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Gute Entscheidung

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Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt. Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee „die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus ‚Mein Kampf‘ verboten“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heute hieß. McGee, der seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, die Zitate nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft.

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