Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG – Investment mit Totalverlustrisiko für jeden Anleger der sich beteiligt

Natürlich auch bei diesem Investment, da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die man hier an die Kunden verkaufen will. Lassen Sie die Finger von solch einem Investment. Auch wenn das Wort „Bürger“ in dem Angebot steht, es ändert nichts am Totalverlustrisiko.

Die Bilanz des Unternehmens überzeugt uns auch nicht sonderlich. Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz macht sich nicht sonderlich gut, wenn man von Anlegern Geld haben will.

Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG

Ellhöft

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

2017

A. Darstellung des Geschäftsverlaufs

1. Entwicklung Gesamtwirtschaft und Branchen-/ Rahmenbedingungen

Der Windenergie-Markt 2017 in Deutschland war wie schon 2016 gekennzeichnet durch einen starken Zubau von Windenergieanlagen im Onshore-Bereich. Der ab 2017 geltende Systemwechsel des EEG auf das sog. Ausschreibungssystem führte zu deutlichen Vorzieheffekten insbesondere von Repowering-Maßnahmen. Im Branchenportal für die Windenergie ( www.windbranche.de) ist nachzulesen, dass in 2017 onshore mit 5.334 MW (Vorjahr 4.625 MW (brutto)) etwa 1.800 Windenergieanlagen errichtet wurden. Der Neubau von Windenergieanlagen im Offshore-Bereich entwickelte sich in 2017  mit 1.280 MW etwas besser als mit 818 MW im Jahr 2016 (2.280 MW im Rekordjahr 2015). Die durchschnittlich installierte Leistung je Windenergieanlage stieg von 2,76 MW in 2014 auf 3,3 MW im Jahr 2017 (3,1 MW im Jahr 2016).

Beim Anlagenzubau stand Schleswig-Holstein mit 550 MW (2016: 650 MW) nach Niedersachsen mit 1.430 ME (2016: 900 MW) und Nordrhein-Westfalen mit 870 MW an dritter Stelle.

Infolge der Einführung des neuen EEG 2017 werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Strom aus Windenergie schwieriger. Mit dem Windenergie-Ausschreibungsmodell ab 2017 werden zum einen künftig mit Ausnahme kleinerer Anlagen (bis 750 kW) die Höhe der Vergütung nicht mehr vom Staat vorgegeben, sondern über einzelne Auktionen ermittelt, zum anderen wird die Menge an zu bauender Windpark-Leistung staatlich reglementiert. Die durchschnittliche Vergütungshöhe in der Ausschreibung zum 01.05.2017 wurde mit 5,71 ct/kWh ermittelt, die Zuschlagshöhe der Ausschreibung zum 01.08.2017 mit 4,28 ct/kWh.

Lt. Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (www.ise.fraunhofer.de) produzierte die Windenergie im Jahr 2017 104 TWh und lag damit ca. 32% über der Produktion von 78,6 TWh im Jahr 2016. Die Windenergie ist damit erstmals zweitstärkste Energiequelle nach der Braunkohle, aber vor der Steinkohle und der Kernenergie. In Summe produzierten die erneuerbaren Energiequellen Solar, Wind, Wasser und Biomasse im Jahr 2017 ca. 210 TWh und damit 15% mehr als im Vorjahr (182 TWh). Der Anteil der erneuerbaren Energien an der öffentlichen Nettostromerzeugung als dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, lag damit bei ca. 38%. Der Anteil der Windenergie an der Nettostromerzeugung zur öffentlichen Stromversorgung machte 18,8 % aus.

2. Umsatzentwicklung:

Das Geschäftsjahr 2017 war von der Planung eines Bürgerwindparks im Bereich der Gemeinden Ellhöft und Westre geprägt. Bedingt durch deutliche Verzögerungen bei der Erstellung neuer Planentwürfe im Rahmen der Landesplanung der neuen Landesregierung konnte die bereits in 2016 aufgenommene Planung für die Errichtung eines neuen Bürgerwindparks nur zögerlich weiterverfolgt werden. Ganz aktuell werden die Auswahlkriterien wieder neu überarbeitet, insbesondere die Abstandsregelungen betreffend. Auch ohne diese sich hoffentlich positiv auf die Gesamtplanung auswirkende Neujustierung der Auswahlkriterien gilt der Bau zumindest einer Windenergieanlage als sicher. Für diese Windenergieanlage wird im Jahr 2018 ein Bauantrag gestellt und ein Prospekt zur Einwerbung von Haftkapital durch Kommanditisten erstellt. Im Jahr 2017 bestand die Gesellschaft aus 8 Kommanditisten und einer Verwaltungs GmbH als Komplementärin. Gleich zu Beginn des
Jahres 2018 wurden 11 weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufgenommen. Diese stellen mit der Leistung ihrer Einlagen den Fortbestand der Gesellschaft sicher. Bisher wurden aufgrund der Planungsphase noch keine Umsatzerlöse erzielt.

