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Hello Technology LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

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Hello Technology LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 20. August 2019 gegenüber der Hello Technology LTD, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Hello Technological LTD bietet auf der Handelsplattform www.elcurrency.com Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs) auf Währungen, Kryptowährungen, Edelmetalle und Rohstoffe sowie den Erwerb und Handel mit Kryptowährung an.

Indem sie ihren Kunden Zugang zu den angebotenen Kontrakten sowie zur Kryptowährung verschafft, erbringt Hello Technological LTD den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar

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