Haben die Nachrangdarlehensanleger da auf das richtge Pferd gesetzt? Berliner Stadtwerke GmbH

Published On: Donnerstag, 16.02.2023By

Eine Frage, die man nach einem Blick in diese Bilanz auf Seiten unserer Leser sicherlich nachvollziehen kann, denn mittlerweile hat das Unternehmen Verluste von über 20 Millionen Euro aufgebaut.

Berliner Stadtwerke GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2021
EUR
31.12.2020
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und ähnliche Rechte und Werte 36.569,09 43
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.796.632,79 4.028
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.501,09 3.889.133,88 57
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 22.488.247,80 21.598
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 20.534.797,86 15.152
3. Beteiligungen 9.220.738,45 52.243.784,11 7.381
56.169.487,08 48.259
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 114.268,74 46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137.258,81 167
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.629.471,61 1.232
3. Forderungen gegen Gesellschafterin 0,00 36
4. Sonstige Vermögensgegenstände 155.550,58 5.922.281,00 566
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.607.549,09 3.164
8.644.098,83 5.211
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.901,79 36
64.839.487,70 53.506

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 52.502.000,00 43.929
III. Verlustvortrag 21.405.991,20 17.052
IV. Jahresfehlbetrag 2.700.235,14 4.354
28.420.773,66 22.548
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 395.305,29 349
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.183.363,90 25.566
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 134.131,78 163
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.475.006,54 3.528
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin 48.743,80 48
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.182.162,73 1.304
36.023.408,75 30.609
64.839.487,70 53.506

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.12.2021

2021 2020
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 2.908.628,48 3.628
2. Erhöhung (i. Vj. Verminderung) des Bestandes an unfertigen Leistungen 68.587,55 -1.187
3. Sonstige betriebliche Erträge 437.803,34 375
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 92,81 12
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 634.231,86 634.324,67 835
5. Personalaufwand
a) Gehälter 1.279.856,33 835
b) Soziale Abgaben 196.758,14 1.476.614,47 119
6. Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 262.497,25 256
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.627.386,52 2.060
8. Erträge aus Beteiligungen 2.721.869,88 811
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 178.372,51 153
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 141.158,17 110
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 680.958,78 599
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 3.474.477,38 3.528
13. Ergebnis nach Steuern -2.699.839,14 -4.354
14. Sonstige Steuern 396,00 0
15. Jahresfehlbetrag -2.700.235,14 -4.354

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

1. Allgemeine Angaben

Die Berliner Stadtwerke GmbH, Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 159960 B eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 26. Juni 2014 durch die Berliner Wasserbetriebe gegründet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB erstellt. Ergänzend dazu wurden die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Vermögensanlagengesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 HGB nach den Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen, die zwischen drei und fünf Jahren beträgt. Die anlagenähnlichen Rechte und Werte der Berliner Stadtwerke GmbH (zwei Internet-Domains) unterliegen keiner Abnutzung und werden daher nicht abgeschrieben.

Die Sachanlagen sind mit den fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den direkt zurechenbaren Kosten und aktivierungspflichtigen Gemeinkosten auch angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung enthalten. Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt grundsätzlich linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Festlegung der jeweiligen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und der daraus resultierenden Abschreibungssätze erfolgt in Anlehnung an die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Abschreibungstabellen unter Berücksichtigung betriebsinterner Abweichungen. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Für das Sachanlagevermögen bestehen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern: technische Anlagen und Maschinen 20 Jahre, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7 bis 13 Jahre. Die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter 250 EUR, aber nicht 1.000 EUR übersteigen, werden in einem Sammelposten berücksichtigt. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Latente Steuern werden für sich in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich abbauende Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Anwendung eines Gewerbesteuersatzes von 14,35 % und eines Körperschaftsteuersatzes von 15,825 % ermittelt. Die sich ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern werden saldiert angesetzt. Im Geschäftsjahr entsteht ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.961 TEUR, dieser wird gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Die aktiven latenten Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus bestehenden Verlustvorträgen, die passiven latenten Steuern im Wesentlichen aus den Bewertungsunterschieden bei den Beteiligungsansätzen in den Finanzanlagen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. An folgenden Unternehmen ist die Berliner Stadtwerke GmbH zum Bilanzstichtag beteiligt:

Ort Kapitalanteil
%
Eigenkapital
TEUR
Jahresergebnis
TEUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH 1), 4) Berlin 100,0 4.980 0
Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH 1), 4) Berlin 100,0 5.206 0
BWB Rekom Verwaltungs GmbH 1) Berlin 100,0 25 4
Windpark Albertshof GmbH & Co. KG 1), 3) Berlin 99,9 5.704 2.379
Treugut Windpark Albertshof GmbH & Co. KG Berlin 0,1
Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG 1), 3) Berlin 99,9 3.024 327
Treugut Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG Berlin 0,1
Windpark Teltow II GmbH & Co. KG 1), 3) Berlin 99,9 1.665 -14
Treugut Windpark Teltow II GmbH & Co. KG Berlin 0,1
ARGE BSW-Berolina GbR 1), 3) Berlin 98,0 1.170 82
Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG 1), 3) Berlin 99,9 696 215
Treugut Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG Berlin 0,1
Beteiligungen
Green Urban Energy GmbH 1), 3) Berlin 50,0 4.455 -551
Onshore Bündelgesellschaft 1 GmbH 2) Geislingen an der Steige 33,3 20.650 1.041
Beteiligungen der Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG
Windpark Ruhlsdorf Kopfstation GmbH & Co. OHG 2) Potsdam 50,0 97 -6
1) Jahresabschluss 31. Dezember 2021
2) Jahresabschluss 31. Dezember 2020
3) Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin
4) nach Ergebnisabführung auf Grundlage eines Ergebnisabführungsvertrages

Treuhandvermögen

Die BWB Rekom Verwaltungs GmbH hält treuhänderisch für die Berliner Stadtwerke GmbH einen Kommanditanteil von 0,1 %, dies entspricht einem Nennwert der Kommanditeinlage von 250,00 EUR, an der Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG, einen Kommanditanteil in Höhe von 0,1 %, dies entspricht einem Nennwert der Kommanditeinlage von 1,00 EUR an der Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG, einen Kommanditanteil in Höhe von 0,1 %, dies entspricht einem Nennwert der Kommanditeinlage von 1,00 EUR an der Windpark Albertshof GmbH & Co. KG. Seit dem letzten Jahr hält die BWB Rekom Verwaltungs GmbH außerdem treuhänderisch für die Berliner Stadtwerke GmbH an der Windpark Teltow II GmbH & Co. KG einen Kommanditanteil in Höhe von 0,1 %, dies entspricht einem Nennwert der Kommanditeinlage von 1,00 EUR.

Umlaufvermögen

Das Vorratsvermögen beinhaltet unfertige Leistungen aus der Erstellung von Anlagen und Projektrechten in Höhe von 114 TEUR (Vorjahr: 46 TEUR).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus EEG-Vergütungen aus Wind- und Photovoltaikanlagen in Höhe von 137 TEUR (Vorjahr: 167 TEUR).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen sonstige Forderungen gegen die Windpark Albertshof GmbH & Co. KG aus der phasengleichen Vereinnahmung des Jahresüberschusses 2021 abzüglich des bestehenden Verlustvortrags in Höhe von 1.831 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), die Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG aus der phasengleichen Vereinnahmung des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 327 TEUR (Vorjahr: 247 TEUR), die Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG aus der phasengleichen Vereinnahmung des Jahresüberschusses 2021 in Höhe von 215 TEUR (Vorjahr: 161 TEUR) sowie die ARGE-BSW Berolina GbR in Höhe von 80 TEUR (Vorjahr: 69 TEUR). Zusätzlich besteht noch eine Restforderung aus dem Jahresüberschuss 2018 bis 2020 gegenüber der Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG in Höhe von 224 TEUR sowie gegen die Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG aus 2019 und 2020 in Höhe von 151 TEUR. Außerdem wurde ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 2.500 TEUR gegenüber der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH sowie 300 TEUR gegenüber der Windpark Teltow II GmbH & Co. KG ausgereicht.

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin enthielten im Vorjahr 36 TEUR aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit den Berliner Wasserbetrieben (verbundenes Unternehmen). Im aktuellen Geschäftsjahr ergibt sich daraus eine Verbindlichkeit.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen aus Körperschaftsteuererstattungen in Höhe von 129 TEUR (Vorjahr: 51 TEUR) und sonstige Forderungen in Höhe von 27 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Das Vorjahr enthielt eine Sicherheitshinterlegung an die Bundesnetzagentur für ein EEG-Gebot der Windpark Teltow II GmbH & Co. KG in Höhe von 513 TEUR, welches durch ein Bankdarlehen in 2021 abgelöst wurde.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital der Berliner Stadtwerke GmbH beträgt 25 TEUR. Die Gesellschafterin hat gemäß dem Gesellschafterbeschluss vom 18. Februar 2021 ein Betrag in Höhe von 8.573 TEUR und in den Vorjahren insgesamt Zuzahlungen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 43.929 TEUR in die Kapitalrücklage eingezahlt.

Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 4.354 TEUR wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 21. Mai 2021 auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen

in TEUR 2021 2020
Personalaufwendungen 147 88
Prüfungs- und Beratungsleistungen 94 114
Ausstehende Rechnung aus Lieferungen Anlagen im Bau 71 71
Rückbauverpflichtungen 32 24
Variable Pacht- und Wartungsverpflichtung 30 22
Sonstige ausstehende Rechnungen 18 22
Ausstehende Rechnung aus dem Abrechnungsdienstleistungsvertrag 3 8
Gesamt 395 349

Verbindlichkeiten

in TEUR Gesamt bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.183 2.259 28.924 19.890
(Vorjahr) (25.566) (1.705) (23.861) (16.618)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 134 134 0 0
(Vorjahr) (163) (163) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 3.475 3.475 0 0
(Vorjahr) (3.528) (3.528) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 49 49 0 0
(Vorjahr) (48) (48) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 1.182 38 1.144 0
(Vorjahr) (1.304) (160) (1.144) (0)
Gesamt 36.023 5.955 30.068 19.890
(Vorjahr Gesamt) (30.609) (5.604) (25.005) (16.618)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr sonstige Verbindlichkeiten und resultieren im Wesentlichen aus Ergebnisabführungsverträgen.

Am Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 22 TEUR (Vorjahr: 142 TEUR).

Haftungsverhältnisse

Die Berliner Stadtwerke GmbH haftet persönlich als Komplementärin gegenüber der Windpark Teltow II GmbH & Co. KG, der Windpark Albertshof GmbH & Co. KG, der Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG und der Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG.

Die ARGE BSW-Berolina GbR ist ein Tochterunternehmen der Berliner Stadtwerke GmbH. Die Berliner Stadtwerke GmbH haftet gemäß Gesellschaftsvertrag vom 31. August 2016 im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch gegenüber Dritten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

in TEUR 2021 2020
Miet- und Leasingverträge 4.428 4.998
Verlustausgleichsverpflichtung aus Ergebnisabführungsverträgen 4.078 7.052
Bestellobligo für Investitionen und Instandhaltung 844 884
Pachtverträge 427 451
nicht bilanzierte Rückbauverpflichtungen 130 167
Umweltschutzmaßnahmen 72 139
Gesamt 9.979 13.691

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2021 2020
a) Stromverkauf 858 646
EEG-Vergütung 741 646
Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag 117 0
b) Vermietung und Verpachtung 493 317
c) Sonstige Dienstleistungen 1.558 2.665
Dienstleistungen Verwaltung, Geschäftsausstattung, kaufmännische und technische Betriebsführung 1.504 986
Errichtung Wind- und Photovoltaikanlagen 52 1.679
Sonstige Leistungen 2 0
Gesamt 2.909 3.628
davon periodenfremde Umsatzerlöse 122 6

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten einen KfW-Zuschuss in Höhe von 93 TEUR, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 15 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR) und sonstigen Kostenerstattungen in Höhe von 260 TEUR (Vorjahr: 243 TEUR) sowie weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 85 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR).

Materialaufwand

Es sind periodenfremde Materialaufwendungen in Höhe von 28 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR) enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR).

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Gewinnanteile am Jahresüberschuss 2021 der Windpark Albertshof GmbH & Co. KG in Höhe von 1.831 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), der Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG in Höhe von 327 TEUR (Vorjahr: 247 TEUR) und der Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG in Höhe von 215 TEUR (Vorjahr: 162 TEUR), die Gewinnausschüttung der Onshore Bündelgesellschaft 1 GmbH in Höhe von 269 TEUR (Vorjahr: 333 TEUR) für das Jahr 2021 sowie die Gewinnanteile an der ARGE-BSW Berolina GbR in Höhe von 80 TEUR (Vorjahr: 69 TEUR).

Die Erträge aus verbundenen Unternehmen betragen insgesamt 2.453 TEUR (Vorjahr: 478 TEUR).

Zinsergebnis

in TEUR 2021 2020
Zinserträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen 178 153
Zinsähnliche Erträge mit verbundenen Unternehmen 140 110
Zinserträge aus Darlehen mit verbundenen Unternehmen 1 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 319 263
Zinsaufwendungen aus Darlehen -346 -292
Zinsähnliche Aufwendungen aus Avalvereinbarungen mit verbundenen Unternehmen -281 -270
Sonstige Zinsaufwendungen -54 -37
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -681 -599
Zinsergebnis -362 -336

Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen die Jahresfehlbeträge 2021 in Höhe von 1.742 TEUR (Vorjahr: 3.213 TEUR) der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH und in Höhe von 1.732 TEUR (Vorjahr: 315 TEUR) der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH.

5. Weitere Anhangsangaben

Geschäftsführung

Dr.-Ing. Kerstin Busch Sprecherin der Geschäftsführung
Dipl.-Ökonom Andreas Schmitz Bereich Finanzen

Herr Schmitz ist Leiter der Organisationseinheit Planung und Controlling der Berliner Wasserbetriebe. Herr Schmitz erhält keine Bezüge von der Gesellschaft.

Beirat
Petra Hildebrandt Beiratsvorsitz, Vorständin der Bürgermeister-Reuter-Stiftung
Prof. Dr. Dieter Flämig Stellvertretender Beiratsvorsitz, Geschäftsführender stellvertretender Vorsitzender INFRANEU-Hauptverband e.V.
Susanne Ziehlke Stellvertretender Beiratsvorsitz, Referentin für Energieinfrastruktur für den Landesbetrieb Berlin Energie
Patricia Bohland GenderCC – Women for Climate Justice e.V.
Christian Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie Forschung der Fraktion AfD im Abgeordnetenhaus von Berlin
Daniel Buchholz Sprecher für Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Tierschutz der Fraktion SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin
Eric Häublein Sprecher des Berliner Energietisches
Delia Hinz ehem. Mitglied des Bezirksvorstandes DIE LINKE (Rentnerin)
Frank Jahnke Sprecher für Kultur und Wirtschaft der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin
Irene Köhne Mitglied des Verwaltungsrates der Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Burkhard Reimer Mitglied der Fraktion AfD im Abgeordnetenhaus von Berlin
Henner Schmidt Sprecher für Infrastruktur- und Umweltpolitik der Fraktion FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin
Caroline Stiel Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
Prof. Dr. Detlef Stronk Honorarprofessor an der Technischen Hochschule Brandenburg
Frank Henkel Energiepolitischer Sprecher der Fraktion CDU im Abgeordnetenhaus von Berlin

Der Beirat ist nach § 4 des Gesellschaftsvertrags kein Organ der Gesellschaft, aber beratend tätig. Die Mitglieder des Beirates erhielten für ihre Tätigkeit keine Vergütung.

Bezüge der Geschäftsführung

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführerin Frau Dr. Kerstin Busch werden die Erleichterungen gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Herr Schmitz erhält keine Bezüge von der Gesellschaft.

Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

2021 2020
Gesamt 16 9
davon kaufmännische Beschäftigte 16 9

Nachtragsbericht

Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Angaben sind entsprechend § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der Berliner Wasserbetriebe enthalten.

Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der Berliner Stadtwerke GmbH wird in den Konzernabschluss derBerliner Wasserbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, einbezogen. Hierbei handelt es sich um den kleinsten und größten Konzernkreis. Der Konzernabschluss der Berliner Wasserbetriebe wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Berlin, 4. März 2022

Berliner Stadtwerke GmbH

Dr.-Ing. Kerstin Busch, Geschäftsführerin

Andreas Schmitz, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2021
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Stand 31.12.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und ähnliche Rechte und Werte 71.559,36 5.399,00 0,00 0,00 76.958,36
71.559,36 5.399,00 0,00 0,00 76.958,36
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 4.625.339,43 0,00 0,00 0,00 4.625.339,43
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 89.183,93 55.137,37 160,02 0,00 144.161,28
4.714.523,36 55.137,37 160,02 0,00 4.769.500,71
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 21.597.747,80 1.953.000,00 0,00 -1.062.500,00 22.488.247,80
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 15.151.800,94 6.482.000,00 1.099.003,08 0,00 20.534.797,86
3. Beteiligungen 7.381.593,45 1.453.125,00 676.480,00 1.062.500,00 9.220.738,45
44.131.142,19 9.888.125,00 1.775.483,08 0,00 52.243.784,11
48.917.224,91 9.948.661,37 1.775.643,10 0,00 57.090.243,18
Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2021
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand 31.12.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und ähnliche Rechte und Werte 28.832,86 11.556,41 0,00 40.389,27
28.832,86 11.556,41 0,00 40.389,27
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 597.439,67 231.266,97 0,00 828.706,64
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.146,34 19.820,08 160,02 51.806,40
629.586,01 251.087,05 160,02 880.513,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
658.418,87 262.643,46 160,02 920.902,31
Buchwerte
Stand 31.12.2021
EUR
Stand 31.12.2020
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software und ähnliche Rechte und Werte 36.569,09 42.726,50
36.569,09 42.726,50
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.796.632,79 4.027.899,76
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 92.354,88 57.037,59
3.888.987,67 4.084.937,35
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 22.488.247,80 21.597.747,80
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 20.534.797,86 15.151.800,94
3. Beteiligungen 9.220.738,45 7.381.593,45
52.243.784,11 44.131.142,19
56.169.340,87 48.258.806,04

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

1. Unternehmensgrundlagen

1.1. Geschäftsmodell

Die Berliner Stadtwerke GmbH, Berlin, ist als 100%iges Tochterunternehmen der Berliner Wasserbetriebe, Anstalt öffentlichen Rechts, Berlin (Berliner Wasserbetriebe), auf dem regionalen Strommarkt als Energieversorgerin und -dienstleisterin tätig. Die Gesellschaft investiert über ihre jeweiligen Tochterunternehmen in Produktionskapazitäten von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien und veräußert Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf unterschiedlichen Vertriebswegen. Darüber hinaus werden Dienstleistungen im Energiesektor erbracht.

