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AXXION S.A. aus dem Umfeld der Infinus- in Liquidation

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AXXION S.A. 15, rue de Flaxweiler  L-6776 Grevenmacher  R.C.S. Luxemburg 82 112

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
INFINUS mit dem Teilfonds

„INFINUS – Terra Premium Fund“

Anteilklasse P: LU0741350051 / Anteilklasse I: LU0741352008)

Wir möchten die Anteilinhaber hiermit darüber informieren, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Allgemeinen Verwaltungsreglements beschlossen hat, den Teilfonds „INFINUS – Terra Premium Fund“ unter Wahrung der Interessen der Anteilscheininhaber mit Wirkung zum 28. Januar 2014 in Liquidation zu setzen. Vor dem Hintergrund des anhaltend geringen Fondsvolumens und der Tatsache dass in absehbarer Zeit nicht mit Mittelzuflüssen zu rechnen ist sowie damit einhergehend unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Anteilinhaber, beschließt der Verwaltungsrat den Teilfonds im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements aufzulösen. Angesichts der vorgenannten Umstände ist die Verwaltungsgesellschaft der Auffassung, dass eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung des Fonds nicht mehr möglich erscheint.

Gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Verwaltungsreglements wurden Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen mit Wirkung zum 17. Januar 2014 eingestellt. Eingehende Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden seit dem 17. Januar 2014, dem Datum der Beschlussfassung, abgelehnt.

Die Liquidation erfolgt, indem die dem Teilfonds zuzuordnenden Vermögenswerte veräußert sowie die diesem Teilfonds zuzuordnenden Verbindlichkeiten getilgt werden. Die Liquidationskosten werden dem Nettoteilfondsvermögen vollständig belastet.

Nach Abschluss des Liquidationsverfahrens (voraussichtlich am 05. Februar 2014) wird der Liquidationserlös an die Anteilinhaber ausgekehrt.

Nicht abgeforderte Liquidationserlöse werden bei der Depotbank hinterlegt und werden spätestens nach 9 Monaten ab dem Datum des Liquidationsbeschlusses des Verwaltungsrates für Rechnung der Anteilinhaber bei der „Caisse de Consignation“ in Luxemburg hinterlegt, wo dieser Betrag verfällt, soweit er nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von dreißig Jahren dort angefordert wird.

 

Grevenmacher, im Januar 2014

 

Die Verwaltungsgesellschaft

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