Hartes Urteil gegen Stalker – Landgericht Stuttgart verurteilt zu Haftstrafe

Stalking ist ein Phänomen unserer Zeit – das Internet und neue Kommunikationsmittel machen es leicht, Personen nachzustellen, zu belästigen, zu bedrängen und sich in deren Leben zu drängen.

Dagegen hilft die Rechtsordnung durch das Gewaltschutzgesetz, welches dem Opfer die Möglichkeit gibt, schnell und preiswert Schutz zu erlangen. Dabei ist es notwendig dem zuständigen Gericht nachzuweisen, dass das Opfer gegen seinen Willen durch den Täter bedrängt wird. Erste Gerichte lassen es auch ausreichen, wenn diese Taten nur durch das Internet und Mail erfolgen. In solchen Fällen sprechen die Gerichte Verbote aus. Dem Täter wird bei Strafe untersagt sich dem Opfer wie auch immer zu nähern.

Zudem stellt die „beharrliche Nachstellung“ seit 2007 eine Straftat dar. Gemäß § 238 Strafgesetzbuch wird bestraft, wer unbefugt und beharrlich die räumliche Nähe sucht, ständig anruft oder SMS/sonstige Nachrichten sendet, das Opfer bedroht oder vergleichbar handelt.

Das Landgericht Stuttgart hat jetzt einen Täter bei einer Nachstellung mit Todesfolge (das Opfer hatte Selbstmord begangen) zu einer Strafe von über fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Täter hatte eine Frau über das Internet kennengelernt, nachdem die Beziehung nur einige Monate hielt begann ein Terror….. Reifen wurden zerstochen, Textnachrichten, Anrufe, Emails und Anschwärzen waren an der Tagesordnung. Die Folge war der Selbstmord des Opfers.

Das harte Urteil dürfte durch die Verteidigung mittels Revision angefochten werden. Es sollte allen Stalkern eine Warnung sein.

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