Die Berliner Stadtwerke GmbH hat acht Tochtergesellschaften, an denen die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung hält.

Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (BSW KommunalPartner), die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH (BSW EnergiePartner) und die ARGE BSW-Berolina GbR erbringen Dienstleistungen im Bereich Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeerzeugung und -versorgung.

Die Tochterunternehmen Windpark Albertshof GmbH & Co. KG, Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG, Windpark Teltow II GmbH & Co. KG und Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG sind in der Stromerzeugung durch Windenergie tätig. An den genannten Projektgesellschaften hält die Berliner Stadtwerke GmbH 99,9 % der Anteile als persönlich haftende Gesellschafterin. Die verbleibenden 0,1% der Anteile werden durch die BWB Rekom Verwaltungs GmbH, auch eine Tochtergesellschaft der Berliner Stadtwerke, treuhänderisch gehalten.

Im Wesentlichen übernimmt die Berliner Stadtwerke GmbH die Aufgaben einer Finanz- und Managementholding. Die Berliner Stadtwerke GmbH beschäftigt eigene Mitarbeiter, die Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften erbringen. Des Weiteren organisiert die Gesellschaft für ihre Tochtergesellschaften BSW KommunalPartner, BSW EnergiePartner und die ARGE BSW-Berolina GbR die Finanzierung von Investitionen. Zwischen den Tochtergesellschaften BSW KommunalPartner und BSW EnergiePartner und der Gesellschaft existiert jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag. Sowohl positive als auch negative Jahresergebnisse der Töchter werden im Folgejahr ausgeglichen.

Für die Unterstützung bei Kommunikations-, Steuer-, IT-, Buchhaltungs-, Einkaufs- und Rechtsthemen wird auf Leistungen der Berliner Wasserbetriebe auf der Basis von Dienstleistungsverträgen zurückgegriffen.

Die Berliner Stadtwerke GmbH und die aufgezählten Tochterunternehmen haben eine umsatzsteuerliche Organschaft mit den Berliner Wasserbetrieben.

Neben einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit werden zugleich sozial-, umwelt- und strukturpolitische Grundsätze verfolgt. Das Zentrum der Investitionstätigkeit liegt in Berlin und in der Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Neben den Aufgaben der Managementholding betreibt die Gesellschaft eine Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 3,45 MW. Des Weiteren hält die Gesellschaft noch eine Beteiligung von 33,33 % an der Onshore Bündelgesellschaft 1 GmbH, welche wiederum an Windgesellschaften beteiligt ist.

Die BSW KommunalPartner zeichnet sich dadurch aus, dass sie die „In-house-Vergabefähigkeit“ besitzt, die sich nach § 108 des Gesetzes für Wettbewerbsbeschränkungen richtet. Hiernach ist eine Vergabe durch einen öffentlichen Auftraggeber an eine juristische Person des privaten Rechts unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Ausschreibung freigestellt. Die BSW KommunalPartner übernimmt seit dem Geschäftsjahr 2020 die Strombeschaffung und Energieversorgung der überwiegenden Anzahl von Liegenschaften des Landes Berlin, realisiert zudem Investitionsprojekte im Bereich Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (nur Projekte im Pachtmodel) sowie anderer erneuerbare Energien (z.B. Wärme aus Abwasser) und Dienstleistungen im Energiesektor.

In der BSW EnergiePartner sind sämtliche Vertriebsaktivitäten mit privaten Kunden und privaten Auftraggebern zusammengefasst. Die BSW EnergiePartner beliefert Endkunden in Berlin und der Metropolregion sowohl mit eingekauftem Öko-Strom als auch mit Strom von Photovoltaik (PV)- und BHKW-Mieterstromanlagen, die aus eigenen Investitionen errichtet wurden.

Der Bereich Windenergie besteht aus den Gesellschaften Windpark Albertshof GmbH & Co. KG, Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG, Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG, einer Beteiligung an einem Windpark-Portfolio über die Onshore Bündelgesellschaft 1 GmbH und der Windpark Teltow II GmbH & Co. KG, deren Windenergieanlagen sich noch in Bau befinden.

Unter den sonstigen Beteiligungen sind die ARGE BSW-Berolina GbR, die im Bereich PV-Anlagenpacht tätig ist, und die Green Urban Energy GmbH, die mit der Erstellung, Umsetzung und dem Betrieb eines energetischen Nachnutzungskonzepts des Flughafengeländes Tegel beauftragt wurde, aufzuzählen.

Trotz der Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kam es im Geschäftsjahr sowohl bei den öffentlichen Verwaltungen, Landesbetrieben als auch bei der Stromnetz Berlin GmbH zu Verzögerung von Projektanträgen und Genehmigungen; häufig aufgrund nicht bearbeiteter Anträge und Aufgaben aus dem Lockdown. Dies führte zu Verzögerungen bei Vertragsverhandlungen, Projektrealisierungen und Inbetriebnahmen.

Die sich daraus ergebene Ergebnisverschlechterung bei der BSW KommunalPartner war nicht wesentlich, da den geringeren Umsätzen auch geringere Aufwendungen in Form von Materialaufwand oder Abschreibungen gegenüberstanden.

Bei der BSW EnergiePartner wurde eine veränderte Mediennutzung der Kunden ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie verzeichnet. Da Kunden sich verstärkt im häuslichen Bereich aufhielten wurde das Marketing entsprechend angepasst, beispielsweise durch vermehrte Radiospots, Postwurfsendungen und Onlinewerbung (Google, Facebook, Twitter) und auf Plakatierung im Stadtgebiet verzichtet.

1.2. Ziele und Strategien

Die aktuellen Regierungsparteien des Landes Berlin (SPD, Die Linke und Bündnis 90/​Die Grünen) streben weiterhin an, die Entwicklung der Berliner Stadtwerke GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (im Folgenden „Berliner Stadtwerke Gruppe“) als einem kraftvollen Akteur für die Energiewende und den Klimaschutz voranzutreiben. Diese Ziele wurden in 2021 durch Gesetze unterstützt, beispielsweise durch die Novelle des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz und das Solargesetz Berlin. Darin wird eine Belegung öffentlicher und privater Dachflächen mit PV-Anlagen gefordert. In der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Berliner Wasserbetrieben vom 22.06./​28.06.2017 und 1. Änderungsvereinbarung vom 15.12.2020 wurde festgelegt bis zu 90,0 Mio. EUR für Eigenkapitalzuführungen an die Berliner Stadtwerke GmbH bereitzustellen. Dieses Eigenkapital stellt die finanzielle Basis der Berliner Stadtwerke Gruppe dar und ermöglicht, weiteres Fremdkapital einzuwerben. Damit erhöht sich die Chance, dass die geplanten Investitionen in nachhaltige Technologien wie geplant umgesetzt werden können.

Zu den Zielen zählen sozial-, umwelt- und energiepolitische Ziele, die sich aus den Klimaschutzzielen des Landes Berlins ableiten lassen. Die im Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ veröffentlichten Maßnahmen, Prinzipien und Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Basis für die Geschäftsfeldentwicklung der Berliner Stadtwerke Gruppe.

Die CO 2-Bilanz des Landes Berlin soll kontinuierlich durch die Berliner Stadtwerke Gruppe verbessert werden und mit innovativen und wirtschaftlich tragfähigen Projekten soll die Klimapolitik aktiv gestaltet werden. So kann ein Beitrag zur Energiewende in Deutschland sowie zum Aufbau einer langfristig sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieversorgung im Land Berlin erbracht werden.

Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen der Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien in der Metropolregion Berlin-Brandenburg, die Erbringung der energiewirtschaftlichen Wertschöpfung in Berlin sowie der weitere Aufbau energiepolitischer Beratungs- und Umsetzungskompetenz für die Herausforderungen des Ballungsraums Berlins (z.B. E-Mobilität).

Als Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe ist die Berliner Stadtwerke GmbH mit ihren Tochtergesellschaften Teil der Smart City Strategie des Landes Berlin. Sie engagiert sich für die Gestaltung wichtiger Zukunftsthemen im breiten Spektrum der Energiewirtschaft.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft ist im Bereich der erneuerbaren Energien tätig.

Gemäß der Zielstellung der Bundesregierung soll bis zum Jahr 2030 ein Anteil von 65 % des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen. So sieht es das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vor. Zur Erreichung dieser Ziele hat die Bundesregierung eine CO 2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Diese ist in 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festgelegt und soll schrittweise bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne steigen. Im Bereich der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie gilt hingegen der europäische Emissionshandel als relevant. Marktteilnehmer, die Kohlendioxid emittieren, müssen sich entsprechende Emissionsberechtigungen beschaffen. Der Anstieg des Preises der Äquivalente in den letzten Jahren hat zur Folge, dass in den betroffenen Industriebereichen das Emittieren von Kohlendioxid teurer wird.

