 108/​10) 1.711.880,00 3.597.700,00 130.000,00 5.179.580,00
1.893.317,75 3.601.135,18 250.388,75 0,00 5.244.064,18
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte u. Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.634,75 4.634,75 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 760.023,13 4.028.557,12 194.206,79 4.594.373,46
764.657,88 4.028.557,12 198.841,54 0,00 4.594.373,46
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.263,66 13.263,66
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 8.450.000,00 2.468.000,00 5.982.000,00
8.463.263,66 0,00 2.468.000,00 0,00 5.995.263,66
Summe Anlagevermögen 11.121.239,29 7.629.692,30 2.917.230,29 0,00 15.833.701,30
Abschreibung
Kumul. Abschr. 01.07.2019 Abschreibung Geschäftsjahr Umbuchungen Abgänge Kumul. Abschr. 30.06.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 169.870,75 10.029,18 120.385,75 59.514,18
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte (vgl.: BFH v. 14.12.2011 IR 108/​10) 881.195,00 1.562.113,00 129.999,00 2.313.309,00
1.051.065,75 1.572.142,18 0,00 250.384,75 2.372.823,18
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte u. Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.632,75 0,00 4.632,75 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 520.383,13 385.413,12 194.185,79 711.610,46
525.015,88 385.413,12 0,00 198.818,54 711.610,46
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.263,66 13.263,66
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
13.263,66 0,00 0,00 0,00 13.263,66
Summe Anlagevermögen 1.589.345,29 1.957.555,30 0,00 449.203,29 3.097.697,30
Buchwerte
30.06.2020 30.06.2019
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,gewerbl. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.970,00 11.567,00
2. Entgeltlich erworbene Spielerwerte (vgl.: BFH v. 14.12.2011 IR 108/​10) 2.866.271,00 830.685,00
2.871.241,00 842.252,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte u. Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 2,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.882.763,00 239.640,00
3.882.763,00 239.642,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 5.982.000,00 8.450.000,00
5.982.000,00 8.450.000,00
Summe Anlagevermögen 12.736.004,00 9.531.894,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 ist gemäß den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der DFL Deutsche Fußball-Liga GmbH sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Anhang sind die gesetzlich geforderten Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübung des Wahlrechtes nicht bereits in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA
Firmensitz laut Registergericht: Bielefeld
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Bielefeld
Registernummer: HRB 37377

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Trotz eines bilanziellen Eigenkapitals in Höhe von TEUR 134 (Vj.: TEUR 3.417) zum Bilanzstichtag haben wir aufgrund der nach wie vor angespannten Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft auf Basis der Unternehmensplanung und der daraus abgeleiteten Finanzplanung bis zum 30. Juni 2021 die handelsrechtliche Fortführungsannahme sowie die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose überprüft. Für das Geschäftsjahr 2020/​2021 wurde dabei das Szenario „1. Bundesliga“ als Grundlage für die Planung und Überprüfung angenommen. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die handelsrechtliche Fortführungsannahme und die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zutreffend sind. Aus diesem Grund ist der handelsrechtliche Jahresabschluss per 30. Juni 2020 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die ausgewiesenen Spielerwerte der Vertragsspieler wurden zu Anschaffungskosten bewertet und linear entsprechend der individuellen Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge der Spieler abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 2 und 4 Jahre.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Jahre.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach HGB analog § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Das Wahlrecht nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB, bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen vorzunehmen, wird nicht ausgeübt.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken aus den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind aktivisch abgegrenzte Einzelwertberichtigungen gebildet worden. Dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Einbeziehung von Preis- und Kostensteigerungen angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzins für Anlagen mit einer Laufzeit von sieben Jahren abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem in der Anlage dargestellten Anlagenspiegel zu ersehen. Die unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Spieler-Anschaffungskosten werden planmäßig über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen langfristige Darlehen an den Kommanditaktionär DSC Arminia Bielefeld e.V. (Verein) in Höhe von T€ 3.712 (Vj.: T€ 3.800) und an die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 2.270 (Vj.: T€ 4.650). Die Tilgung der Darlehen beginnt grundsätzlich erst dann, wenn der DSC Arminia Bielefeld e.V. (Verein) seinen Kapitaldienstleistungen gegenüber den Kreditinstituten, welche im Wesentlichen aus Investitionen im Stadion „SchücoArena“ und aus dem Neubau der Geschäftsstelle resultieren, erfüllt hat. Da mit dem Verkauf des Stadions zum 31. Dezember 2018 sämtliche Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten beglichen wurden, sind beide Darlehen zur Tilgung fällig. Unabhängig davon ist die Darlehensnehmerin jederzeit zur teilweisen oder ganzen Tilgung berechtigt. Die Darlehen werden mit 0,05 % p.a. verzinst.

Wir gehen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses davon aus, dass die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen in der verbleibenden Höhe von T€ 5.982 (Vj.: T€ 8.450) nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend wertgemindert sind, da die Gesellschaft nach unserer Einschätzung aufgrund der verbesserten Liquiditätslage die Rückzahlung bzw. Rückführung der Ausleihungen erwarten kann und da nach unserer derzeitigen Einschätzung kein Ausfall dieser Ausleihungen droht.

Es besteht eine Beteiligung an der Planet Arminia GmbH, einem 100%igen Tochterunternehmen der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA. Der Nennbetrag der Beteiligung beträgt EUR 13.263,66. Zurzeit ruht der Geschäftsbetrieb dieser Gesellschaft. Daher wurde die Beteiligung wegen dauernder Wertminderung auf EUR 0,00 abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Im Vorjahr bestand eine Forderung in Höhe von T€ 687 gegen die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co.KG. Die Verrechnungskonten mit dem Verein und der DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG werden mit 2,5 % p.a. verzinst. Die Forderung gegenüber dem Kommanditaktionär Verein beträgt T€ 899 (Vj.: T€ 28).

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von T€ 1.000 (Vj.: T€ 500). Hierbei handelt es sich um eine gezahlte Kaution an die Stadiongesellschaft.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, gebildet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Ausgaben für Spielervermittler.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 4.900.000,00.

Es ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Februar 2002 von € 50.000,00 um € 2.450.000,00 im Wege der Nachgründung durch Ausgliederung entsprechender Vermögenswerte aus dem Vermögen des Kommanditaktionärs Deutscher Sportclub Arminia Bielefeld e.V. und Übernahme durch die Gesellschaft erhöht worden. Durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Dezember 2011 wurde das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien um € 1.000.000,00 erhöht. Zuletzt hat die Hauptversammlung am 19. März 2018 die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Stückaktien im Nennwert von € 1.400.000,00 beschlossen.

Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.900.000 Stückaktien.

Durch die Ausgabe der neuen Stückaktien durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. März 2018 im Nennwert von € 1.400.000,00 zu einem Ausgabebetrag von € 3.200.000,00 wird das Aufgeld in Höhe von € 1.800.000,00 in die Kapitalrücklage eingestellt.

Nach Abzug des Bilanzverlustes weist die Gesellschaft zum 30. Juni 2020 nach handelsrechtlichen Grundsätzen ein Eigenkapital in Höhe von T€ 134 (Vj.: 3.417) aus.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen werden mit einem Betrag in Höhe von T€ 658 (Vj.: T€ 84) ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Einzelnen die Beträge für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Höhe von T€ 480 (Vj.: T€ 400), für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 50 (Vj.: T€ 65), für Personalkosten T€ 1.653 (Vj.: 285), für sonstige Rückstellungen in Höhe von T€ 50 (Vj.: 50) sowie für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 249 (Vj.: 352).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 2-5 Jahre Restlaufzeit >5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 3.377.428,45 1.785.000,00 0,00 5.162.428,45
Leistungen Vj. (T€): 681 Vj. (T€): 2.191 Vj. (T€): 0 Vj. (T€): 2.872
Verbindlichkeiten aus Transfer 2.023.375,00 275.000,00 0,00 2.298.375,00
Vj. (T€): 505 Vj. (T€): 25 Vj. (T€): 0 Vj. (T€): 530
Verbindlichkeiten gegenüber verbun- 449.883,56 0,00 0,00 449.883,56
denen Unternehmen Vj. (T€): 292 Vj. (T€): 0 Vj. (T€): 0 Vj. (T€): 292
Sonstige Verbindlichkeiten 5.329.708,46 2.172.332,96 87.457,40 7.589.498,82
Vj. (T€): 1.548 Vj. (T€): 2.261 Vj. (T€): 0 Vj. (T€): 3.809
11.180.395,47 4.232.332,96 87.457,40 15.500.185,83
Vj. (T€): 2.726 Vj. (T€): 4.777 Vj. (T€): 0 Vj. (T€): 7.503

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegen den Kommanditaktionär Verein in Höhe von T€ 383 (Vj.: T€ 258) enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch üblichen Eigentumsvorbehalt von Lieferanten besichert. Ein Betrag von TEUR 1.813 in den sonstigen Verbindlichkeiten ist durch Abtretung von Sponsoringerträgen abgesichert.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen aus Werbeleistungen, soweit sie Ertrag für nach dem 30. Juni 2020 beginnende Zeiträume darstellen, erfasst.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem mit dem DSC Arminia Bielefeld e.V. abgeschlossenen Pachtvertrag über das Trainingsgelände an der Friedrich-Hagemann-Straße, Bielefeld, mit Laufzeiten bis zum 31. Dezember 2027. Der Pachtvertrag ist zum 01. Juli 2012 auf die neu gegründete Stadiongesellschaft, die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG, übergegangen. Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag über das Trainingsgelände von jährlich T€ 100.

Es bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag mit der Bündnis ALM GmbH, von der das Stadion inklusive des Verwaltungsgebäudes angemietet wird. Der Mietvertrag wurde zum 01.01.2019 geschlossen, mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2033. Der vereinbarte Mietzins variiert in Abhängigkeit von Laufzeit und Ligazugehörigkeit. Im Berichtsjahr betrug die Jahresmiete T€ 800. Bis zum 30. Juni 2022 beträgt die finanzielle Verpflichtung voraussichtlich T€ 2.350.

Weiterhin besteht ein Lizenzvertrag mit dem Kommanditaktionär mit einer Vertragsdauer bis zum 30. Juni 2022, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt bleibt. Als Gegenleistung für die Einräumung der Lizenz verpflichtet sich die Gesellschaft zur Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr, diese betrug im Berichtszeitraum insgesamt T€ 484. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2020 beträgt die Basislizenzgebühr in der 1. und 2. Bundeliga T€ 500 pro Saison. Des Weiteren ist eine ligaabhängige variable Lizenzgebühr zu entrichten. Diese beträgt für die Saison 2020/​2021 2 % der den Betrag von T€ 5.200 übersteigenden Nettoeinnahmen des Lizenznehmers aus den gesamten Fernseh- und Hörfunkverwertungen für die jeweilige Saison. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2022.

Durch die Veräußerung der Arena wurden zwei Dienstleistungsverträge von der DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG ab dem 1. Januar 2019 übernommen. Diese Verträge haben eine Laufzeit von 6 und 46 Monaten und eine monatliche Belastung von T€ 20 bzw. T€ 15.

Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung für den Berichtszeitraum 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 ist nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend den Gliederungsvorschriften gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform aufgestellt.

Transfererträge und -aufwendungen

Im Berichtszeitraum wurden Transfererlöse und Ausbildungs- sowie Ausleihungsentschädigungen in Höhe von T€ 386 (Vj.: T€ 2.863) in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Transferaufwendungen wurden in Höhe von T€ 686 (Vj.: T€ 672) geleistet und nach HGB unter dem Materialaufwand gezeigt.

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen werden Vorgänge von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ausgewiesen. Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen abgebildeten Erträge betreffen Erträge, die in Höhe von T€ 264 aus der Betriebsprüfung resultieren. In den Posten Personalaufwand sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind jeweils periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 250 in Folge der Betriebsprüfung enthalten.

Im Vorjahr waren Erträge aus Forderungsverzichten in Höhe von T€ 1.059 enthalten sowie periodenfremde Aufwendungen aus wiederaufgelebten Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 295.

Fortschreibung des Jahresüberschusses nach § 158 Abs. 1 S. 2 AktG

2019/​2020 2018/​2019
Jahresfehlbetrag/​-überschuss -3.283.336,86 2.987.601,43
Verlustvortrag -3.282.916,58 -6.270.518,01
Bilanzverlust -6.566.253,44 -3.282.916,58

Sonstige Angaben

Während des laufenden Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin DSC Arminia Bielefeld Management GmbH mit Sitz in Bielefeld wahrgenommen, die am Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt ist. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren Herr Markus Rejek und Herr Samir Arabi.

Im Rahmen der Sanierung hat die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co.KG 1.000.000 Aktien an der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA von der R & U Weber GmbH & Co.KG erworben. Diese 1.000.000 Aktien an der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA hat die DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co.KG zum 31. Dezember 2019 an den DSC Arminia Bielefeld e.V. veräußert.

