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Griechische Aufsicht untersagt International Life, Life Insurance Company SA das Neugeschäft

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Die griechische Versicherungsaufsicht Bank of Greece hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vom 14. Dezember 2015 der International Life, Life Insurance Company SA untersagt hat, Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezieht sich auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der griechische Versicherer zum Dienstleistungsverkehr angemeldet ist. Als weitere Maßnahme hat die Bank of Greece bei der International Life, Life Insurance Company SA sowie bei deren Tochtergesellschaft, der International Life, General Insurance Company SA, zudem einen Sonderbeauftragten eingesetzt.
Aufgrund des sogenannten Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer aber nicht der BaFin, sondern der griechischen Versicherungsaufsicht Bank of Greece. Die BaFin steht in engem Kontakt mit der griechischen Aufsicht und wird die deutschen Kunden auf ihrer Internetseite über die weitere Entwicklung informieren.

Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.
Kontaktdaten für Verbraucher:

BANK OF GREECE
21 E. Venizelos Avenue
102 50 ATHENS
Griechenland

Telefon: +30 210 320 1111

Homepage: www.bankofgreece.gr

Verbrauchertelefon der BaFin:
Telefon: 0228 299 70 299

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