Im Land Berlin wurden im Berichtszeitraum das Solargesetz neu verabschiedet und das Energiewendegesetz novelliert. Im überarbeiteten Energiewendegesetz werden alle öffentlichen Einrichtungen verpflichtet bis zum 31.12.2024 Solaranlagen auf ihrer gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu installieren. Des Weiteren sollen ab 2030 mindestens 40 % der Fernwärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Das Solargesetz sieht unter anderem vor, dass ab 01.01.2023 alle Neubauten und Bestandsgebäude von über 50 Quadratmeter Fläche bei wesentlichen Umbauten des Daches Photovoltaikanlagen auf dem Dach installieren müssen.

Im Berichtszeitraum sind die Börsenpreise für Strom und Gas stark angestiegen. Diese Entwicklung hat Einfluss auf verschiedene Geschäftsfelder der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Der Preisanstieg an der Strombörse hat unter anderem zur Folge, dass viele Unternehmen diese Erhöhung auch an ihre Endkunden weitergeben müssen, um das Geschäftsfeld wirtschaftlich betreiben zu können. Ausgesprochene Preisgarantien könnten im Endkundengeschäft Verluste zur Folge haben. Die Geschäftsfelder, deren Aufgabe es ist Strom zu produzieren, können hingegen von den höheren Börsenstrompreisen profitieren aufgrund von erhöhten Einspeisevergütungen.

Die EEG-Umlage sinkt ab 01.01.2022 von 6,50 Cent auf 3,72 Cent pro kWh.

Im Bereich Photovoltaik ist die Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen, die eine kleinere installierte Leistung als 750 kWp haben, weiterhin rückläufig. Die monatliche Degression der Vergütung der Netzeinspeisung beträgt im Berichtszeitraum durchschnittlich 1,4 %. PV-Dachanlagen, die größer als 750 kWp sind, müssen seit 2021 an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen, um eine geförderte Einspeisevergütung zu erhalten. Die festgelegte Ausschreibungsmenge für Dachanlagen über 750 kWp beträgt in 2021 und 2022 jeweils 300 Megawatt.

Der Mieterstromzuschlag liegt seit der Novellierung des EEG-Gesetzes in 2021 abhängig von der Größe der Anlagen zwischen 3,79 Cent/​kWh bei Anlagen bis zu 10 kWp und 2,37 Cent/​kWh bei Anlagen bis zu 750 kWp. PV-Mieterstromanlagen die größer als 750 kWp sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) stellt das zentrale Förderinstrument für hocheffiziente KWK-Anlagen dar. Im Jahr 2021 wurde das KWKG novelliert und schafft durch die Verlängerung seiner Geltungsdauer bis zum 31.12.2026 mehr Planungssicherheit für die Energiewirtschaft. Eine wesentliche Anpassung in der Novellierung ist die Absenkung der Grenze zwischen fester KWK-Förderung und Ausschreibung von 1000 kW auf 500 kW pro Anlage.

Die Bundesregierung hat den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland auf 1 Mio. Ladepunkte in 2030 als Ziel festgelegt. Auch in Berlin soll laut Energiewendegesetz die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut werden, sodass ein Verhältnis von einem Ladepunkt auf zehn zugelassene Autos erreicht wird. Bis Ende 2025 sollen demnach insgesamt 30 % dieser Ladepunkte betriebsbereit sein.

Im Bereich der Windenergie ist weiterhin der Zuschlag in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur Voraussetzung für die Förderung der eingespeisten Menge. Die ausgeschriebenen Mengen wurden in 2021 bei zwei von drei Ausschreibungen erneut nicht ausgeschöpft. Die meisten Zuschläge erfolgten zum Höchstpreis oder knapp unter dem Höchstpreis. Der Höchstpreis, mit dem es erlaubt ist an der Ausschreibung teilzunehmen, sank von 6,2 Cent/​kWh in 2020 auf 6,0 Cent/​kWh in 2021 ab. Mit Inkrafttreten der EEG-Novelle zum 01.01.2021 wurde ein freiwilliger Gemeindeabschlag an die umliegenden Kommunen der Windenergieanlagen ermöglicht. Diese Beteiligung am Windertrag soll bei 0,2 Cent/​kWh liegen. Den fälligen Betrag kann sich der Betreiber der Windkraftanlage vom Netzbetreiber erstatten lassen, so dass der Gemeindeabschlag kostenneutral ist.

Die Einflussfaktoren mit wesentlicher Bedeutung für das Geschäft der Gesellschaft sind die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierungskonditionen und die gesetzlichen Regelungen des EEG, das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und das Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) sowie die Landesgesetze (Berliner EnWG und Solargesetz). Die umfangreichen Investitionsvorhaben der Gesellschaft werden durch weiterhin niedrige Zinsen gestützt.

Die fortwährende Entwicklung der rechtlichen Grundlagen für die Energiebranche, insbesondere des EEG, birgt eine gewisse Unsicherheit für die langfristige Planung. Diesbezüglich ist die Bewertung von Vergütungssätzen und Marktpreisen nur erschwert möglich.

2.2. Geschäftsverlauf

Berliner Stadtwerke GmbH

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die Berliner Stadtwerke GmbH sind das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) und das Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit -1.585 TEUR (Vorjahr: -1.301 TEUR) um 254 TEUR unter dem Plan. Das Ergebnis vor Steuern (PBT) überschritt mit -2.700 TEUR (Vorjahr: -4.354 TEUR) hingegen den Planwert (-2.962 TEUR). Im Wesentlichen ist das die Folge aus einer geringeren Verlustübernahme aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der BSW EnergiePartner sowie höheren Beteiligungserträgen der Windenergiegesellschaften.

Der Geschäftsverlauf bei den wesentlichen Tochtergesellschaften stellt sich zusammenfassend wie folgt dar:

Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die BSW KommunalPartner sind das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) und das Ergebnis vor Ertragsteuern (PBT).

Die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Verwaltungen und Landesbetrieben hat sich im Berichtszeitraum teilweise wieder normalisiert. Die notwendigen Genehmigungen von Bauämtern dauern aufgrund des coronabedingten Antragstaus jedoch deutlich länger als üblich. Auch bei der Stromnetz Berlin GmbH wurden im Lockdown viele Zählersetzungsanträge nicht bearbeitet, was aktuell zu einem Bearbeitungsstau führt und Inbetriebnahmen von Projekten verzögert. Die Strombelieferung an das Land Berlin ist coronabedingt weiterhin geringer als geplant.

Die errichtete Leistung in 2021 betrug 3.337 kWp bei PV-Anlagen und 400 kWel3 bei Blockheizkraftwerken. Darüber hinaus wurden PV-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von 4,3 MWp beauftragt, die sich berlinweit auf 72 öffentlichen Liegenschaftsdächern verteilen.

Das Großprojekt Polizeistation Friesenstraße konnte im Berichtszeitraum planmäßig fertigstellt und das Großprojekt Buckower Felder im Geschäftsjahr 2021 endverhandelt werden. Des Weiteren war das Geschäftsjahr geprägt von der Beauftragung der Berliner Wasserbetriebe zwei KWK-Anlagen (je 800 kWel) am Standort des Klärwerks Stahnsdorf zu errichten. Des Weiteren steht der TU-Vertrag für das Klärwerk Schönerlinde mit einem Auftragsvolumen von 8,5 Mio. EUR (2.200 kWel) kurz vor der Unterzeichnung. Im Bereich der Stromlieferung für das Land Berlin wurde im Geschäftsjahr 2021 ein Gesamtabsatz von ca. 645 GWh realisiert.

Die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher über den Abschluss eines Inhouse-Vertrages für den Betrieb und den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur konnten im Berichtsjahr erfolgreich abgeschlossen werden.

Das EBIT der BSW KommunalPartner liegt im Berichtszeitraum bei -1.521 TEUR (Vorjahr: -195 TEUR) und damit 845 TEUR unter dem geplanten Wert und das PBT verfehlt mit -1.732 TEUR (Vorjahr: -315 TEUR) den Planwert um 775 TEUR.

Grund ist insbesondere der höhere Personalaufwand im Zusammenhang mit dem weiteren Aufbau der Geschäftsfelder.

Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für die BSW EnergiePartner sind das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) und das Ergebnis vor Ertragssteuern (PBT). Ein weiterer Leistungsindikator ist die Anzahl der Vertragskunden. Diese setzen sich zusammen aus Vertragskunden in Belieferung – einschließlich neu akquirierter Kunden, deren Verträge erst nach dem Bilanzstichtag mit der Belieferung beginnen- aber ohne Mieterstromkunden.

Die coronabedingte Einschränkung der persönlichen Vertriebsmaßnahmen im Geschäftsfeld PV-Mieterstrom führte dazu, dass verschiedene Kunden-Veranstaltungen abgesagt werden mussten, die der Kundengewinnung dienten. Das Kundenbüro im Standort Kaulsdorf-Nord war durchgehend geschlossen. Die Mieterstromakquise konnte daher in den ersten drei Quartalen nur sehr eingeschränkt erfolgen und wurde im vierten Quartal wiederaufgenommen.