Die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin werden in Übereinstimmung mit § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 die folgenden Mitglieder an:

Herr Hartmut Ostrowski (Aufsichtsratsvorsitzender), Privatier, Gütersloh,

Herr Hans-Jürgen Laufer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Leopoldshöhe,

Prof. Dr. Hermann J. Richter, Professor, Dortmund,

Herr Bernhard Kiezewski, Rechtsanwalt, Bielefeld,

Herr Mathias Gerner, Steuerberater, Bielefeld

Herr Thomas Lauritzen, Dipl.-Kaufmann, Detmold,

Herr Olaf Klötzer, Dipl.-Kaufmann, Bielefeld,

Herr Hans-Hermann Soll (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Bielefeld,

und Herr Klaus Meller, Kaufmann, Melle.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Vergütung erhalten.

Der Bilanzverlust der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA in Höhe von € 6.566.253,44 ergibt sich aus dem Verlustvortrag in Höhe von € 3.282.916,58 zuzüglich des Jahresfehlbetrages in Höhe von € 3.283.336,86.

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Wirtschaftsprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde vor dem Hintergrund von § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB verzichtet.

Im Durchschnitt des Berichtszeitraums wurden 466 (Vj.: 455) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 50 (Vj.: 52) als Mitarbeiter der Lizenzmannschaft (incl. Trainer und Betreuerstab), 41 (Vj.: 32) kaufmännische und sonstige Angestellte und 128 (Vj.: 97) Teilzeit- und Aushilfskräfte sowie 248 (Vj.: 274) Ordner.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Die Ausbreitung des sogenannten Coronavirus und die eventuellen Auswirkungen auf das Jahresergebnis DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA sind aktuell nicht konkret abzuschätzen. Sollte sich nach den ersten Lockerungen wieder eine Verschärfung der aktuellen Situation einstellen, dürften negative Folgen jedoch nicht auszuschließen sein.

Weitere Ereignisse, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten, lagen nicht vor.

 

Bielefeld, den 6. Oktober 2020

DSC Arminia Bielefeld Management GmbH

als alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin der

DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

I. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Geschäftstätigkeit der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA (Gesellschaft) ist der Betrieb einer Fußball-Lizenzspielerabteilung innerhalb und außerhalb der Lizenzligen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB), des DFL Deutschen Fußball Liga e.V. (Ligaverband) und der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL). Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft den Spielbetrieb der U19- sowie U17-Mannschaft. Die Fußball-Mannschaften U16 bis U19 sind dem DSC Arminia Bielefeld e.V. (Verein) zugeordnet, mit dem hinsichtlich des Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) eine Kooperationsvereinbarung besteht.

Die Heimspiele der Lizenzmannschaft werden in der SchücoArena ausgetragen. Die Arena wurde bis zum 31. Dezember 2018 mietweise von der DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG (ALM) überlassen. Seit dem 1. Januar 2019 wird die Arena von der Bündnis Alm GmbH, Bielefeld, mietweise überlassen. Die Bündnis Alm GmbH ist nicht dem Arminia-Verbund zuzuordnen.

Der DSC Arminia Bielefeld e.V. ist Mehrheits-Kommanditaktionär und der Mutterverein im verbandsrechtlichen Sinne. Dem Mutterverein sollen nach den Statuten der DFL immer mehr als 50 % der Stimmrechte zustehen. Zum Abschlussstichtag verfügt der Mutterverein über mehr als 51 % der Stimmrechte und der Kapitalanteile.

Komplementärin und alleinberechtigte Geschäftsführerin ist die DSC Arminia Bielefeld Management GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer.

Der DSC Arminia Bielefeld e.V. und die Gesellschaft betreiben gemeinsam ein Fußball-Nachwuchsleistungszentrum (NLZ).

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

a) Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) lag das globale Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 bei 2,9 Prozent und somit deutlich unter dem Vorjahresniveau von 3,6 Prozent.

Die Eurozone konnte dabei nach im Vorjahr erreichten 1,8 Prozent im Berichtsjahr nur noch eine Wachstumsrate von 1,5 Prozent erreichen. Dazu trug auch die erneut schwächelnde deutsche Volkswirtschaft bei. Sie wies jedoch mit 0,6 Prozent eine deutlich niedrigere Zuwachsrate auf als der Vorjahrswachstumswert von 1,5 Prozent. Ähnlich schwach wie 2019 war das Wachstum zuletzt 2013.

Das erste Halbjahr 2020 war durch die Corona Pandemie geprägt. Die Pandemie und die zu ihrer Eindämmung ergriffenen Maßnahmen stürzten die deutsche Wirtschaft in eine tiefe Rezession. Bereits im ersten Viertel des laufenden Jahres ging die Wirtschaftsleistung außerordentlich stark zurück. Für das zweite Quartal ist ein weiterer, insgesamt sogar noch massiverer Rückgang vorgezeichnet. Allerdings ist der Tiefpunkt schon im April 2020 durchschritten worden. Über die weitere Entwicklung besteht aber eine sehr hohe Unsicherheit. Dies gilt vor allem mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie, die möglicherweise erforderlichen Gegenmaßnahmen und die daraus resultierenden ökonomischen Folgen.

b) Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der deutsche Vereinsfußball belegt in der Saison 2019/​2020 laut der Fünfjahreswertung der UEFA den dritten Platz im internationalen Vergleich. Spanien und England belegen die Plätze eins und zwei. In der Vorsaison belegte Deutschland ebenfalls Platz drei.

Der Zuschauerschnitt in der 2. Bundesliga lag in der Saison 2019/​2020 bis zur coronabedingten Unterbrechung bei rund 20.372 Zuschauern (Saison 2018/​2019: 19.125 Zuschauer) und somit deutlich über dem Vorjahreswert. Treiber waren der Hamburger Sportverein (HSV) sowie der VFB Stuttgart. Unsere Gesellschaft belegt mit durchschnittlich 21.190 Zuschauern Platz 7 (Vorjahr: Platz 7 mit 19.127) und liegt somit leicht über dem Ligadurchschnitt. Die positive Zuschauerentwicklung der Vorsaison konnte somit in der Saison 2019/​2020 fortgesetzt werden. Dennoch wirkten sich die fehlenden Zuschauereinnahmen durch die Corona-Pandemie negativ auf die Ergebnisse der Clubs aus.

