Hans John Versicherungsmakler- haben Sie alles richtig gemacht?-oder kommt Ihr Unternehmen jetzt auch ins „Schlingern“?

Ganz Außen vor hatten wir das Unternehmen Hans John Versicherungsmakler bis zu heutigen Tage, irgendwie nicht so richtig „auf dem Schirm“. Das könnte sich allerdings nun „schlagartig“ verändern. Wie uns zugetragen wurde, war das Unternehmen Hans John für die gesamte Konzeption der Versicherungspolicen für das Haftungsdach und der Policen Abwicklung zuständig. Gerade als Versicherungsmakler muss man sicherlich einige detailliertere Fragen an die Herren des Unternehmens stellen. Interessant auch, das das Unternehmen eine Internetdomain mit dem Namen „Haftpflichtexperten“ betreibt. Da sollte man doch MEHR erwarten können!

Fragen an Hans John Versicherungsmakler:

Wem stehen die Ausübung der Rechte aus dem bestehenden Versicherungsvertrag mit dem Infinus Haftungsdach zu?

Sind Ansprüche gegen die gebundenen Vermittler mit abgedeckt?

Stimmt das „Gerücht“, das die Höchstversicherungssumme auf 2 Millionen Euro begrenzt sein soll?

Wie lange ist die Laufzeit der aktuellen Police?

Gibt es einen Regressverzicht für sogenannte „unvorsätzlich“ begangenen Handlungen der vertraglich gebundenen Vermittler (vgV) ?

Je nach dem wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen, könnte sich die Situation für das Unternehmen Hans John Versicherungsmakler sicherlich verändern .

Wie uns bekannt ist war die Hans John Versicherungsmakler GmbH der FDI (Infinus Finanzdienstleistungsinstitut) bzw. der aktuellen FDI-Verträge. Da die GmbH aber auch für viele der vgV gemakelt hat, würde sich dann ggf die Frage nach einer Pflichtverletzung des Versicherungsmaklers stellen können. Wir gehen dabei davon aus, das die Hans John Versicherungsmakler GmbH sowohl die Versicherungslage bei der FDI wie auch bei den betreuten vgV kannte. Wenn die vgV darauf nicht hingewiesen wurden, würde sich automatisch die Frage nach einer Haftung stellen.

Ob man uns diese Fragen beantworten wird ist sehr „zweifelhaft“, denn natürlich könnten die Antworten auf die Fragen für das Unternehmen letztlich die „Verursachung eigenen Ärgers“ bedeuten, und natürlich kann man sich ja auch auf den Datenschutz „zurückziehen“. Trotzdem, interessant ist das Thema sicherlich auch für die Anleger.

 

One Comment

  1. Jane Montag, 03.02.2014 at 14:24 - Reply

    Fragt doch mal bei der Interessengemeinschaft nach. Dort sind doch Vermittler organisiert. Die können doch den Haftpflichtversicherer konkret anfragen und müssen dann eine Antwort direkt vom Versicherer erhalten! Dann wüsste man es aus erster Hand ganz genau….

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