Auch auf die Projektentwicklung hatte die Pandemie Auswirkung. So wurden Mieterstromprojekte verspätet realisiert, weil die Bauämter während der Lockdownphase Anträge nicht oder nur langsamer bearbeitet haben, wodurch ein Antragsstau verursacht wurde, der erst langsam abgebaut wird. Darüber hinaus verzögerten sich die Inbetriebnahme von Anlagen, weil der Verteilnetzbetreibernotwendige Zählersetzungen nur sehr langsam bearbeitete. Dies hatte im Jahr 2021 Einfluss auf die Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren im Vergleich zu den Prognosen des Vorjahres.

Im Bereich KWK-Anlagen betrugen die Investitionen in das Projekt „Trnsfrm eG“ im Berichtsjahr 341 TEUR. Das Projekt konnte nicht wie geplant in 2021 fertiggestellt werden, da bauseitig Teile des Gebäudes noch nicht bereit waren. In PV-Mieterstromanlagen wurden im Berichtsjahr 192 TEUR investiert. In diesem Geschäftsfeld werden 2.192 Mieterstromkunden zum Ende des Berichtsjahres mit Strom beliefert. Vertraglich wurden 2.247 Mieterstromkunden gebunden.

Des Weiteren wurden 7.490 Netto-Neukunden in den anderen Tarifgruppen akquiriert. Die Gesamtkundenanzahl aus diesen Vertragskunden betrug zum Jahresende 27.234.

Das EBIT der BSW EnergiePartner betrug im Berichtszeitraum -1.680 TEUR (Vorjahr: -3.167 TEUR) und lag damit um 261 TEUR über dem Planwert. Das PBT betrug im Geschäftsjahr 2021 -1.742 TEUR (Vorjahr: -3.213 TEUR). Der Planwert wurde damit um 297 TEUR überschritten.

Der wesentliche Grund für die Ergebnisabweichung sind die niedrigeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen als geplant.

Windenergiegesellschaften

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Windenergiegesellschaften sind das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das Ergebnis vor Steuern (PBT).

Im Berichtszeitraum wurde der Windpark Albertshof vollständig in Betrieb genommen. Die Errichtung des Windparks Teltow II wurde begonnen und soll im ersten Quartal 2022 abgeschlossen werden.

Das Winddargebot 2021 lag insgesamt unter dem 20-jährigen Mittel der Planwerte aus den einzelnen Windparks. Gegenüber der Planung führte dies bei der indirekten Beteiligung an der EnBW Onshore Portfolio GmbH, bei der Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG, der Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG, der Windpark Albertshof GmbH & Co. KG und bei der Windenergieanlage Großbeeren zu geringeren Winderträgen als geplant.

Gegenläufig führten gestiegene Börsenstrompreise, die ab September höher lagen als die jeweils bei den Windanlagen geltenden festen EEG-Einspeisevergütungen pro kWh, zu höherem Umsatz.

Die Summe der PBT der Windgesellschaften inklusive dem Beteiligungsertrag aus der indirekten Beteiligung an der EnBW Onshore Portfolio GmbH betrug im Berichtszeitraum 3.176 TEUR und überstieg den geplanten Wert um 1.060 TEUR.

Sonstige Gesellschaften

Unter den sonstigen Tochtergesellschaften ist die ARGE BSW-Berolina GbR sowie die Green Urban Energy GmbH zu nennen.

Die ARGE BSW-Berolina ist im Bereich PV Anlagenpacht tätig. Im Berichtszeitraum wurden die letzten Anlagen der Gesellschaft in Betrieb genommen. Damit beträgt die gesamte installierte Leistung 5.531 kWp.

Die Green Urban Energy GmbH übernahm im Geschäftsjahr 2021 die Wärmelieferung der bestehenden Gebäude des ehemaligen Flughafen Berlin Tegel. Darüber hinaus war das Geschäftsjahr geprägt durch die Anwachsung der Tegel Energie GbR auf die Green Urban Energy.

2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

2021 2020
Gewinn- und Verlustrechnung TEUR % TEUR %
Umsatzerlöse 2.909 85,2 3.628 128,8
Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 68 2,0 -1.187 -42,2
Sonstige betriebliche Erträge 438 12,8 375 13,4
Gesamtleistung 3.415 100,0 2.816 100,0
Materialaufwand -634 -18,6 -847 -30,1
Personalaufwand -1.477 -43,3 -955 -33,9
Abschreibungen -262 -7,7 -255 -9,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen und sonstige Steuern -2.627 -76,9 -2.060 -73,2
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) -1.585 -46,5 -1.301 -46,3
Beteiligungsergebnis -753 -22,0 -2.717 -96,5
Finanzergebnis -362 -10,6 -336 -11,9
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (PBT) -2.700 -79,1 -4.354 -154,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0,0 0 0,0
Jahresfehlbetrag -2.700 -79,1 -4.354 -154,7

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus der Energieerzeugung in Höhe von 736 TEUR (Vorjahr: 646 TEUR) sowie aus Entgelten von Dienstleistungen an die Konzerngesellschaften in Höhe von insgesamt 1.995 TEUR (Vorjahr: 1.302 TEUR) zusammen. Weitere Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von PV-Anlagen in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr: 802 TEUR). Die Umsätze aus Energievertrieb sind auf Basis des Ausgliederungs- und Übertragungsvertrages, bis auf die daraus resultierenden periodenfremden Umsätze, auf die BSW EnergiePartner übergegangen. Die Verringerung der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf der Projektrechte des Windparks Teltow II im Vorjahr in Höhe von 877 TEUR (2021: 43 TEUR). In gleicher Höhe verringerte sich im Vorjahr auch der Bestand an unfertigen Leistungen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 63 TEUR. Im Wesentlichen besteht diese Position aus Weiterberechnungen von Kostenerstattungen für Tochtergesellschaften 243 TEUR (Vorjahr: 243 TEUR) und einem KfW-Zuschuss für „Erneuerbare Energien“ für die Machbarkeitsstudie des Olympiaareals in Höhe von 93 TEUR. Dieser Zuschuss wurde aufgrund der vertraglichen Bestimmungen der BSW KommunalPartner erstattet.

Der Materialaufwand sank gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 213 TEUR, im Wesentlichen bedingt durch geringere unfertigen Leistungen aus der Errichtung von Windenergie- und PV-Anlagen.

Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund des Anstiegs der Mitarbeiterzahl.

Die Abschreibungen beinhalten planmäßige Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 31 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) und 231 TEUR (Vorjahr: 231 TEUR) auf Windenergieanlagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und sonstigen Steuern erhöhten sich um 567 TEUR. Dies liegt im Wesentlichen an den Personal- und Sachkostenumlagen in Höhe von 1.170 TEUR (Vorjahr: 773 TEUR) sowie an Aufwendungen für das Projekt Tegel, die von der Gesellschaft übernommen wurden und über Dienstleistungsverträge an die Green Urban Energy GmbH weiterberechnet werden (97 TEUR).

Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.964 TEUR. Der positive Beteiligungsertrag des in 2021 voll in Betrieb genommenen Windparks Albertshof in Höhe von 1.831 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) verbessert das Beteiligungsergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Des Weiteren wirken sich die gestiegenen Ergebnisübernahmen der Windenergie Management GmbH & Co. Ladeburg KG, der Windpark Stahnsdorf GmbH & Co. KG und der Onshore Bündelgesellschaft 1 GmbH in Höhe von 811 TEUR (Vorjahr: 742 TEUR) aufgrund höherer Börsenstrompreise sowie die auf 80 TEUR (Vorjahr: 69 TEUR) verbesserte Ergebnisabführung von der ARGE BSW-Berolina GbR aus. Auch enthalten sind die Beteiligungsergebnisse aus den Ergebnisabführungsverträgen mit der BSW EnergiePartner in Höhe von -1.742 TEUR (Vorjahr: -3.213 TEUR) und der BSW KommunalPartner in Höhe von -1.732 TEUR (Vorjahr: -315 TEUR).

Das negative Finanzergebnis in Höhe von -362 TEUR (Vorjahr: -336 TEUR) ist im Wesentlichen auf die Avalprovisionen für Bürgschaften in Höhe von 281 TEUR (Vorjahr: 270 TEUR) und die Zinsaufwendungen für Darlehen in Höhe von 371 TEUR (Vorjahr: 317 TEUR) zurückzuführen. Gegenläufig ist der Zinsertrag gegenüber verbundenen Unternehmen auf 319 TEUR (Vorjahr: 263 TEUR) angestiegen.

Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich daraus ein um 1.654 TEUR besseres Jahresergebnis in Höhe von -2.700 TEUR.