Im Bereich der TV-Vermarktung konnten die Erlöse weiter gesteigert werden. So beliefen sich die Erlöse in der Saison 2019/​2020 auf rd. Mio. EUR 1.440 (Saison 2018/​2019: Mio. EUR 1.362) für die 1. und 2. Bundesliga. Die ursprünglich von der DFL angekündigten TV-Erlöse in Höhe von Mio. EUR 1.495 konnten in Folge der Pandemie nicht erreicht werden.

2. Geschäftsverlauf

Arminia startete in die Saison 2019/​2020 mit der sportlichen Zielsetzung, den Klassenerhalt in der 2. Bundesliga möglichst frühzeitig sicherzustellen und sich in der oberen Hälfte der Tabelle zu platzieren. Die sportliche Entwicklung in der ersten Phase der Saison 2019/​2020 konnte vollständig an die Leistung der Rückrunde 2018/​2019 anknüpfen. Nach 17 Saisonspielen hatte die Lizenzmannschaft der DSC KGaA 34 Punkte erreicht und den 1. Platz der Tabelle eingenommen. Unsere Lizenzmannschaft war die beste Mannschaft im Kalenderjahr 2019. Die hervorragende Leistung aus 2019 konnte auch in der Rückrunde der Saison 2019/​20 weitergeführt werden, sodass die Spitzenposition auch nach dem 34. Spieltag als Ergebnis stand. Das zu Beginn der Saison ausgegebene Ziel der Platzierung in der oberen Tabellenhälfte konnte mit dem erreichten Aufstieg in die 1. Bundesliga mehr als erfüllt werden.

Im DFB-Pokal 2019/​2020 schied die Lizenzmannschaft in der zweiten Runde gegen den FC Schalke 04 aus. Die Erwartungen und Zielsetzungen in diesem Wettbewerb wurden leider nicht erfüllt.

Sowohl die U17- als auch die U19-Mannschaft haben ihre sportlichen Ziele durch den Verbleib in der jeweiligen Junioren-Bundesliga erreichen können. Beide Mannschaften spielen somit weiterhin in den jeweils höchsten deutschen Spielklassen.

Der in der Saison 2017/​2018 implementierte Sanierungs- und Restrukturierungsprozess der Arminia-Gruppe wurde auch in der laufenden Saison 2019/​2020 konsequent weiter vorangetrieben. Nachdem die ersten Sanierungsmaßnahmen bereits Ende 2017 sowie Anfang 2018 wirtschaftlich und bilanziell umgesetzt wurden, erfolgte im Dezember 2018 der Verkauf der SchücoArena. Damit verbundene Verzichte privater und institutioneller Gläubiger auf wesentliche Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft sowie gegen die Schwestergesellschaft DSC Arminia Bielefeld Arena- und Liegenschafts-Management GmbH & Co. KG, Bielefeld, wurden realisiert. Somit ist die vollständige Umsetzung des Sanierungskonzeptes wahrscheinlich, so dass entsprechend dem Sanierungsgutachten gemäß IDW Standard S6 weiterhin eine positive Fortführungsprognose besteht.

Die vollständige Umsetzung des Sanierungskonzeptes ist nunmehr abhängig von der Realisierung der dem Konzept zu Grunde liegenden Unternehmensplanung.

Aufwands- und ertragsmäßig liegt die Gesellschaft deutlich unter der Vorsaison. Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Spielbetrieb waren mit den sog. Geisterspielen nicht vorhersehbar. Ab dem 26. Spieltag wurde der Ligabetrieb ohne Zuschauer fortgeführt. Dies führte insbesondere im Ticketing, Sponsoring und Public-Catering zu hohen Umsatzeinbußen. Im Vergleich zur Vorsaison konnten nur geringe Transfererträge erzielt werden. Die TV-Erlöse sind im Vergleich zur Vorsaison zwar gestiegen, lagen aber unter der von der DFL zu Saisonbeginn avisierten Summe. Aufgrund des sportlichen Erfolgs erhöhten sich auf der Aufwandsseite die Punktprämien sowie die Jahresleistungsprämien für den Bundesligaaufstieg der Lizenzspielerabteilung deutlich im Vergleich zum Vorjahr.

Zusammenfassend ist die Saison 2019/​2020 aus sportlicher Sicht als mehr als zufriedenstellend zu bewerten. Finanzwirtschaftlich ist das Jahresergebnis nicht zufriedenstellend. Die Auswirkungen der Corona Pandemie haben uns erheblich belastet. Das dargestellte Sanierungskonzept wird den Verein auch noch in den folgenden Saisons begleiten.

Insgesamt wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR 3.283 erzielt, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss von TEUR 2.988 erwirtschaftet wurde. Das Eigenkapital zum 30. Juni 2020 beträgt infolgedessen TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 3.417).

3. Lage

Die Lage unserer Gesellschaft ist nach wie vor durch die sportliche Leistung unserer Lizenzmannschaft sowie die damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen geprägt. Der sportliche Aufstieg in die Bundesliga im Berichtsjahr sowie die Corona Pandemie wirken sich teilweise erheblich auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

a) Unternehmensfortführung

Für die Unternehmensgruppe DSC Arminia Bielefeld wurde ein Sanierungskonzept erstellt, zu welchem eine große führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß IDW Standard S6 gutachterlich Stellung genommen hat. Das Gutachten schließt mit einer positiven Fortführungsprognose für die einbezogenen rechtlichen Einheiten ab, sofern das Sanierungskonzept vollständig realisiert werden kann.

Wesentliche Bestandteile des Sanierungskonzeptes sind der Verkauf des Stadions sowie ein Verzicht der privaten wie institutionellen Gläubiger auf wesentliche damit im Zusammenhang stehende Darlehensforderungen gegen die Stadiongesellschaft. Gleichzeitig soll eine Stundung bestehender Darlehensverbindlichkeiten erreicht werden.

Nachdem mit Verkauf der SchücoArena im Dezember 2018 alle wesentlichen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt und sämtliche Verzichte realisiert wurden, ist die vollständige Umsetzung des Sanierungskonzeptes wahrscheinlich, so dass entsprechend dem o. g. Sanierungsgutachten weiterhin eine positive Fortführungsprognose besteht.

Obwohl wir derzeit die Fortführung der Gesellschaft für die Saison 2020/​2021 für überwiegend wahrscheinlich halten, weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren erfolgreichen Umsetzung der dem Sanierungskonzept zu Grunde liegenden Unternehmensplanung maßgeblich abhängig ist.

