Halle/Saale OB Wiegand nicht zurück in sein Amt

OB Wiegands Versuch, die Entscheidung über seine Suspendierung vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten, blieb erfolglos. Das Gericht bestätigte am Mittwoch, dass die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters weiterhin gerechtfertigt sei.

Die Gerichtsentscheidung stützte sich hauptsächlich auf die Bedenken, dass eine Rückkehr von Wiegand in seine Amtsfunktion die laufenden Untersuchungen gegen ihn beeinträchtigen könnte. Es sei erinnert, dass gegen Wiegand seit Februar 2021 ein Disziplinarverfahren im Gange ist, das auf mehreren mutmaßlichen Pflichtverstößen beruht. Ein solcher Vorwurf betrifft einen möglichen Verstoß gegen die vorgegebene Impfpriorität während der Corona-Pandemie, indem er sich verfrüht impfen ließ.

Wiegand, der als unabhängiger Kandidat vor mehr als vier Jahren zum zweiten Mal das Amt des Oberbürgermeisters von Halle übernahm und dessen Amtsperiode bis 2026 dauert, wurde im Juni 2021 auf Anordnung des Landesverwaltungsamts vorläufig suspendiert.

Der Oberbürgermeister selbst ist der Ansicht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unbegründet sind. Er ist überzeugt, keine rechtlichen Fehler begangen zu haben und betrachtet die Anschuldigungen als konstruiert. Er ist der Meinung, dass diese nicht ausreichen, um seine fortgesetzte Suspendierung zu rechtfertigen.

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