Finanzlage

Kapitalstruktur 31.12.2021 31.12.2020
TEUR % TEUR %
Stammkapital 25 0,0 25 0,0
Kapitalrücklage 52.502 81,0 43.929 82,1
Bilanzverlust -24.106 -37,2 -21.406 -40,0
Eigenkapital 28.421 43,8 22.548 42,1
Rückstellungen 43 0,1 33 0,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 19.890 30,7 16.618 31,1
Langfristiges Fremdkapital (> 5 Jahre) 19.933 30,8 16.651 31,1
Rückstellungen 352 0,5 316 0,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.293 17,5 8.948 16,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 134 0,2 163 0,3
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschafterin 3.524 5,4 3.576 6,7
Sonstige Verbindlichkeiten 1.182 1,8 1.304 2,4
Kurz – und mittelfristiges Fremdkapital (< 5 Jahre) 16.485 25,4 14.307 26,8
Fremdkapital insgesamt 36.418 56,2 30.958 57,9

Passiva

64.839 100,0 53.506 100,0

Die Eigenkapitalquote der Berliner Stadtwerke GmbH beträgt 43,8 % (Vorjahr: 42,1 %). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Eigenkapitalzuführung des Landes Berlin in Höhe von 8.573 TEUR. Der Jahresfehlbetrag 2020 wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Rückstellungen erhöhten sich um 46 TEUR im Wesentlichen aufgrund höherer Rückstellungen für Personalkosten.

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 3.272 TEUR aufgrund planmäßiger Darlehensaufnahmen in Höhe des Nominalvolumens von 7.500 TEUR.

Die sonstigen kurz- und mittelfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 2.178 TEUR (Vorjahr: 14.307 TEUR) im Wesentlichen aufgrund der Darlehensaufnahmen.

Ziel der Berliner Stadtwerke GmbH ist es, Kapitalkosten und finanzielle Risiken zu minimieren und dabei die nachhaltige finanzielle Stabilität zu wahren. Das Cash- und Liquiditätsmanagement wird im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch die Berliner Wasserbetriebe wahrgenommen.

Kapitalflussrechnung 2021
TEUR
2020
TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -3.212 -479
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -10.854 -11.792
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit +13.509 +15.095
Veränderung der liquiden Mittel -557 2.824
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode +3.164 +340
Finanzmittelbestand am Ende der Periode +2.607 +3.164

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verschlechterte sich im Wesentlichen aufgrund der Ausreichung eines kurzfristigen Darlehens an die BSW KommunalPartner in Höhe von 2,5 Mio. EUR und an die Windpark Teltow II GmbH & Co. KG in Höhe von 300 TEUR. Die Verlustübernahmen der Tochtergesellschaften mit einem Ergebnisabführungsvertrag sind dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit enthält im Wesentlichen Mittelabflüsse aus Kapitaleinzahlungen in die Beteiligungen BSW KommunalPartner, die Windpark Teltow II GmbH & Co. KG sowie die Green Urban Energy GmbH in Höhe von 3.406 TEUR sowie Darlehensausreichungen an die BSW KommunalPartner in Nominalhöhe von 6.482 TEUR sowie Darlehenstilgungen durch Tochtergesellschaften in Höhe von 1.099 TEUR. Gegenläufig gab es einen Mittelzufluss aus der Kapitalauskehrung der Bündelgesellschaft 1 GmbH in Höhe von 676 TEUR und aus Gewinnausschüttungen in Höhe von 528 TEUR. Die Verlustübernahmen der Tochtergesellschaften in Höhe von 3.527 TEUR erhöhen ebenfalls die Investitionstätigkeit.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthält im Wesentlichen den Mittelzufluss aus der Eigenkapitaleinzahlung des Landes Berlin in Höhe von 8.573 TEUR und aus dem Zugang von Bankdarlehen in Höhe von 7.500 TEUR (Vorjahr: 7.000 TEUR). Gegenläufig gab es Mittelabflüsse für die Tilgungen von Darlehen in Höhe von 1.884 TEUR (Vorjahr: 1.381 TEUR) und daraus resultierender Zins- und Avalverpflichtungen in Höhe von 680 TEUR (Vorjahr: 599 TEUR).

Die Berliner Stadtwerke GmbH hat zum Ende des Geschäftsjahres liquide Mittel in Höhe von 2.607 TEUR aus laufenden Bankguthaben und verfügt am Bilanzstichtag über ausreichend liquide Mittel um ihren kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Vermögenslage

Bilanzstruktur 31.12.2021 31.12.2020
TEUR % TEUR %
Anlagevermögen 56.169 86,6 48.259 90,2
Umlaufvermögen 8.644 13,4 5.211 9,7
Rechnungsabgrenzungsposten 26 0,0 36 0,1
Aktiva 64.839 100,0 53.506 100,0
Eigenkapital 28.421 43,8 22.548 42,1
Rückstellungen 395 0,6 349 0,7
Verbindlichkeiten 36.023 55,6 30.609 57,2

Passiva

64.839 100,0 53.506 100,0

Das Anlagevermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr um 7.910 TEUR (Vorjahr: 9.115 TEUR). Es wurden 8.113 TEUR (Vorjahr: 10.475 TEUR) in Finanzanlagen und 55 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR) in Sachanlagen investiert. Die Investitionen in Finanzanlagen resultierten im Wesentlichen aus der Eigenkapitalzuführungen an die Windpark Teltow II GmbH & Co. KG in Höhe von 439 TEUR, Green Urban Energy GmbH in Höhe von 1.453 TEUR sowie aus der Erhöhung der Einlagen in die BSW KommunalPartner in Höhe von 1.514 TEUR und aus dem Anstieg der Ausleihungen an die BSW KommunalPartner in Höhe von 5.917 TEUR. Gegenläufig gab es einen Abgang aus der Kapitalauskehrung der Bündelgesellschaft 1 GmbH in Höhe von 676 TEUR (Vorjahr: 606 TEUR) und aus Tilgungen der ARGE BSW-Berolina GbR in Höhe von 316 TEUR (Vorjahr: 307 TEUR).

Das Umlaufvermögen erhöhte sich insgesamt um 3.433 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Ausreichung eines kurzfristigen Darlehens an die BSW KommunalPartner in Höhe von 2.500 TEUR und an den Windpark Teltow II GmbH & Co. KG in Höhe von 300 TEUR.

Die Veränderung im Eigenkapital resultiert aus der Eigenkapitalzuführung des Landes Berlin über die Berliner Wasserbetriebe an die Gesellschaft und dem Jahresfehlbetrag.

Die Rückstellungen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der höheren Personalaufwendungen als im Vorjahr.

Die Verbindlichkeiten erhöhten sich insgesamt um 5.414 TEUR. Dies liegt im Wesentlichen an der Inanspruchnahme von langfristigen Finanzmitteln zur Finanzierung der Investitionen der Tochtergesellschaften.

Der Geschäftsverlauf 2021 war im Wesentlichen durch die Finanzierung der Investitionen der BSW KommunalPartner sowie die Kapitalzuführung bei der Green Urban Energy GmbH und der Windpark Teltow II GmbH & Co. KG geprägt. Dies spiegelt sich in der Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wider.

3. Angaben gemäß § 24 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Die Berliner Stadtwerke GmbH (Emittentin) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Vergütungen i.S.d. § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 2 Vermögensanlagengesetz gezahlt.

1. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen (inklusive etwaige Vorsteuer), aufgeteilt in feste und variable Vergütungen, die Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls die von der Emittentin der Vermögensanlagen gezahlten besonderen Gewinnbeteiligungen (gemäß § 24 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG)

Die Gesamtsumme aller festen und variablen Vergütungen betrug im Geschäftsjahr 2021 4.606.406,59 EUR. Diese setzte sich zusammen aus festen Vergütungen in Höhe von 4.532.795,76 EUR und variablen Vergütungen in Höhe von 73.610,83 EUR. Die Gesamtsumme der Vergütungen entfiel auf 127 Begünstigte. Besondere Gewinnbeteiligungen wurden von der Emittentin nicht gezahlt.

2. Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt nach Führungskräften und Mitarbeitern, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Emittentin von Vermögensanlagen auswirkt (gemäß § 24 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG)

An Führungskräfte (einschließlich Geschäftsführung) und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Emittentin der Vermögensanlagen auswirkt, wurden insgesamt 457.377,91 EUR gezahlt. Davon entfallen 273.463,09 EUR auf die Bereichsleiter sowie 0,00 EUR auf Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Emittentin der Vermögensanlagen auswirkt. Für die Geschäftsführung der Emittentin wurden 183.914,82 EUR an Vergütungen gezahlt.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

4.1. Prognosebericht

Berliner Stadtwerke GmbH

Um die Investitionsmöglichkeiten der Tochtergesellschaften realisieren zu können, ist von der Gesellschaft beabsichtigt weiterhin Fremdkapital in Form von Bankdarlehen aufzunehmen. Die aktuell günstigen Finanzierungsbedingungen können daher auch in den nächsten Jahren die Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen.

Im Geschäftsjahr 2022 wird ein negatives PBT in Höhe von 1.277 TEUR als auch ein negatives EBIT in Höhe von 1.822 TEUR erwartet. Es wird mit Umsätzen in Höhe von 599 TEUR aus Energieerzeugung sowie mit Umsätzen aus Dienstleistungen in Höhe von 1.953 TEUR gerechnet. Gleichzeitig wird ein positives Beteiligungsergebnis in Höhe von 837 TEUR erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein positives PBT von 776 TEUR prognostiziert. Für dieses Jahr werden leicht höhere Umsätze (2.591 TEUR) und ein positives Beteiligungsergebnis (2.866 TEUR) erwartet. Es wird mit Umsätzen in Höhe von 599 TEUR aus Energieerzeugung (EEG-Entgelt) und in Höhe von 1.992 TEUR aus Dienstleistungen gerechnet. Das für das Jahr 2023 geplante EBIT beträgt -1.822 TEUR.

Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH

Das Geschäftsjahr 2021 war im Wesentlichen durch den weiteren, intensiven Aufbau des Geschäftsbetriebes insbesondere im Geschäftsfeld Stromlieferung Land Berlin und den Aufbau des neuen Geschäftsfelds Ladeinfrastruktur geprägt. Die Fokussierung auf die Projektentwicklung – begünstigt durch die bestehende Inhouse-Vergabefähigkeit der BSW KommunalPartner – wird zu einer weiter positiven Geschäftsentwicklung in den kommenden Jahren in der Berliner Stadtwerke Gruppe führen.

Für das Jahr 2023 wird unter der Annahme, dass die Gesellschaft eigenständiger Versorger des Landes Berlin wird, die COVID-19 Pandemie überstanden ist und sich die geplanten Projekte wie kalkuliert entwickeln werden, erstmals ein positives EBIT und PBT geplant.

Der mögliche Wegfall der EEG-Umlage, der noch nicht beschlossen wurde, wird ab dem 01.07.2022 erwartet. Die Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der BSW KommunalPartner sind noch nicht absehbar. Es könnte sein, dass die wegfallende EEG-Umlage durch weiter steigende Strombeschaffungskosten überkompensiert wird.

Der starke Anstieg der Strombeschaffungspreise im Geschäftsjahr 2021 wird in den kommenden Jahren voraussichtlich zu deutlich steigenden Tarifen für die Endkunden führen. Die BSW KommunalPartner kann aufgrund von Preisgleitklauseln in den Stromlieferverträgen höhere Stromeinkaufskosten an den Endkunden weitergeben.

Die bestehenden Kooperationen mit den Bezirken und den öffentlichen Einrichtungen in Berlin werden ausgebaut und erweitert. Dies kann zu einer signifikanten Anzahl von Projekten in den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerke führen. Dies kann das PBT der BSW KommunalPartner in den nächsten Jahren positiv beeinflussen.

Mit dem in diesem Jahr novellierten Energiewendegesetz Berlin wurde die Solarpflicht für die öffentliche Hand eingeführt. Alle Bestands- und Neubauten müssen danach grundsätzlich (soweit technisch möglich) mit Solaranlagen bis Ende 2024 belegt werden. Um den Zubau verlässlich planen zu können, sollen zwischen den öffentlichen Akteuren und der BSW KommunalPartner Absichtserklärungen zum solaren Ausbaupfad geschlossen werden. Sieben Bezirke haben Absichtserklärungen zum Fortsetzen des erfolgreichen Solarausbaus im Umfang von 26 MWp mit der BSW KommunalPartner unterzeichnet.

Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH

In den kommenden Jahren wird der Fokus weiterhin auf der Gewinnung von Endkunden sowie der Erhöhung der Profitabilität im Stromliefergeschäft liegen. Zusätzlich sollen Mieterstromprojekte in Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugenossenschaften in gewissen Umfang weiterentwickelt werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Mieterstrombereich dabei ein wesentlicher Einflussfaktor und bestimmen den weiteren Projektausbau.

Der mögliche Wegfall der EEG-Umlage, der noch nicht beschlossen wurde, wird ab dem 01.07.2022 erwartet. Dies hat keinen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der BSW EnergiePartner, weil der Wegfall dieser Umlage voraussichtlich durch niedrigere Tarife an den Endkunden weitergegeben wird.

Der starke Anstieg der Strombeschaffungspreise im Geschäftsjahr 2021 wird in den kommenden Jahren voraussichtlich zu deutlich steigenden Tarifen für die Endkunden führen. Die BSW EnergiePartner hat sich durch den Abschluss von Stromtermingeschäften gegen starke Preisschwankungen abgesichert.

Innerhalb von fünf Jahren plant die Gesellschaft einen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführungsvertrag zu erzielen.

Windgesellschaften

Die Absenkung der garantierten EEG-Einspeisevergütung in den letzten Jahren kann bei zukünftigen Windenergieprojekten durch höhere Energieerträge aufgrund der Weiterentwicklung der Technik bei Windenergieanlagen wirtschaftlich aufgefangen werden.

Die Berliner Stadtwerke GmbH hat die Errichtung weiterer Windanlagen beim Windpark Teltow II im Umland von Berlin begonnen. Dieses Geschäftsfeld wird als erhebliche Chance gesehen, sofern sich die politischen Markt- und Rahmenbedingungen in Zukunft positiv entwickeln, wovon aktuell auszugehen ist.

4.2. Chancenbericht

Berliner Stadtwerke GmbH

Bis zum Jahr 2050 will Berlin klimaneutral werden. Damit dies gelingt, muss die Stadt ihren Ausstoß an Treibhausgasen drastisch reduzieren. Daher sollen Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbarem Strom und Wärme ausgebaut und Energie effizienter und damit sparsamer genutzt werden. Die Gesellschaft unterstützt die Erreichung dieses Ziels, woraus sich wesentliche Chancen für die Unternehmensentwicklung ableiten und damit in einer besseren Ertragslage als geplant niederschlagen kann.

Die aktuell günstigen Finanzierungskonditionen bieten eine Chance für die Realisierung kapitalintensiver Projekte (wie z.B. im Windenergiebereich). Durch neue Projekte der Berliner Stadtwerke Gruppe kann sich das Beteiligungsergebnis und damit auch das PBT verbessern. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung dieser Chance werden als mittel eingeschätzt.

Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH

Aufgrund der Inhouse-Vergabefähigkeit der BSW KommunalPartner können die kommunalen Gesellschaften des Landes Berlin ohne vorherige Ausschreibung die BSW KommunalPartner unmittelbar beauftragen. Die Möglichkeit durch das Land Berlin sowie durch verschiedene landeseigene Körperschaften und Gesellschaften direkt beauftragt zu werden, schafft Potenzial für zukünftige Aufträge und damit für die weitere Verbesserung der Ertrags- und Finanzlage. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Bedeutung dieser Chance werden als hoch eingeschätzt.

Die Novellierung des Energiewendegesetzes und das neue Solargesetz schafften u.a. die Einführung einer Pflicht für alle öffentlichen Einrichtungen bis zum 31.12.2024 Solaranlagen auf ihrer gesamten technisch nutzbaren Dachfläche zu installieren sowie der gesetzlichen Festlegung, dass ab 2030 mindestens 40 % der Fernwärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen sollen. Insbesondere diese gesetzlichen Festlegungen können für die Gesellschaften zu erheblichen Erweiterungen des Auftragsvolumens führen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als hoch eingeschätzt.

Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH

Aus dem neu verabschiedeten Solargesetz ergibt sich auch eine Chance für PV-Mieterstromprojekte. Der Bekanntheitsgrad der Berliner Stadtwerke soll durch entsprechende Marketingmaßnahmen sowie durch Projektbeweise erhöht werden. Außerdem sind innovative Konzepte und Produkte ein wichtiger Treiber für die Wertschöpfung der Gesellschaft. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Chancen werden vor dem Hintergrund der bereits in den Planungen für 2021 und 2022 berücksichtigten Kundezuwächsen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage als gering eingeschätzt.

Windenergiegesellschaften

Die im Berichtsjahr gestiegenen Börsenstrompreise führen im Bereich Windenergie zu erhöhten Umsatzerlösen, sofern der Monatsmarktwert oberhalb des für den jeweiligen Windpark festgeschriebenen EEG-Entgelts liegt. Für den Windpark Albertshof konnte bereits eine höhere festgeschriebene Vergütung pro kWh für das erste Quartal 2022 vereinbart werden.

4.3. Risikobericht

Die Berliner Stadtwerke GmbH hat ein Chancen- und Risikomanagement etabliert. Das Chancen- und Risikomanagement umfasst neben der Holding auch alle weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Der Prozess des Risikomanagements orientiert sich an den Grundelementen eines Risikomanagementsystems nach dem Prüfungsstandard IDW PS 981. Hierzu zählt zum einen die Risikoabwägung genauso wie das Chancenpotenzial für neue Marktfelder und Projekte. Ein frühzeitiges Erkennen von Ereignissen und Veränderungen ermöglicht die Analyse, Bewertung und Steuerung der daraus resultierenden möglichen Chancen oder Risiken sowie soweit wie möglich, die Einleitung von Risikobegrenzungsmaßnahmen. Eine Risikoinventur erfolgt quartalsweise und wird halbjährlich in einem Risikobericht zusammengefasst.