Darüber hinaus sind auch die Auswirkungen der Corona Krise bei dieser Betrachtung zu berücksichtigen, da insbesondere die Ticketingerlöse nur schwer zu prognostizieren sind. Die Gesellschaft verfügt am 30. Juni 2020 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 2.200. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses geht die Gesellschaft von einem Überschuss für das Geschäftsjahr 2020/​2021 in Höhe von TEUR 2.398 aus. Die Planung beruht auf der konservativen Annahme, dass bis auf das bereits absolvierte Heimspiel gegen den 1. FC Köln alle folgenden Heimspiele der Saison ohne Zuschauerausgetragen werden. Der Liquiditätsbedarf für die Saison 2020/​2021 ist nach Einschätzung der Geschäftsleitung derzeit nicht vollständig gedeckt. Dieser Umstand ist neben den pandemiebedingten Umsatzeinbußen auch in den geänderten Auszahlungsmodi der Erlöse aus TV-Vermarktung der DFL begründet. Im laufenden Geschäftsjahr wird es im Zeitraum Oktober bis voraussichtlich Juni zu einer Liquiditätsunterdeckung kommen.

Die Geschäftsführung hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, indem ein Bankdarlehen zur Überbrückung der Liquiditätsunterdeckung aufgenommen werden soll. Der Darlehensvertrag soll im Oktober 2020 unterzeichnet werden. Die Geschäftsführung arbeitet weiter an der Liquiditätssicherung durch Maßnahmen zur Kostensenkung sowie durch Stundung fälliger Zahlungsverpflichtungen. Falls die Gesellschaft wider Erwarten weitere liquide Mittel benötigt so steht hierfür ein weiteres Darlehen einer Nicht-Bank zur Verfügung. Die Geschäftsführung geht nach derzeitiger Sachlage jedoch davon aus, dass dieses Darlehen nicht in Anspruch genommen werden muss.

b) Ertragslage

Unsere wesentlichen Ergebnisquellen bilden neben den Ticketingerlösen die Erlöse aus TV-Geld und Sponsoring. Die Gesamtleistung der Gesellschaft beträgt TEUR 30.491 (Vorjahr: TEUR 32.180) und liegt somit unter dem Vorjahresniveau. Den größten Anteil haben wie im Vorjahr die Bereiche Sponsoring und TV-Geld. Im Vorjahr konnten auch die Transfererlöse einen wesentlichen Umsatz- und Ergebnisbeitrag leisten. Im Berichtsjahr sind diese jedoch von untergeordneter Bedeutung. Die Entwicklung der Ticketingerlöse spiegelt die Auswirkungen der Corona Pandemie wider. Die letzten 9 Spieltage fanden ohne Zuschauer als sog. Geisterspiele statt. Dies führte dazu, dass im Vorjahresvergleich nahezu TEUR 1.000 weniger Ticketingerlöse erzielt wurden und im Vergleich zur Planung sogar TEUR 1.800 weniger. Die gestiegenen Erlöse aus TV-Geld konnten den pandemiebedingten Umsatzrückgang im Bereich Ticketing und Transfer nicht vollständig kompensieren.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 683 (Vorjahr: TEUR 1.678) haben wie im Vorjahr bei der Betrachtung der Ertragslage eine besondere Bedeutung. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Steueranpassungen zusammen, die im Rahmen der Betriebsprüfung im Berichtsjahr erfolgswirksam berücksichtigt wurden. Das Vorjahr ist zudem durch Forderungsverzichte, die im Rahmen der Sanierung erfolgswirksam berücksichtigt wurden, geprägt.

Der Materialaufwand erhöhte sich von TEUR 11.273 auf TEUR 12.091. Durch gestiegene Merchandisingerlöse erhöhte sich der Aufwand für Fanartikel korrespondierend. Ferner trugen die gestiegenen Spielbetriebsaufwendungen zur Entwicklung des Materialaufwands bei. Die Aufwendungen für den Spielbetrieb waren sowohl durch die Corona Pandemie als auch durch gestiegene Kosten im Bereich der Rasenpflege geprägt.

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 17.525 (Vorjahr: TEUR 14.960) liegt über dem Vorjahresniveau. Sachverhalte mit wesentlicher Bedeutung sind der zuvor beschriebene Aufstieg in die Bundesliga und die damit einhergehenden Aufstiegsprämien für Spieler und Trainer. Wie in den Vorjahren auch hat der Personalaufwand der Lizenzmannschaft in Höhe von TEUR 14.377 (Vorjahr: TEUR 12.355) den größten Anteil.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich von TEUR 2.582 auf TEUR 1.802. Die Aufwendungen für die Verwaltung (TEUR 1.771; Vorjahr: TEUR 2.030) und die Aufwendungen im Bereich Sonstige (TEUR 331; Vorjahr: TEUR 553) konnten im Vorjahresvergleich reduziert werden. Die Reduzierung in den Bereichen Verwaltung & Sonstige stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung des Sanierungs- und Restrukturierungsprozesses.

Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 3.283 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 2.988) ab. Das Jahresergebnis ist geprägt durch die Auswirkungen der Corona-Krise sowie durch den sportlichen Aufstieg in die Bundesliga. Während wir sportlich den Aufstieg in die Bundesliga erreicht haben, ist das Berichtsjahr finanzwirtschaftlich mit dem Abschluss eines Fehlbetrages nicht zufriedenstellend.

c) Finanzlage

Die Finanzlage ist im Wesentlichen durch die Auswirkungen der Corona-Krise sowie durch den Aufstieg in die Bundeliga geprägt. Das Eigenkapital reduzierte sich von TEUR 3.417 auf TEUR 134 aufgrund des Jahresfehlbetrags im Berichtsjahr. Die Coronaauswirkungen sind insbesondere in den Posten sonstige Verbindlichkeiten sowie dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erkennen. Der im Vorjahresvergleich geringe Abgrenzungsposten (TEUR 1.946; Vj.: TEUR 4.890) berücksichtigt nicht die üblichen Vorauszahlungen auf die Dauerkarten der Folgesaison. Der Dauerkartenverkauf startet in der Regel in den Monaten Mai und Juni der alten Saison. Bedingt durch die Unsicherheiten der Corona-Krise in Verbindung mit Stadionzuschauern startete der Vorverkauf im Monat Juli 2020.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind durch den Bundesligaaufstieg sowie die Auswirkungen aus der Corona-Pandemie geprägt. So sind Ticketrückerstattungen in Höhe von TEUR 1.030 berücksichtigt. Ferner sind erhöhte Verbindlichkeiten gegenüber Spielerberatern berücksichtigt. Diese sind auf geänderte Konditionen im Zusammenhang mit Ligawechsel zurückzuführen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist in Stundungsvereinbarungen begründet. Alle Vereinbarungen enthalten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten.

