GZR GmbH – Vermögen sichergestellt

Staatsanwaltschaft Köln

116 Js 618/19

1.
Mit Beschlüssen hat das Amtsgericht Köln die Beschlagnahme folgender Konten einschließlich bestehender Guthaben und zukünftiger Gutschriften der GZR GmbH mit Sitz in Hauptstr. 134, 51143 Köln angeordnet:

Datum/Aktenzeichen Banken und Konten Gesicherter Betrag
in Euro
21.12.2018/
503 Gs 2855/18
Commerzbank GF-K48, 50447 Köln
IBAN: DE08 3704 0048 0814 5708 00
9.841,50
02.01.2019/
503 Gs 4/19
Kreissparkasse Köln, 50461 Köln
IBAN: DE40 3705 0299 0000 6205 90
62.305,86
14.05.2019/
503 Gs 798/19
Postbank Ndl der DB Privat- und Firmenkundenbank, 44131 Dortmund
IBAN: DE45 4401 0046 0420 4554 65
20.287,58
23.07.2019/
504 Gs 1506/19
Targo Bank AG, Harry Epstein Platz 5,
47051 Duisburg
IBAN: DE96 3002 0900 5340 4605 14
87.495,40
Summe der Sicherungen 179.930,24

Auf die Konten der GZR GmbH erfolgten im Zeitraum vom 13.12.2018 bis 27.06.2019 eine Vielzahl von Einzelüberweisungen mit Beträgen zwischen 783,79 und 2341,09 Euro, die aufgrund angeblicher amtlicher Rechnungen über tatsächlich vorgenommenen Handelsregister Eintragungen veranlasst waren. Geschäftsführer der GZR GmbH waren vom 07.12.2018 bis zum 26.04.2019 der Tim Alexander Forner, geb. 05.08.1996 in Siegburg sowie ab dem 26.04.2019 der Mihail- Leonard Popescu, geb. 18.08.1972 in Dimbovita.

Auf den Konten konnte ein Gesamtbetrag von 179.930,24 EUR gesichert werden. Dieser Betrag steht – vorbehaltlich einer gerichtlichen Einziehungsentscheidung– zur Auskehr an die Verletzten zur Verfügung.

2.
Personen, die aufgrund betrügerischer Angebote in dem genannten Zeitraum Überweisungen auf eines der vorgenannten unter dem Namen GZR GmbH geführten Konten getätigt haben, werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmung in § 111l Absatz 1 der Strafprozessordnung mit dieser Veröffentlichung von der Vollziehung der Beschlagnahme benachrichtigt. Sie werden aufgefordert, gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, zum Aktenzeichen 116 Js 618/19 mitzuteilen, ob und in welcher Höhe sie Ansprüche geltend machen wollen.

3.
Zum weiteren Verfahren und zur Geltendmachung der Ansprüche wird – entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 111l Absatz 3 der Strafprozessordnung – auf Folgendes hingewiesen:

Nach Rechtskraft der Einziehungsentscheidung erfolgt eine weitere Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung können Verletzte ihre Ansprüche in einem einfachen und kostenlosen Verfahren geltend machen. Hierzu müssen sie ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft schriftlich und formlos anmelden. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die gesetzliche Regelung in § 459k der Strafprozessordnung Bezug genommen.

Reicht die gesicherte Vermögensmasse aus, um alle innerhalb der Frist angemeldeten Ansprüche zu befriedigen, wird das gesicherte Vermögen an die Verletzten ausgezahlt. Wenn die gesicherte Vermögensmasse nicht zur Befriedigung aller angemeldeten Ansprüche ausreicht, prüft die Staatsanwaltschaft die Stellung eines Insolvenzantrages. Kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind sämtliche Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Stellt die Staatsanwaltschaft keinen Insolvenzantrag oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt, kann eine Auskehr nur gegen Vorlage eines Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, z. B. Urteil, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis, erfolgen. Dabei gilt eine Ausschlussfrist von zwei Jahren. Legen mehrere Verletzte entsprechende Titel vor, so entscheidet hinsichtlich der Reihenfolge der Verteilung der Eingang des zivilrechtlichen Titels bei der Staatsanwaltschaft. Rangwahrend sind auch vorläufig vollstreckbare Titel.

Während der Dauer der vorläufigen Sicherungsmaßnahme sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die gesicherten Vermögenswerte unzulässig, § 111h Abs. 2 Strafprozessordnung.

Böshagen, Oberstaatsanwalt

Gern übermittele ich ihnen den Text auch per E-Mail und stehe für Rückfragen telefonisch sowie unter der E-Mail Adresse dirk.boeshagen@stakoeln.nrw.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

(Böshagen)
Oberstaatsanwalt

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