Berliner Stadtwerke GmbH

Die Anfangsverluste bei den Tochterunternehmen welche, sich noch im Aufbau befinden, könnten höher ausfallen als geplant. Bei dauerhaft schlechter Wirtschaftlichkeit droht die Abschreibung des gesamten Buchwertes bei der Berliner Stadtwerke GmbH und höhere als erwartete Verlustübernahmen. Es können sich Risiken aus weiteren Projektkonkretisierungen ergeben, die zurzeit noch nicht bezifferbar sind. Die Gegenmaßnahmen zur Reduzierung dieses Risikos bestehen zum einen in einer optimierten Investitionsplanung, die auch die Betriebskosten berücksichtigt. Bei der Windpark Teltow II GmbH & Co. KG wurden zusätzlich pönalisierte Fertigstellungstermine für die Windkraftanlagen mit dem Anlagenlieferanten vereinbart.

Das Bestehen des sogenannten Private Investor Tests (PIT) ist fundamental für die Berliner Stadtwerke GmbH. Vor dem Hintergrund des Verbots der Gewährung staatlicher Beihilfen an ein öffentliches oder privates Unternehmen ist zu überprüfen, ob ein privater Investor die Eigenkapitalzuführungen in gleicher Weise gewährt hätte. Der PIT wird jedes Jahr im Rahmen der Budget- und Mittelfristplanung durchgeführt. Sollte dieser Test nicht bestanden werden, dürfte kein Eigenkapital des Landes Berlin an die Stadtwerke fließen. Ein Nicht-Bestehen des Tests würde zu einem geschäftsbedrohenden Schadensfall führen. Daher stehen marktwirtschaftliches Handeln und das Erzielen marktüblicher Renditen im Fokus der Budgetplanung und der gesamten Unternehmensführung. Marktwirtschaftliches Handeln sowie Renditevorgaben in den Projekten werden durch spezifische Kalkulationen überprüft. Darüber hinaus werden laufende Kontrollen der bewertungsrelevanten Kapitalkosten vorgenommen. Für die in 2022 geplanten Eigenkapitalmaßnahmen wurde der Private Investor Test bestanden, insofern bestehen hieraus keine wesentlichen Risiken.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Berliner Stadtwerke GmbH keine Fremdfinanzierung von einer Geschäftsbank erhält, obwohl 80 % des Kreditbetrags durch eine Bürgschaft der Berliner Wasserbetriebe abgedeckt sind. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften, die ihr Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen von der Berliner Stadtwerke GmbH erhalten. Gegenmaßnahmen sind bei der Berliner Stadtwerke GmbH ein Kreditrahmen der Berliner Wasserbetriebe in Höhe von 10 Mio. EUR sowie eine im Wirtschaftsplan verankerte frühere Eigenkapitalzuführung. Dadurch kann das als hoch eingeschätzte Risiko auf ein mittleres Niveau gesenkt werden.

Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH

Der Ausbau neuer Ladeinfrastruktur durch fehlende Genehmigungen, nicht verfügbare Installationsbetriebe oder verzögerte Bereitstellung von Netzanschlüssen könnte nicht termingerecht möglich sein. Das Risiko wird als mittel eingeschätzt und kann durch Gegenmaßnahmen wie die frühzeitige Beteiligung an Gesprächen mit den genehmigenden Behörden und Einrichtungen insbesondere auf Bezirksebene sowie ein frühzeitiger Kontakt zu Installationsbetrieben inkl. Ausschreibung von Rahmenverträgen auf ein geringes Niveau abgesenkt werden.

Beim Stromeinkauf für das Land Berlin besteht das Risiko, das die Zahlungseingänge von Kunden später zu verzeichnen sind als geplant sofern Rechnungsprüfungsprozesse längere Zeit einnehmen oder Daten zur Rechnungstellung nicht zeitnah vorliegen. Es besteht eine Abhängigkeit von der Vattenfall Energy Sales GmbH, das heißt, von den vom Vorlieferanten bereitzustellenden Verbrauchsdaten und deren Qualität sowie von den weiteren Dienstleistern im Rahmen des Liefer- und Verbrauchsdatenkontrollprozesses. Hieraus kann sich kurzfristig ein Liquiditätsrisiko ergeben. Das Risiko wird als mittel betrachtet. Verschiedene Gegenmaßnahmen wurden ergriffen. Insbesondere wurde ein Beschluss zu einem Darlehen von den Berliner Wasserbetrieben gefasst, so dass das Risiko von Liquiditätsengpässen im Zeitraum der Laufzeit des Darlehens, zunächst bis Ende Januar 2022, deutlich minimiert werden kann. Mit dem Vorlieferanten wurden weitere Gespräche geführt, die sich auf die Klärung der zugelieferten Stammdaten und Verbrauchsdaten bezogen.

Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH

Der Beschaffungspreis für Strom an der Strombörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig unterliegt Schwankungen. Die Beschaffungsstrategie der BSW EnergiePartner ist auf die risikominimierte Eindeckung der zur Versorgung von Kunden der Berliner Stadtwerke benötigten Energiemengen ausgelegt. Eine Beschaffung von Energiemengen zu Spekulationszwecken ist nicht vorgesehen.

Im Jahr 2021 wurden Stromtermingeschäfte für die Lieferjahre 2021, 2022 und 2023 abgeschlossen. Die zulässigen Produkte zur Strombeschaffung sind in der „Risikorichtlinie Strombeschaffung“ aufgeführt. Nicht durch Terminprodukte gedeckte (Rest-)Mengen werden kurz vor der Belieferung mittels Beschaffung am Spotmarkt EPEX Spot durch die Stadtwerke Duisburg eingedeckt, sodass zum Zeitpunkt der Belieferung keine offenen Positionen bestehen. Zu welchen Teilen Strommengen am Termin- oder Spotmarkt beschafft werden, regelt der Beschaffungsplan für das jeweilige Jahr.

Die Auswirkung der COVID-19-Pandemie stellt in 2022 insbesondere für die Projektentwicklung ein Risiko dar. Projekte könnten ggf. teilweise nicht oder nur verspätet realisiert werden, einige Lieferantenketten könnten unterbrochen werden. Darüber hinaus besteht das Risiko für eine spätere Inbetriebnahme einiger Anlagen durch den Dienstleister. Verschiedene Veranstaltungen zur Kundengewinnung (z.B. Messen, Energietage etc.) könnten auch noch im Jahr 2022 abgesagt werden, so dass die Neukundengewinnung weiter beeinträchtigt werden könnte.

Windenergiegesellschaften

Im Wesentlichen beschränkt sich das Risiko für die in Betrieb befindlichen Windparks auf ein Winddargebot unterhalb des langjährigen Mittelwerts auf dessen Basis die Windgutachten erstellt wurden.

Beim Windpark Teltow II, der sich in Bau befindet, besteht das Risiko im Wesentlichen aus einer späteren Fertigstellung als geplant. Starker Wind bei der Montage der Windenergieanlagen könnte die Errichtung verzögern. Zur Absicherung gegen dieses Risiko wurden vertragliche Pönalen gegenüber Nordex Energy SE & Co. KG festgehalten werden, wenn die Anlagen nicht bis 15.04.2022 fertiggestellt sind. Des Weiteren trägt Nordex bei Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die über bis zu 10 Tage andauern, die Mehrkosten. Weitere Risiken, die mit einer Nichterfüllung der geplanten Errichtungsverträge seitens Nordex Energy SE & Co. KG, sind durch Anzahlungssicherheiten und Vertragserfüllungssicherheiten von Nordex Energy SE & Co. KG an die Windpark Teltow II GmbH & Co. KG abgesichert.

Rechtsrisiken

Gegenwärtig bestehen keine sonstigen Rechtsrisiken für die Berliner Stadtwerke GmbH.

Sonstige Risiken

Aufgrund des kriegerisches Konflikts in der Ukraine ist damit zu rechnen, dass die Preise für zu beschaffende Güter und Leistungen zusätzlich zu der bereits angespannten Beschaffungsmarktsituation weiter in erheblichem Umfang steigen. Dies betrifft sowohl die Kosten für den Direktbezug von Energie (Strom, Gas, Heizöl) als auch für energieintensive und weitere Güter und Leistungen, wie z.B. Stahl- und Eisenprodukte, Baumaterial, Chemikalien und Transportleistungen. Versorgungsrisiken können in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn die Gesellschaft keine Produkte direkt aus den Kriegsgebieten bezieht, besteht das Risiko, dass die Lieferanten, die Rohstoffe und Materialien bisher aus den Kriegsregionen beziehen, diese nicht kurzfristig von anderen Beschaffungsquellen beziehen oder substituieren können.

Bisher wurden keine unerlaubten Zugriffsversuche auf die IT-Systeme verzeichnet. Es wurden und werden weiterhin technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um sich den Herausforderungen im Kontext des Ukraine-Krieges anzupassen. Hierzu gehören beispielsweise die erhöhte Überwachung der IT-Infrastruktur sowie die Sensibilisierung aller Beschäftigten.

 

Berlin, 4. März 2022

Berliner Stadtwerke GmbH

Dr.-Ing. Kerstin Busch, Geschäftsführerin

Andreas Schmitz, Geschäftsführer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss zum 31.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammenfassenden Lagebericht des Geschäftsberichts der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing. Kerstin Busch, Geschäftsführerin

Andresas Schmitz, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Berliner Stadtwerke GmbH, Berlin

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Berliner Stadtwerke GmbH, Berlin – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Berliner Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG in Verbindung mit § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 4. März 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rehmer, Wirtschaftsprüfer

Fassunke, Wirtschaftsprüfer

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