Die Liquiditätslage ist deutlich über dem Niveau des Vorjahres. So hat sich der Barmittelbestand deutlich erhöht. Unter der Berücksichtigung eines zwischen zwei Banken über den Stichtag transferierten Betrags (sog. cash in transit), der in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten ist, beträgt der Barmittelbestand TEUR 3.000 (Vj.: TEUR 1.595). Diese Entwicklung ist sowohl unmittelbar auf Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit innerhalb der Corona-Krise als auch auf Stichtagseffekte im operativen Geschäft zurückzuführen. Der operative Cashflow war zum einen durch die liquiditätswirksame Realisierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geprägt. Zum anderen ist der operative Cashflow auch durch Stundungsvereinbarungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona Krise stehen, geprägt. Der Investitions-Cashflow spiegelt die Investitionen in den Lizenzspieler-Kader wider.

d) Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich in Höhe von TEUR 3.673 von TEUR 17.047 auf TEUR 20.720 erhöht.

Das Anlagevermögen erhöhte sich um TEUR 3.204 auf TEUR 12.736. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen in den Investitionen in die Spielerwerte begründet. Ferner wurde das Stadioninventar, welches im Rahmen der Stadionveräußerung bei der ALM verblieben war, von dieser erworben. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Ausleihungen gegenüber der ALM zurückgeführt.

Das Umlaufvermögen liegt insgesamt auf Vorjahresniveau. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich deutlich. Gleichzeitig erhöhten sich die sonstigen Vermögensgegenstände entsprechend. Zum einen ist hier die Kaution der Stadionmiete vollständig berücksichtigt und zum anderen ist hier stichtagsbedingt ein Betrag von TEUR 800 cash in transit ausgewiesen.

Die Gesellschaft weist zum Stichtag ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 3.417) aus. Dies entspricht einer bilanziellen Eigenkapitalquote von rund 1 Prozent (Vj.: 20 Prozent).

e) Zusammenfassende Gesamtaussage

Trotz der sich aus der Coronakrise ergebenden Schwierigkeiten erachtet die Geschäftsführung die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft insgesamt als noch solide. Die Ertragslage erachtet die Geschäftsführung aufgrund des Jahresergebnisses 2019/​2020 als nicht zufriedenstellend.

Unser Finanzmanagement ist weiterhin darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen sowie Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen und die Zahlungsziele zu verkürzen.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Zuschaueranzahl, Ticketumsatz und Sponsoringerlöse heran.

In der Saison 2018/​2019 lag unser Zuschauerschnitt bei 19.127. Diesen konnten wir in der abgelaufenen Saison auf 21.190 erhöhen.

Diese Entwicklung spiegelt sich leider nicht in den Ticketerlösen wider. Durch sog. Geisterspiele und coronabedingte Rückerstattungen sanken die Ticketerlöse aus Meisterschaftsspielen von TEUR 4.533 auf TEUR 3.717.

Im Bereich Sponsoring konnten die Erlöse von T€ 7.433 auf T€ 7.454 gesteigert werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren basieren auf dem sportlichen Erfolg der Lizenzmannschaft wie die Ligazugehörigkeit oder Platzierung in der Tabelle; hier hat die Lizenzmannschaft den ersten Tabellenplatz belegt, der zum Aufstieg in die Bundesliga berechtigt.

III. Prognosebericht

Wir befinden uns weiterhin inmitten einer globalen Pandemiesituation. Die gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Belastungen sind erheblich. Die Gesundheitssysteme und die Volkswirtschaften stehen weiterhin unter Druck der Auswirkungen des Virus. Mit dem Shutdown in den Monaten März und April wurde auch die Wirtschaftsleistung drastisch eingeschränkt. In den Wirtschaftsdaten des BMWi wird allmählich das Ausmaß der weltweiten Rezession deutlich, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde. Die OECD geht im Basisszenario ihrer Juni-Projektion davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 um preis- und kaufkraftbereinigte 6,0 % schrumpfen wird. Ihr Vorkrisenniveau wird die Weltwirtschaft im Basisszenario der OECD erst zum Ende des Jahres 2021 wieder erreichen. Auch nach der Entwicklung von März 2020 bis heute und in diesem Zusammenhang stehenden Prognosen sind in einer globalisierten Welt die Folgen derzeit immer noch nicht final abschätzbar. Diese Unsicherheit wird Auswirkungen auf die sportliche und wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft haben. Gerade die Entwicklungen unmittelbar vor dem Ligastart zeigen, wie fragil das ganze System derzeit ist.

1. Sportliche Entwicklung

In der Spielzeit 2020/​2021 nimmt die Lizenzmannschaft am Spielbetrieb der Bundesliga teil. Ebenfalls nimmt die Mannschaft am DFB-Pokal teil. In der im Rahmen der Saisonvorbereitung weiteren zielgerichteten Optimierung einzelner Positionen und Mannschaftsteile verfolgen wir in der Saison 2020/​2021 die Zielsetzung, den Klassenerhalt in der Bundesliga sicherzustellen. Wir gehen davon aus, mit dieser Mannschaft den starken Wettbewerb in der Bundesliga annehmen zu können; auch wenn wir im Ligavergleich mit den geringsten finanziellen Mitteln ausgestattet sind.

Die sportliche Entwicklung in der ersten Phase der Saison 2020/​2021 bestärkt unsere oben dargestellte Annahme. Nach 3 Saisonspielen hat die Lizenzmannschaft 4 Punkte erreicht und sich zunächst im mittleren Tabellenbereich platziert. Obwohl erst wenige Spiele absolviert wurden, ist bereits jetzt zu erkennen, dass wir einen wettbewerbsfähigen Kader aufgestellt haben, mit dem die sportlichen Ziele in der laufenden Spielzeit erreicht werden können.

Im DFB-Pokal 2020/​2021 ist die Lizenzmannschaft in der ersten Runde bereits ausgeschieden. Die Mannschaft hat sich jedoch im ersten Bundesligaspiel gegen Eintracht Frankfurt von einer ganz anderen Seite gezeigt.

Somit verbleibt bis zum Ende der Spielzeit 2020/​2021 die Fokussierung des Clubs klar ausgerichtet auf dem Bundesligaverbleib.