3. Beschaffung

Die Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG wird ihre Einnahmen aus der Produktion und dem Verkauf von Strom aus regenerativen Energien mittels Windkraft erzielen. Ein Beschaffungsmarkt ist für die Gesellschaft nicht relevant.

4. Personal und Sozialbereich

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Grenzstrom Bürgerwind GmbH, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Reinhard Christiansen, Peter Steffens und Horst Leithoff. Es werden keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigt.

5. Investitionen

Im Jahr 2017 wurden nach 135.079,07 € in 2016 weitere  81.565,62 € in die Planung des Bürgerwindparks investiert. Die Planungskosten werden zuzüglich Bauzeitzinsen (47.996,85 €) als technische Anlagen im Bau aktiviert.

6. Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 367.553,65 € (Vorjahr: 278.549,67 €). Die Kommanditeinlagen in Höhe von 16.000,00 € sind in vollem Umfang eingezahlt.

Forderungen bestanden keine, die sonstigen Vermögensgegenstände  haben sich  von 3.275,37 € auf 8.046,06 € erhöht. Hierbei handelt sich um Steuerforderungen.

Liquide Mittel sind am Bilanzstichtag in Höhe von 3.685,71 € vorhanden. Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten haben sich von 702,43 € auf 739,00 € kaum verändert.

Die Verbindlichkeiten sind investitionsbedingt von 277.349,67 € um 86.253,98 € auf 363.603,65 € erhöht worden.

Ein Betrag i.H.v. 137.760,62 € besteht gegenüber den 8 Gründungskommanditisten. Diese Verbindlichkeiten beinhalten die Zinsen i.H.v. 5% p.a., die für die Jahre 2016 und 2017 vereinbart wurden.

Um der Gesellschaft Eigenkapital zuzuführen, wurden Anfang des Jahres 2018 11 weitere Kommanditisten mit einer Hafteinlage von je 2.000,00 € in die Gesellschaft aufgenommen. Wie bereits die Gründungskommanditisten werden auch diese jeweils Darlehen i.H.v. 15.000,00 € der Gesellschaft zur Verfügung stellen.

Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten ist die Zahlungsfähigkeit auch weiterhin gewährleistet.

7. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgeteilt in feste und variable von der Gesellschaft gezahlten Vergütungen, beträgt 31.011,68 €. Die festen Vergütungen von 10.611,70 € betreffen die Haftungsvergütung in Höhe von 2.016,00 € und die Betriebskostenpauschale in Höhe von 2.400,00 € für die Komplementärin (Grenzstrom Bürgerwind GmbH) sowie Zinsen in Höhe von insgesamt 6.195,70 € für die Kommanditisten (Christian Carstensen: 774,42 €, Gunda Möller: 774,86 €, Hauke Nissen: 774,66 €, Heinrich Steffens: 774,18 €, Horst Leithoff: 773,91 €, Jörg Andresen: 774,01 €, Peter Steffens: 774,66 € und Reinhard Christiansen: 775,00 €). Bei den variablen Vergütungen handelt es sich um die Tätigkeitsvergütung in Höhe von insgesamt 20.399,98 € für die Geschäftsführer der Komplementärin (Reinhard Christiansen: 6.315,00 €, Horst Leithoff: 7.334,98 € und Peter Steffens: 6.750,00 €). Darüber hinaus gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Begünstigten. Es gab keine von der Gesellschaft gezahlten besonderen Gewinnbeteiligungen.
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen für die Führungskräfte (Komplementärin sowie die Geschäftsführer der Komplementärin Reinhard Christiansen, Horst Leithoff und Peter Steffens) beträgt 27.139,55 €. In der Gesellschaft sind keine Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt, beschäftigt. Entsprechend beträgt die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen für Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt, 0,00 €.

