Es wird zunehmend eng für die TGI AG – und das nicht nur in einem Land. Nachdem bereits die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschritten ist, weitet sich der Druck nun auch international aus. Gleich mehrere Aufsichtsbehörden schlagen Alarm – mit klaren Worten und deutlichen Maßnahmen.
Warnsignale aus drei Ländern – Deutschland, Liechtenstein und Österreich
Nach der Untersagung der BaFin folgt nun die nächste Eskalationsstufe:
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hatte bereits darauf hingewiesen, dass die TGI AG nicht unter ihrer Aufsicht steht und über keine Bewilligung verfügt.
Jetzt kommt eine weitere, besonders brisante Entwicklung hinzu:
Auch die österreichische Finanzaufsicht warnt – konkret auf Basis des Bankwesengesetzes (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG).
👉 Die Kernaussage:
Die TGI AG ist nicht berechtigt, in Österreich Einlagengeschäfte zu betreiben oder fremde Gelder entgegenzunehmen.
Das bedeutet nichts weniger, als dass zentrale Bestandteile des Geschäftsmodells regulatorisch unzulässig sein könnten – zumindest aus Sicht der Behörden.
BaFin-Verbot: Angebote bereits gestoppt
Zur Erinnerung:
Die BaFin hat am 18.04.2026 das öffentliche Angebot der Modelle
„Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ untersagt.
Grund:
👉 Kein genehmigter Verkaufsprospekt
Ein schwerwiegender Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz.
Die Folge: Vertriebsverbot in Deutschland – sofort wirksam.
Das Muster wird sichtbar
Was sich hier abzeichnet, ist kein Einzelfall, sondern ein Muster:
- ❗ Keine nachweisbare Zulassung durch Aufsichtsbehörden
- ❗ Angebote mit Rendite-/Rabattversprechen
- ❗ Entgegennahme von Geldern ohne klare regulatorische Grundlage
- ❗ Mehrere Warnungen in verschiedenen Jurisdiktionen
Für kritische Beobachter stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob hier ein Geschäftsmodell an regulatorischen Anforderungen vorbeigeführt wurde – oder diese bewusst ignoriert wurden.
Für Anleger wird es jetzt konkret riskant
Besonders relevant ist die aktuelle Lage für bestehende und potenzielle Kunden:
👉 Dürfen „Rabatte“ oder Auszahlungen überhaupt noch erfolgen?
👉 Sind diese möglicherweise steuerlich neu zu bewerten?
👉 Wie sicher sind Ansprüche, wenn Aufsichtsbehörden einschreiten?
Solche Fragen gewinnen mit jeder neuen Warnmeldung an Gewicht.
Behörden sagen klar: Finger weg
Die österreichische und liechtensteinische Aufsicht gehen sogar noch weiter als die BaFin:
👉 Dringende Empfehlung:
Keine Investitionen tätigen.
Keine Gelder überweisen.
Keine Angebote annehmen.
Deutlicher kann eine Warnung kaum formuliert sein.
Fazit: Die Luft wird dünn
Wenn gleich mehrere europäische Aufsichtsbehörden unabhängig voneinander zu ähnlichen Einschätzungen kommen, ist das kein Zufall – sondern ein ernstzunehmendes Signal.
Die entscheidende Frage bleibt:
👉 Wo wollen Sie jetzt Ihr Gold noch kaufen, Herr Kaltenegger?
Denn Vertrauen entsteht nicht durch Hochglanzversprechen – sondern durch Transparenz, Regulierung und rechtliche Sicherheit. Und genau daran scheint es hier zunehmend zu fehlen.
„Fragen Sie doch die TGI nach dem neuen Wirtschaftsprüfbericht.“
Verlinke doch einach den neuen Wirtschaftsprüfbericht.
Eiere nicht rum, verlinke ihn doch einfach. Oder ist das wieder eines dieser seit Jahren behaupteten Geschäftgeheimnisse, die auftauchen wenn die Fragen nach nachprüfbaren Fakten zu lästig werden?
Was für ein Qualitätsjournalismus – sieben Artikel von heute zum Thema fand ich … Hier mit „The End“, „Hosen runter“, „Eskalation“ … Angstmacherei.
Wo ist das Gold? Fragen Sie doch die TGI nach dem neuen Wirtschaftsprüfbericht.
Anwälte werden sich über Zulauf freuen. Aber würden Sie Ihren laufenden Goldkaufvertrag zurückabwickeln und auf die regelmäßigen Rabatte sowie das Gold verzichten, Herr Bremer?