2. Wirtschaftliche Entwicklung

Die wirtschaftliche Entwicklung des Clubs wird von der weiteren erfolgreichen Umsetzung des Sanierungskonzeptes abhängig sein. Eine wesentliche Maßnahme ist die Veräußerung der SchücoArena. Diese wurde zum Ende 2018 erfolgreich durchgeführt. Wenngleich die Stadionveräußerung ein großer Schritt der wirtschaftlichen Konsolidierung ist, ist der Sanierungsprozess hiermit noch nicht abgeschlossen. Um sich auch zukünftig erfolgreich im professionellen Fußball zu etablieren, sind Investitionen in Administration und Infrastruktur unabdingbar.

Wie bereits einleitend dargestellt, wird auch die weitere Entwicklung der Pandemie entscheidend für unsere wirtschaftliche Lage sein. Unser ausgearbeitetes Hygienekonzept erlaubt schrittweise die Rückkehr von Zuschauern in unser Stadion. Dennoch kann aufgrund von steigenden Infektionszahlen jederzeit der Spielbetrieb unterbrochen werden.

Aufgrund unserer sportlichen Strategie gehen wir davon aus, auch zukünftig wieder Transfererlöse zu generieren. Für die Saison 2020/​2021 erwarten wir, dass wir aufgrund der Teilnahme am Betrieb der Bundesliga dennoch ein gutes Ergebnis erreichen werden. Des Weiteren erwarten wir eine Liquiditätslage, die es uns ermöglicht, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Dies steht jedoch insgesamt unter Vorbehalt eines noch nicht abschließend quantifizierbaren Effekts aus den Auswirkungen des Coronavirus.

Als letzten großen Baustein im Rahmen der Sanierung der Arminia-Gruppe war es das Ziel der Geschäftsführung den mit der Vermarktungsagentur Sportfive (ehemals Lagardere Sports) bestehenden Vertrag neu zu verhandeln. In dem partnerschaftlichen Verhältnis mit der Vermarktungsagentur Sportfive hatte sich aus Sicht der Geschäftsführung nach einer langen Vertragshistorie mit insgesamt 10 Änderungsvereinbarungen ein Ungleichgewicht in den bestehenden Vertragskonditionen ergeben. In konstruktiven Verhandlungen konnte unter anderem erwirkt werden, dass Sportfive ab der Saison 2020/​21 nicht weiter an TV-Erlösen partizipiert. Darüber hinaus hat der Vertrag nun eine feste, ligaunabhängige Laufzeit bis zum 30. Juni 2028.

IV. Chancen- und Risikobericht

Aufgrund des Geschäftsmodells hängen die wesentlichen Chancen und Risiken der Gesellschaft sehr stark vom sportlichen Erfolg der Lizenzmannschaft ab. Mit zunehmendem sportlichem Erfolg der Lizenzmannschaft steigt auch die Möglichkeit, höhere Erträge aus medialen Verwertungsrechten, aus Sponsoring, aus Merchandising und aus Ticketing sowie ggf. auch aus Transfer zu generieren. Das wesentliche Risiko ist der sportliche Misserfolg oder sogar der sportliche Abstieg.

1. Risikobericht

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unterliegt einer Vielzahl von Risiken, die untrennbar mit der unternehmerischen bzw. sportlichen Tätigkeit verbunden sind.

a) Pandemie

Eine Pandemie kann das wirtschaftliche Leben in einem erheblichen Umfang einschränken. Weltweit bestehen Risiken durch die Übertragung von Infektionserregern. Durch Epidemien und Pandemien drohen hohe Krankheitsraten in verschiedenen Ländern und Regionen. Dies kann kurz-, mittel- und langfristig dazu führen, dass die Nachfrage nach professionellem Fußball sich rasch rückläufig entwickelt bzw. dass professionelle Sportveranstaltung und Wettbewerbe sofort gestoppt werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass unsere Mitarbeiter und Spieler aus Angst vor Ansteckung nicht bereit sind, ihrer Arbeit im gewohnten Umfang nachzukommen. Auch behördliche Restriktionen können das operative Geschäft beeinflussen. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingen durch Corona negativ verändern, kann dies die wirtschaftliche Situation unserer Fans, Sponsoren und Partner und somit auch die unseres Unternehmens negativ beeinflussen. Die wirtschaftlichen Folgen sind insoweit nur schwer vorhersehbar. Dennoch sind solche Ereignisse zukünftig in unsere Beurteilungen aufzunehmen. Es wird darum gehen, geeignete Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu implementieren.

b) Branchenspezifische Risiken

Die Attraktivität des Fußballs in Deutschland nimmt seit Jahren stetig zu. Fußball ist die Sportart Nummer eins in Deutschland; keine Sportart ist beliebter. Die Qualität und Attraktivität der Bundesliga und 2. Bundesliga leistet einen wesentlichen Beitrag zu dieser Entwicklung. Dies spiegelt sich sowohl im Bereich des Sponsorings als auch in der medialen Verwertung wider. Ein Rückgang der Attraktivität durch ein verändertes Konsumentenverhalten, welches durch steigende Preise oder eine weitere Kommerzialisierung nicht auszuschließen ist, könnte sich nachteilig auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung auswirken.

c) Ertragsorientierte Risiken

Sportlicher und wirtschaftlicher Erfolg sind sehr eng miteinander verbunden. Um den vermeintlichen sportlichen Erfolg zu erreichen, sind finanzielle Mittel zu investieren. Dennoch kann sich auch trotz hoher Investitionen in den Sport ein sportlicher Misserfolg einstellen. Dieser Misserfolg kann auch in einen sportlichen Abstieg münden. Ein Abstieg hätte die Folge, dass u.a. Erlöse aus der TV-Vermark- tung nur noch in einem deutlich geringeren Umfang generiert werden könnten. Der Rückgang der Erlösseite korrespondiert bei einem Abstieg nicht mit der Entwicklung der Aufwandsseite.

d) Finanzwirtschaftliche Risiken

Die weitere Umsetzung des beschriebenen Sanierungskonzepts birgt Risiken, die sich auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft nachteilig auswirken können. Neben dem Sanierungskonzept gibt es weitere finanzwirtschaftliche Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Der Ausfall von wesentlichen Sponsoren wäre nachteilig für die weitere wirtschaftliche Konsolidierung.

2. Chancenbericht

Das Sanierungskonzept bietet unserer Gesellschaft Chancen. So konnte durch eine erfolgreiche Umsetzung der wesentlichen Sanierungsmaßnahmen die Höhe der Verbindlichkeiten im zweistelligen Millionenbereich reduziert werden. Die weitere Verfolgung der Sanierungsplanung kann zur finanzwirtschaftlichen Stabilität und Unabhängigkeit führen. Aber auch aus sportlicher Sicht bestehen Chancen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft stärken würden. In diesem Zusammenhang wären ein Verbleib in der Bundesliga, Realisierung von Transfererlösen bzw. Transfernebenerlösen zu nennen.