8. Betriebsergebnis/Ertragslage

Durch die Erzeugung und den Verkauf von Strom durch Windkraftanlagen kann die Gesellschaft langfristig wirtschaftlich erfolgreich Erträge erzielen. Im Berichtsjahr konnte noch kein positives Ergebnis erzielt werden, der Jahresfehlbetrag betrug 49.567,64 € (im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 56.873,70 €). Nach Errichtung der Windenergieanlage wird aber mit einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlage gerechnet. Maßgeblich dafür wird das Ergebnis der Ausschreibung sein, an der die Gesellschaft teilnimmt und einen Zuschlag erhält.

B. Hinweise auf mögliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung


Die Geschäftsführung erwartet, dass  der Markt der Erneuerbaren Energien durch die  Änderungen der gesetzlichen Grundlagen erschwerten Marktzugangsbedingungen unterliegt.

Risiken

Das Risikomanagement der Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG basiert auf dem internen Kontrollsystem und wird laufend weiterentwickelt. Die Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG soll einen aus fünf Personen bestehenden Beirat aus dem Kreis der Gesellschafter bilden. Dieser wird die Beratungs- und Kontrollfunktion gegenüber der Geschäftsführung wahrnehmen.

Hierzu wird sich der Beirat eigenständig ohne und mit Geschäftsführung treffen, um seine Kontrollfunktion wahrzunehmen. Bis zur Bildung des Beirates nehmen die Gründungsgesellschafter diese Funktionen wahr. Sollte keine BImSch-Genehmigung für mindestens eine Windkraftanlage erteilt werden, wird die Gesellschaft keine Gewinne erzielen und somit liquidiert werden.

Ellhöft, den 12.06.2018

Reinhard Christiansen         Peter Steffens               Horst Leithoff

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 264.641,54 135.079,07
I. Sachanlagen 264.641,54 135.079,07
B. Umlaufvermögen 11.731,77 101.894,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.046,06 3.275,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.685,71 98.619,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 739,00 702,43
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 90.441,34 40.873,70
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 90.441,34 40.873,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 367.553,65 278.549,67

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Rückstellungen 3.950,00 1.200,00
B. Verbindlichkeiten 363.603,65 277.349,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 363.603,65 277.349,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 367.553,65 278.549,67

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
1.1.2016 – 31.12.2016
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 43.371,94 46.310,49
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6.195,70 10.563,21
3. Ergebnis nach Steuern -49.567,64 -56.873,70
4. Jahresfehlbetrag 49.567,64 56.873,70

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG

Firmensitz laut Registergericht: Ellhöft

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Flensburg

Register-Nr.: 8825

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden mit den Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zur periodengerechten Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen wurden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen geändert: Im Geschäftsjahr 2016 wurden die Bauzeitzinsen nicht in den Herstellungs-/Anschaffungskosten des Windparks berücksichtigt, weil nicht davon ausgegangen werden musste, dass das Darlehen, welches zur Zwischenfinanzierung aufgenommen wurde, so lange Bestand haben würde.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Mitzugehörigkeitsvermerke

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 363.603,65 sind enthalten:

ggü. verbundenen Unternehmen 0,00 EUR
ggü. Gesellschaftern 137.760,62 EUR
ggü. Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.178,63 EUR

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 363.603,65 (Vorjahr: EUR 277.349,67).

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0.

Unterschrift der Geschäftsführung

Ellhöft, den
(die Geschäftsführer)

Anlagespiegel

Anlagenspiegel
Anschaffungskosten Buchwerte Buchwerte
01.01.2017 Zugänge /Abgänge Abschreibungen kumuliert 31.12.2017 31.12.2016
Euro Euro Euro Euro Euro
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen im Bau             135.079,07            129.562,47                                     –        264.641,54        135.079,07
            135.079,07            129.562,47                                     –           264.641,54        135.079,07

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 – 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 137.760,62 EUR.

1.1.2016 – 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 125.868,51 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterzeichnet durch die Geschäftsführer der Komplementärin
der Grenzstrom Bürgerwind GmbH
Herrn Reinhard Christiansen
Herrn Peter Steffens
Herrn Horst Leithoff
am 12.05.2018 in Ellhöft

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2018 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Firma

Grenzstrom Bürgerwind GmbH & Co. KG

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsmäßige Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und  den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden . Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß §25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben berurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt B unter Risiken ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft bedroht ist, sollte(n) keine BImSch-Genehmigung(en) für den Bau von Windkraftanlagen erteilt werden.

Hamburg, den 14.06.2018

Heike Sine Paulsen
Wirtschaftsprüferin
HPW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/warum-windparks-sich-nicht-mehr-lohnen-solarenergie-aber-schon-16055425.html

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