3. Gesamtaussage

Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir in den Folgen der Corona-Krise auf den Profifußball sowie in der Umsetzung unseres eigenen Sanierungskonzepts. Gleichzeitig bergen Risiken auch Chancen. Wir sind davon überzeugt, dass die gesamte Arminia-Gruppe nach der erfolgreich begonnenen Sanierung auch solide aus der Corona-Krise hervorgehen wird.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus sind derzeit für uns nicht absehbar, sodass eine abschließende Risikoabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht möglich ist.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Ziel des Kontroll- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Diese Kontroll- und Risikomanagementsysteme sind im Rahmen des Sanierungsprojekts implementiert worden und werden laufend optimiert.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

VI. Bericht der Geschäftsführung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

In dem von der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA gemäß § 312 Aktiengesetz erstellten sogenannten Abhängigkeitsbericht werden die Beziehungen zum Deutschen Sport-Club Arminia Bielefeld e.V. als beherrschendes Unternehmen dargestellt. Der Bericht enthält folgende Schlussbemerkung:

Wir erklären hiermit entsprechend § 312 Abs. 3 AktG wie folgt:

„Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften hat die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA im Geschäftsjahr nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt, an dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils angemessene Gegenleistungen erhalten. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Absatz 1 AktG wurden im Geschäftsjahr weder getroffen noch unterlassen.“

 

Bielefeld, den 6. Oktober 2020

DSC Arminia Bielefeld Management GmbH

als alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA

Markus Rejek, Geschäftsführer

Samir Arabi, Geschäftsführer

3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben dem Jahresabschluss zum 30. Juni 2020 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 (Anlage 4) der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld, den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld, – bestehend aus der Bilanz zum 30.06.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld, für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir weisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Lagebericht hin. Dort ist im Abschnitt „3. Lage“ unter dem Punkt „a) Unternehmensfortführung“ aufgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der erfolgreichen Umsetzung des Sanierungskonzepts maßgeblich abhängig ist. Des Weiteren wird dargestellt, dass der Liquiditätsbedarf für die Saison 2020/​2021 nicht vollständig gedeckt ist und es im Zeitraum Oktober 2020 bis voraussichtlich Juni 2021 zu einer Liquiditätsunterdeckung kommen wird. In diesem Zusammenhang erläutern die gesetzlichen Vertreter, dass ein Bankdarlehen zur Überbrückung der Liquiditätsunterdeckung im Oktober 2020 aufgenommen werden soll. Ferner wird aufgeführt, dass der Gesellschaft ein weiteres Darlehen einer Nicht-Bank zur Verfügung stehen könnte, sofern weitere liquide Mittel benötigt werden.

Wie diese Ausführungen darlegen, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

7. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer – IDW PS 450 n. F.).

Zu dem von uns erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt 3 „Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“.

Der Prüfungsbericht wird gem. § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet.

 

Aachen, den 7. Oktober 2020

heun + schmidt GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Markus Heun, Wirtschaftsprüfer

Christian Schmidt, Wirtschaftsprüfer

DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Bielefeld: Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2020

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

der Aufsichtsratssitzung DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Bielefeld

(AG Bielefeld HRB 37377)

vom 14.10.2020

Aufsichtsrat waren im Berichtszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 die im Folgenden aufgeführten Personen zu den folgenden Zeiträumen:

Titel Vorname Name Position im AR Veränderung
Hartmut Ostrowski Vorsitzender keine gewählt
Hans-Jürgen Laufer stellvertretender Vorsitzender keine gewählt
Prof. Dr. Hermann Richter Mitglied keine gewählt
Bernard Kiezewski Mitglied keine gewählt
Mathias Gerner Mitglied keine gewählt
Thomas Lauritzen Mitglied keine gewählt
Hans-Hermann Soll stellvertretender Vorsitzender keine entsandt
Olaf Klötzer Mitglied keine entsandt
Klaus Meller Mitglied keine entsandt
Paul v. Schubert kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht keine

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Aufsichtsrat ist regelmäßig mündlich und schriftlich über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, über anstehende Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und über wesentliche Investitionsvorhaben unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat die wichtigen Geschäftsvorfälle und die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit der Geschäftsführung besprochen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 haben 12 Sitzungen, davon 8 ordentliche und 4 außerordentliche, stattgefunden. Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 wurden drei (drei) Hauptversammlungen abgehalten. Die Aufsichtsratsvorsitzenden standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung und ließen sich über aktuelle Entwicklungen und wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung und Eilbedürftigkeit waren, wurde der Aufsichtsrat zwischen den Sitzungen unterrichtet und – sofern erforderlich – um Meinungsbildung und Beschlussfassung gebeten. Insbesondere hat der Aufsichtsrat mit der Geschäftsführung der Gesellschaft unterjährig auch die jeweilige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft regelmäßig erörtert.

Ein Abhängigkeitsbericht ist nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers, der heun+Schmidt Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Aachen, erforderlich. Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin hat gemäß § 312 AktG den Abhängigkeitsbericht erstellt. Der Wirtschaftsprüfer hat den Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 AktG mit Datum vom 07.10.2020 geprüft.

Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 06.10.2020 und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 07.10.2020 liegen dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht der Geschäftsführung selbst geprüft und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung der Geschäftsführung erhoben und dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 sind von der heun+Schmidt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aachen, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Geschäftsführung hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 14.10.2020 teilgenommen und Bericht erstattet. Vom Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen.

Dem von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG wurde vom Abschlussprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Es wurde festgestellt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht auch selbst geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung werden keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin erhoben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Die DSC Arminia Bielefeld Management GmbH, Bielefeld, hat dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorgelegt, den sie als persönlich haftende Gesellschafterin der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Diesbezüglich schlägt die persönlich haftende Gesellschafterin DSC Arminia Bielefeld Management GmbH der Hauptversammlung der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA vor, den Bilanzverlust per 30. Juni 2020 in Höhe von insgesamt TEUR 6.566 auf neue Rechnung vorzutragen.

Auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt und genehmigt vorsorglich den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020.

Der Hauptversammlung der Gesellschaft schlägt der Aufsichtsrat vor, den Jahresabschluss der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA per 30. Juni 2020 festzustellen und der persönlich haftenden Gesellschafterin, der DSC Arminia Bielefeld Management GmbH, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat dankt ferner der Geschäftsführung, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für die Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Bielefeld, den 14. Oktober 2020

Hartmut Ostrowski, Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

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